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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.02.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-02-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187002136
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700213
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700213
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-02
- Tag1870-02-13
- Monat1870-02
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.02.1870
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1390 Gehaltsaufbesserung für die Beamten vor. Der Präsident Lricht die Sitzung nach der Beschlußfassung über Pos. 16 a ab. **« Dresden, 10. Febr. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer erstattete Referent Petri Bericht der ersten Deputation über den Entwurf zu einem Gesetz, die Sonn-, Fest- und Buß- tagSfeier betreffend. Eine allgemeine Debatte fand nicht statt und ebenso wurden die §§. 1—5 ohne Debatte genehmigt. Zu §. 6 beantragte Abg. Esche, unter die unaufschiebbaren Repara turen besonders „Reinigung von Dampfkesseln" aufzunnehmen. Nach einer befriedigenden Erklärung der Regierung zieht Esche den Antrag zurück. Nach längerer Debatte über die Bezeichnung „dringliche Arbeit" und „Notharbeit" genehmigte die Kammer §. 6 nach den Minoritäts-Vorschlägen der Deputation überein stimmend mit dem Beschluß der Ersten Kammer, nahm aber dazu mit 31 gegen 29 Stimmen einen Antrag deS Abg. Körner an, wonach der Gemeindevorftand zur Erlaubnißertheilung befugt sein soll, falls die Obrigkeit nicht am Orte ist. §. 7 wird ohne De batte angenommen. — Zu §. 8 motivirte Abg. Uhle den An trag: die Petition des Adv. Golle in Glauchau, den freiwilligen Feuerwehren des Landes an den Sonntagen vor oder nach dem Vormittagsgottesdienste eine Beschränkung nicht aufzuerlegen, der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Die Deputation erachtet die Petition infolge einer Regierungserklärung für er ledigt. — Abg. Wigard beantragt, „öffentliche Auf-und Aus züge " sowie Feuerwehr-Uebungen vor dem VormittagsgotteSdienst nicht zu verbieten. —StaatSminister v. Nostitz-Wallwitz tritt beiden Anträgen entgegen, da der Regierung weder die Uebungen der Turnerfeuerwehr, noch Auf- und Auszüge von Turnern rc. vor dem Vormittagsgottesdienfte wünscheuSwerth seien.—Abg. Temper: Die Folge einer solchen Maßregel, wie sie die Regierung wolle, müßte zur Auflösung der freiwilligen Turnerfeuerwehren führen. — Abg. Heubner: Man möge doch wenigstens die jetzigen Bestim mungen beibehalten und nicht hinter daS Gesetz von 1811 zurück gehen. — Abg. v. Einsiedel: Auch ohne die UebungSarbeiten vor dem Gottesdienste würden die Turnerfeuerwehren bestehen können. Infolge der Erklärung des Ministers verwendet sich Ref. Petri für Annahme des Uhle'schen Antrages. — Abg. Mai (Polenz) fragt, ob das Probiren der Feuerspritzen auf dem Lande vor dem Gottesdienste auch verboten sein soll. — StaatSminister v. Nostitz-Wallwitz: Es würde ebenso mit diesen Löschmann schaften gehalten wie mit der Feuerwehr. Die Kammer genehmigte H. 8d mit dem Wigard'schen Anträge, wodurch sich gleichzeitig der Uhle'sche Antrag erledigt. Bei §. 9 ist die Deputation in Majorität und Minorität gelheilt; die Majorität will die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht auf den Hohen Neujahrstag, das Fest Mariä Verkündigung, den Gründonnerstag, den HimmelfahrtStag und daS ReformationS- fest ausgedehnt wissen, während die Minorität nur den Grün donnerstag und die Localfeiertage davon ausschließen will. — Die Kammer trat nach kurzer Debatte der Minorität bei und genehmigte sodann die übrigen Paragraphen deS Entwurfs ohne Debatte. Hierauf erstattete Ref. Iungnickel Bericht der dritten Deputation über den Antrag des SecretairS vr. Gensel und Genossen, die Aufhebung einiger Festtage betreffend. Die Deputation beantragt: 1) An die Regierung das Gesuch zu richten, dieselbe wolle — so weit nöthig im Vereine mit den . berechtigten kirchlichen Organen — für den Wegfall der Feste Manä Verkündigung, Erscheinung Christi und deS einen der beiden Bußtage, und Verlegung des anderen Bußtages auf einen geeigneten Tag Fürsorge treffen, event. bezüglich der drei zuerst genannten Feiertage die gesetzlichen Bestimmungen über die Sonn tagsfeier nicht ferner in Anwendung bringen lassen; 2) den An trag des vr. Gensel für erledigt zu erklären. — Die Kammer trat dem Deputationsantrage bei. 4*4 Dresden, 11. Februar. Erste Kammer. Gegenstand der Tagesordnung ist die fortgesetzte Berathung über daS Justiz- departement. Bei Position Besoldung für 450 Referen dare wird auf Antrag des Abg. v. Schütz die erste GehaltSclaffe — 100 Referendare L 750 Thlr. — auf je 800 Thlr., die Position also selbst um 5000 Thlr. erhöht. Diese Erhöhung soll auS einer Mehreinftellung von 5000 Thlr. bei dem Einnahmeetat der Unter gerichte bestritten werden. Dieses ist die einzige Aenderung, welche die Beschlüsse der Zweiten Kammer über sämmtliche Etatpositionen erleiden. Diese hatte aber auch noch folgenden Antrag zum Beschlüsse erhoben: „die königliche StaatSregierung zu ersuchen, sie wolle Männer, welche entweder zur Direction die eifforderlichen Eigenschaften nicht besitzen oder solche als Folge höheren Alters verloren haben, unnachsichtlich von der Leitung der Geschäfte entfernen, fei eS durch Versetzung in eine andere Stellung, sei eS durch Setzung auf Warlegeld, oder sei eS durch Pensionierung." Die Deputation der Ersten Kammer glaubt jedoch den Beitritt zu diesem Beschlüsse widerrathen zu müssen. Die Kammer pflichtet der Deputation bei. Gleiche- Schicksal erleidet der vom Abg. Strödel gestellte Antrag: „daß an Stelle der bei den Gerichten zu liquidirenden Kostenansätze Bauschquanta eingeführt werden möchten." Damit ist die Berathung über den Iustizetat beendet. »** Dresden, 11. Februar. Bekanntlich hatte der Abgeordnete vr. Minckwitz bei Gelegenheit der Berathung über die Refor- mirung der LandeSimmobitiarbrandcaffe folgenden Antrag gestellt: „Im Vereine mit der Ersten Kammer die Staatsregierung zu ersuchen, in Erwägung zu ziehen, ob nicht dem Uebelstande, daß die große Zahl der in feuergefährlichen Gebäuden wohnenden Einwohner Sachsen- von der Möglichkeit, ihre Mobilien gegen FeuerSgefahr zu versichern, gänzlich ausgeschlossen sind, dadurch abgeholfen werden könne, daß ein auf Gegenseitigkeit begründetes MobiliarversicherungSinstrtut unter Leitung deS Staates mit der gleichzeitig zu reformirenden Landes-Immobiliarbrandversicherungs- anstalt verbunden wird." Die dritte Deputation hat jetzt einen umfassenden Bericht darüber erstattet, auS dem wir das Wesentlichste, die verschiedenen Anträge, nachstehend mittheilen. Es sind folgende: a. die Regierung zu ersuchen, von ihrem Rechte der Concessions- ertheilung an solide und gut fundirte PrivatfeuerversicherungS- Gesellschaften umfassenderen Gebrauch zu machen (jetzt sind deren 23 im Königreich Sachsen concessionin), d. die Regierung zu ersuchen, das Entstehen von auf Gegen seitigkeit beruhenden Feuerversicherungsgesellschaften so viel als möglich zu erleichtern (dermalen bestehen 13 solche Privat versickerungsvereine im Königreich Sachsen), 0. die Regierung wolle über die von Seiten der preußischen Feuersocietäten namentlich bei der Mobiliarversicherung ge machten Erfahrungen Erörterungen anstellen und der nächsten Ständeversammlung über das Resultat Miltheilung machen, ä. die Regierung zu ersuchen, zur Herstellung bez. Erhaltung zweckmäßiger Feuerlöscheinrichtungen erforderlichen Falles Unterstützungen aus der Staatscaffe zu gewähren, insoweit die Mittel der Immobiliarbrandcafse dazu nickt ausreichen, bei der zu erwartenden Gemeindegesetzgeoung aber auf eine durchgreifende Reorganisation des gesammlen Feuerlösch wesens Bedacht zu nehmen, e. den Antrag des Abg. vr. Minckwitz und die denselben unterstützenden Petitionen auf sich beruhen zu lassen. Dresden, 11. Februar. In der Zweiten Kammer er stattete zunächst Referent Fahnauer mündlichen Bericht über die Differenzpuncte bezüglich des Ausgabebudgets, das Cultus- ministerium betreffend. Diese Puncte betreffen keine Positionen, sondern nur Anträge. Die Kammer beschloß, folgende Anträge aufrecht zu erhallen: 1) daS Gymnasium zu Chemnitz betreffend; 2) die Errichtung von Lehrerinnen - Seminaren betreffend. Bei 5 anderen Differenzpuncten, einschließlich der Lehrercollecte, trat man den Beschlüssen der Ersten Kammer bei, lehnte dagegen den jenseitig beschlossenen Antrag auf ein künftiges Postulat für einen Neubau der Meißener Landesschule ab. — Derselbe Referent er stattete hierauf Berickt über das Nachpoftulat von 19.000 Thlrn. für die Universität Leipzig, und die Kammer trat ohne Debatte dem Vorschläge bei, diese Summe zu bewilligen und in das außer ordentliche Budget einzustellen. Referent vr. Pfeiffer berichtete nun über die Differenz puncte beim Dissidentengesetze. Sie wurden sämmtlich durch den Beitritt zu den jenseitigen Beschlüssen erledigt. Referent von Einsiedel erstattete nunmehr Bericht der 4. Deputation über den Antrag des Abg. Professor Biedermann wegen bürgerlicher und staatsbürgerlicher Gleichberechtigung aller LandeSeinwohner ohne Ansehen ihres Glaubens. Auf Anfrage der Deputation hat die Regierung ihr Einverständniß damit erklärt, daß bei Anstellungen von Juden und Dissidenten in öffentlichen Aemtern der Glaube kein Hinderniß sein soll. Die Deputation schlägt infolge dessen vor, den Antrag deS Aba. Professor Bieder mann für erledigt zu betrachten. Da inzwischen bei Berathung deS DrsstdentengesetzeS der Minister in der Kammer eine ab weichende Erklärung abgegeben, so interpellirte Abg. Prof. Bieder mann den Minister, sich definitiv und bestimmt darüber auSzu- sprechen, wie eS in Zukunft gehalten werden soll. Der Cultus- minister von Falkenftein wich dieser bestimmten Aufforderung auS und gab den wiederholten Anfragen der Abgg. Professor Biedermann und vr. Panitz gegenüber nur allgemeine Antworten, so daß schließlich Professor Biedermann beantragte: gegen die Regierung die Erwartung auszusprechen, daß sie in allen Puncten der von ihr der Deputation gegebenen Erklärung streng Nach kommen werde. Die Kammer trat diesem Anträge gegen zehn Stimmen bei und genehmigte sodann den Deputations-Antrag. (DaS Weitere ist schon in dem Telegramm der vorigen Num mer gemeldet.)
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