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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.02.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-02-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187002155
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700215
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- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700215
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-02
- Tag1870-02-15
- Monat1870-02
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.02.1870
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Dienstag lErfte Beilage zu Ne. äl«.j 15. Febmar 1870. Landtag. > Drksdrn, 13. Februar. Bei der Zweiten Kammer ist so' eben noch ein königliches Decret eingegangen, worin die Übernahme des Fonds zur Unterstützung oer Hintnlaffenen der in den Burgker Kohlenwerken verunglückten Bergleute im Be trage von 400,000 Thalern auf die Altersrenten bank be antragt wird. Der Bericht der 1. Deputation der Zweiten Kammer Uber den Gesetzentwurf, einige Abänderungen des Gesetzes über das Vereins- und Versammlungsrecht betreffend, schlägt der Kammer vor: „Den Gesetzentwurf abzulehnen und/ in Gemeinschaft mit der Ersten Kammer, die Staatsregierung zu ersuchen, daß hochdieselbe wegen Aufhebung, bez. Abänderung der Bestimmungen des Ge setzes vom 22. November 1850, das Vereins- und Versammlungs recht betreffend, so weit diese Bestimmungen nicht zeitgemäß er scheinen, dem nächsten Landtage eine Vorlage zugehen lassen möge." Der Bericht der außerordentlichen Deputation der Zweiten Kammer für Revision der Landlagsordnung beantragt Folgende-: Die Majorität: 1) von der Berathung der Landtagsordnung abzusehen; dagegen 2) den Entwurf des Referenten an beide Kammern vertheilen zu lasten; 3) die Staatsregierung zu ersuchen, nächstem Landtage ihrer seits alsbald eine Vorlage über die Puncte zu machen, welche das Verhältniß der Staatsregierung zu den Kammern und der Kammern unter sich berühren, und zu dem Ende 4) auch der Staatsregierung den Entwurf des Referenten zur Kenntnißnahme zu unterbreiten; 5) die Deputation von einer materiellen Berichterstattung über den Entwurf zu entbinden. Die Minorität der Deputation beantragt: die Deputation von der materiellen Berichterstattung Uber den Entwurf des Referenten nicht zu entbinden. Der von der 2. Deputation der Ersten Kammer erstattete Bericht über das Eisen bahndecret tritt nur hinsichtlich der Linie Sohland-Pirna bez. Fischbach den auf Staatsbau gerichteten Anträgen der Zweiten Kammer bei. Dresden i 12. Februar. In der heutigen Sitzung der Ersten Kammer erstattete Referent von Böhlau Bericht der 2. Deputation über Abtheilung II. und 3. des Ausgabebudgets, daS Departement deS Auswärtigen und die Ausgabe für den Norddeutschen Bund betreffend. — Eine allgemeine Debatte fand nicht statt. — Ebenso bewilligte die Kammer ohne jedwede Debatte sämmtliche Positionen und lehnte bei Position „Gesandt schäften" die bekannten Jordanischen Anträge ab. — ES folgte Bericht der 3. Deputation, Referent v. König, über die Streit'schen Anträge wegen Abänderungder Städte- ordnung' und Landgemeindeordnung. Zur allgemeinen Debatte ergreift daS Wort Vicepräsident Pfotenhauer: Er könne sich der Ueberzeugung nicht verschließen, daß die Frage wegen Reorganisation der Verwaltungsbehörden noch lange nicht aus reichend genug erörtert sei, und werde deshalb für Einberufung einer Zwtschen-Deputation stimmen. Ohne daS Vortreffliche und Gute zu verkennen, was wir gegenwärtig haben, mache schon die Bundesgesetzgebung die Revision nöthig. v. Zeh men: Die Grundanschauung der Streit'schen Anträge sei eine Verleugnung deS organisch gegliederten Staates. Von diesem GesichtSpuncte auS böten sie ein Gemisch von Freiheit und Absolutismus. In dem Staate, wie ihn Hr. Streit sich denke, herrsche nur die Majorität, und das nenne man einen Rechtsstaat, statt WiKkürstaat. Das Leben deS Staate- sei zu mannichfach gestaltet, als daß es sich auf so trockenes Princip beschränken laste. Des halb müßten die Anträge wesentlich modificrt werden, waS seilen der Deputation geschehen. Bürgermeister Hirschberg: Er wolle nicht untersuchen, in wie weit die Zehmen'schen Rügen begründet oder unbegründet seien, müsse aber conftatiren, daß es ganz auf den Standpunct ankomme, von dem aus man die Anträge beurtheile. Zur Sache übergehend, unterschreibe er mit ganzem Herzen das Lob, welches die Deputation unserer Städte-Ordnung ausgestellt. Redner geht nun auf eine Besprechung der Städte-Ordnung ein, befürwortet die Beseitigung des Dualismus im Intereste einer weniger schwer- Llligen Geschäftsführung und stellt die bürgermeisterliche Selbst- ierrlichkeit in Abrede, die damit etwa wieder herbeigeführt werden önne. Dafür sorge schon die freie und die Zeitwahl. Mit aller Entschiedenheit halte er aber das Bestätigungsrecht der Regierung aufrecht. Sei auch das Bestätigungsrecht oft gemißbraucht worden, so folge daraus noch nicht, daß das Recht selbst verwerflich sei. Bürgermeister Müller: Vorsicht sei nach allen Richtungen hin zu empfehlen, denn es wäre leicht, etwas einzureißen, schwer aber, dafür etwas Besseres herzustellen. Und deshalb empfehle er Vorsicht der Regierung und den Kammern. Schluß der allgemeinen Debatte. Zu den einzelnen Anträgen übergehend, empfiehlt die Deputation: 1) Die Regierung zu ersuchen, eine Revision sowohl der Städte-Ordnung als der Landgemeinde-Ordnung und der in Bezug auf beide erlassenen späteren Gesetze vorzunehmen und das Resultat der nächsten Ständeversammlung vorzulegen. Wird ohne Debatte genehmigt. 2) Dabei auch die Selbstständigkeit soweit thunlich zu erweitern und insbesondere zu erwägen, in wie weit das bisherige Be- stätigungSrecht der Regierungsbehörde hinsichtlich der Gemeinde vertreter und Beamten beschränkt oder in Wegfall gebracht werden könne. Hofrath v. Bose: Im Namen des Hauses Schönburg gebe er die Erklärung, daß in so weit, als künftig die Regierung daS Bestätigungsrecht aufgcbe, auch die Receßherrschaften auf dieses Recht verzichten werden. — Punct 2 wird hierauf genehmigt. 3) Ingleichen zu erwägen, inwieweit den Gemeinden die Sicher- heits- und WohlfahrtspoUze in ausgedehnterer Weise als bisher übertragen werden könne. — Rittner gibt der Deputation seinen Beifall zu erkennen, daß sie Punct 3 in dieser modificirten Fassung vorschlägt. v. Zehmen: Er könne sich eine staatliche und eine gemeind liche Sicherheitspolizei nicht denken, denn auch die Sicherheits polizei der Gemeinde müsse doch Staatsbehörde sein. — Referent v. König: Vorredner möge bedenken, daß die Anträge ja nur der Regierung zur Erwägung überreicht werden. — Hierauf wird Punct 3 gegen 5 Stimmen angenommen und Punct 4 der Streit- schen Anträge abgelehnt. 5) Ferner zu erwägen, inwieweit die gegenwärtigen Vorschriften über Erwerbung der vollen Gemeindemitgliedschaft in Stadt und Land vereinfacht und in größere Uebereinstimmung gebracht werden können. Wird ohne Debatte angenommen. 6) Daß für Wahlen der Gemeindevertreter Unmittelbarkeit und geheimes Stimmrecht festgestellt, jedoch für die Wählbarkeit ein Clastensystem beibehalten werde. Wird ebenfalls ohne Debatte genehmigt und Punct 7 mit dem Pornitz'schen Unterantrag abgelehnt; desgleichen Punct 8 der Streit'schen Anträge. 9) Daß solchen Gemeinden, welche für sich allein die den Ge meinden zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen nickt im Stande sind, die Bereinigung mit anderen Gemeinden zu Bezirksgemeinden, wo nicht für alle, so doch für einzelne Arten Gemeideangelegeu- heiten nachgelassen werden möge. Ohne Debatte genehmigt. 10) Die Regierung wolle das Resultat der unter 1 gedachten Revision, dafern thunlich, noch vor Zusammentritt deS nächsten Landtags veröffentlichen; im Uebrigen aber den Beschluß der Zweiten Kammer für erledigt erachten, und soweit letzteres nicht der Fall ist, den Beitritt zu demselben ablehnen. Abg. Rittner constatirt, daß dieser Antrag weder eine Pression für die Regierung hinsichtlich größerer Beschleunigung der Arbeiten sein solle, noch daß man damit auf Einberufung einer Zwischen- Deputation zuksmmen wolle. — v. Zehmen und v. König er- klären sich gegen Einberufung von Zwrschendeputationen. — StaatS- ! minister v. Nostitz-Wallwitz erklärt sich für Annahme des
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