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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.04.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-04-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187004267
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700426
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700426
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-04
- Tag1870-04-26
- Monat1870-04
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.04.1870
- Autor
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kl litt«. Prch.1 t.«L » aniiW I »loa«. G»«. l, H»lü dd. h»s. lmda»! rPrch. KSt die «rselba Aeun» mg dt< die ' », Och« und d« rlnchtttt rnk»kl. wird i» «lLvs» irWMkt. Anzeiger Amtsblatt des König!- Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig- U116. Dienstag den 20. April. 187». Bitte an das geehrte Publicum. Angesichts der immer steigenden Auflage deS Tageblattes und bei dem fast täglich mehr anwachsenden Zufluß von Inseraten, m Aufnahme in der Regel für die am nächstfolgenden Morgen auszugebende Nummer begehrt wird, können wir nicht umhin, inserirenden Publicum eine dringende Bitte zu wohlwollender Berücksichtigung zu empfehlen. Diese Bitte lautet kurz dahin: I« wolle der Expedition d. Bl. alle Inserate so frühzeitig wie möglich zukommen lassen lind die Aufgabe derselben nicht, wie leider so häufig geschieht, auf die letzte Stunde verschieben. Namentlich ersuchen wir dringend umfänglicheren Inserate, deren Herstellung längere Zeit erfordert, wenn irgend möglich schon bis Mittag abzugeben, da srir sonst den Abdruck in der nächsten Nummer nicht verbürgen können. Zugleich wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß die tägliche Annahme der für die nächstfolgende Nummer bestimmten gerate in den Wochentagen unbedingt nur bis 3 Uhr Nachmittags !nfolgen kann; später eingehende Inserate müssen für die zweitfolgende Nummer zurückgelegt werden. Für die Sonntage bleibt jri bei den bekannten Bestimmungen. Die Expedition des Leipziger Tageblattes. Bekanntmachung. Jeder ankommende Fremde, welcher hier übernachtet, ist am Tage seiner Ankunft und, wenn diese erst in den Abendstunden Infolgt, am andern Tage Vormittags von seinem Wirthe bei unserm Fremden - Bureau anzumelden. Fremde aber, welche länger " drei Tage hier sich aufhalten, haben Anmeldescheine zu lösen. Vernachlässigungen dieser Vorschriften werden mit einer Geldbuße bis zu 5 Thalern oder verhältnißmäßigem Gefängniß geahndet. Leipzig, am 25. April 1870.; Das Polizei-Amt der Stadt Leipzig. jvr. Rüder. Trinckler, Seer. Bekanntmachung. In Folge der zum Finanzgesetze vom 7. März 1870 erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage wird der IdieHjährige erste Termin der Gewerbe- und Personalsteuer am 13. April d. I. nach einem halben Lahresbetrage fällig. Die hiesigen Steuerpflichtigen werden daher aufgefordert, ihre Steuerbeiträge nebst den städtischen Gefällen spätestens iinaen 14 Tagen nach den auf den Steuer-Imimationen bemerkten Terminen an die Stadt - Steuer - Einnahme allhier ab- jiführen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln eintreten müssen. Die Steuer-Intimationen sollen in den nächsten Tagen den Hausbesitzern resp. deren Stellvertretern zur sofortigen Vertheilung an ihre Abmiether zugehen, wogegen die wegen Auszugs der Letzter» nicht zu behänvigenoen Zvtimationen unter Angabe der Wohnung, resp. des derzeitigen Aufenthalts derselben, soweit Solches bekannt ist, schleunigst an Stadt-Steuer-Einnahme zurückzugeben sind. Im Uebriaen wird jeder Beitragspflichtige, welcher seit der Katasteraufstellung die Wohnung verändert hat, und dessen Steuer- Mel, well derselbe von dem Hausbesitzer, resp. dessen Stellvertreter, ohnerachtet dieser Bekanntmachung nicht zurückgegeben worden, somit nicht zur Aushändigung gelangen konnte, zur Kenntnisnahme seines Steuersatzes und Empfangnahme eines nderweiten Steuerausweises an mehrgenannte Hebestelle verwiesen. Leipzig, den 14. April 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. Bekanntmachung. Die öffentliche Mischung der Gewinne 5. Classe 77. Königlich Sächsischer Landes Lotterie erfolgt Donnerstag den 28. April h. I. Nachmittags 3 Uhr nn Ziehungssaale, IohanniSgasse Nr. 48, 1. Etage. Leipzig, den 23. April 1870. Königliche Lotterie-Direction. Ludwig Müller. Erhebung des Hafens Soulina zum Freihafen. Laut einer unS von dem hiesigen türkischen Generalconsulat zugegangenen Mittheilung ist durch Decret des Sultans der Hafen von Soulina zum Freihafen erhoben worden. Demgemäß werden hinfort in Soulina alle Maaren zur See zollfrei ein- und ausgehen. Sofern jedoch solche Maaren zu Lande nach dem Jauern weiter geführt werden sollen, sind sie beim Beginn des Landtransportes in Soulina dem üblichen Zolle unterworfen. Das Verbot der Einfuhr von fremdem Salz und Tabak sowie von Schießpulver und Kriegsbedarf besteht unverändert fort. Ferner sind allen Denjenigen, welche auf der Insel „Delta" Grund und Boden erwerben wollen, um daselbst Niederlagen oder Waarenschuppen zu errichten, Erleichterungen verheißen. Wir bringen dieS hierdurch zur Kenntniß der Behelligten. Leipzig, den 25. April 1870. Die Handelskammer. E. Becker, Vors. Or. Gensel, S.
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