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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.05.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-05-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187005112
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700511
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700511
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-05
- Tag1870-05-11
- Monat1870-05
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.05.1870
- Autor
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Pal» es. a. ster Boi) H. dr lge.i. M„ -vitz, Vr nesenihsl^ eischaa, itaat-. nil de« rgcn i« 'on der lionen ng vo« Mission! rrungev i >es ' >hne lkvard > sehr bele! üNg, lv! ißt eS: breitet, ählung ;ei - W n gems nterdiM en fern n könnt, rr, dieb sonev tungev lle ist dit en wit l7 Wä »112. 1a 10,m, bnisse nt leschrirb« ZOO, Snt' bstimmq Das Op -t für : 139, ! Ist * npMtr Anzeiger Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt LeiM. Mittwoch den 11. Mai. 187». Bitte an das geehrte Publicum. Angesichts der immer steigenden Auflage des Tageblattes und bei dem fast täglich mehr anwachsevden Zufluß von Inseraten, «Aufnahme in der Regel für die am nächstfolgenden Morgen auszugebende Nummer begehrt wird, können wir nicht umhin, . iaserirenden Publicum eine dringende Bitte zu wohlwollender Berücksichtigung zu empfehlen. Diese Bitte lautet kurz dahin: m volle der Expedition d. Bl. alle Inserate so frühzeitig wie möglich zukommen lassen d die Aufgabe derselben nicht, wie leider so häufig geschieht, auf die letzte Stunde verschieben. Namentlich ersuchen wir dringend ««fänglicheren Inserate, deren Herstellung längere Zeit erfordert, wenn irgend möglich schon bis Mittag abzugeben, da sonst den Abdruck in der nächsten Nummer nicht verbürgen können. Zugleich wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß die tägliche Annahme der für die nächstfolgende Nummer bestimmten lserate in den Wochentagen unbedingt nur bis 3 Uhr Nachmittags oltzen kann; später eingehende Inserate müssen für die zweitfolgende Nummer zurückgelegt werden. Für die Sonntage bleibt sm den bekannten Bestimmungen. Die Expedition des Leipziger Tageblattes. Bekanntmachung, die Deutsche Feuerversicherung auf Gegenseitigkeit — in Liquidation — zu Nürnberg betreffend. DaS Königliche Ministerium des Innern beabsichtigt, die der Deutschen Feuerversicherung auf Gegenseitigkeit, Kher zu LudwigShafen, jetzt zu Nürnberg, in Liquidation, ertheilte Concession zum Geschäftsbetriebe in Sachsen zurückzuziehen. Wer etwa gegen die genannte Feuerversicherungsgesellschaft noch Entschädigungsansprüche zu erheben hat , wird m Gemäßheil 30 der zum VI. Abschnitte deS Brandversicherungsgesetzes gehörigen Ausführungsverordnung vom 20. Octoder 1862 aufgefordert, »i'lbell binnen sechs Wochen und längstens bis zum 13. Mai dieses Jahres bei der Königlichen Brandversicherungs Mission anzumelden, indem außerdem im Verwaltungswege auf dieselben keine Rücksicht genommen werden kann. Dresden, am 17. Februar 1870. Königliche BrandverstchernngS - Kommission. Schmidt. Rudolph. Bekanntmachung. Zn Hinweis auf die eingetreteue Heranziehung der siottirenden Bevölkerung zu den Gemeindeanlagen ea die hiesigen Principale, Meister und sonstigen Arbeitgeber hierdurch aufgefordert, die ihnen demnächst zugehenden «atiouen sofort an ihre Gehülfe« abgeben, uud solche zur baldigen Abführung der Communal- ge auf de« gef. 1. Termin d. IS. anhalten zu wollen. Außerdem haben die betreffenden Principale rc. bei etwaigem Wechsel ihreS Personals seit Aufstellung der diesjährigen Orls- ttln-Kataster die vorgegangenen Veränderungen von allen mit mindestens 1 Personalsteuer und darüber bei- »genen Gehülfen re. binnen 8 Tagen und bei einer Ordnungsstrafe von 1 ^ bis 5 »L, welche bei Ver 'Innung des Termins ohne Nachsicht beigetrieben wird, bei der Stadt Steuer'Einnahme allhier (Nachhalls 2. Etage) schriftlich «zeigen und die Jntimationen von entlassenen Gehülfen zurückzugeben, wobei «nfrankirte Zusen- geu durch die Post nicht refpectirt werden. Die Anzeigen über Personal-Veränderungen müssen enthalten: a. bei Zugana von Personal: den vollständigen Namen, die Stellung (nach Befinden, in wessen Stelle der Angetretene eingerückt ist), die Wohnung und den Tag deS Antritts, b. bei dem Abgang von Personal: den vollständigen Namen, die Stellung, den Tag des Abgangs und, wenn möglich, jetzigen Aufenthalt. Formulare zu diesen Veränderungs-Angaben werden auf Verlangen bei genannter Hebestelle verabreicht. Leipzig, den 26. April 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. Bekanntmachung. Der a» I. Mai d. I. fällige zweite Termin der Grundsteuer ist nach der zum Gesetze vom 7. März d. I. lssenrn AuSführungS-Vcrordnung von demselben Tage mit Zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit entrichten, und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge nebst den städtischen Gefällen an von der Steuereinheit von diesem Tage ab biS spätestens 14 Tage nach demselben an die Stadt-Steuer- Wie allhier zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen eintreten müssen. , den 28. April 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. Taube vr. Koch. Bekanntmachung. Diejenigen Grundstücksbesitzer, welche einen Beischleusteu-Ganon an die Stadtcaffe zu zahlen haben und damit pr. Termin id-rr» 1870 im Rückstände geblieben sind, werden zu dessen sofortiger Berichtigung aufgefordert. kipzig. den 7. Mai 1870. DeS RathS Finanz-Deputation,
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