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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.04.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-04-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187004181
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700418
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700418
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-04
- Tag1870-04-18
- Monat1870-04
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.04.1870
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und Tag Mall Anzeiger AMblatt d« Köniz!. Bejirkgemd» »»d der Nnthr der Stad! Lei«-. W l«8. Montag den 18. April. 187«. Deutscher Protestantenvereiu. (Schluß.) War daS gemeinsame Merkmal der bisher besprochenen aesetz- gkberischen Arbeiten und Bestrebungen die Einschränkung der Kirche auf daS ihr eigentümlich zugehörige Gebiet, die Zurückziehung de- weltlichen ArmeS, wo der Staat ihn früher der Kirche in zu daß Falle eclatanten Mißbrauchs verhältnißmäßig selten vor gekommen find, daS ist aber doch nur eine günstige Fügung des Schicksals. Daß die Gefahr deS Mißbrauchs vorhanden ist, läßt sich nicht abläugnen, und so lange daS Patronat besteht, giebt es dagegen im einzelnen Falle schlechterdings keinen Schutz. Ich enthalte mich jede- UrtheilS über die beiden kürzlich in unserer Nähe vorgekommenen Fälle — das haben sie augenfällig gelehrt, Kirche anstrebten ; der eine durch Aufhebung deS Kirchen patronatS und Zurückgabe deS Rechtes der Wahl der Geistlichkeit an die Kirchengemeinden, der andere durch größere Betheiligung deS LaienelementeS bei der Zu sammensetzung der Kirchensynode. isch« Interessen der Gemeinde nach seiner Willkür zu »eit reichendem Maße geliehen hatte, so komme ich nun noch zu daß in der Einrichtung selbst, in der Berechtigung des Einzelnen, Mi Anträgen, welche die Erweiterung der Selbstständigkeit der «die heiligsten Interesse ^^ "" ''— " * " ' " " " < - - - - - * behandeln, die Gefa und religiösen Bewußt Gemei chr einer tiefen Schädigung des rechtlichen ltseins, einer dauernden Störung deS Friedens in der Gemeinde gegeben ist. Die Gefahr ist nur um so dringen der geworden, seitdem man die Gemeinden mündig gesprochen hat und sich emer lebendigeren Theilnahme an den kirchlichen Anc ' Redner gab eine längere historische Auseinandersetzung, wie eS I Angelegenheiten zu ihnen versteht, gekommen, daß die Kirchengemeinden in Bezug auf die Besetzung I Durch Aufhebung deS PatronatS greift der Staat nicht m der geistlichen Stellen, von der eS in der Kirchenordnung vom I die RechtSsphäre der Kirche ein, sondern er beseitigt im Gegen- t. Januar 1580 heißt: I theil daS Uebergreifen eines seiner Gesetzgebung unterworfenen „Also ist eS auch unser Wille je und allerwege gewesen, und! PrivatrechteS in daS kirchliche Gebiet. Er vollendet erst damit noch, daß keiner Kirche wider ihren Willen, ohne sonderliche I den Act der Befreiung der Kirche und stellt ihre Unabhängigkeit und bewegliche Ursachen ein Kirchendiener aufgedrungen I her. Ein anderer Grund der Ablehnung hat mehr für sich: daß werde, sondern, ungeachtet eine Person dazu geschickt ve-1 es nicht zweckmäßig sei, eine Institution zu beseitigen, bevor man funden, dennoch dieselbe zuvor dem Superintendenten und s wisse, waS an deren Stelle treten soll! Die Frage wird nun- dem Amtmanne oder Coll, werden soll, welche^ihn in der Kirche^ der er fürstehen soll, s Kirchenvorständen angeregt ist, in der Synode zur Verhandlung ^ ^ - ... ^-.ei nicht" m vollkommene Abhängigkeit zu den Collatoren gekommen sind md fährt fort: Als im Jahre 1868 den Gemeinden in den Sirchenvorständen ein Organ gegeben wurde, um ihre Angelegen heiten selbstständig zu verwalten, da hätte man billigerwerse ihnen er die von einem zuvor öffentliche Predigten thun lassen, darauf nochmals I kommen. Wie die Entscheidung ausfalle, das wird zunächst und " ^ ' - - . — ^ abhängen. M übe Sprache halber oder in anderer Weise leiden mögen oder sWahlen zur Synode, bezog sich ein weiterer, Theile der liberalen Partei eingebrachter Antrag. Nach der Kirchenvorstands- und Syuodalordnung soll die Synode bestehen auS 33 Geistlichen und 40 Laien. Davon werden je 5 von den in LvanMeiZ beauftragten Ministern als dem Stellvertreter des LandeSherrn, ein Professor der Theologie da- erste und wichtigste Recht, eine entscheidende Mitwirkung beiß und ein Professor deS Kirchenrechtes aber von ihren Facultäten der Wahl ihrer Geistlichen, nicht vorenthalten, nicht da- mit dem I ernannt; die übrigen 27 Geistlichen und 34 Laien würden als neuen Zustande der Dinge unverträgliche Kirchenpalronat mit l auS Wahlen der Gemeinden hervorgehend bezeichnet werden können, herübernehmen und so einen alten Lappen auf ein neues Kleid»wenn nicht deS WahlmoduS diese Bezeichnung illusorisch machte, flicken sollen. Mein man hat die Mitwirkung der Kirchenvorstände I Nach §. 38 deS genannten Gesetze- werden nämlich die Wohl auf eine bloS moralische, auf ein Vorschlagsrecht beschränkt, daS! körper in den 27 Wahlkreisen gebildet auS allen confirmirten sich selbstverständlich immer in den Fällen am wirkungslosesten I Geistlichen deS Wahlkreise-, zu welchen eine gleiche Anzahl aus erweisen wird, wo der Collator eine Controls am nothwendigsteu I den Kirchenvorständen gewählter Laien hinzutritt; also zur vollen brauchte. Schon damals hat unser Verein seine Stimme dagegen I Hälfte au- Geistlichen. Die so zusammengesetzte Wahlversamm- erhoben, allein vergeblich. DaS CultuSministerium, welche-, wie I luvg wählt nicht nur den Geistlichen, sondern auch den weltlichen man gern anerkennen darf, in der letzten Zeit den Wünschen der i Vertreter zur Synode. ES bedarf wohl keiner Auseinander - Gemeinden in vielen Fällen Rechnung getragen hat, konnte wohl I setzung, daß hierdurch die Geistlichen, wie die Verhältnisse einmal dem tatsächlichen Zustande rechtliche Sanction geben; die Stadt-1 liegen, in der Mehrzahl der Wahlbezirke die Wahlen geradezu in räthe würden fast ausnahmslos ohne Widerspruch ihr Collatur-1 der Hand haben. Denn ihre Stellung, ihre Bekanntschaft unter- ncht in die Hände der Kirchenvorstände niedergelegt haben. Ist! einander, ihre " doch selbst von einer Anzahl Rittergutsbesitzer in der Zweiten! Ueberaewicht, Kammer — eine der erfreulichsten Thatsachen, welche von dem! zu sich herüberziehen jüngsten Landtag zu berichten sind — die Bereitwilligkeit zu einem I sammlung als eine Vertretung der Gemeinde bezeichnen will, ist gleichen Verzicht öffentlich ausgesprochen worden. l in der That schwer verständlich; eS ist das eben so wenig eine " Hälfte zogen, wonach ohne dringende Notwendigkeit Niemand zur s wirkliche Vertretung der Kirchengemeinden schaffen — im Sinne dtretung eine- auf PrivatrechtStitel beruhenden BefugniffeS ge-! von Luther- Wort, daß alle Christen wahrhaft geistlichen Standes »ölhigt werden darf. So gewiß aber an diesem Fundamental-1 sind — so wird man die Abgeordneten zur Synode direct durch s-tze der Rechtsordnung mit aller Strenge festgehalten werden I sämmtliche Kirchengemeindemitglieder wählen lassen müssen. Doch muß, so wenig läßt er sich doch der Aufhebung de- Patronat-1 Sie werden da- einen idealen, unpraktischen, vielleicht gar revo- rechte- mrt Grund entgegensetzen. Ich will darauf kein Gewicht I lutionären Standpunct neunen. Bei unserem Antrag iu der legen, daß eS ein in sich unlogisches Recht ist oder, wie der Per-1 Lamm« haben wir un- in viel bescheideneren, ja iu den aller- tret« d« UuwersitLt sich bezeichnend auSdrückte, em Auachroni--« I oefcheiLensten Grenzen gehalten. um-für die Wissenschaft. Allein der sittlich verderbliche EinjW> Redner verbreitete sich nun ausführlich üb« daS auS den de- PatronatS im Falle der mißbräuchlichen Anwendung Ml I LandtagSvnhandluvgeu hinreichend bekannte Wesen und Schicksal um so schwerer m die Wagschale. ES mag zngegebe» werden, I diese- Anträge-, wobei auch der Vorgang im Jahre 1848, wz
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