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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.03.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-03-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187003109
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700310
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700310
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-03
- Tag1870-03-10
- Monat1870-03
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.03.1870
- Autor
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. «9. Donnerstag drn 10. März. M«. Quittung und Dank. für die Abgebrannten in Havelberg sind der Unterzeichneten Kreisdirection fernerweit die nachstehend verzeichnten Gaben uigen. Zudem man über sämmtliche Beträge hiermit öffentlich dankend quittirt, auch der Expedition dieses Blattes für den gewährten ^ der InsertiouSgebühren feinen besonderen Dank auSspricht, erklärt man, mit Rücksicht auf den vom Königl. Preuß. Polizei- dium zu Berlin veröffentlichten Schluß der Sammlung für die fraglichen Brandcalamitosen, nunmehr auch die hiesige Sammel- für geschloffen. Leipzig, am 7. März 1870. Königliche Kreis - Direction. v. BurgSdorff. 10 A. F. Dürbig, 1 ^ Hffm., 10 ^ A. F., 1 10 -A A. S. Löbau. 20 ^ Schimmel L Co., 1 Amand Füffel, ^ Förster L Berndl, 5 ^ Pr. Baumgarten, 1 Packet Sachen Dir. Pr. O., 2 ^ L., 1 ^ k. ^1., 5 G. K, 20 Frau »nin v. Pentz auf Schloß Brandts, 2 ^ G. I., 10 -Us A. Z., 1 I. B., 2 ^ W. R., 1 Pr. Klg., 3 ^ Pauline verw. un in Grimma, 10 Max Hauschild, 1 ^ von einer Waise aus dem Erzgebirge (letztgenannte 3 Posten durch die Expedition Leipziger Zeitung), 4 9 »sk bei einem Balle des Turnvereins in Schönefeld gesammelt, 1 Ao. v. Gz. 111 Thlr. 29 Ngr. und 1 Packet. Hierzu 140 - 20 - und 3 Packte, lt. Quittung Nr. 1. Summa: 252 Thlr. 19 Ngr. und 4 Packte, her Betrag nach Abzug von 6 »A Auslagen für Postporto rc. dem Königl. Preuß. Polizeipräsidium zu Berlin übersendet en ist. Graul. Bekanntmachung, Beiziehung der Staatsangehörigen des Königreichs Preußen zur Gewerbe- und Personalfteuer betr. Zur Aufstellung der Gewerbe- unv Personalstcuer-Kataster auf das Jahr 1870 haben Staatsangehörige des Königreichs Preußen. )e hier ohne Ergreifung eines steuerpflichtigen Erwerbszweiges und ohne Erwerbung des hierländischen StaatSbürgerrechle« enden Aufenthalt genommen haben, und auf Grund der Uekereinkunft zwischen den Kronen der Königreiche Sachsen und Preußen Beseitigung der doppelten Besteuerung der beiderseitigen Staatsangehörigen gänzliche oder theilweise Befreiung von ständischen Personalsteuer in Anspruch nehmen wollen, solches ungesäumt und spätestens bis zum 12. März laufenden JahreS s-em Vorsitzenden der OriSabschätzungs - Commission Herrn Steuerrath Langbein (Königliche Bezirks-Steuer- vuahme. Schloß Pleißenburg) schriftlich anzuzeigcn, und werden dieselben gleichzeitig darauf aufmerksam gemacht, daß 2 Pct. 1 der Ausführungs-Verordnung d. Ges. v. 18. Febr. 1870 enthaltenen Bestimmungen genau in Obacht zu nehmen, nach müssen diese Anzeigen enthalten: a) den vollständigen Namen und den Wohnort der betreffenden. Person, b) die Brandkataster- oder Straßennummer deS HauseS, wo die Wohnung genommen worden ist, e) den Nachweis der Preußischen Staatsangehörigkeit und deS Zeitpunctes, von wo ab der hierländische Aufenthalt begonnen hat, ä) dafern dieser Aufenthalt bereit- über 5 Jahre angedauert hat und Einkommen auS Grundstücken oder Gewerben, welche in Preußen gelegen, beziehentlich daselbst betrieben werden, ingleichen aus Gehalten und Pensionen, welche auS Preußi schen StaatScassen gezahlt werden, anher bezogen wird, die Angabe des jährlichen Betrags dieses Einkommen-, getrennt je nach der Gattung desselben, und e) sofern auch noch Einkommen aus andern Quellen, wie z. B. aus auSgeliehenen Capitalien, Staatspapieren, Actien, Leibrenten rc. anher bezogen wird, auch die Angabe des jährlichen Betrags dieser Einkünfte und zwar getrennt von dem übrigen Einkommen. Wird eine solche Anzeige innerhalb der vorerwähnten Frist nicht eingereicht, so ist die diesjährige Beiziehung noch nach den jerigen Bestimmungen ohne Rücksicht auf die Übereinkunft zu bewirken. TS ist aber auch nach Verfluß des obigen Zeitraumes den betroffenen Personen gestattet, zur Erlangung der zu beanspruchenden lerbefteiung nach Bekanntmachung ihres diesjährigen Steuersatzes den Reclamationsweg einzuschlagen und es wird ihnen bei hrtem Nachweise auf diesem Wege die zustebende Befreiung nachträglich zugebilligt werden. Die Reclamation mit Nachweis ist jedoch binnen der in §. 26, 1 deS Gewerbe- und Personalsteuer-Ergänzungs-Gesetzes vom April 1850 (Seite 38 deS Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1850) vorgeschriebenen dreiwöchigen Präclusivfrist bei Inst jede- Rechtsmittels bei* dir Bezirkssteuer - Einnahme einzureichen. Leipzig, am 2. März 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. ^ ^ " Taube. Pr. Koch. Nachdem der hiesige Bürger Herr Eduard Schulze der ihm von uns ertheilten Concession zur Vermittelung von Mieih- ld Pachtverträgen, Käufen, Verkäufen und Geldgeschäften wieder entsagt hat, so bringen wir dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Leipzig, am 8. März 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. Pr. Koch. Jerusalem. Bekanntmachung. Mittwoch den 16. März d. I. Vormittags von 10 Uhr an sollen die auf der Reichs- und Katharinenstraße befindlichen beiden nedeeisernen Brunnenaufsätze nebst gußeisernen Röhrenfätzen, messingenem Ventil und Kolben, Aufstandplatten von Sandstein, iänge u. f. w. gegen sofortige Zahlung und unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen öffentlich an Ort und Le an den Meistbietenden verkauft werden. Die Auction beginnt Morgens 10 Uhr an dem Brunnen in der Reichsstraße. . , Leipzig, den 1. März 1870. DeS Raths Baudeputation.
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