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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.03.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-03-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187003079
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700307
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700307
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-03
- Tag1870-03-07
- Monat1870-03
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.03.1870
- Autor
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Bekanntmachung. >ie wegebaupflichtigen Rittergüter und Gemeinden erhalten hierdurch Verordnung, alsbald bei Vermeidung von 5 Thlr. Strafe von ihren zu unterhaltenden Communicationswegen das Wasser abzuleiten, die Gleise einzutreiben und die vorhandenen i Vertiefungen mit Steinknack oder gereinigtem Kiese auszuschütten, auch für gehörigen Abfluß des WasserS in den Gräben !-mnnen längs der Wege zu sorgen. pzig, den 4. März 1870. Königliche AmtShauptmannschaft. vr. Platzmann. Bekanntmachung, iLeiziehung der Staatsangehörigen des Königreichs Preußen zur Gewerbe- und Personalsteuer betr. fZin Aufstellung der Gewerbe- und Personalsteuer-Kataster auf das Jahr 1870 haben Staatsangehörige deS Königreichs Preußen, 'in ohne Ergreifung eines steuerpflichtigen Erwerbszweiges und ohne Erwerbung des hierländischen Staatsbürgerrechtes Aufenthalt genommen haben, und auf Grund der Übereinkunft zwischen den Kronen der Königreiche Sachsen und Preußen Beseitigung der doppelten Besteuerung der beiderseitigen Staatsangehörigen gänzliche oder theilweise Befreiung von "ldischen Personalsteuer in Anspruch nehmen wollen, solches ungesäumt und spätestens bis zum 12 Marz laufenden Jahres !p» Vorsitzenden der OrtSabschätzungS - Commission Herrn Steuerrath Langbein (Königliche Bezirk--Steuer- j>»ö«e. Schloß Pleißenburg) schriftlich anzuzeigen, und werden dieselben gleichzeitig darauf aufmerksam gemacht, daß i»tz.2 Pct. 1 der Ausführungs-Verordnung d. Ges. v. 18. Febr. 1870 enthaltenen Bestimmungen genau in Obacht zu nehmen, aüffen diese Anzeigen enthalten: ») den vollständigen Namen und den Wohnort der betreffenden Person, d) die Brandkatafter- oder Straßennummer deS HauseS, wo die Wohnung genommen worden ist, c) den Nachweis der Preußischen Staatsangehörigkeit und des Zeitpunktes, von wo ab der hierländische Aufenthalt begonnen hat, ä) dafern dieser Aufenthalt bereits über 5 Jahre angedauert hat und Einkommen auS Grundstücken oder Gewerben, welche in Preußen gelegen, beziehentlich daselbst betrieben werden, ingleicken aus Gehalten und Pensionen, welche auS Preußi schen StaatScaffen gezahlt werden, anher bezogen wird, die Angabe deS jährlichen Betrags dieses Einkommens, getrennt je nach der Gattung desselben, und s) sofern auch noch Einkommen aus andern Quellen, wie z. B. aus auSgeliehenen Capitalien, Staatspapieren, Actien, Leibrenten rc. anher bezogen wird, auch die Angabe des jährlichen Betrags dieser Einkünfte und zwar getrennt von dem übrigen Einkommen. eine solche Anzeige innerhalb der vorerwähnten Frist nicht eingereicht, so ist die diesjährige Beiziehung noch nach den M Bestimmungen ohne Rücksicht auf die Uebereinkunft zu bewirken. A ist aber auch nach Verfluß deS obigen Zeitraumes den betroffenen Personen gestattet, zur Erlangung der zu beanspruchenden ^ eiung nach Bekanntmachung ihres diesjährigen Steuersatzes den ReclamationSweg einzuschlagen und es wird ihnen bei Nachweise auf diesem Wege die zustebende Befreiung nachträglich zugebilligt werden. Dir Reklamation mit Nachweis ist jedoch binnen der in H. 26, 1 des Gewerbe- und Personalfteuer-Ergänzungs-Gesetzes vom lvril 1850 (Seite 38 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1850) vorgeschriebenen dreiwöchigen Präklusivfrist bei jedes Rechtsmittels bei der Bezirkssteuer-Einnahme einzureichen. zig, am 2. März 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. Taube. vr. Koch. Versteigerung von Bauplätzen. Vir beabsichtigen die 3 noch unverkauften Villenbauplatze auf der Rosenthalseite der Zöllnerstraße von 4860, 5320 7240 UMen Flächeninhalt an die Meistbietenden zu versteigern und beraumen hierzu Termin an Rathsstelle auf er-taa den 17. dies. Mon. Vormittags 11 Uhr an. M der Versteigerung wird pünktlich zur angegebenen Stunde begonnen und dieselbe bezüglich jedes einzelnen auSgebotenen stütze- geschloffen werden, sobald weitere Gebote darauf nicht mehr erfolgen. Die BerstergerungSbedingungen und der Parcellirungsplan liegen in unserem Bauamte zur Einsichtnahme auS. Leipzig, den 3. März 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. , Cerutti. Bekanntmachung. Düt an der Straßeusronte der III. Bürgerschule befindlich gewesene eichene Stackei soll agS 3 Uhr im Hofe der III. Bürgerschule gegen Baarzahlung und unter den an a au den Meistbietenden verkauft werden. den 11. dsS. Monat- 1 und Stelle bekannt zu machenden de« 5. März 1870. De- Rath- Bandepntation.
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