11 Kleinhändler? Derselbe Herrscher schenkte der Stadt unter dein 7. Mai 1263 einen vierzehntägigen Markt, der am Tage nach Jakobi beginnen solltet Er verlieh ihnen alle Gerechtigkeit (Berechtigung) und Nutzbarkeit, so andere Städte jemals gehabt und noch haben, wie der Chronist Möller I, 165 erzählt. 1365 wurde der vierzehn tägige Markt in zwei achttägige umgewandelt, von denen einer zu Jakobi, der andere zn Martini abgehalten wurde. 1509 wurde der Jakobimarkt von Herzog Georg auf den Margaretentag verlegt? Bei der neuen Bestätigung des Marktes im Jahre 1365 befreite Markgraf Friedrich der Strenge die Stadt während der nächsten zwei Jahre von jeglichem Marktzins? Wenn Freiberg so seine eigenen Märkte erhielt, waren die Landesherren außerdem bemüht, sie zu erhalten und zu fördern, indem sie dafür sorgten, daß in der Bannmeile der Stadt keine andern entstanden, wie z. B. Landgraf Friedrich 1430? 1266 entschied Markgraf Heinrich einen Streit der Stadt Freiberg mit Dippoldiswalde wegen des Bierausschanks so, daß auf allen Bergwerken nur Freiberger Bier verkauft werden sollte und daß alle übrigen Lebensbedürfnisse aus Freiberg zu beziehen seien? Am 23. August 1291 verlieh Landgraf Albrecht den Bürgern von Freiberg Zollfreiheit für den Handelsverkehr^ und einige Tage daraus schenkte er ihnen Zoll- und Geleitssreiheit? Die Waren der Freiberger durften im ganzen Lande zollfrei passieren. Denselben Borzug hatten auch alle Waren, die von Freiberg aus weitergeführt wurden? 1466 wurden die Zollfreiheit der Waren und die Geleits freiheit der Bürger ausdrücklich nochmals bestätigt?" Für den Handel Freibergs war es von größter Wichtigkeit, daß Markgraf Friedrich 1318 den Wegezwang einführte?' Er ordnete an, daß alle Wagen nach Böhmen ihren Weg über Freiberg zu nehmen hätten. Auch das Niederlagsrecht (Stapelrccht) wurde in dieser Urkunde bestätigt. Der Chronist Möller berichtet hierüber, daß das „uralte" Privilegium der Stadt bestätigt worden sei, daß die böhmische Fuhre durch Freiberg gehen und daß dort »ach altem Brauch „drei Sonnenschein" Niederlage gehalten werden sollte. Wenn Möller das Wort „uralt" gebraucht, so muß angenommen werden, daß Freiberg schon im 13. Jahrhundert mit Wegezwang und Niederlagsrecht bevorrechtet war, denn er fügt noch hinzu, daß die Freiberger Bürger solche Privilegien seit langer Zeit gehabt hätten. Später suchten die Kaufleute den Wegezwang dadurch zu umgehen, daß sie ihre Waren auf Umwegen über Sayda und Frauenstein au Frciberg vorbei führten. Deshalb setzten die Freiberger 1468 69 an den Landesfürsten eine große Klageschrift auf und baten, diese Um- 0 11. I, 12. st II. I, 18. st Bergt. M.F.A. Heft 12,61. st 11. I. 85. st U. I, 144 und Möller, 177. st U. I, 18. st II. I, 33. st II. I, 34. st Möller 1, 169. 'st II. I, 225. 'st II. I, 52.