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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.04.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-04-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187004084
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700408
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700408
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-04
- Tag1870-04-08
- Monat1870-04
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.04.1870
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Daher soll die Maschine oder das Verfahren eine billigere Production vermitteln und zwar so, daß die Tonne Faser (im Werthe von ca. 50 Pfund Sterling loco England) mehr nicht, als einschließlich der Abnutzung der Maschinerie 15 Pfund Sterling zu produciren kostet. Die Maschinen müssen einfach, stark, dauerhaft, billig und so eingerichtet sein, daß sie in der Nähe von Planlagen aufgestellt werden können, da der Abfall als Düngemittel von Werth ist. Der Secretair der Indischen Regierung in London wird auf Wunsch der Concurrenten denselben die nöthigen Quantitäten trockenes Gras, Stämme und von der Rinde losgelöste Fasern liefern. Die Maschinen müssen auf Kosten der Concurrenten an einen noch zu bezeichnenden Ort geliefert und dort zur Prüfung auf gestellt werden. Am 11. Januar 1871 müssen sie an Ort und Stelle sein. Die Maschine, welche den Preis erlangt, g hört der Regierung, dafern diese sie erwerben will, gegen Bezahlung von 5X über die Herstellungskosten. Ist die Maschine patentirt, so geht das Patent auf Verlangen der Regierung an diese über, wofür dieselbe dem Besitzer deS Patentes während der Dauer desselben 5 X des Kostenpreises jeder nach dem Muster der patentirten gefertigten Maschine gewährt. Sollte keine Maschine den Preis erlangen, so wird die Regierung einen andern Termin bis zum 11. Januar 1872 setzen. Von da ab oder nach Ertherlung deS Preises ist die Regierung an ihre Zusage nicht mehr gebunden. Geringere Belohnungen, als die oben gedachte, wird die Regierung für solche Maschinen gewähren, welche die angegebenen Bedingungen nur theilweise erfüllen. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, am 5. April 1870. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Auf dem durch Anlegung der Töpferstraße auch kür Fuhrwerk von mehreren Seiten zugänglich gemachten Neukirchhofe sollen »nr Ostermesse l. I. für Tuchverkäufer eine Anzahl Buden von 6—12 Ellen Länge und 4 Ellen Tiefe aufgestellt und, ausschließlich t jedoch deS Standgeldes, gegen einen Zins von 2 Thlr. für die laufende Elle für die bevorstehende Ostermesse vermiethet werden. Indem wir die- andurck bekannt machen und Tuchverkäufer, welche diese Buden benutzen wollen, auffordern, sich deshalb an Misere Meßbudendeputation schriftlich oder mündlich zu wenden, erwähnen wir zugleich, daß vom 25. l. M. ab die Zeichnung einer Lade, wie solche für die Zukunft aufgestellt werden sollen, für Betheiligte auf unserem Bauamt, Rathhaus 2. Etage, zur Ansicht lau-liegen wird, und ersuchen diejenigen Tuchverkäufer, welche für spätere Messen solche Verkaufsstände von uns zu miethen beab sichtigen. etwaige Wünsche über die Einrichtung der Buden unserer Meßbudendeputation mitzutheilen, damit wir solchen Forderungen »ach Möglichkeit Rechnung zu tragen in den Stand gesetzt werden. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, den 4. April 1870. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Herrn Friedrich Gradehand hier beabsichtigt in seinem unter Nr. 6 an der Bauhofstraße hier gelegenen Grundstück eine l Schlachterei einzurichten. Wir bringen dies Unternehmen mit der Aufforderung zur öffentlichen Kenntniß, etwaige, nicht auf privatrechtlichen Titeln beuchende, Einwendungen dagegen bei deren Verlust spätestens am 22. April lavfenden IahreS bei unS anzubringen, wogegen Vnwendunaen, welche auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, zur richterlichen Entscheidung mit dem Bemerken verwiesen »erde», daß von Erledigung derselben die Genehmigung der obigen Anlage nicht abhängig gemacht wird. Leipzig, am 6. April 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Uhlworm. Bekanntmachung. DaS Dach deS eisernen LadeschuppenS am Waageplatze ist mit Oelfarbenanstrich zu versehen und eS soll diese Arbeit in nd vergeben werden. Diejenigen, welche gesonnen sind, diese Arbeit zu übernehmen, werden aufgefordert, die Bedingungen hierüber im RathS-Bauamte einzusehen und ihre PreiSforderungcn bis Montag den 25. dss. MtS., Abends 6 Uhr daselbst ver- lt einzureichen. Leipzig, den 6. April 1870. DeS Raths Baudeputation. Bekanntmachung. Die zu dem Reuba« deS hiesigen JohanniShoSpitaleS erforderlichen Gtaserarbeiten sollen im SubmisfionSwege rgeben werden. Die Submissionsbedingungen, ArbeitSverzeichnisse und Zeichnungen liegen im Baubureau deS IohanniShospitalneubaues zur ciustchtnahme auS, wo auch etwa gewünschte weitere Auskunft ertheilt werden wird und Copien der Bedingungen und Kosten- ischläge gegen Copialgebühr zu erhalten find. Die Offerten sind mit NamenSunterschrift zu versehen und unter der Aufschrift — „Offerte zur Uebernahme der Glaserarbciten Iohanni-hoSpitalneubaues" — versiegelt bis 2N. d. M. Abends 6 Uhr in oben genanntem Baubureau abzugeben. Leipzig, den 8. April 1870. DeS Raths der Stadt Leipzig Baudeputation.
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