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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.02.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-02-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187002232
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700223
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700223
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- unvollständig: letzte Seite (S. 1736) fehlt
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-02
- Tag1870-02-23
- Monat1870-02
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.02.1870
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1 * * ttWger und ih« '/«; w., !ehl t) vdl. vdl. fair -an Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des RathS dn Stadt Leipzig. W 54. Mittwoch dm 23. Februar. 187V. Bekanntmachung. Nach tz. 15 der Telegraphen - Ordnung für die Correfpondenz auf den Linien de- Telegraphen - Vereine- rc. von 18Sl Aufgeber einer Depesche da- Recht, dieselbe zu recommandiren. In diesem Falle wird die Depesche von allen Stationen, i BestimmunaS-Gtation sendet : an die Wctterbeförderung-- »jahr T., loco Nai- c pr. Abg. )ezug lwen- oeiten lweite ^ die ß der MN; -loffe » Be- PlanS tii ähren, ich- ' e. ben ini- . rub fei eret Ja den den der roht die r in atö- der sind uhe. egen 18SS hat der welche bei der telegraphischen Beförderung, beziehungsweise Aufnahme Mitwirken, vollständig collationirt und die dem Aufgeber telegraphisch, unmittelbar nach der Bestellung an den Adressaten oder nach der Abgabe Anstalt, eine Rückmeldung mit genauer Angabe der Zeit, zu welcher die Depesche dem Adressaten, beziehungsweise der Weiterbeförderung-' Anstalt zugestellt worden ist. Die Einführung der recommandirten Depeschen hat den Zweck, dem correspondirenden Publicum ein Mittel zu bieten, die Wahr- nlichkeit einer correcten Uebermittelung seiner Depeschen an den Adressaten, so weit die- bei der Natur der telegraphischen etriebS-Mittel überhaupt zu erreichen ist, zu vermehren. Erfahrung-mäßig werden recommandirte Depeschen jedoch nur in sehr Zahl aufgegeben, muthmaßlich weil die Taxe für die Recommandatwn gleich derjenigen für die eigentliche Depesche ist. Um nun dem correspondirenden Publicum ein fernere- Hülf-mittel zu bieten, sich eine correcte Uebermittelung seiner Depesche — so weit es thunlich und nöthig ist — zu sichern, soll vom 1. Juli e. an versuchsweise im internen Verkehr da- Recht der Recommandirung, wie solche- durch §. 15 der Telegrapheu-Ordnung gewährt ist und auch noch fernerhin in Geltung bleiben wird, dahin erweitert werden, daß der Aufgeber einer Depesche, welche «ach einem Orte innerhalb des Norddeutschen Telegraphen-Gebiete- gerichtet ist, die Vortheile der Recommandatwn auf einzelne Theile seiner Depesche beschränken kann, ohne verpflichtet zu sein, gleich da- Doppelte der Gesammt-Taxe zu bezahlen. Zu diesem Zwecke hat der Aufgeber diejenigen Worte, Zahlen, einzeln stehenden Buchstaben oder Buchstaben-Gruppen (ckr. 14, 6 der Telegraphen - Ordnung), deren correcte Uebermittelung er vorzugsweise für nothwendig hält, damit die Depesche ihren Zweck erfüllen könne, zu unterstreichen. Jede- unterstrichene Wort rc. wird bei der Ermittelung her Wortzahl, abweichend von den allgemeinen Bestimmungen de- ß. 14, 7 der Telegraphen-Ordnung, doppelt gezählt, dafür jedoch von allen bei der Beförderung refp. Aufnahme der Depesche betheiligten Stationen collationirt werden. Gelangt trotzdem ein solche- unterstrichene- Won rc. entstellt in die Hände de- Adressaten, so daß die Depesche nachweislich ihren Zweck nicht hat erfüllen können, so werden dem Aufgeber auf desfaüsige rechtzeitige Reklamation die für die Depesche gezahlte» Gebühren zurückgezahlt werden. Im Falle der Verstümmelung nicht unterstrichener Worte rc. bei unrecommandirten Depeschen werden fortan die Gebühren nicht rurückerstattet. Berlin, den 13. Juni 1869. Der Bundeskanzler. Im Aufträge: Delbrück. Dem correspondirenden Publicum theilt Unterzeichnete vorstestende Bekanntmachung mit, um die Aufgeber interner Depeschen auf die qu. neuen Bestimmungen aufmerksam zu machen. Bunde--Telegraphen-Station. Leipzig, den 22. Februar 1870. Nestler. Bekanntmachung. Die Verköstigung der Hospitaliten im Iohannisho-pitale s. w. d. a ist von ünS vergeben und fordern wir daher die unberückstchttgr gebliebenen Bewerber zur Abholung der eingereichten Zeugnisse rc. in unserer Archiv-Expedition, Rathhau- I. Etage, hierdurch auf. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Koch. Eerutti. c Leipzig, den 17. Februar 1870. Bekanntmachung. Die am 15. dieses Monat- auf den Abbruch versteigerten Häuser Rosenthalgaffe Nr. 1 und 2 sind für da- Höchstgebot zuge schlagen worden und werden daher in Gemäßheit der BersteigerungSbedingungen die übrigen Bieter ihrer Gebote hiermit entlassen. Leipzig, den 21. Februar 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. Dr. Koch. Eerutti. Oeffentliche Verhandlungen der Stadtverordneten vom 16. Februar 1870. <Auf Srund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Schluß.) Namen- de- BauauSschuffes berichtete Herr Krause über den Beschluß de- Rath-, die gelegentlich der Ausführung der den Benedix'schen Erben obliegenden Straßenherstellungen auf dem Areale der sogen, „blauen Mütze" gleichzeitig vom Hr«. Maurer meister Pausch für die Stadt gelieferte Erdaufschüttung, Plani- rung und Beschleußung der von der Stadt herzustellenden Stta- ßentheile demselben zu vergüten, nicht minder die auf den beregten Straßentheilen von der Stadt übernommene Pflasterung a»S- sühren zu lassen und in erstgedachter Beziehung die Summe von 540 Thlr. 11 Ngr. 2 Pf., für die Pflasterung aber die Summe von 382 Thlr. 2 Ngr. 5 Pf., in-gesammt also de« Betrag von 872 Thlr. 13 Ngr. 7 Pf. au- dem Stammvermögen z« verwen den, und ersucht oie Stadtverordneten um ihre Znstimmuug. Der Ausschuß fand rücksichtlrch der Schleußenherftellung keine Veranlassung zu Erinnerungen, da diese Arbeit nicht in Sub mission gegeben werden konnte und gerade die Schleußenherftel- langen für die Stadt weit mehr gekostet haben würden, als die vom Rath jetzt verlangte Summe. Die Pflasterungen anlangend, glaubte man im Ausschüsse einerseits, es als unpraktisch bezeichnen zu müssen, neuaufgeschüt« tete Straßen sofort zu pflastern, während man andererseits di« Pflasterung für höchst nothwendig bezeichnete sowohl im Interesse de- Verkehr-, wie dn bessern Berwerthung der Bauplätze und der Kosten wmen. Der Ausschuß empfahl deshalb einstimmig dem Collegium, den Rath-beschlüffen Zustimmung zu erlheilen. Die Frage wegen der Entnahme der Kosten au- dem Stamm- vermögen war dem Finanzausschuß überwiesen worden und schlug dieser ebenfalls den Beitritt zum Rathtzbeschluffe dem Eollegium vor. Der Herr Vicevorfleher Direktor Näser giebt zu dem Aus- schußbeschluffe einige Erläuterungen, und nachdem Herr Adv. Wach-muth die Entnahme der Kosten a«S dem Stammvermögen befürwortet hatte, weil die- t» Lhn» lichen Fälle« stets geschehen sei ««d die Stadt den Gegenwerth in der veräußern«- der BanplLtze finden werde, erhielt die RckhSvmlsge nach den Vorschlägen der Ausschüffe Annahme.
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