--D— Anzeiger. Amtsblatt des König!. BczirksgenchtS und des Raths der Stadt Leipzig. M 12. Mittwoch den 12. Januar. 187». WW Bekanntmachung, den Wegfall der Portofreiheit betreffend. Nachdem auf Grund des Bundesaesetzes vom 5. Juni 1869 (Seite 141 des Bundes-Gesetzblattes) die Portofreiheit für alle Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes — ausschließlich der hiernach vorbehaltenen Ausnahmen — mit dem 1. Januar dieses Jahres in Wegfall gekommen ist, so nimmt die Unterzeichnete Regierungsbehörde Veranlassung, unter Hinweis auf die durch Ver ordnung vom 14. December 1869, „den Wegfall der Portofreist betreffend" (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 335), ertheilten Vorschriften hiermit zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß sie, den getroffenen Anordnungen gemäß, in der Regel in dem amt lichen Verkehre: a) mit Behörden 1) Briefpostsendungen, 2) Geldsendungen, 3) Sendungen von besonders zu declarirendem Werthe, frankirt, dagegen 4) Päckereisenvungen aller Art unfrankirt abgehen lassen; b) alle an Privatpersonen zu richtende Verfügungen rc. aber, welche ein Privatinteresse betreffen, unfrankirt, jedoch zu, Vermeidung des Zuschlagporto's unter der Bezeichnung „portopflichtige Dienstsache" absenden wird. Indem die sämmtlichen Verwaltungsbehörden des hiesigen Regierungsbezirks, unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 29. vorigen Monats (Sachs. Wochenblatt Nr. 52 v. I. 1869) angewiesen werden, bei den ihrerseits zu bewirkenden, an die König liche KreiSdireetion gerichteten Absendungen ein gleiches Verfahren zu beobachten, hat man zugleich die unter d) genannten Privat personen auf die Vorschriften der angezogenen Verordnung vom 14. December 1869 unter tz. 3. d. und tz. 5, wonach alle von ihnen an die Unterzeichnete KreiSdirection gerichteten Eingaben — auch Packet- und Wertsendungen — zu frankiren sind, noch ausdrücklich mit dem Bemerken aufmerksam zu machen, daß die Absender von unfrankirten oder unzureichend frankirten Einsendungen sich der Einziehung des verursachten Portoverlags zu gewärtigen haben. > Leipzig, am 8. Januar 1870. Königlich Sächsische Kreis-Direction. von Burgsdorff. Bekanntmachung. Die Herren Professoren und Docenten an hiesiger Universität werden hierdurch veranlaßt die schriftlichen Anzeigen der Vor lesungen, welche sie im nächsten Sommersemester 1870 zu halten beabsichtigen, Behufs der Anfertigung des Lectionskatalogs bald möglichst und spätestens den 13. Januar 1870 in der UniversitätS-Canzlei einzureichen. Leipzig, den 4. Januar 1870. Der Reetor der Universität. Fc. Zarncke. Bekanntmachung, Vormundschafts-Anzeigen betr. Die beim Unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte in Pflicht stehenden Vormünder werden hierdurch veranlaßt , Uber die per sönlichen Verhältnisse ihrer Pflegebefohlenen die vorgeschriedene Anzeige, in welcher die außerehelich geborenen Kinder nach den GeburtSnamen der Mutter zu bezeichnen sind, nunmehr sofort und längstens bis zu dem 31. lauf. MtS. bei Vermeidung von .Strafauflage allhier einzureichen. Die erforderlichen Formulare können an hiesiger Amtsstelle in Empfang genommen werden. Leipzig, am 5. Januar 1870. Königliches Gerichtsamt 11. Bahrdt, Assessor. Bekanntmachung. Die diesjährige Neujahrsmesse endigt mit dem 15. d. M. An diesem Tage sind die Buden und Verkaufsstände in den Straßen und auf den öffentlichen Plätzen der innern Stadt bis Nachmittags 4 Uhr vollständig zu räumen und spätestens bis zum 16. d. M. früh 8 Uhr zu entfernen. Die auf dem AugustnSplatze befindlichen Buden und Stände sind noch am 15. d. M. bis Abends 8 Uhr vollständig zu räumen und spätestens bis zum 17. d. M. Abends 10 Uhr zu entfernen. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden mit Geld- oder Gefängnißstrafe geahndet werden. Leipzig, am 10. Januar 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. ' j. Uh vr. Koch. lhlworm. Bekanntmachung. DaS betheiligte HandelSpublicum wird hierdurch benachrichtigt, daß eine Restitution von Mestunkosten für Propre- und Transito-Oüter, die während der gegenwärtigen NeujahrSmesse im freien Verkehr hier eingegangen sind, nur dann gewährt werden kann, wenn die hierüber einzureichenden Verzeichnisse nebst Unterlagen längstens den L0. »anuar d. I., bis Abends 0 Uhr, allhier abgegeben sind. Später eingehende Reclamationen können von hier aus keine Berücksichtigung finden. Leipzig, den 8. Januar 1870. Königliches Haupt-Zoll-Amt. ' ... - Meisel.