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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.01.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-01-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187001084
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700108
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700108
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-01
- Tag1870-01-08
- Monat1870-01
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.01.1870
- Autor
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bürg. »,g. Sonne riv.-Str. 1 SZ. !irchh. 9. ße 5. eaße 13. >e Pologne .Stnw.72 >t. London >iere. :rgasse 4. ewandg. 2 chl 45. rnns G.4 ichsstr. 16 ikfurt. >reSden. Hotel zm I ruffe. öln. ainstr. 23 H. de Pol) Anzeiger. Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 8. Sonnabend den 8. Januar. 187«. 2. mnersdors, ;, Univer-j 11. 14. Brühl 71. Burg 14. all G. 10. ainstr. 17. 23. !5. erg. 6. 2ir Magdeb. der Orla, bl. Harn, le. und 1. of. . London. Zreiberg. ha. leischerg.3. nscherg. 6. tberstr. 56. Brühl 57. herg. 10. Wegen der Messe bürg, rr M agde- Nürnberg. lsterwalde, !. aruisch. hl 51. nigSPl. 5. Hahn, str. 19. tz 4. 22. »ethestr.'5. s fester, ist unsere Erped'tlon morgen Sonntag Vormittag bis 12 Uhr geöffnet. LxpeUIlI«» Äes Lelpnlxer Vnxeblnttos Bekanntmachung, die Anmeldung zum einjährigen Freiwilligendienst bett. Die Unterzeichnete Königliche Prüfungs-Commission wird behufs Abhaltung der diesjährigen FrühjahrSprüfungen in der Zeit vom 1. bis 12. März dieses Jahres zusrmmentreten. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienste darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre, und muß bei Berlust des Anrechts spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird. Anmeldungen können nur von solchen jungen Leuten angenommen werden, welche im Regierungsbezirke Leipzig nach tz. 20 der Militair-Ersatz-Instruction für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 gestellungspflichtig sind. Wer die Berechtigung zum einjährigen Freiwilligendienste nachsuchen will, hat sich schriftlich anzumelden und der Meldung beizufügen: a) ein GeburtSzeugniß (Taufschein); d) ein Einwilligungsattest des VaterS, beziehentlich des Vormundes; e) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) von dem Direktor, beziehentlich Rector der betreffenden Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute von der Polizei-Obrigkeit auszuftellen ist. Zeugnisse von OrtSrichtern, Gemeindevorständen rc. genügen nicht. Es wird in der Regel der Ausweis über die Unbescholtenheit hinsichtlich der gesammten, seit Vollendung deS schulpflichtigen Alters verflossenen Zeit verlangt. Im Uebrigen wird auf tz. 148 in Verbindung mit tz. 154 flg. der Militair-Ersatz-Instruction und tz. 13 der Ausführungs verordnung dazu Bezug genommen. Diejenigen Angemeldeten, welche ihre wissenschaftliche Befähigung durch Examen darzulegen haben, werden dazu besonders vor geladen werden. — Leipzig, den 3. Januar 1870. Königliche PrüfungS-Commission für einjährig Freiwillige im Regierungsbezirke Leipzig. v. Schönberg, RegierungSrath. Thierbach, Major. Fabian. Bekanntmachung. In Gemäßheit tztz. 2 und 7 deS Regulativs vom 2. März 1863 machen wir hierdurch bekannt, daß sich Herr Heinrich Hilbert hier, (GeschästSlocal) Windmühlenstraße Nr. 49, für Ausführung von GaSrohrleitungen und Gasbeleuchtungs-Anlagen bei uns angemeldet, auch durch Zeugniß der Gasanstalt den Besitz der zu diesem Gewerbebetriebe erforderlichen Vorrichtungen nachgewiesen, daß dagegen Herr Christian August Louis Reichold ebendaselbst auf die ihm unterm 27. October 1868 erlheilte Concession zu Ausübung des GastechnikergewerbeS verzichtet hat und demgemäß auS der Liste der GaStechniker von unS gestrichen worden ist. Leipzig, den 5. Januar 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Franke. Bekanntmachung. i ' Jeder ankommende Fremde, welcher hier übernachtet, ist am Tage seiner Ankunft und, wenn diese erst in den Abendstunden erfolgt, am andern Tage Vormittags von seinem Wirthe bei unserm Fremden-Bureau anzumelden. Fremde aber, welche länger als drei Tage hier sich aufhallen, haben Anmeldescheine zu lösen. Vernachlässigungen dieser Vorschriften werden mit einer Geldbuße bis zu 5 Thalern oder verhältnißmäßigem Gefängniß geahndet. Leipzig, am 3. Januar 1870. DaS Polizei ^Arr^t der Stadt Leipzig. ^ Trinckler, Secr. vr. Rüder. SauloiS" ertragen, id. Die ute Au- ro°. Tagesgeschichtliche Ueberslcht. AuS Berlin wird der „Köln. Ztg." geschrieben: Der Ueber- gang de- Ministeriums deS Auswärtigen auf den Bund ' hat die Stellung der höheren Beamten, namentlich deS Herrn v. Thile, im Wesentlichen unberührt gelassen. WaS die Beglau bigung der preußischen Gesandten bei den süddeutschen Höfen : als norddeutscher angeht, so war die Freude der Particulariften ! im Süden, daß Preußen die Staaten jenseit de- MainS nur noch ( unter internationalem Gesicht-puncte behandeln wolle, gleichsam ! als ausländische, wieder einmal auf Sand gebaut. Die Ver- muthung, daß eS sich dabei vor Allem in Folge der Umwandlung * de- Ressort- de- Auswärtigen um Regelung der SiaiSverhältnisse handle, hat sich als richtig erwiesen, und die ministeriellen Abend blätter haben gestern sogar ausdrücklich bemerkt, daß die diesseitigen Gesandten in SUddeutschland auch für Preußen beglaubigt bleiben. Daraus folgt, daß Preußen sein Programm voin 7. September 1867 weder nach der einen noch nach der anderen Seite um ein Iota aufgegeben hat. Dies war auch selbstverständ lich und konnte nur von Blättern und Correspovdenzen verkannt werden, die gewohnt sind, je nach ihren Wünschen Vermuthungen in die Luft zu stellen, als ob eS Thatsachen wären. Das Treiben jener Leute ist sehr charakteristisch. Preußen enthält sich, wie man weiß, jedes ungeduldigen Schritte- und will die Lösung der deutschen Frage reifen lassen. Aber zu einem Acte im entgegengesetzten Sinne, so sehnsüchtig die Particulariften danach verlangen, liegt
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