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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 30.03.1900
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1900-03-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19000330010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1900033001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1900033001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1900
- Monat1900-03
- Tag1900-03-30
- Monat1900-03
- Jahr1900
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 30.03.1900
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14 »Dresdner Nachrichten" 14 Freitag. 3«. März ISO« ,M Nr. 87 I'?V8pe<1 betreffend Ü ÜÜO ÜLrll s.uk äöv öriwäsiüeksQ MU§L8LS 17, ss^is Vor äom ^!svdur§sr 7Lor 3,4 unä 6 m Lsrvbur§ L^xstLskLÜsek s!oLör§östsj so, su 133 "jo rüekLLdlbArö 4^o^ ^nlsLs äsr Iliircliliiiüisiilii'ill H.kiisn§WsI1sedg,tt !o Vvroburs smZsiLsU !v 253 IksilseLMvsrseLrsidunZsü ^o. 1 dis 253 su js 1333 rwä 433 üsrZIsioLsn l^o. 251 dis 653 22 js 533 U. Die «sinbni'eer l»asol,tavaral», lk ^IltlouxssoNsolta/t hat laut Beschluß ihrer General-Versammlung vom 25. dtvveiuber 1899 eine zur ersten Stelle auf ihren oben erwähnten Gmndstücken hypothekniisch sicher zu stellende 4>/sI Anleihe von im Höchstbetrnge 450,000 M. bei der Bankfirma Gebr. Arnhvtd in Dresden behufs Abstoßung der auf ihrem Grundbesitz lastenden Hypotheken im Gesammtbctrage von 200,OM M. und behufs Verstärkung ihrer Betriebsmittel unter folgenden Bedingungen ausgenommen: Anleihe » Bedingungen r 8 I. Die obengenannte Aktiengesellschaft nimmt eine Anleihe bis zum Höchstbctrage von M 450,000, in Worten: Vierhiiiiderlundsüiifzig Tausend Mark bei dem Bankhause Gebr. Ariilwld in Dresden ans. wofür das letztere jedesmal über den Betrag der nach und nach gewährten Anleihe summe, nach und nach bis zu 250 Stück ans den Name» des genannten Emissionshauses oder dessen Ordre lautende, mit den fortlaufenden Nnnnneru 1 bis 250 versehene Theilschulvcrschrcibungen über je M. 1000 und bis zu 4M Stück dergleichen mit den fortlaufenden Nummern 251 bis 650 versehene Theilschuldverschreibnngen über je M. 500 erhält. ') 8 2. Die gelammte Anleihe wird mit 4Vs A jährlich in am 2. Januar und 1. Juli post numerando fälligen Raten verzinst. Den Theilschuldverschreibungen werden 20 halbjährliche Zinsschcine, sowie je ein Erneuerungs- Nein zur Erhebung einer neuen Reihe von Zinsscheinen beigegeben. Die Zinsen werden gegen Etnbeferung der Zinsschcine bei der Kasse der Gesellschaft, sowie bei den Herren Gebr. Arnlwld in Dresden und bei dem Bernd arg er Bankverein Wichmann L Co. gezahlt. an dem Tage auf. an welchem die- 8 j 3. Die Verzinsung der Theilichuldverschreibniigen Hort a nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Rückzahlung sälli selben ,,, Theilschuldverschreibnngen in Empfang genomnicn, so inüssen zugleich die ausgercichten Zinsschcine, welche später als am Fälligkeitstage der Theilschuldverschreibnngen verfallen, sowie die Ernenerungs- scheine mit den fälligen Theilschuldverschreibnngen zusammen eingelicfert werden. Geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zinsjcheine bei der Einlösung der Stücke selbst von dem Kapitalbetrage gekürzt. Nicht erhobene Zinsschcine verjähren zu Gunsten der Darlehnsnehmcrin in vier Jahren nach dem Schlüsse des Jahres, in welchem die für die Leistung bestimmte Zeit eintritt. 8 4. Von dem Anlcihekapital werden von und mit dem 1. Januar 1901 beginnend durch Ausloosnng der entsprechenden Anzahl von Theilschuldverschreibungen jährlich 1>/s sL zuzüglich der durch Tilgung ersparten Zinsen getilgt. Tie erste Ausloosnng erfolgt spätestens am 30. Juni 1000. lieber die Auslvosung ist ein notarielles Protokoll anfzunehmen und eine beglaubigte Abschrift desselben den Herren Gebr. Arnlwld zu übermitteln. Der Schuldnerin steht es frei, vom 1. Januar 1905 ab nach vorausgegangencr sechsmonatlichcr Kündigung auch stärkere Auslooiungen oder die vollständige Küngigung der Anleihe bczw. des jeweiligen Restes vorzunehmen oder die An leihe ganz oder theilweije durch freihändigen Ankauf der Theillchnldverschrcibungen zu tilgen. Die gezogenen Nummern werde» unmittelbar nach der Auslovlung von der Schuldnerin in den Gesellschaltsblättern zur Rückzahlung gekündigt. 2) 8 5. Die Auszahlung der ausgeloosten und gekündigten Theilschuldverschreibungen hat gegen deren Einlicserung bei der Kasse der Schuldnerin, sowie bei dem Bankhause Gebr. Arnbold und dem Bernbnraer Bankverein Wichmann L Co. mit M. 1030 bczw. M. 515 für jede Theil- schuldverschreibung zu geschehen. Letztere haben sü, die Einlösung der Zinsscheine und ausgeloosten Stücke eine Provision von '/»A von den jeweilig durch ihre Vermittelung zur Auszahlung kommenden Beträgen von der Schuldnerin zu erhalten, welche Provision bei Anschaffung dieser Beträge gleichzeitig zu ver güten ist. 8 6. Das Bankhaus Gebr. Arnbold wird zwar die ausgereichten Theilschuldverschreibungen weiter begeben, cs behält sich aber vor. dieselben entweder ganz oder thcilweffe für sich z» behalten, oder ganz oder theilweise für eigene Rechnung oder als Jncasso-Mandatare jür Dritte wieder zurück zu erwerben. Zur Sicherstellung für die Gesammtsumme der Anleihe und der Beträge derselben, welche die Herren Gebr. Arnhold selbst behalten, oder für eigene Rechnung, oder als Jncasso-Mandatare für Dritte zurückcrwerben sollten, ferner für alle Ansprüche an Kapital, Zinsen, Provisionen, Kosten und Schäden, sowie überhaupt zur Sicherstellung aller Ansprüche des genannten Bankhauses aus diesem Schuldverhältnisse einschließlich oller bei der dereinstigen Rückzahlung, Einhebuug bczw. Ein klagung und subhastatiouSweise» Geltendmachung entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten und Stempel, welche sämmtlich Schuldnerin übernimmt, bestellt nun hiermit Schuldnerin, vertreten durch ihren Vorstand, den Stadtrath Lorenz Bodenbender in Bernburg, mit der Bitte um Eintragung in das Grundbuch dem genannten Bankhause eine Sichcrunashvpotyek im Betrage von M. 460,000, in Worten: Vierhundert und sechzig Tausend Mark, durch Verpfändung aller ihrer nachstehend ausgeführten Grundstücke unter der Verpflichtung zur Beschaffung unbedingt ersten Hypothekenranges: L. 1a) Eisengießerei und Maschinenbauanstalt mit Wohn- und Hintergebäuden, Hofraum, Wasserkunst mit Kunslbrunnen und Gerinne in der Fischer- aasse in Bernburg ?. 2. Id) Vormaliges Münzaebäude mit Hof und Hintergebäude ln der Mühlstraße in Bernvurg 8. i8R. k. 17. S. 1. Wohnhaus mit Zubehör vor dem Nienburger Thore ln Bcrnburg L. 742 k. 3. L. Nr. 536 von 0.1W5 da, 2. Dampfkesselfabrik mit allem Zubehör vor dem Nienburger Thore in Bernbnrg I?. 4/6 L. Nr. 525 von 1.8921 da. 3. Gartenweg von 6 Fuß Breite daselbst: erworben durch Umschrcibuugsantrag vom 25. November 1899 — all A. 1 a und 1 d eingetragen im Grundbnche von BergstadtBernbnrg Blatt 99. aä 6.1, 2 und 3 eingetragen im Grundbuche von Thalstadt Bernburg Blatt 869. — H ») 8 7. Diele nach 8 6 bestellte Sicherungs-Hypothek ioll, wie hiermit vereinbart wird, jedem einzelnen Theil der Gesommtanleihe zur Sicherstellung dienen, jedoch mit der Einschränkung: ») daß die Rechtsnachfolger des genannten Bankhauses ihren Antheil an der Sicherstellung lediglich durch dieses selbst vermittels Rückübertragung der Theilschuldverschreibnngen an dasselbe geltend macken, von dem genannten Bankhause aber erst nach Auszahlung des auf die betreffenden Theilschuldverschreibungen entfallenden Erlöses aus der Kautions- Hypothek Zahlung fordern, die Ausfertigung eines Zweighypothekeninstrumentes endlich oder einer anderen Urkunde außer den Theilschuldverschreibungen nicht verlangen können. L. Nr. 203 von 0,7305 da d) daß dem genannten Bankhause unwiderruflich für alle Zeiten das Recht verbleibt, olle Erklärungen hinsichtlich der einzutragenden Sichcrnngsmivothck mit rechtsverbindlicher Kraft für alle Inhaber der Theilschuldverschrcibniige» abzugeben, namentlich Löschungen. Pfandsicigabc», sowie Abtretungen zu erklären und deren Eintragung im Grund- und Hypothekcnbuche zu bewilligen, auch die Inhaber der Theilschuldverschreibungen im Zwangsverwaltuugs- und Zwangsversteiaerungsverfahren zu vertreten und die dabei zur Erhebung gelangenden Beträge in Empfang zu nehmen und darüber zu quitlireu. Für diese Wahrnehmung der Interessen der Inhaber der Theilschuldverschreibungen erhält das Bankhaus Gebr. Arnlwld eine Vergütung von ein und einhalb pro Mille vom Nominalbeträge der creirtcn Anleihe jährlich von der Aktiengesellschaft. 8 8. DaS Banll,ans Gebr. Arnlwld darf die gestimmte Cautionshypothck von M. 460,000 erst nach vollständiger Tilgung der ganze» Anleihe löschen bezw. nur gegen Rückgabe kassirtcr Theil- schuldverschrcibnngen den Betrag derselben von der ilmen bestellten Sicherungshnpothek abschreiben lassen, auch einzelne Piandgniiidstücke oder einzelne Theile derselben aus dem Pfandverbande nur dann entlasse», wenn ihm ein Betrag von ccrssirten Theilschuldverschreibungen von der Schuldnerin ausgeliesert wird, welcher dem ermittelten Werth der betr. zu entlassenden Grundstücke oder Gruiid- stüctstheile gleichkommt. Abgesehen von den seitens des genannten Bankhauses ausdrücklich über nommenen Verpflichtungen wird dasselbe den Inhabern der Theilschuldverschreibungen gegenüber durch Begebung der letzteren nicht verhaftet. 8 9. Für den Fall, daß die Schuldnerin sich auflösen, oder ihre Zahlungen einstellcn, oder die Pfandgrundstücke, oder einzelne derselben, oder einen Theil derselben ohne Zustimmung des ge nannten Bnnkhanics veräußern sollte, oder ihren Verbindlichkeiten wegen bedingniigsgeinäßek und pünktlicher Verzinsung und Rückzahlung der ansznnehmenden Anleihe oder eines Tbestes derselben nickt Nachkommen sollte, verpflichtet sich die Schuldnerin hiermit, dem Bankhanie Gebr. Arnlwld. gleichviel ob dasselbe dann noch oder wiedeinm — Inhaber oder Jncasso-Mandatar der Theilschuld verschreibnngen sein wird, oder ob sich dieselben Im Besitze Dritter befinden werden, einen Betrag in der Hohe, wie er zur Befriedigung sammtlicher noch nicht zurückgezahlter Theilschuldverschreibnngen, sowie aller Neben fordern,,gen nvthig sein würde, zu bezahlen, damit das Bankhaus Gebr. Arnlwld mit dem auf diese Weile erlangte» Betrage die Inhaber der Theilschnldverschreibiinacn wegen ihrer Forderungen ans letzteren an Kapital, Zinsen und Kosten antl,eilig befriedige. Werden Zinsen oder Kapitalbeträge nicht pünktlich bei Fälligkeit gezahlt, so kann auch jeder Inhaber einer Thcilschuld- verschreibung die Rückzahlung seines Kapitals summt Anhang von der Schuldnerin verlangen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem Bankhanse Gebr. Arnlwld die erfolgte bcdingnngS- gemäße und pünktliche Verzinsung und Rückzahlung der Theilschuldverschreibnngen ncrchzuwcisen. 8 10, Die Schuldnerin nimmt für jeden dieses Darlchnsgeschäst betreffenden Rechtsstreit ihren Gerichtsstand in Dresden und unlcrwirst sich dem dort geltenden Rechte. 8 11- Im Falle das Bankhaus Gebr. Arnlwld vor gänzlicher Tilgung des Darlehns in Liguidation treten sollte, sind von ihm oder der Schuldnerin die Inhaber der Theilichnldvcrschreib- ungen in den Gcscüichastsblättern mit einer Einberufnngssrist von 14 Tagen zu einer General versammlung einznladen, i» welcher die einfache Mehrheit der Erschienenen bez. durch Vollmacht vertretenen Inhaber von Theilschuldvcrschreivungen entscheidet und dasjenige Bankinstitut oder Banst,aus wählt, welches weiterhin in derselbe» Weise wie das Bankhaus Gebr. Arnlwld zu fungiren hat und aus welches die bestellte Sicherungshypothek zu cediren und umziychreibe». oder soweit dies nicht angängig, unter Löschung der dem genannten Bankhause Gebr. Arnlwld bestellten Sicherungshnpothek neu zu bestellen und zu verlautdaren ist. Der Zweck und der Ort der Generalversammlung ist in der Einladung bekannt zu machen. lieber die Generalversammlung ist ein notarielles Protokoll anfzunehmen. Jede Theilschuid- verschreidung über M. lOOO gewährt zwei, >ede solche über M. 500 eine Stimme. Das gleiche Verfahren tritt ein hinsichtlich des etwa an Stelle des Bankhauses Gebr« Arnhold tretenden Bankinstitutes oder Bankhauses, Die Schuldnerin verpflichtet sich, alle durch dm Eintritt einer solchen Eventualität entstehenden Kosten zu tragen. 8 12. Auf die KrastloSerklärung abhanden gekommener oder vernichteter Theilschuldverschreib ungen, sowie auf abhanden gekomniene oder vernichtete Erneuerungsscheine finden die jeweilig geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Der in 8 804 Abs 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 18. August 1896 vorgesehene Anspruch bezüglich der als abhanden gekommen oder vernichtet angcmeldeten Zinsscheine wird ausgeschlossen. Der Ausschluß dieses 'Anspruches ist aus den Ziusicheinen zu vermerken. Verletzte oder beschädigte Theilschuldverschrribuugeu. deren wesentlicher Inhalt noch mit Sicherheit zu erkennen ist, können von der Darlehnsnehmerin auf Antrag und Kosten des derzeitigen Inhabers gegen Rückgabe der verletzten Stücke durch neue ersetzt werden. In allen die auSgegcbenen Theilschuldverschreibungen, namentlich deren Verzinsung und Ver- loosnng oder Kündigung betreffenden Angelegenheiten genügt die einmalige Bekanntmachung im „Deutschen Reichsanzeigcr", im „Amtsblatt" des Raths zu Dresden und im „Anhalter Courier" in Bernburg. Falls das eine oder andere dieser Blätter eingehen sollte, bestimmt der Vorstand der schuld nerischeu Gesellschaft an Stelle desselben ein anderes Blatt. Eine besondere Benachrichtigung, sei es brieflich oder gerichtlich, kairn kein Inhaber der Theilschuldverschreibungen verlangen. Hierzu wird noch bemerkt: 1. Die ^heilichuldverschreibungen tragen die eigenhändige Unterschrift des Vorstandes der 2. Für did Verjährung des Anspruchs aus gekündigten oder ausgeloosten Theilschüld- Verschreibungen sind die gesetzlichen Bestimmungen maßgebend. 8. Der Cautionshypothck gehen zur Zeit 80.000 M. für die Sparkasse des Kreises Bernburg, 120,000 „ für dieselbe Gläubigerin Voraus, welche von der Gesellschaft zu den zunächst zulässigen Terminen und zwar die erstgenannte Hypothek znm 10. September a. c„ die letztgenannte zum 10. Juni a. c. zur Rückzahlung gekündigt worden sind. Bis zur Rückzahlung werde» von dem Bankhause Gebe. Arnhold 2M.000 M. znrückbehalten. U. vor tu, odpisNavI,«« Anteil»« vvnptLa«Iety «nunilksstir v««8»8«Iiart Ist am I.jult »80» von cksa «vptolits- svt>i»i»pe» ttennsn Vdepamtmana ^II»«rt t»^ümm«I uns vant HV I nk Ivr «a «erabunk au» I2S.V0V »I., «»« «laraut deNaUIIvtivn Llsdumt« stn«I am 2t. Faul 1808 vaa ,t«a vvratetl^tsa Vaxatarsi» ttvrrvn Hcrvlittvttt 8vli vanren t»vr?«p MI«I Ittaui^nmvtstvo 8 v »iar 5 tu «eradup« aut 4U«,87« BI., «nuiM m»a »a«Iv» asdst «edau«tea »asammsu als» aut S4lt^7» !»>. taarl^t vrilvu. vis Vzfpottivil vr»trvvl»t »lod ouvli au/ «ta» Ludsdün vsnptAailotvr» (Fortsetzung nächste Sette.)
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