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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.02.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-02-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187002128
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700212
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700212
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-02
- Tag1870-02-12
- Monat1870-02
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.02.1870
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ß Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des NathS der Stadt Leipzig M 43. 187V. Sonnabend den 12. Februar. Zur gefälligen Beachtung Unsere Erpedition ist morgen Tonntag den 13 Februar nur Bormittags bis Ubr geöffnet. . ^ .. LxpvNItl«» Nv8 » elpLl^er V»«ebl»11es. Zur gefälligen Beachtung. Durch das Erlöschen der Firma VLKvllkuovkl T Voßvi m untere Annahme-Stelle für Inserate in diesem Geschäft eingegangen. Leipzig, den 11. Februar 1870. HxpvEZtll«!» Äers läklpLlxSr VrixekIttttSls. Bekanntmachung. Das große Brandunglück, wab die Stadt Havelberg betroffen hat, und das wohl geeignet ist auch in weiteren Kreisen Theilnahme zu erwecken, giebt der Unterzeichneten Kreisdirectwn Veranlassung, zu erklären, daß sie gern bereit ist, milde Beiträge für die Abgebrannten anzunehmen und dieselben an die betreffende Königl. Preuß. Behörde gelangen zu lassen. Leipzig, Li. Februar 1870. Königliche Kreis Direktion. v. Burgsdorff. Landtag. »*» Dresden, 8. Februar. Erste Kammer. Erster Gegen stand der Tagesordnung ist die fortgesetzte Berathung über den Gesetzentwurf, die Einführung der CivilstandSregister betreffend. ^u §. 20 nimmt Sup. vr. Lechler das Wort. Dieser Para graph sei daS Wichtigste deS gesummten Gesetzentwurfes. Niemand nn Saale, die Staatsregierung einbegriffen, könne die Consequevzen desselben SlW überschauen. Der Staat nehme, indem er daS in lxm §. 20 ausgesprochene neue Princip aufftelle, einen anderen Charakter an, er verwandele sich aus einem confesstonellen in einend religionslosen Staat. Man werde sich nicht zu wundern haben, wenn in Zukunft ein neues Heidenthum in unserem Staate Sachsen bervufwachfe. Trotz alledem stimme er auS zwingenden äußeren Gründen dem Paragraph zu, hoffe aber, daß die darin ^währte Freiheit auch der evangelischen Kirche zukommen werde. Gott der Herr werde seine evangelische Kirche nicht verlassen. - ES wird hierauf §. 20 gegen 1 Stimme genehmigt. Bei ß 21 regt Lande-Lltester Hempel verschiedene Zweifel über den Sinn der darin enthaltenen Bestimmungen an. Trotzdem z. B. gesagt worden, daß die Verfaffungsurkunde durch daS vorliegende Gesetz nicht alterirt werden solle, so geschieh« dies doch nach feiner Auf fassung dadurch, daß den Dissidenten die Abhaltung öffentlicher gottesdienstlicher Versammlungen in Zukunft gestattet sei, §. 56 der Verfaffungsurkunde aber das Gegentheil darüber vorschreibe. StaatSminister v. Falkenstein: DaS Bedenken deS Vor redners sei nicht gerechtfertigt. Abgesehen davon, daß die Ver fassung nicht so nebenbei durch ein anderes Gesetz abgeändert werden könne, so erlangen die Dissidenten zukünftig nicht den Charakter einer anerkannten, sondern einer geduldeten Religions- gesePchaft, und daS stehe mit §. 56 der Verfaffungsurkunde nicht rm Widerspruch. ^ v. Zehmen macht darauf aufmerksam, daß die Prediger der Disstdentenaemeinden nicht gleich denjenigen der anerkannten Kirchen de« Charakter aLS öffentliche Beamte tragen. Der tz. 21 wird hierauf gegen 3 Stimmen angenommen. Landesältester Hempel: Am Schluffe deS Gesetzes wolle er nur noch deS Umstandes gedenken, daß die Oberlausttz eine be sondere Vertragsstellung im Königreich Sachsen einnehme, welche ihre vorherige Zustimmung zu der Einführung deS hier beschlossenen Gesetze- erheische. Wenn in neuerer Zeit der Abgeordnete für Freiberg in der Zweiten Kammer einen Sturmlauf gegen diese vertragsmäßige Sonderstellung unternommen habe, so werde ihn gewiß schon der laute Beifall seiner entschiedensten Gegner zum Nachdenken veranlaßt haben. Redner sieht sich veranlaßt, gegen diesen und andere Angriffe auf die Rechte der Oberlausttz Ber- wabruna einiuleaen. Graf Stolberg, Bürgermeister Löhr, Dom-Capitular Hoffmann und v. Nostitz-PaulSdorf schließen sich dieser Verwahrung an. Bei der namentlichen Schlußabstimmung wird der Gesetz-Ent wurf gegen 10 Stimmen genehmigt. Zweiter Gegenstand der Berathung ist der Bericht der zweiten Deputation über Abtheilung v. deS AuSgabe-BudgetS, daS Ministerium des Innern betreffend. v. Zeh men: Er erkläre sich auf daS Entschiedenste gegen den von der Deputation zur Annahme empfohlenen Antrag der Zweiten Kammer auf Niedersetzung von Zwischendeputationen für Vorbe- rathung deS von der Regierung für den nächsten Landtag ver heißenen Gesetzentwurfs wegen Reorganisation der Verwaltung. Einmal gehöre er auS formellen Gründen nicht inS Büdget, und dann sei es ganz unmöglich, in der kurzen Zeit das' gewaltige Material zu bewältigen. Auch meine er noch, daß daS Land alle Ursache habe, sich die großen Fragen der Gemeinde-Organisation etwas sorgfältiger und genauer zu überlegen. Bürgermeister Müller ist ebenfalls Gegner diese- Antrages. Man sehe eS demselben an, daß er dränge, daß er eine große Eile für nöthig erachte, und diese Eile könne leicht in Uebereile auSschlagen. Referent Rittner bemerkt, daß die Deputation anfänglich auch dem Anträge nicht habe zustimmen wollen, indeß nach der Rücksprache mit dem Herrn Minister, der die Nützlichkeit der Zwischendeputation nicht in Abrede stellte, sei sie zu der Ansicht A !
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