Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.01.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-01-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187001147
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700114
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700114
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-01
- Tag1870-01-14
- Monat1870-01
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.01.1870
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 14. Freitag den 14. Januar. 1870. ' »>»' »» Bekanntmachung, die Anmeldung Militairpsiichtiger zum Eintrag in die Stammrollen betr. Nach den Bestimmungen der Militair-Ersatz-Jnstruction für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 sind für jeden Ort :m Königreich Sachsen Verzeichnisse aller Militairpflichtigen (Stammrollen) zu führen und es liegt für die Stadt Leipzig die Führung dieser Stammrollen der Unterzeichneten Behörde ob. In die Stammrollen sind einzutragen: 1) Militairpflichtige, welche in Leipzig geboren sind; 2) Militairpflichtige, welche, ohne in Leipzig geboren zu sein, daselbst ihren ordentlichen, bleibenden Aufenthalt haben; 3) Militairpflichtige, welche, ohne in Leipzig geboren zu.sein und ohne ihren ordentlichen, bleibenden Aufenthalt daselbst zu haben, als Studenten, Gymnasiasten oder Zöglinge anderer Lehranstalten, als Dienstboten, Haus- und Wirthschafts- veamte, Handlungsdiener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter oder als andere in ähnlichem Verhältuiß stehende Personen, sich nur vorübergehend am hiesigen Orte aufhalten. Dergleichen Militairpflichtige haben sich im betreffenden Gestellungsjahre, soweit sie in Leipzig anwesend sind, in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar bei der mit Führung der Stammrolle beauftragten Behörde zum Behuf der Eintragung in dieselbe unter Vorzeigung ihrer Geburtsscheine oder Taufzeugniffe persönlich anzumelden. Sind solche Militairpflichtige während der Anmeldungsfrist überhaupt nicht in Leipzig anwesend, oder nur zeitweilig abwesend, so hat die Anmeldung in der nämlichen Zeit zu gedachtem Zwecke durch deren Aeltern, Vormünder, Dienstherren, Principale, Lehr herren oder Arbeitgeber zu erfolgen. Die Unterlassung der vorgeschriebenen Anmeldung wird mit Geldstrafe bis zu 10 Thalern, im Falle des Unvermögens mit ent sprechender Gefängnißftrafe bestraft. Auch können Militairpflichtige, welche die Anmeldung verabsäumen, nach Befinden unter Verlust der Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen und unter Verlust des aus etwaigen Reclamationsgründen erwachsenden Anspruchs auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militairdienste, vorzugsweise zu demselben herangezogen werden. Wir fordern demgemäß unter Androhung der vorerwähnten Strafen und unter Hinweis auf die außerdem eintretenden Nach theile alle obenerwähnten Militairpflichtigen, soweit sie im Jahre 1850 geboren sind, beziehentlich im Falle der Abwesenheit, deren Aeltern, Vormünder, Dienstherren, Prinzipale, Lehrherren oder Arbeitgeber hiermit auf: in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar künftigen Jahres auf hiesigem Rathhause, im Ouartieramt, eine Treppe hoch, in den Stunden von Vormittags 9 bis 12 Uhr und Nachmittags 2 bis 6 Uhr unter Vorzeigung der Geburtsscheine oder Taufzeugnisse die vorgeschriebene Anmeldung zu bewirken. Sollten Personen aus früheren Geburtsjahren, welche ihrer Militairpflicht noch nicht Genüge geleistet, sich hier aufhaltcn, so haben auch diese, sowie die bei voriger Musterung Zurückgestellten, in der nämlichen Weise sich anzumelden. Gleichzeitig bringen wir zur allgemeinen Kenntniß, daß diejenigen Militairpflichtigen, welche im Laufe des Jahres, in dem sie zur Aufnahme in die Stammrolle sich anzumelden haben, ihren Wohnort oder Aufenthaltsort in einen andern Musterungßbezirk ver^ legen, dies sowohl der betreffenden Behörde des Orts, welchen sie verlassen, als der Behörde ihres neuen Wohn- oder Aufenthalts orte- bebufs Berichtigung der Stammrolle ohne Verzug spätestens innerhalb drei Tagen bei Vermeidung der obenerwähnten Strafen und sonstigen Nachtheile anzuzeigen verbunden sind. Leipzig, den 15. December 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. - Lamprecht Bekanntmachung. Die diesjährige Neujahrsmesse endigt mit dem LS. d. M. An diesem Tage sind die Buden und Verkaufsstände in den Straßen und auf den öffentlichen Plätzen der inner» Stadt bis Nachmittags 4 Uhr vollständig zu räumen und spätestens bis zum 16. d. M. früh 8 Uhr zu entfernen. Die auf dem AugustuSplatze befindlichen Buden und Stände sind noch am 15. d. M. bis Abends 8 Uhr vollständig «zu räumen und spätestens bis zum L7. d. M. Abends 1V Uhr zu entfernen. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden mit Geld- oder Gefängnißftrafe geahndet werden. Leipzig, am 10. Januar 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Uhlworm. Erste Bürgerschule. Die Anmeldung neuer Schüler für die unterste Classe der ersten Bürgerschule erbitte ich in den Morgenstunden von 8—10 Uhr in der Woche vom 17. bis 22. d. M. — Die Vorlegung der betr. Taufscheine ist erforderlich. Leipzig, den 13. Januar 1870. vr. K. Friedländer. Zweite Bürgerschule. Die Aufnahme neuer Zöglinge für Ostern 1870 findet Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, den 17., 18., 19., 20. Januar, Nachmittags von 2 — 4 Uhr statt. Für solche Kinder, welche noch keinen Schulunterricht genoffen haben, sind Tauf- und Impfscheine beizubrtugen. Dir Vr. Vierte Bürgerschule. Die Anmeldungen neuer Schüler und Schülerinnen für nächste Ostern erbitte ich mir Montag, Dienstag, Mitt woch und Donnerstag, den 17., 18, 19. und 20. Januar, Nachmittags 2—4 Uhr. Für diejenigen Kinder, welche noch keine Schule besucht haben, sind GebnrtS - und Impfscheine beizubringen. Dir. vr. Fcitzsche»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite