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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.03.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-03-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187003184
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700318
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700318
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-03
- Tag1870-03-18
- Monat1870-03
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.03.1870
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I. an für alle Claffen unserer ^städtischen Gymnasien zu St. ThomL und St. Nicolai daS Schulgeld gleichzustellen, und zwar für Auswärtige auf jährlich 36 Thaler, sür hiesige auf jährlich 24 Thaler. Auswärtige werden diejenigen Schüler betrachtet, deren Angehörige, welche zur Bezahlung des Schulgelde- verpflichtet hiesiger Stadt nicht wohnen und zu den persönlichen Gemeinde-Abgaben nichts beitragen. zig, den 14. März 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung! zeither an Herrn Rudolf Tänzer vermiethete Abtheilung Rr. 2 der Verkaufshalle an der Schillerstrasie soll l. April -. I. an anderweit an den Meistbietenden vermiethet werden und zwar bis zum 1. Oktober 1871 fest iter gegen einhalbjährliche Kündigung. Miethlustige wollen sich Donnerstag -en 24. d. MtS. Vormittags 11 Uhr Welle einfinden und ihre Gebote eröffnen. ^ie Licitations- und Vermiethungsbcdingungen können schon jetzt daselbst eingesehen werden. pzig, den 15. März 1870. Des Raths -er Stadt Leipzig Finanz-Deputation. Oeffentliche lerhandluugen -er Stadtverordneten vom 16. März 4870. llf Srnnd des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Vorsteher Adv. vr. Georgi Lheilt aus der Registrande folgendes mit: Rath hat beschlossen, den Hof der III. Bürgerschule mit leihen Bäumen vom Eingangsthore bis>zu der vor dem sebäude stehenden Baumreihe und zwei Gehölzrabatten am bepflanzen zu lassen, und ersucht um Verwilligung der «mschlagten 166 Thlr. Ldv. R. Schmidt beantragt: gen den Rath den Wunsch auszusprechen, daß der Platz ich mit Rasen belegt werden möchte, r Sand auf dem Platze viel Staub verursache, überhaupt seu für die Gesundheit zuträglicher und angenehmer sei. Bicevorsteher Näser hat das Bedenken, daß dadurch der platz der Kinder für die Zwischenpausen geschmälert oder sm bald zertreten werde. Nehme man Flußsand, so fei j nicht zu befürchten, er möchte deshalb den von Herrn Adv. ausgesprochenen Wunsch dem Rathe höchstens zur Er- gegeben sehen, in erster Linie aber beantrage er dessen lang an den Schulau-schuß. Adv. Schmidt glaubt nach einer Rücksprache mit dem Director nicht, daß die von Herrn Bicevorsteher Näser Bedenken gegründet seien. Der jetzt vorhandene Sand viel Staub, und die Furcht vor dem Zertreten des sei, namentlich gegenüber von Kindern, bei unS über- rvie daS Beispiel von andern Städten, als Paris, Ver- eige, wo der Rasen der Benutzung deS PublicumS frei stehe. ThomaS erklärt sich gegen den Wunsch des Herrn hmidt; entweder werde für die Kinder ein strenges Verbot werden müssen, den Rasen zu betreten, oder es werde lm freigestellt, dann werde der Rasen leiden, und die würde» sich bei unserm häufigen regnerischen Wetter oft We holen. Die Anlage werde viel Geld kosten, nur gedeihen, und nach seiner Erfahrung habe die dritte e von Staub auS dem Schulhofe nicht viel zu leiden, geforderten Kosten werden hierauf einstimmig verwilligt, ien aber der Antrag auf Verweisung des Schmidt'schen ß« den Schulausschuß, wie der latere Antrag selbst, At überwiegender Mehrheit abgelehnt, l AH Heilt mit, daß der von Rath und Stadtverordneten beschlossene Nachtrag zur Lagerhofordnung, wonach die Ver sicherung der Lagergüter bei den innerhalb deS norddeutschen Bundesgebietes concessionirten Versicherungsgesellschaften ermög licht werden sollte, die Genehmigung deS Ministerium- wegen tz. 132 des JmmobiliarbrandversicherungsgesetzeS nicht erhalten habe. Herr Nägel glaubt zwar, daß nach Lage der Sache ein an derer Bescheid des Ministeriums nicht zu erwarten sein werde; dennoch könne er sich nicht entschließen, die Angelegenheit ohne Weiteres fallen zu lassen. Das Brandversicherungsgesetz erweise sich namentlich bezüglich der Regulirung deS Mobiliarbrand versicherungswesens immer unhaltbarer, so scheine cs ihm auch bezüglich der Concessionirung der Agenten mit der Bundes gewerbeordnung in Widerspruch zu stehen. Die Sache sei vou großer Wichtigkeit, es sei schon vorgekommen, daß bedeutende Quantitäten von Gütern hätten zurückgewiesen werden müssen, weil keine Versicherung für sie zu erlangen gewesen wäre. Da der Verfassungs-Ausschuß ohneoies mir Abfassung eines Gutachtens über die Immobiliardrandversicherung beauftragt sei, so beantrage er, diesen Auftrag auf die Begutachtung der Frage zu erstrecken, ob gegen den Rath der Wunsch gebracht werden solle, daß der Rath den vorliegenden Gegenstand zum Anlasse nehmen möge, auf eine Modificirung deS Brandversicherungsgesetzes bei der Regierung hinzuwirken. Herr Geheimrath v. Wächter ist der Ansicht, daß daS Par- ticulargesetz dem Bundesgesetze weichen müsse, und hält eS deshalb für genügend, eine Anfrage an den Rath zu richten, wie eS der selbe mit den Concessionen der Versicherungsagenten in Zukunft zu Hallen gedenke. Herr Vorsteher bemerkt hiergegen, daß eine derartige An frage doch nur einen von Herrn Nagel mit hervorgehobenen Punct treffm würde. Herr Bicevorsteher Näser spricht den Wunsch aus, daß in das Materielle nickt eingegangen werde, da Verweisung an den Ausschuß beantragt sei. Der Nagel'sche Antrag wird hierauf einstimmig angenommen. Ein Dankschreiben des GärtnervereinS wird mitgetheilt. Herr Nagel hat schriftlich den Antrag eingebracht, vbn ihm gemachte Angaben über die Beschwerung, welcher der Handel mit feuer gefährlichen Gegenständen in Folge des Verbots, mehr als 5 Pfd. zu lagern, unterliege, dem Ausschuß für Industrie und Verkehrs wesen zu Überweisen. Letztere ist von dem Vorsteher bereits verfügt und macht der Herr Antragsteller noch mündlich auf die Dringlichkeit seine- An trags auch in Bezug auf andere dem Verbote unterliegende Ge genstände aufmerksam.
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