Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.03.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-03-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187003256
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700325
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700325
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-03
- Tag1870-03-25
- Monat1870-03
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.03.1870
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Anzeiger ; "AI der Bö Mi reräude rikanisä -tümmw^ ld iv/.j mrasr/, oco — i 57»/,, pr. .. S. K. G.; Mni-^ 3Vs G,! AmMlM d<r Kömgl. BqiGzmchS Md d«s AM dkl Stadl LeW. W 84. Freitag den 25. März. 1870. Chemviz )er Erfo Co. Nillione «bahn zis ler uo w Schveij rfastuag rse wl ewilligv batte, um als >eschrä- er Di ^ bewillii mtminij ch we :u kövl ncht üb Eisen! österreiö be iter z» selbe tfreizr Bekanntmachung. Nachdem von Königlicher Zoll- und Steuer-Direction zu Dresden auf zufolge betreffender Bestimmungen in tz. 133 deS Ver- IrmS-ZollgesetzeS vom 1. Juli 1869 an Selbige hierüber zu erstatten gewesenen Bericht die dermalige Regelung der Geschäftsstunden bei hiesigem Hauptzollamte, von 8 — 12 Uhr Vormittags und 2 — 6 Uhr Nachmittags, den örtlichen Verhältnissen entsprechend be finden und demnach verfügt worden ist, daß eS hierbei fernerhin zu bewenden habe, so wird andurch daS verkehrtreibende Publicum hiervon zu seiner Nachachtung in Kentniß gesetzt, zugleich aber auch gemäß besonderer Anordnung auf die Unstatthaftigkeit der Vor nahme von Revisionen nach eingebrochener Dunkelheit, oder bei Licht, aufmerksam gemacht und veranlaßt, die Vorführung zollpflich tiger Maaren zur Revision nur bei vollem Tageslicht zu bewirken. ' Leipzig, den 22. März 1870. Königliches Haupt-Zoll-Amt. Meisel. Bekanntmachung, die Errichtung von Fortbildungsclaffen an der ersten Bürgerschule betreffend. ! Unter Zustimmung der Herren Stadtverordneten werden zu Ostern d. I. an der ersten Bürgerschule Fortbildungsclassen sowohl mr Mädchen als für Knaben mit zweijähriger Schuldauer, und zwar für die Knaben mit dem Ziel der Reife zum Eintritt in den s-reiwilligen-Militairdienst, errichtet werden. Da- jährliche Schulgeld beträgt für hiesige für auswärtige a) Mädchen 30 Thlr., 45 Thlr., d) Knaben 20 - 30 - smd ist vierteljährlich voraus zu bezahlen. Herr Director vr. FriedlLnder nimmt Anmeldungen hierzu an. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, am 23. März 1870. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Unsere Bekanntmachung vom 14. December 1868, daS Feilbieten von Theaterbillets auf Straßen und öffentlichen Plätzen I betreffend, wird hierdurch Meder aufgehoben. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, am 23. März 1870. vr. Koch. Jerusalem. Bekanntmachung. Wir haben beschlossen, die in dem am 17. dieses Monats abgehaltenen Verfteigerungstermine auf die 3 Dillenbaupla'tze a« -er Zöllnerstraste gethanen Höchstgebote abzulehnen und entlasten in Gemäßheit der Versteigerungsbedingungen die Isämmtlichen Bieter hiermit ihrer Gebote. Der Rath der Stadt Letpz'g. Leipzig, den 23. März 1870. vr^ Koch. Cerutti. Bekanntmachung. Zur Herstellung deS Straßenkörpers der Auen-Straffe (Waldstraßen-Seite) wird auch fernerhin Schutt angenommen und da- volle zweispänmge, 8 Kubikellen haltende Fuder mit 7 Ngr. 5 Pf. vergütet. DeS RathS Bau-Deputation. Wiesen-Verpachtung. Die am 10. Februar d. I. im LicitationSwege zur Verpachtung gebrachten städtischen Wiesen sind den Höchstffieterrr im Termine zugeschlage« worden und werden Letztere zur Vollziehung der auszufertigenden Pachtverträge noch besonders vor geladen werden. Die übrigen Bieter werden in Gemäßheit der LicitationSbedingungen ihrer Gebote hiermit entlasten. Leipzig, den 23. März 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. t--j reffend ir die' te »maS Zur Schulbankfrage für Leipzig. Von vr. Schildbach. Die Anschaffung von Kunze'schen Schulbänken für 6 Elasten der I. Bürgerschule ist also glücklich beschlossen, wenn auch vor der Hand nur „als Probe". Hoffentlich wird man hier aus der Erfahrung anderer Städte eine Lehre ziehen und die Anfertigung j der Bänke nicht kurzweg an den Mmdestfordernden vergeben, ohne sich um die Solidität der Ausführung und die erforderlichen Größenuummern weiter zu bekümmern. Die Vorzüge der neuen Bänke können sich nur dann in vollem Maße geltend machen, wenn dieselben sorgfältig gearbeitet und der Größe der Schüler, für welche sie bestimmt sind, angepaßt werden. Sichert man sich aber betreff- guter Ausführung und läßt man der Bestellung eine Messung der Schüler, auS welchen jene Claffen bestehen, vorher- aehen, um die Anzahl der erforderlichen Plätze von jeder in Frage kommenden Größennummer bestimmen zu können, so werden die Kunze'schen Bänke hoffentlich sich hier eben so vollständig und in jeder Hinsicht bewähren, wie eS in Chemnitz nach dem hierher ^lmrgten Uriheil de- dortigen RealschuldirectorS vr. Caspari der Bevor man aber in Leipzig durch eigene Erfahrung zu einem Urtheil über daS Kunze'sche Banksystem gelangen kann, wird eS not wendig werden, neu zu bildende Elasten auszustatten, denn fast alle Schulen werden daS neue Schuljahr mit vermehrter Schüler zahl beginnen. Was für Bänke wird man nun-dazu machen lasten? Kunze'sche Bänke bedürften wohl der Genehmigung der Stadtverordneten, und diese wollen da- System ja erst erprobt sehen. Oder soll man ein anderes System versuchsweise einführen? eS giebt aoer keines, welche- auch nur annähernd eine solche An erkennung und Verbreitung aufzuweisen hätte, wie sie das Kunze'sche bereits bis jetzt, wo es kaum ein Jahr alt ist, gefunden hat. Ja eS existirt überhaupt außerdem nur ein Banksystem, bei welchem sich gewistermaßen von „Verbreitung" sprechen läßt: dies ist die württembergische Volksschulbank, deren Einführung in Württemberg auf Ministerialverordnung beruht. -Sowohl die ConstructionSzeichnungen und die Beschreibung derselben, welche mir daS dortige UnterrichtS-Ministerium geschickt hat, als das gegen mich ausgesprochene Urtheil eines Stuttgarter Sachverstän digen constatiren jedoch, daß die württembergische Bank mit der Kunze'schen in keiner Weise concurriren kann.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite