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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.03.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-03-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187003049
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700304
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700304
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-03
- Tag1870-03-04
- Monat1870-03
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.03.1870
- Autor
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Anzeiger. Amtsblatt dtS König!. Bezirksgerichts und des Raths dn Stadt Leipzig. I§ öS. Freitag den 4. März. 187«. Bekanntmachung. Die nach §. 239 deS Bürgerlichen Gesetzbuchs bei der Polizeibehörde zu machenden Anzeigen über aufgefundene Gegenstände von heute an in der Registratur des CommissariatS im Erdgeschosse des PolizeihauseS am Naschmarkte mündlich oder schriftlich erstatten. Daselbst werden auch Anzeigen über verlorene Gegenstände angenommen. Leipzig, den 1. März 1870. DaS Polizei-Amt der Stadt Leipzig. vr. Rüder. Bekanntmachung, Beiziehung der Staatsangehörigen des Königreichs Preußen zur Gewerbe- und Perfonalsteuer betr. Zur Aufstellung der Gewerbe- und Personalsteuer-Kataster auf das Jahr 1870 haben Staatsangehörige deS Königreichs Preußen, hier ohne Ergreifung eines steuerpflichtigen Erwerbszweiges und ohne Erwerbung deS hierländischen StaatSbürgerrechteS lden Aufenthalt genommen haben, und auf Grund der Uebereinkunft zwischen den Kronen der Königreiche Sachsen und Preußen Beseitigung der doppelten Besteuerung der beiderseitigen Staatsangehörigen gänzliche oder theilweife Befreiung von -inländischen Personalsteuer in Anspruch nehmen wollen, solches ungesäumt und spätestens bis zum 12. März laufenden Jahres dem Vorsitzenden der OrtSabschätzungs - Commission Herrn Steuerrath Langbein (Königliche Bezirks - Stener- ämahme. Schloß Pleißenburg) schriftlich anzuzeigen, und werden dieselben gleichzeitig darauf aufmerksam gemacht, daß m §. 2 Pct. 1 der Ausführungs-Verordnung d. Ges. v. 18. Febr. 1870 enthaltenen Bestimmungen genau in Obacht zu nehmen, lach müssen diese Anzeigen enthalten: a) den vollständigen Namen und den Wohnort der betreffenden Person, d) die Brandkataster- oder Straßennummer des Hause-, wo die Wohnung genommen worden ist, o) den Nachweis der Preußischen Staatsangehörigkeit und deS Zeitpunctes, von wo ab der hierländische Aufenthalt begonnen hat, ä) daferu dieser Aufenthalt bereits über 5 Jahre angedauert hat und Einkommen auS Grundstücken oder Gewerben, welche in Preußen gelegen, beziehentlich daselbst betrieben werden, ingleicken aus Gehalten und Pensionen, welche auS Preußi schen StaatSeafsen gezahlt werden, anher bezogen wird, die Angabe deS jährlichen Betrags dieses Einkommen-, getrennt je nach der Gattung desselben, und e) sofern auch noch Einkommen auS andern Quellen, wie z. B. aus auSgeliehenen Cavitalien, Staat-papieren, Actien, Leibrenten rc. anher bezogen wird, auch die Angabe des jährlichen Betrags dieser Einkünfte und zwar getrennt von dem übrigen Einkommen. Wird eine solche Anzeige innerhalb der vorerwähnten Frist nicht eingereicht, so ist die diesjährige Beiziehung noch nach den »erigen Bestimmungen ohne Rücksicht auf die Uebereinkunft zu bewirken. ES ist aber auch nach Berfluß deS obigen Zeitraumes den betroffenen Personen gestattet, zur Erlangung der zu beanspruchenden rbefteiuva nach Bekanntmachung ihres diesjährigen Steuersatzes den ReclamationSweg einzuschlagen und eS wird ihnen bei tem Nachweise auf diesem Wege die zustebende Befreiung nachträglich zugebilligt werden. Die Reklamation mit Nachweis ist jedoch binnen der in tz. 26, 1 deS Gewerbe- und Personalsteuer-Ergänzungs-Gesetze- vom "rril 1850 (Seite 38 deS Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1850) vorgeschriebenen dreiwöchigen Präklusivfrist bei t jede- RechtSmitt^S bei der Bezirkssteuer-Einnahme einzureichen. Leipzig, am 2. März 1870. Der Rath der Stadt Eeip^z^ vr. Koch. Bekanntmachung. Der durch de« Abbruch der beiden von der Stadlgemeinde angekauften Häuser Roseuthalgasse Nr. 1 und 2 nl sinnende Bauplatz, welcher einschließlich des durch den Ufermauerbau zugewachsenen Areals einen Flächeninhalt von 1529 lüE- soll von uns Dienstag den IS. März d. I. Vormittags 11 Uhr an Rathsstelle versteigert werden und zwar m .uter Weise, zuerst im Ganzen, dann noch einmal in zwei Parzellen von 843 und 686 lUE. Flächeninhalt getherlt; . Entschließung über den Verkauf im Einzelnen oder Ganzen bleibt Vorbehalten. Die pünktlich zur angegebenen Stunde beginnende Versteigerung wird bezüglich deS jedesmaligen auSgebotenen Versteigerung-- ijecteS geschlossen werden, sobald weitere Gebote darauf nicht mehr erfolgen. Die Berfteigerung-bedingungen sowie ein Situation-- und ein Parzellirungsplan liegen in unserem Bauamte zur Einsicht auS. Leipzig, den 24. Februar 1870. Der Bat- der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Oeffentliche Sitzung der Handelskammer Freitag de» 4. d. M. Nachmittags v Uhr im SitzungSloeale Nenmarkt Nr. Itt, I. Tagesordnung: 1) Registrande. 2) Ausschußbericht über Erhebung eines GewerbsteuerzuschlaaS für 1870. . . 3) Bericht über das Gesuch der Herren Eisenreich und Gen., Errichtung eine- ObdacheS für die Besucher der Produktenbörse betreffend. . . 4) Ausschußbericht, die vom bleibenden Ausschüsse deS deutschen Handelstage- veranlaßte Enquete über da- Bankwesen betreffend. l, den 2. März 1870. Die Handelskammer. Edm. Becker, vr. Geisel, S.
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