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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.01.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-01-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187001181
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700118
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700118
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-01
- Tag1870-01-18
- Monat1870-01
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.01.1870
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el. Pruste Saum ildon. k. Londc viere. >rl. Ä >of. otel Anzeiger. Londo !sie. mprin idon. >eRus !ondon um Be wan. rrg. 18 :Londo W 18. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Dienstag den 18. Januar. 187». Holz-Auktion. Mittwoch am Itt. d. M. sollen Vormittags von 0 Uhr an in Knhthurmer Revier, und zwar an der Fluch rinne hinter dein neuere Schiitzenhause, 24 Klaftern buchene, 68^/4 Klaftern eichene, 18 Klaftern rüsterne, 2'/z Klaftern erlene, IN/« Klaftern aspene und 6 Klaftern lindene Drennholzscheite gegen übliche Anzahlung und unter den sonstigen, im Termine an Ort und Stelle öffentlich angeschlagenen Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, am 11. Januar 1870. Des AathS Forst-Deputation. Holz - Auktion. v Expo >121*/ Freitag, am 2L. d. M., sollen Vormittags-von U Uhr an in Knhthurmer Revier, und zwar an jder Flutb Lnlei rinne hinter dem neuen Schützenhause mehrere hundert Lang- und Abraumhaufen gegen Anzahlung von 1 Thaler für 114»/jeden Haufen und unter den sonstigen, im Termine an Ort und Stelle öffentlich angeschlagenen Bedingungen an die Meistbieten- Samrm oen verkauft werden. 1; Mq Leipzig, den 11. Januar 1870. Des Raths Forst-Deputution. s««'! Realschule. Anmeldungen neuer Schüler für Ostern d. I. werden Freitag den 11. und 18. und Sonnabend den 12. und 19. Februar Morinittaas 11 — 12*/, und Nachmittags 3—5 Uhr, so wie Sonntag den 13. Februar Bonniltags 10—12'/, Ubr gegen Vorzeigung des Taufzeugnisses oder Geburtsscheins, eines Scbulzeugnisses oder der letzten Schulcensuren, beziehentlich des Eonfirmationsscheins in meinem Amtszimmer (1. Bürgerschule rechter Hand 1. Stock) von mir angenommen. Zu der Aufnahmeprüfung haben sich darauf die angemeldeten, in Leipzig oder dessen nächster Umgebung wohnhaften Schüler üt groß-Mittwoch den 9. März früh 8 Uhr, mit Papier und Schreibfedern versehen, ernzufinden^ Prof. vr. Wagner, Directoia ? RÄ Erste Bürgerschule. Ministe: Die Anmeldung neuer Schüler für die unterste Classe der ersten Bürgerschule erbitte ich in den Morgenstunden von 8—10 Uhr der Woche vom 17. bis 22. d. M. — Die Vorlegung der betr. Taufscheine ist erforderlich. B-rlmi den 13. Januar 1870. ^ vr. K. Friedlander. oher B bt: Er onprinz iden na lufent Landtag. Dresden, 15. Januar. Erste Kammer. Erster Gegen- and der Tagesordnung ist mündlicher Bericht der dritten Depil ation über die mit der Zweiten Kammer stattgehabten Ver- einigungsverfahren beziehentlich der Kirchen- und Synodalordnung, .det: Dt>des Patronatrechtes, der Wahlen in Orten des platten Landes ' a^^und der akademischen Gerichtsbarkeit, dessen negative Resultate r Adrej wk bereits mittheilen konnten. o ^ Eine Debatte findet nicht statt, und die Kammer bleibt über- s. Senat all hei ihren früheren Beschlüssen stehen, über d Eg folgt der Bericht der vierten Deputation über die Be- sch werde von Gey und Gen. in Riesa über das königliche kremen ' Kultusministerium, aus dem das Hauptsächliche schon mit- lich-n g-gelhM ist. ' » Lieb» er: Jedenfalls habe die vorliegende Angelegenheit igten B zwei Seiten. Von der eine» Seite, der rein formalen, gesetzlichen, doch nwfHnne dem Beschlüsse der jenseitigen Kammer nur zugestimmt ^Maun werden. Der §.30 der Kirchen- und Synodalordnung habe keine demselbe ^clusive Bedeutung, er habe nicht die freie Versammlung der die Frac Kirchengemeindemilglieder verhindern wollen. Eine andere Seite ^ sti die reale. Von dieser, und sie müsse entschieden mit in Berück- m Berfa sichUgung gezogen werden, hätte das Kirchenregiment recht wohl mzmrmst. zu seinem Verbots-Beschlüsse gelangen können. In Riesa sei ein gegen dc Wirrwarr von exorbitanten, einseitigen Anschauungen vorhanden unter de gewesen, deren weitere Ausdehnung — und diese sollte durch die vier s zr betreffende Versammlung geschehen — unbedingt verhindert werden .. mußte. Beide Seilen zusammengehalten, erscheine die Angelegen ,Onerda h^t mindestens im zweifelhaften Lichte, rderana r Abg. Meinhold: Die Majorität der Deputation habe sich die Aufgabe gestellt, in der Frage rein objectiv zu verfahren. Die Niesaer Angelegenheit sei durch die Tagespresse so vollständig '8 20 durchsprochen worden, daß Jedermann sich sein Urtheil habe bilden können, und er verliere deshalb kein weiteres Wort mehr littagS iMd 5. Er wolle nur den Verhandlungen rn der Zweiten Kammer einige Worte widmen ; dieselben hätten weit über das Ziel hinaus ge schossen und brächten auf jeden wahren Freund unserer Religion und Kirche einen betrübenden Eindruck hervor. Wer das Wort Toleranz immer im Munde führe, der sei am leichtesten geneigt, unduldsam zu sein. Freisinnigreit sei ein schönes Wort, indeß, wie es in jenen Kammerverhandlungen gebraucht werde, bedeute es Jndifferentismus, führe es zum GlaubenSbankerott. Es sei gesagt worden: „Wie die Saat, so die Ernte!" Allerdings, wir haben eine Ernte, das Resultat des Rationalismus im vorigen Jahrhundert, welches das Volk dem kirchlichen Leben entfremdet. Es werde jetzt von der Berufung eines „freisinnigen" Professors an die theologische Facultät zu Leipzig viel geredet. Nun, er möge kommen, er werde sehen, daß unser Volk noch auf dem Boden des Bekenntnisses steht. Die Strauß, die Renan und wie sonst die Anhänger des Protestantenvereins heißen, sie sind doch nur winzige Zwerge den Säulen unserer Kirche, den großen Reformatoren gegenüber. (Lebhaftes Bravo!) v. Zehmen: Nach seiner Meinung habe die Majorität der Deputation einen Hauptpunct nicht genug Hervorgehoden, daß, wenn sich selbst alle Kirchengemeindemitglieder aus freien Stücken versammeln, sie doch keinen corporativen und gültigen Beschluß fasten können. Er trete den Ausführungen der Majorität bei, nicht aber dem Schlußantrag, daß die Beschwerde als begründet der Staatsregierung zu überweisen sei; man müsse Vergangenheit und Gegenwart unterscheiden. Er stelle den Antrag: 1) die vor liegende Beschwerde, so weit sie sich auf die beabsichtigte Versamm lung vom 21. Februar v. I. beziehe, auf sich beruhen zu lassen, dagegen 2) die Ansicht auszusprechen, daß Versammlungen von Kirchengemeindemilgliedern auch außer der im §. 30 der Kirchen- und Synodalordnung bestimmten W:ise an und für sich nicht als unstatthaft zu bezeichnen sind. Den Bemerkungen über die Be rathungen in der jenseitigen Kammer schließe er sich von ganzem Herzen an und füge für seinen Theil nur hinzu, daß abgewartet werden müsse, ob jene Herren, welche sich mit ihren Angriffen auf das Kirchenregiment so sehr hervorgethan haben, vorwurfsfrei zu regieren verständen, wenn sie ans Ruder kämen. (Bravo!) Sup. vr. Lechler ist zu derselben Anschauung wie der Vor redner gelangt. Der erste Punct des Antrages der Deputations mehrheit betreffe eine weit weggcrückte Vergangenheit. Von einem bedeutenden Belang sei überhaupt die ganze Sache nicht, sie sei künstlich aufgeblasen worden. Das Cultusannisterium habe, nach dem es hinsichtlich der Auslegung deS §. 30 der Kirchen- und Synodalordnung mit sich einig geworden, im guten Glauben gehandelt.
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