Dresdner Nachrichten : 17.02.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-02-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-189902177
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- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18990217
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1899
- Monat1899-02
- Tag1899-02-17
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- Dresdner Nachrichten : 17.02.1899
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Sol.'M.Ki. «»««»Iime «>,»!>»»>,u«,n» für die uüchste Nummer erfolgt tn^der Bonn. tzvIKs Mir Naciim. Lomuaas nur Marienftr. ss v. UbrMilta,-. Anzeiaeutarif. Lt» i>palIiaeGmnd»i>e!ca S Silbe« >ü P>. .Ai,nn,!>ieimaen ans der Privat- i^iie,Keile siP>, iDrvveljellc ..milcrm Sjrim Ilkiiioelandti 40 Pi. Mruiw- ileile liir Moniaae oder noch yciltaaen ro Pia. lnir gamlliennachnmie» ici. de«. so Pi — SluLwörtlsc Auiiräae nur oeaen ?!oranebe»amnna. Mkleadlailerwer» m 10M berechnet. Kur Hiickaabe einaeiandter SchM- tmcke keine Verbinblichkcit. Sernlvrechanlchlutz: »Mt I Ur. 11 u. Ur. «NS». Dir Lrcstzner Nackiriibicn erscheinen taalich Morgens. 44. Jahrgang. " ——'—— »^rtkiir Aattllrros, c!jz;rtt»vnImnMui»8 « Istli.lla der I U „Vi'«8«1nvi7 Z Z LirctistraüLk, 1, prt. -- vresägll-kisnen » licke Uatirkuusstr. A »E und 1kei8«nrjtLSi'8tr!r88o 3, grt. H H «oxlledtt »tcti rur ,1»ouU,n< v-,., , „wl )» W tiir M Vkv voUtliiLdH l'uUliutl isl- ..«LUHkLLL" I-MpkoekfklNkl'lrsut8k!,8l'°lla8ng!zZl!!!.6!ö^n!ks'.hl!rlig-.ttv§8li-lllla?a!k!8t8!M kürnclivl, L ttR/LL «V ^5 in Ms, MÜliOsNSN fäl'KkN ll°4 k!M3-ljlI3llt3t8N ru bjtlil18lkl1 ^31868. I.vM Lr». Nr.48. KvWk: ze. Hosnachrichtcn, Krenzkirchcuba», Sächsischer Schifferperein, Gewerbesteuer, Gerichtsverhandlungen. Aschermittwoch-Concert, Wiecke-Borlesung. WiKMSK >»rettas. I7.Ar»rn«r I8SS. Unter allen Vorlage», die jemals den deutschen Reichstag be schäftigt haben, hat wohl keine eine so lange Vorgeschichte auf zuweisen, wie jener Gesetzentwurf, der unter dem Namen lex Heinze bekannt ist und nunmehr zum so und so vielten Male der Volksvertretung vorlicgt. Zuerst wurde das „Gesetz .Heinze" am 29. Februar 1892 von den Verbündeten Regierungen eingebracht. Wiederholt ist der Entwurf dann in ultramontancr Fassung dem Reichstage vorgelegt worden und zwei Mal hat er cS sogar bis zur Kommissionsberathunggebracht. DarüberhinauSistderGesetzeutwurf nicht gekommen, obwohl seine Erledigung schon vor sieben Jahren als dringlich bezeichnet wurde und er der persönlichen Initiative des Kaisers sein Dasein verdankt. Als im Herbst 1891 die Ver handlungen im Mordprozeß gegen das Ehepaar Heinze die düstersten Bilder von der Nachtseite der sozialen und moralischen Zustände der Rcichshauptstadt entrollten, gab der Kaiser von seinem litauischen Jagdschlösse aus an den preußischen Justizministcr seine Willens meinung kund, daß „gründliche Anskehr" gehalten werden müsse. In einem Hairdschreibcn ferner, das der Monarch an das preu ßische Staatsministcrium richtete, sagte er: „Die beklagcnSwcrthen Erscheinungen, welche das Strasverfahren gegen die Eheleute Heinze hat zu Tage treten lassen, beunruhigen Mein landesväter- lichcs Herz fortgesetzt." Zum Schluß hieß es in der kaiserliche» Kundgebung: „Es ist Mir eine erfreuliche Wahrnehmung, daß die großen Gefahren und Mißstände, welche der Prozeß bloßgelegt hat, Von allen Schichten der Bevölkerung in ihrer vollen Trag weite erkannt sind und daß die öffentliche Meinung eiumüthig die Notbwendigkeit wirksanier Abwehr hervorhebt. Das läßt Mich hoffen, daß den von Meiner Negierung zu treffenden Maßnahmen diejenige Unterstützung innerhalb der gesitteten Kreise Meines Volkes nicht fehlen wird, ohne welche eine durchgreifende Abhilfe nicht erwartet werden darf." Auch heute noch herrscht in weiten Kreisen die Ueberzcugnng der Nothwendigkeit vor, daß angesichts der grauenvollen, mit der gewerbsmäßigen Unzucht verbundenen Zustände, die der Hcinze'sche Prozeß enthüllt hat und die seitdem wohl schwerlich besser gewor den sind, durch Verschärfung der Gesetzgebung Abhilfe geschaffen werden müsse. Trotzdem bleibt es mich gegenwärtig zweifelhaft, ob endlich in der jetzigen Tagung des Reichstags die kaiserliche Initiative eine positive gesetzgeberische Wirkung haben wird. Ter Hauptgrund, daß die bisherigen gesetzgeberischen Versuche zur Be kämpfung der Unsittlichkeit nicht über das Stadium derVorbcrath- ung hinausgelangt sind, liegt vornehmlich darin, daß der Gesetz entwurf Heinze sowohl nach den Rcgierungsvorschlägen wie in der Gestaltung, die er durch das Ecntrum erhalten hatte, sich nicht auf die Behandlung desjenigen Gebietes beschränkte, um das es sich in den Heinze'schen Prozeßverhaudlungen gehandelt und auf das sich das Verlangen nach wirksamer Abhilfe ursprünglich nur erstreckt hatte. Grundsätzlich ist man fast allenthalben damit ein verstanden. daß die Prostitution und ihre Gefahren für die all gemeine Sittlichkeit so weit wie irgend möglich eingcdämmt wer den müsse» und daß besonders das Zuhälterunweien weit ener gischer zu bekämpfen und eiuzuschränken sei. Eine Einigung über die aus diesem Gebiete zu ergreifenden gesetzgeberischen Maßnahmen wäre längst zu Stande gekommen, wenn man nicht von vornherein daraus ausgegangen wäre, das Kind mit dem Bade auszuschnttcu, statt sich zunächst mit dem zu begnüge», was allseitig als dringlich erkannt worden war. Weil man von Anfang an Alles erreichen wollte, ist nichts zu Stande gebracht worden. Der vorliegende Regicrungsentwurs besitzt vor seinem ultra- montanen Vorgänger den Vorzug, daß er die früheren unzuläng lichen mid bedenklichen Vorschläge zur Bekämpfung des Mißbrauchs des Dienst- und Arbeitsvcrhältnisses gegenüber weiblichen Personen nicht enthält. Ebenso ist von der Ausdehnung des StrafschutzcS für unbescholtene Mädchen vom 1V. auf das 18. Jahr und einer Bestimmung, welche sich gegen die Verbreitung gewisser anstecken der Krankheiten richtete, Abstand genommen worden. Die vor- geschlagencn Paragraphen, die die Abänderung der Simsen wegen Kuppelei betreffen und sich gegen das Zuhältcrunwesen richten, dürften im Wesentlichen ans Widerspruch nicht stoßen und sich daher im Reichstage glatt erledige» lassen. Die Strafe der gewohnheits mäßigen oder eigennützigen Kuppelei soll von einem Tage aus einen Monat Gcfänguiß erhöht werden, nur wenn mildernde Um stände vorhanden sind, kann die Strafe bis auf eine» Tag Ge- sängniß ermäßigt werden. Eine Verschärfung der Strafe soll ciu- treten, wenn bei der Kuppelei hinterlistige Kunstgriffe angcwcndct werden. Hier wird Zuchthausstrafe bis zu fünf Jahren und Ehrverlust vorgeschriebe», daneben Geldstrafe bis zu MOO Mk. und Polizeiaufsicht zugclasjen, aber nicht wahlweise, sondern zur Steiger ung der Hauptstrase. Dieselben Strafen sind vorgeschrieben, wenn der Schuldige zu der verkuppelten Person in einem besonders nahen Verhältniß (Ehemann. Vormund. Geistlicher. Lehrer) steht. Doch sind für diese Fälle mildernde Umstände zugelassen, bei deren Bewilligung Gefängnißstrase und daneben Geldstrafe bis zu 3000 Mark eintrcten soll. Stach dem neuen 8 1 Irr des Strafgesetzbuches soll der Zuhälter mit Gcsänguiß nicht nutcr einem Monat, ist er der Ehemann der Prostituirten, oder wendet er Gewalt und Droh ungen gegen diese an, mit Gesängniß nicht unter einem Jahre bestraft werden. Einen Erfolg wird inan sich von diesen Straf bestimmungen gewiß versprechen können, durchschlagend wäre er, wenn gegen Zuhälter auf Prügelstrafe erkannt werden könnle. Von Bedeutung ist ferner der neue Paragraph, wonach die Bvrschriften ans Kuppelei keine Anwendung ans die Venniethung von Wohn ungen an Prvslitnlrte finden, wenn damit eine Ausbeutung des unsittlichen Erwerbs der Mietherin nicht verbunden ist Weit schwieriger als über die erwähnlen Paragraphen wird eine Berständignng über denjenigen Theil der Vorlage zu erzielen lein, der sich gegen die Verbreitung unsittlicher Darstellungen in Schrift und Bild richtet. Wie früher wird auch diesmal wieder die täutschukartige Fassung der hierher gehörenden Bestimmungen be mängelt werden. Besonders wird dieser Maiigel bei dein Para graphen geltend gemacht, nach dem ml! Gefängnis; bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 609 Bit. bcstralt werden soll, iver Schriften, Abbildungen oder Darstellungen, welche, ohne un züchtig zu sei!!, das Schamgesühi a üblich verletze», zu geschäftlichen Zwecken an öffentliche» Straßen, Plätzen oder andere» Orten, die dem öffentlichen Verkehr dienen, in Acrgcniiß erregender Welse ausstelli oder anschlägt. Allerdings können die Kriterien darüber, was das Schamgefühl gröblich verletzt, ohne nnzüchlig zu sein, sehr weil auseinander gehen, und eS wäre gewiß für die wahre Sittlichkeit wenig gewonnen, wen» unter der Devise „Kampf gegen die Unsittlichkeii" an die litlerarischcn Erzeugnisse und die bildende Knust der Maßstab nltramontaner Auffassung oder etwa derjenigen Ansicht gelegt würde, die einst von der Iran Adelheid v. Mühler, der Gemahlin des bekannten preußischen Kultusministers, vertreten wurde, welche die Figuren ans der Schloßbrücke in Berlin und gewisse hervorragende Kunstwerke in den dortigen Museen, weil sie ihr ganz besonders zart geartetes Schamgefühl gröblich verletzten, mit dichten Schleier» umgeben wollte. Dergleichen pflegt nur zu einer Prüderie zu führen, die niemals sittlichend wirten kann, weil regelmäßig durch sie ein widerliches heuchlerisches Pharisäcrlhnm gezüchtet wird. Uebcrhanpt wird daran sestznhalten sein, daß durch Strasgesetzbestiinmungc» zwar die Unsittlichkeit eingcdämmt, aber die sittliche Tüchtigkeit selbst nicht erzogen und geptlegt wer de» lann. Um die Gesundheit des Volkes in sittlicher Beziehung zu stärken und^zu erhalten, dazu sind andere Faktoren berufen, die Familie, die Schule und die Kirche, deren Zusammenwirken die hefte Gewähr gegen die Gefahren der Unzucht bietet. iDer einzige mögliche ' Jahren vorgeschlcigcu Acriischreisi- und Fernsprkch-Bcrichtk vom 16. Februar. „vis. Präsident Kanre ist Abends Uhr nestovbe * Amsterdam. Das „Handclsvlad" erhielt folgendes Tele gramm seines Korrespondenten in Niederländisch - Indien: Ein hoher Beamter in Melaboch sAtchin) berichtet, Tukii Umar. Führer der aufständischen Atchinelen, sei am 10. Februar^ bei einem Kampfe in der Nahe von Melaboch getödtet worden. Sein Leich nam wurde nach Pasirmoaat, woselbst sich die Grabstätte der Mutter Tut» Umar'L befindet, geschafft. Berlin. Reichstag. Die Berathung der Novelle des JlivaliditätsVersicherungsaesctzes wird fortgesetzt. — Abg. Oertel (kons.): Die soziale Versicherungs-Gesetzgebung ist aus dem aesunden sozialen Sinn hcrvorgegangen, der im Ehristen- thuni wurzelt, aber nicht aus der Furcht „vor uns", wie der Sozialdemokrat Wurm gestern sagte. Wurm hat gestern die Ab wendung der Arbeiter ans dem Osten erklärt unter Bezugnahme aus Hcine'S Gedicht vvn den satten und den hungrigen Natten, jene blieben zu Haus, diese wandcrien aus. Herr Wurm vergißt aller dings. daß toelne nicht unseres Stammes und nicht unserer Reli gion war. (Beifall rechts.) Daß die Arbeiter nur aus Vergnü gungssucht aiiswandcrlen, hat Niemand behauvtet. Wie sehr beiden Arbeitern die Vergnügungen eine Nolle spieten, zeigt der Jnscraten- thcil des „Vorwärts". Weiter rechtfertigt Redner die im Landtage laut gewordene Forderung der Prügctstrafe bei gewissen Rohheits- verbrechen. Zur Sache habe er zu jagen, ein sehr erheblicher Theil seiner Freunde sowohl hier im HanS als wie im Lande, verhalte sich zu der Vorlage nicht ablehnend, habe aber erhebliche Bedenken, die sich nicht aut Einzelheiten richteten, sondern aus den Gesetz entwurf im Ganzen. Wurm habe gestern vom Antrag Platz ge sprochen. der lediglich eine verschlechterte Abschrift des sozialdemo kratischen Vorschlags lKvstciidccknng durch progressive Einlommcn- sleuer von MX» Mark an) sei. Da kann man im Hin blick auf de» sozialdemokratischen Antrag nur sage», es komme doch vor, das; auch eine minder scharfsinnige Henne ein brauchbares Ei lege. (Stürmische Heiterkeit.) Redner stellt dann als Forderung vieler seiner Freunde aus, daß auch BetriebSmtternchmer bis 2000 Mar! Einkommen in'S Invalid!- tätSgcsetz einbczogen und aller Vortheile desselben gesetzlich theil hastig werden sollten, und daß das Klebestistcm bei Seite geschoben werde. Weiter verwendet er sich dafür, daß die Versichernagslasien gemeinsam getragen würden, da sie nickt privatrechtlich, sondern öffentlich rechtlicher Natur seien. Redner veriheidigt, daß in Ostpreußen und anderwärts mit der Bewilligung von Alters renten liberal verfahren worden sei. Ausländische Arbeitet sollte» in die Versicherung nicht einbezogcn werden. Im Ganze» wünsche und hoffe er, daß die Arbeiten der Kommission enden mögen mit einer Vereinfachung und Erleichterung des ganzen Gesetzes und mit möglichster Schonung des Mittelstandes. — Abg. Bräsicke tfrcis. Bvltsp.)emvsiel>lt eine Zusammenlegung vonAlterS-und Jnbaliditüts- rcntc. Für Ostpreußen sei nach seinen Erfahrungen eine Trennung unmöglich. Er stehe durchaus aus dem Boden de» Vorlage. In Ost preußen müsse jeder Arbeitgeber ganz allein die Last des Gesetzes tragen, eine Herabsetzung der Beitrüge in den untersten Lvhnslnscn, wie das die Vorlage wolle, sei deshalb unerläßlich. Der Nrsth- stand der ostvrcilßi'chen Anstalt erkläre sich dadurch, daß für die vstpreußischcn ländlichen Arbeiterinnen bis zum vorige» Jahr über haupt nicht geklebt worden sei. Die Uniernchmer sagten: Was soll tch für eine Fra» kleben, die nur zwei Tage in der Woche bei mir arbeitet. Ick, führe das nur a», damit Remednr geschaffen werde. — Abg. «stütze! (Centr.) bekämpft den Vcrmögeusaus- gleich, der weiter nichts sei. als eine Konsiskation. Die örtlichen Rentenstellen findet der Redner für annehmbar. Der Arbeiter komme da mit der Bebördc mehr in Fühlung, er könne da seinem Herzen etwas besser Luft machen: das thue wohl, selbst wenn man einmal abgcwielen werde. — Abg. Lauzinger <ba»r. Bbd.I spricht für die Befreiung des landwirthschasilichen Gewerbes und des Handwerkes vom Versichcrnngszwang. — Abg. v. S t n m m (Reichs».): Ein sinanzicller Ausgleich ist eine Nothwendigkeit, aber aus dein Wege, den die Vorlage cinschlägt, ist er mmwgiich, Weg ist der. de» ich schon vor zwei „ . „ habe. In Landesauslaltcn kann nicht ein Gebiet vor dem anderen begünstigt werden, sondern innerhalb eines und desselben Landes ist die Bcrsichcnnngswirthschatt gemeinsam. Ten Vorschlag Hitze betr. Gcfahrcntiastcn halte er für uttdnrchsülnbar. Hiernach sollten bei der Invaliditäts- Versicherung die provinziellen Anstalten beibehaltcn werden, wie die Vorlage es wolle und außerdem sollten dann noch Rentenstellen geschaffen werden, die vvn den Anstalten unab hängig seien. Hierdurch werde aber die ganze Sache erst recht lonwlizirt und kostspielig. Noch lieber als Staatsanstalten sei ihn! natürlich eine Reichsanstalt. Werde nicht dergleichen im Reiche geschaffen, dann sei seiner Ansicht nach die preußische Regierung verpflichtet, in, preußischen Landtage die Zusammenlegung aller preußischen Landesanstalteir zu einer Landesanstalt als Vorlage esiizubringe». Redner plaidirt noch für die Wittwen- und Waisen- Versichernng. Warnen müsse er Var einem bloßen Nothaesetzc, welches später wieder neue Aenderungen nvthwendig mache: da sei es besser, cs einstweilen noch bei dem alte» Gesetze zu belasten. — Abg. Lucke (Bd d. Landw.) hält cs für richtig, das; die Lasten der Wohlfahriseinnchlungen mit den Gesammtarbeitserlraa des Volkes übernommen werden, also auch die Stenern, aber nicht erst, von der Grenze von OM, Mart »»: auch die Wittwen- und Walsen-Versorgung müsse mit einbezogen werden. — Abg. Gras! Beriislvrss tWelfc) plaidirt für die Verallgemeinerung desVer-ff sichenmgszwangcs und iür die Ausbringung der Lasten durch die Allge meinheit. — Abg. S in ger lsoz.) fragt den Abg. Oertel, ob dieicr die Prügelstrafe auch ans die Stnd'enten und aus die Agita toren des Bundes der Landwirthe. deren Agitation viel roher sei, als nur ie die sozialdemokratische Agitation sein könnte, »»gewendet wissen wolle. Redner bcnicrlt daun gegenüber dem Abg. Oertel, daß der von dem Vorstände der wzialdemokratischcn Partei ver öffentlichte Appell betr. die Löbtaner Affarrc ausdrücklich erklärt! habe, die Ausschreitungen der Arbeiter hätten Strafe verdient, aber daß die Strafe ünverhältuiß,mäßig hock sei. TaS Dresdner! Uriheil werde von dein Volke als Biuturlheil empfunden und der!! sozialdemokratischen Partei nur Vorschub leisten — Abg. Eß 1 > ngcrff lBanernbdO ist für die Äicderbeseitigung des Versichern,igszwangeSU sür die Landwnthscha'l. — Damit ist die Diskussion beenöet: die Vorlage wird einer Kommission überwiesen. — Aus der Tages ordnung stehi die Interpellation Johannen betr. die Aus-i wcisunge n aus N o rd - S ch l e sw i g. Ans die Anfrage des Präsidenten, ob der Reichskanzler geneigt sei, die Interpellation zu beantworten, erklärt R e i ch s k a »zle r Fürst H ohenlo >, e:> Das Recht der Ausweisung von Ausländern ist ausschließlich Landeshoheitsrecht der einzelnen Bundesstaaten, dessen Ausübung weder nach der Reichsversassnug. noch nach den Relchsgcietzcn der Beaufsichtigung des Reiches unterliegt. Tie Be stimmungen des Artikels -1 Nr. 1 der Reichsvelsassinia, wonach die Fremdenvolizer der Beaufsichtigung des Reiches und dessen Gesetzgebung untersteht, kann aus die Ausweisung von Ausländern nicht bezogen werden. Dien: Bestimmung ist sin Jahre 1367 aus Antraa des Abg. Michaelis rn die Verfassung des Norddeutschen BnnVeS ausgenommen worden. Die Absicht des Antrags gehe lediglich dahin, die Möglichkeit auszuschließen, daß etwa ans dem Wege der einzelstaatlichen. Fremdenpolizei reichsgeietziiche Bestimmungen über Jndigenat und Freizügigkeit illusorisch gemacht werden könnten, dagegen ist eine Einschränkung des Rechts der Einzclstciatcn zur Ausweisung von Ausländern aus dieser Bestimmung nicht abzuleiten. Ter Geschäfts- kreis des Reichskanzlers werde mithin durch die von der Königl. preußischen Negierung verfügten Maßregeln, welche den Gegenstand der Interpellation bilden, nicht beiührt. Aus diesem Grunde muff ich cs oblchnen, die Interpellation zu beantworten und auf dieselbe sachlich einzngehcn. Sollte eine Besprechung derselben slattfindc». so würden sich die Vertreter der verbündeten Regierungen nicht bethciligcn können. «Beifall rechtst — Abg. Singer (Soz.) beantragt Besprechung. Dieselbe erfolgt, da Sozialdemokraten, freisinnige und süddeutsche Volkspartci, sowie fast das ganze Cen trum den Antrag unterstützen. — Abg. Ivhannse n (Däne) be gründet die Interpellation. Durch die Ausweisung friedliebender, ruhiger Knechte und Mägde ichafic man nicht mir Unfrieden, sondern auch Leutcnvth. Man motivirc die Ausweisungen mit der dänischen Agitation. Aber in de» Vereinen tonne nichts Hoch verrniberisches passiren: wer etwas Anderes behaupte, sei er» Lügner. 26ie schnell würden wir einen HochverrathSprozcß bc kommen haben, denn die preußische Regierung vcrslchl cS. aus Grund alter Protokolle bekannte Personen zn beschuldigen. — Präsident v. Ballcstrcm: Der Redner Iiat vorher mit dein Worte Lügner Diejenigen bezeichnet, die Beschuldigungen gegen gewisse Personen erheben: jetzt bezeichnet er die preußische Regier ung als eine solche, die das auch thut. Das ist nicht zulässig einer der vcrbündeien Regierungen gegenüber: ich rufe den Redner deshalb zur Ordnung. — Abg. Jahannscn bemerkt, daß er der preußischen Regierung nur das Vorgehen gegen den Abg. Hansen znm Vonvurf mache. Mau unterdrücke die dänische Muttersprache und schlage selbst die bescheidensten Forderungen, io die um wöchentlich 2 Stunden dänischen Sprachunterrichts, ab. Da habe denn die Bevölkerung zur Selbsthilfe gegriffen. Es scheine, als ob fremde Einslüsterungen und falsche Anschuldigungen zu den Aus weisungen und sonstigen Maßnahmen Anlaß gegeben hätten. Die Verantwortnng sür die geschaffene Unruhe treffe Diejenigen, welche die Regierung als ihre Vertreter in lene Gegend gesandt habe. — Wcikerberathung morgen, außerdem 'Anträge ans dem Haus. Berlin. Der Bnndcsrath stimmte dem Ausschuß-Anträge zu dem Gesetzentwürfe betr. die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, sowie den, Ausichußbcrichte über die Vorlage betr. den Entwurf einer Fernsprcchacbüliren-Ocdnung zu. — Die Budgetkonimission des Reichstags wandte sich heute unter Unterbrechung der Bc- rathung der Militärvorlnge zur Berathung der Zolle und Ver brauchssteuern. Staatssekretär v. Thiclmanii thcilte mit, daß sich der Gesammtabschlnß des laufenden Etatsiahres noch besser stellen werde, als bisher erwartet wurde, und äußerte sich dann gegen die Ausführungen des preußischen LandwirthschaftsmiiiistelS ini Land tage bezüglich der unierer Ziickcriiidustrie von Kuba drohenden Gefahr. Er erkenne die Gefahr wohl an. halte sie aber nicht für so drohend wie Frhr. v. Hammcrstein. Kuba sei vielfach verwildert und bedürfe einer jahrelangen Bearbeitung, um wieder ertrags- sähig zu werden. ES herrsche dort große Leiltenoib. von wcmen Arbeitern seien M Prozent verzogen, verdorben, verstorben. Die schwarzen 'Arbeiter seien durch den .Krieg verlottert, Ersatz sei außerordentlich schwierig. Sachverständige meinten, daß Kuba, welches litt Vorjahre 2'O.OIH Tonnen Zinke., erzeugt habe. 77 - 3' » ^ I o
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