stalia. Lredit» isM; UMckh inH ia»»»., rM .Umsatz ,87br. e» Ä» valla. i Uh. «g -« Bechl ^ - - PMM ocs LSÄiz .V? G.;'p. 14^^ ; I«i- fl«. - esetz Lkk ib« VS- NM W MLNssi-I,' ordeniß. Ng^ len Enja kchnt. d f-l-rck sandta» enz, Er»! Ä*<L! nannt. -I ! de-hm» äda ochnb ^isthck irAk. Anzeiger >»MaU da Kiitzl. Lqiikkjmcht« und da Nxth« da SIM LWz. K SS. Sonnabeu- den 9. April. 187«. Zur gefälligen Beachtung. Unsere Expedition ist morgen Sonntag den 1« April nur Vormittags bis rv Uhr -eöffuet. Lxpeaitloi» a«8 lelprtL«, L«eeI»I»tte«. Bekanntmachung. Da- 8. Stück de- die-jährigen BundeS-Gesetzblatte- de- Norddeutschen Bunde- ist bei unS eingegavgen und wird bis -M» Al. dies. VEon. auf dem RathhauSfaale öffentlich au-hängen. Dasselbe enthält: Atzt 4L4. Auslieferung-Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Belgien. Vom S. Februar 1870. Nv.^455-58. Die Namen- de- Norddeutschen Bunde- erfolgte Ertheilung des Exequatur an emen Eonsul der Republik Zr ' Chile für Berlin, einen Königl. Schwedischen Biceconsul zu Flensburg und einen deSgl. zu Burg auk der Insel o Fehmarn, so wie an einen Generalconsul der Republik Venezuela für den Norddeutschen Bund mit Wohnsitz i» ^Hamburg. Leipzig, den 7. April 1870. Der RathderStadt Leipzig. > vr. Koch. ierutti. Bekanntmachung. Vom Königl. Großbritannischen General-Konsulate Hierselbst.sind wir ersucht worden, Folgende- zur öffentlichen Kenntniß t» bringen: Die Indische Regierung hat einen Preis von Aüuftausend Pfund Sterling " fischt - 7» d«« ,a ^me Maschine oder ein Verfahren zur Bearbeitung de- sogeuanaten Lhturfischen Grases^ ?) die Faser und Rinde de- Grase- vom Stamme loszulösen, ^^" 2) die Fa er von der Rinde zu trennen. / - , Beide- ist durch Handarbeit möglich, aber zu kostspielig. Daher soll die Maschine oder da-, MWHW^Hk'hillAre Production vemittelu und -war so, daß die Tonne Faser (im Werthe von ca. 50 Pfund Sterling loco EagkaM'Er ni«, as- einschluchl«- der Abnutzung der Maschinerie 15 Pfund Sterling zu produciren kostet. ^ Die Maschinen müssen einfach, stark, dauerhaft, billig und so eingerichtet sein, daß sie in der Mhe.kd^HläNtagen ausgestellt «erden können, da der Abfall als Düngemittel von Werth ist. ^ ^ Der Geeretair der Indischen Regierung in London wird auf Wunsch der Concurrenten devsekbäK^ die.nöthigen Quantitäten ttockeve- GraS, Stämme und von der Rinde lo-gelöste Fasern liefern. Die Maschinen müssen auf Kosten der Concurrenten an einen noch zu bezeichnenden Ort geliefert und dort zur Prüfung auf» gestellt werden. Am 11. Januar 1871 müssen sie an Ort und Stelle sein. .. Die Maschine, welche den Preis erlangt, g hört der Regierung, dafern diese sie erwerben will, gegen Bezahlung von 5X über die Herstellungskosten. Ist die Maschine Patenten, so geht da- Patent auf Verlangen der Regierung an düse Uder, wo.ür dieselbe dr« Besitzer de- Patente- während der Dauer desselben 5 X de- Kostenpreises jeder nach dem Muster der patenrhcten gefertigten Maschine gewährt. Sollte keine Maschine den Preis erlangen, so wird die Regierung einen andern Termin bis zum 11. Januar 1872 setzen. Bon da -b oder nach Ertheckung de- Preise- ist die Regierung an ihre Zusage nicht mehr gebunden. Geringere Belohnungen, als die oben gedachte, wird die Regierung für solche Maschinen gewähren, welche die angegebenen vediuguogen nur theilweffe erfüllen. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, am 5. April 1870. vr. Koch. Schmiß««. Bekanntmachung. Bekanntmachung. . d«, H». «»Zl ». «orwlttas« » Uhr stpn am okra> Park, da, Bahahöfea gkgenüba. di« dastlbst g«. 8nll8ch^versie8v^N'"^" ^ " ???^^^d^stA^ufen und eschenen Nutzstücken, meistbietend gegen sofortige Zahlung und Abfuhr* , I» uov vcuysiuaen, meifimerenv gegen wsortige »zaytunq unv Ndj werde». — Leipzig, den 8. April 1870. Die Deputation de- Raths zn den Anlage«,