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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.01.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-01-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187001312
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700131
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700131
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-01
- Tag1870-01-31
- Monat1870-01
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.01.1870
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S78 250,000 Thlr. 66,000 - Erweiterung der Gasanstalt, ungefähr Anbau an der IN. Bürgerschule, ungefähr Blücherstraße u. Brücke, Uferbau in dortiger Gegend rc., ungefähr 75,000 - Nicolai- und Realschule, ungefähr . ... . 150,000 - Zuschuß zum Krankenhausbau und dergl., ungefähr 80,000 - ^21.000 Thlr. Da jedoch die Ausgaben nur nach und nach erfolgen, so glauben wir mit der Begebung, also auch der Verzinsung von nur 600,000 Thlr., auszureichen. Es bedarf kaum noch der Erwähnung, daß wir wegen der Begebungsart der Stadtschulvscheine über die Summe von 400,000 Thlr. hinaus, bis zu welcher Sie durch Ihre Finanzdeputation Ihre Zustimmung ertheilten, wiederum die Zustimmung der genannten Deputation einzuholen unvergessen sein werden." Der Ausschuß erachtete es für angemessen, dem Collegium zu empfehlen, den Rath zu ersuchen, darauf Bedackt zu nehmen, daß lxi vorhandenen DÜtteln im Stammvermögen das der Gemeinde Stötteritz unt. Theils gehörige Capital von 1027 Thlr. 23 Ngr. 3 Pf. abgestoßen werde; den Räth ferner aufzufordern, die Herren Gebhard auf strenge Innehaltung der Ruckzahlungstermine anzuhalten, da ausweislick des Budget- Ende dieses Jahres die erste Rückzahlung erfolgt sei, während bereits im vergangenen Jahre nach der getroffenen Vereinbarung 1000 Thlr. Capital zurückzuzahlen gewesen wären. Im Uebrigen empfahl der Ausschuß, die Genehmigung des Contos auszusprechen. Einstimmig fanden die Ausschußvorschläge Annahme. Conto 47: Ttadtanleihen vom I. Juli 1838, 8. April 1884 und 2. Januar 1885. Bedürfnisse: DeckungSmittel: 30,250 Thlr. Der Ausschuß schlug hierzu vor, beim Rathe zu beantragen, derselbe wolle unter den Deckungsmitteln dieses Contos diejenige Tilgung in Ansatz bringen, welche die Gasanstalt für solche Gelder zahlt, welche derselben aus städtischen Anleihen überwiesen sind, und für das Jahr 1870 hierfür 6000 Thlr. unter den „Deckungsmitteln" aufzunehmen, im Uebrigen das Conto zu genehmigen. Die Vorschläge des Ausschusses fanden einstimmig Annahme. Bei dem Conto des Leihhauses und der Sparkasse, Bedürfniss e: Deckungsmittel: 31,921 Thlr. 10 Ngr. 1 Pf. 50,216 Thlr. 4 Ngr. 1 Pf. Muthmaßlicher Ueberschuß: 18,295 Thlr. 24 Ngr. sagt der Rath: Bedürfnisse: „Nach den Erfahrungen der letzten Rechnung mußte der Auf wand für Hülfsarbeiter von 1600 Thlr. für 1869 auf 1805 Thlr. für 1870 gesteigert werden. Dagegen war der Expeditionsauf wand um 1500 Thlr. zu ermäßigen, und die vom Leihhause an die Sparcasse für erborgte Capitalien.zu zahlenden Zinsen betra gen 1000 Thlr. weniger als im Vorjahre. — Die DeckungSmittel liefern, wie ersichtlich, gegen das Vorjahr 1766 Thlr. 23 Ngr. 7 Pf. weniger. Indessen zeigt die Aufrechnung, daß der im Haus haltplane für 1869 mit 17,767 Thlr. 17 Ngr. 7 Pf. veranschlagte Ueberschuß im vorliegenden Budget mit 18,295 Thlr. 24 Ngr , also mit 528 Thlr. 6 Ngr. 3 Pf. mehr beziffert ist." Nach dem Vorschläge des Ausschusses wird das Conto des Leih hauses und der Sparcasse genehmigt. Der Rath schreibt weiter: „Wenden wir uns nunmehr zurück zu Conto 41: Direkte Abgaben, Bedürfnisse: Deckungsmittel: 1255 Thlr. 375,000 Thlr. Deckungsmittel, so ergiebt sich ein Budget-Deficit von 375,000 Thlr., dem Betrage von 7'/« sogen. Simplen directer städtischer Abgaben. Aus den etwaigen, am Ende deS Jahres 1869 vorhandenen Cassenbeständen etwas hiervon zu decken, ist unthunlich, da nach thunlichst genauem Ueberschlage zu Ende deS laufenden Jahres solche Cassen-Ueberschüfse nicht, oder doch nur in der höchst be schränkten Summe, wie sie für die Fortführung deS Betriebes nothwendig ist, vorhanden sein werden. Dies ist nicht zu ver wundern, wenn man die höchst bedeutenden Summen berücksichtigt, welche in diesem Jahre außerhalb des Budgets zur Verwilligung und Verwendung gekommen sind, beziehungsweise noch zur Ver wendung kommen werden. Es berechnen sich diese Summen auf 80—90,000 Thlr., denen gegenüber eine etwaige Steigerung der Einnahmen oder Nicht-Verausgabung verwilligter Gelder nicht erheblich inS Gewirkt fallen kann. Unter solchen Umständen, und da uns anderweite Mittel nicht zu Gebote stehen, bleibt nichts Anderes übrig, als das ganze Budget-Deficit durch direcle Sterlet zu decken, mit anderen Worten, im Jahre 1870 wie 1869 ,7»/, sogen. Simplen zu erheben. Dies haben wir beschlossen, und es ergiebt sich daraus, daß bei der Grundsteuer 8,25 Pf. auf die Steuereinheit, Personal- und Gewerbesteuer 1 Thlr. 15 Ngr. für Bürger, 22 Ngr. 5 Pf. für Schutzverwandte, auf 1 Thlr. der Landessteuer, entfallen. Wir bemerken hierzu ausdrücklich, daß wir die früher vertagte Frage wegen etwaiger Gleichstellung der Bürger mit den Schutz verwandten, in Betreff der städtischen Besteuerung, nunmehr, nachdem die gesetzlichen Bestimmungen überj die Erwerbung des Bürgerrechts eine so durchgreifende Aenderung erfahren haben, in Betracht ziehen werden. Durch Obiges ist zugleich die Frage beantwortet, ob vielleicht an den für das Jahr 1869 vereinbarten 7*/, Simplen für die letzten Steuertermine etwas erlassen werden könne. Es ist dies in der That, soweit gegenwärtig die Dinge sich übersehen lassen, schlechthin unthunlich. Zu dem hiermit abgeschlossenen Haushaltplane für daS Jahr 1870 erbitten wir uns allenthalben Ihre Zustimmung." Unter Berücksichtigung, daß das Simplum von Jahr zu Jahr steigt und daß bei höherer Heranziehung der Schutzverwandten und flottirenden Bevölkerung zu den städtischen Steuern eine ver mehrte Einnahme zu erwarten steht, beschloß der Ausschuß, dem Collegium zu empfehlen, statt der geforderten 7 Vs Simplen nur 6 Simplen städtischer Steuern für nächstes Jahr zu verwilliaen. DaS Collegium trat einhellig diesem Beschlüsse bei. Es erübrigte noch ein Bericht des Schulausschusses zu Conto 8,is: Beitrag zu der UebungSschule für Studireirde, (100 Thlr.). Der Ausschuß hatte nach dem günstigen Urtheil über diese Schule vorgeschlagen, derselben 200 Thlr. Beitrag zuzubilligen, und sprach sich Herr Cavael für den Vorschlag des Ausschusses aus, da diese Anstalt sich kümmerlich durchhelfen müsse. Er würde einen höheren Zuschuß beantragen, wenn nicht voraussichtlich eine Subvention des Staats in Aussicht stände. Einstimmig billigte das Collegium den Ausschußantrag und genehmigte schließlich, vorbehältlich der gestellten Anträge und gefaßten Beschlüsse, den nunmehr in allen seinen Theileu durch- verathenen Haushaltplan auf das Jahr 1870. Namens des Finanzausschusses referirte Herr Vicevorsteher vr. Georgi über folgendes Rathsschreiben: „Die von Ihnen durch Schreiben vom 13. Mai d. Is. an uns gebrachten Erklärungen und Anträge, die Stellung des Stockmeisters sowie die Speisung der Gefangenen durch die städtische Speiseanstalt und die Heizung des Stockhauses betreffend, haben wir wiederholter sorgfältiger Erwägung unterzogen, können unS jedoch, was die ersteren beiden Puncte anlangt, Ihren dieS- fallsigen Meinungen und Wünschen nicht anschließen. Wenn wir auch rücksichtlich der Fixirung des Stockmeisters Ihnen dann bei- pslichten, daß es wünscheuswerth ist, wenn die Einkünfte der Be amten thunlichst fixirt werden, so ist dies doch einerseits nicht überall durchzuführen, wie unser Haushalt selbst beweist, und andererseits scheint uns bei einem Gefängnißausseher schon an sich ein anderes Verhältniß obzuwalten, welches eine Ausnahme von der bezeichnten Regel erheischt. Nicht von „Zufällen" hängt die Einnahme des Stockmeisters ab, sondern von der Zahl der Ge fangenen und der Zeit ihrer Haft; darnach bemessen sich die Leistungen, die demselben obliegen, und nach dem Umfange der selben regelt sich die Vergütung, die er instructionsmäßig dafür erhält. Eben deshalb aber, weil er streng nach seiner Instruction zu verfahren hat, liegt kein Grund vor, warum von vornherein ein „Mißtrauen" gegen ihn obwalten soll. Daß man es nicht Jedermann, also auch nicht den Gefangenen, in allen Dingen wird recht machen können, ist eine Erfahrung, die jeder Beamte, ja jeder Mensch zu machen hat, deshalb allein aber kann man weder von Mißtrauen noch von Unklarheit in der ganzen Stellung sprechen. Uebrigens ist der Gehalt des StockmeisterS nicht, wie Sie sagen, ei unbestimmter (vergl. Conto 6 des HauShaltplanS), und wenn seine sonstigen Einnahmen wechselnd sind, waS jedoch einen gewissen Durchschnittssatz nicht ausschließt, so theilt er dies in der Natur der Sache begründete LooS mit vielen anderen. Die Gründe, welche gegen die Beköstigung der Gefangenen aus der städtischen Speiseanstalt sprechen, sind bereits in der unserm" Schreiben vom 14. April d. Is. beigegebenen Darlegung deS Polizei-Amtes entwickelt. Indem wir hierauf Bezug nehmen, bemerken wir noch Folgendes: Der etwaige Vergleich mit dem Bezirksgerichte, welches allerdings mit der Speiseanstalt im Liefe- rungSvertrage steht, ist nicht zutreffend; denn diese Lieferung bezieht sich nur auf das MittagSeffen, und die nach Mittag dort eingelieferten Gefangenen erhalten dasselbe nicht. Dies ist wohl
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