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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.05.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-05-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187005129
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700512
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700512
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-05
- Tag1870-05-12
- Monat1870-05
- Jahr1870
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- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.05.1870
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waren, daß demnach der Reichstag, wenn er üuf der doctrivalren Forderung der sofortigen vollständigen Beseitigung der Todes strafe besteht, eine großartige Reform nicht anbahnt, sondern un möglich macht, daran ist ein Zweifel nickt mehr möglich. Der Verfasser entwickelt auf der einen Seite die Nothwen- keit, der gegenwärtigen Zerklüftung auf dem Gebiete der Straf gesetzgebung durch einen einheitlichen Strafcodex ein Ende zu machen ; er erinnert daran, wie daS Verlangen nach einheitlicher Strafgesetzgebung, welches zurückgreift bis zu der Zeit Kaiser Karls V. und MarimilianS I., unerfüllt geblieben ist; er zeichnet mit grellen, aber leider nur zu wahren Striche» daS Bild der gegenwärtigen Zerrissenheit des Strafrechts in Folge der Geltung acht verschiedener Gesetzbücher innerhalb deS Bundesgebiets, wie gerade das Strafrecht jetzt noch die festeste Burg deS deutsche» ParticularismuS ist. „Wie gewaltig, sagt der sächsische Ministe- rialrath Krug in seinen „Ideen zu einer gemeinsamen Straf gesetzgebung für Deutschland", müßte dieses Bewußtsein der Ein heit unter den deutschen VolkSstämmen gefördert werden, wenn in allen deutschen Gauen im öffentlichen Gerichte die Paragraphen eines und desselben deutschen Gesetzes citirt würden, wenn in allen deutschen Rechtsschulen daS Strafrecht nach Anleitung eines Gesetzes gelehrt würde. Hat doch schon durch die Publication der Deutschen Wechselordnung das Einheitsgefühl einen gewaltigen Aufschwung genommen; wie viel mehr müßte dies der Fall sei«, wenn nicht nur der Kaufmann in feinen Geschäft-Verhältnissen, sondern jeder daS Gefühl hätte, daß er in seinen heiligsten In teressen unter dem Schutze eines Gesetzes stehe, der rein prakti schen Vortheile einer solchen Einigung nicht zu gedenken." AlS im Jahre 1860 die Idee der Rechtsgemeinschaft den Deutschen Iuristentag erzeugte, war eine der ersten Forderungen: ein ge meinsames Strafgesetzbuch für Deutschland! Der Norddeutsche Entwurf ist der erste Schritt nach diesem Ziele. Bereits hat Württemberg den Entwurf seinen Reform plänen zu Grunde gelegt. Vor unS liegt, sagt der Verfasser, das Gutachten eines bekannten bayerischen Juristen und Mit gliedes deS dortigen Abgeordnetenhauses, welches derselbe dem Deutschen Iuristentage über den Entwurf erstattet hat. Er be grüßt denselben als einen Fortschritt der Gesetzgebung und be merkt wörtlich: „Seine Annahme könnte daher nur mit Freude» begrüßt und als Ausgangspunct legislativer Einigung Gesammt- deutschlandS betrachtet werden." Und dieser Entwurf verspricht unS nicht nur ein einheitliches Strafrecht, er hat ferner allen be stehenden deutschen Strafgesetzbüchen gegenüber seine erheblichen Vorzüge. „Es gilt dem Einsichtigen für gewiß, daß mit der Einführung deS Entwurfs Dasjenige, was allein in Preußen all jährlich an Zuchthaus und Gefängniß weniger erkannt werden wird, sich nach Tausenden von Jahren berechnet." Der Ver fasser hält eS für wahrscheinlich, daß, wenn diese Reform jetzt scheitere, weil die Majorität des Reichstages die Beibehaltung der Todesstrafe für Mord ablehnt, die Mehrheit der Volks vertretung vielleicht nach Jahren der Beibehaltung der Todes strafe ihre Genehmigung nicht versagen werde, um nur die übrigen Reformen durchgefüyrt zu sehen. Auf jeden Fall würde mit dem Scheitern des Strafgesetz buches der Fortgang der Iuftizgesetzgebung des Bundes in das Ungewisse vertagt. „Schon hört man mit Bestimmtheit sagen, daß in jenem Falle die Vorbereitungen zu dem Entwürfe einer Strafproceßordnung und vielleicht auch der Civilproceßordnimg unterbrochen werden sollen." Der Reichstag möge also eine Ver ständigung nicht abweifen, wenn der Bundesrath ihm einen ehren vollen Compromiß anbiete, d. h. wenn er die Einschränkung der Todesstrafe auf den Mord zugestehe. Der Ausspruch: „In der Frage der Todesstrafe giebt es keinen Compromiß, über Blut und Leben schließt man kein Pactum", fei nur zutreffend, wenn eS sich um Einführung der Todesstrafe handele. Gegenwärtig handelt eS sich — von Ausnahmen, welche für die Entscheidung der Fraae im Ganzen nicht maßgebend sein können, abgesehen — um die Beibehaltung und gleichzeitig um eine wesentliche Ein schränkung der Todesstrafe in Verbindung mit einem große» Gesetze, welches Besserungen der allerwichtigsten Art mit sich führt." Wäre eine Beschränkung der Todesstrafe allein Vorschlägen (für Preußen von 14 Fällen auf 4 oder 3), dieselbe wäre gewiß angenommen worden. Im Uebrigen hält der Verfasser die Abänderungen deS Reichs tages im Großen und Ganzen für Verbesserungen deS Entwurfes Nur der in der letzten Sitzung mit einer Majorität von zwei Stim men gefaßte Beschluß, welcher die Beseitigung deS StaarSgerichtS- hofes bezweckt, sei „inopportun". „Nicht als ob man die geringste Sympathie mit diesem Gerichtshöfe haben könnte, denn die preu ßische Regierung selbst wird die Aufrechthaltung dieses Ausnahme gericht- für die Zukunft kaum mehr verlangen. Aber e- scheint unS juristisch wie politisch doch nicht zulässig zu sein, eine Frage, welche selbst in streng einheitlich gebildeten Staaten nicht mi Sinue de- vom Reichstage gefaßten Beschlüsse- entschieden wor den ist, in einem StaatSorganiSmuS, der noch manche wider sprechende Elemente in sich birgt, außer dem Zusammenhänge mit den übrigen Principien de- Strafverfahren- ihrer Lösung entgegen zu führen. Iss die Ansicht richtig, daß daS ttrellait preußische Gesetz Uber die Errichtung jenes Gerichtshöfe- Einführung des ytsrddeutschen Strafgesetzbuches von selbst M,. wendbar wird, so überlasse man da- Weitere der preußisch» Gesetzgebung. Andernfalls wird, wen» die Iuflizgesetzgebnug^, Bunde- keine Unterbrechung leidet, der Reichstag bald Gelege,, heit haben, sich an geeigneter Stelle mit der Lösung der Aufaal» zu befassen." (Magdeb. Ztz) r Postrath Orgs. Leipzig, 11. Mai. Heute am frühen Morgen verbreitete sich mit Blitzesschnelle im Kreise der hiesigen Postbeamte» W wohl auch vieler anderen Bewohner unserer Stadt die traurig Kunde von dem während der verflossenen Nacht erfolgten Tode d«S Postrathes Friedrich Wilhelm OrgS, Mitglieder der hiesigen Oberpostdirection. Derselbe war am 17. December 1U zu Hohenstein bei Chemnitz geboren und stand somit noch » kräftigsten ManneSalter. Seine glänzende Befähigung, sei» un ermüdlicher Fleiß ließen ihn in der gewählten Carriere vo, Staffel zu Staffel vorrückeu, so daß er vom Postschreiber z«, Diätist, Assistent, Calculator, OberpostdirectionSsecretair und Ober, postcommissar avancirte. In dieser letzteren Stellung fand ihn der Anfang des Jahrs 1868, wo bekanntlich die sächsische Postverwaltung an den Nord deutschen Bund überging, und Orgs wurde vom Buvdeskanzler- amt al-bald zum Postrath befördert. ES ist wohl daS Nichtig getroffen, wenn man die Entstehung-Ursache zu seiner tödlich, Krankheit, die Lungentuberkulose, in der die eigene Perso», da eigenen Körper nicht schonenden rastlosen und aufreibenden TWg, kert sucht, welche er den schwierigen Geschäften widmete, diene Einführung der neuen Organisation mrt sich brachte, und dir glauben uns ebenso wenig von der Wahrheit zu eutfernen, amu wir behaupten, daß er die Herstellung der Einheit auf de« posta- lischen Gebiete NorddeutschlandS als einen kleinen Aafaug zn Begründung deS wahrhaft geeinten deutschen Vaterlandes freudig begrüßte. AlS eines der wesentlichsten Verdienste deS Dahin- geschiedenen ist jedenfalls die Regulirung deS Landpost-Bestell- diensteS, welche noch unter der sächsischen Verwaltung geschah, z, verzeichnen: nicht minder hat er sich um die Verwaltung des sächsischen Poststerbecassen - Verein- außerordentlich nützlich gemuht. OrgS leitete bis zu seiner Erkrankung die erste Geschäftöabtheilnug der hiesige» Oberpostdirection und läßt bei allen seinen College», Untergebenen und Freunden, bei seiner tieftrauernden FamA nur daS eine Wort der Erinnerung zurück: er war ein ebech herzenSguter Falilienvater als braver und durch und durch hmuaun Beamter und Mensch. Sanft ruhe er in Frieden! UiSwue« ? '«Archer»-" "Der,.U Tagesgeschichtltche tleliersicht. Die Vorstellungen, welche die französische Regierung vor Kurzem bei dem Papste erhoben hat, um wo möglich die Annahae von Beschlüssen Seiten- deS Concils zu verhüten, welche mit den bürgerlichen Gesetzen der europäischen Staaten im Wider spruche stehen würden, sind auch von Seiten deS Gesandten des Norddeutsch an Bunde- bei der päpstlichen Regierung unter stützt worde». Die Regierung Preußen- hat, getreu der von ihr bisher bewahrten Stellung, kerne Note, auch keine zur Mittheilmig bestimmte Depesche nach Rom gerichtet, sondern den Gesandt» beauftragt, dre französischen Vorstellungen auch seinerseits dm römischen Hofe zur Berücksichtigung zu empfehlen. Der Gesandte hat seine mündlichen Vorstellungen demnächst i» einem vertrau lichen Schreiben an den Cardinal Antonelli zusammengefaßt Ueber den Stand der Verhandlungen in Betreff der Gott hardbahn berichtet die „ Prov.-Corr." nach einer Zusammen fassung der bereit- bekannten Thatsachen: „Seiten- de- Nord deutschen Bunde- ist eine finanzielle Verpflichtung bisher nicht eivgegange», vielmehr die Entscheidung darüber, ob und in welche« Betrage ein Beitrag zu den Kosten deS Unternehmens zu be willige« sei, dem Bunde-rathe und dem Reichstage Vorbehalte« worde». Die hohe Bedeutung, welche der Gotthardbahn auch für die politischen und Handel-interessen deS Bundes beizmnesseu rst, läßt eine Unterstützung de- Unternehmen- allerdings völltz gerechtfertigt erscheinen. Da bei der Herstellung der Bah» meh rere der Eisenbahngesellschafteu Rheinland- und Westfalens, sowie die preußischen StaatSbahneu und die Kohlenbergwerke au der Saar sehr nahe interessirt sind, so erklärten sich dieselbe» bereit, einen angemessenen Beitrag au- ihren Fond- für den er- wähuten Zweck zur Verfüg»»- z« stellen, so dich im Ganze» ei» Beitrag von 4 V, Millionen Franc- von jenen Seiten gesichert ist. Nach Erledigung dieser Vorverhandlungen dürften nunmehr Seiten- de- Präsidium- de- Norddeutschen Bunde- die erforder liche» Schritte beim Bunde-rathe und demnächst beim Reichstage geschehe», um Namen- de- Norddeutschen Bunde- unter Beitritt zu dem erwähnten Vertrage einen Beitrag in der Höhe von I vr»««»isiich Lntworts Varv'sche L ist -i" L Line gehal die von de , stäudig zu sich in den lLogst aver ebenso scho widerlegt v sich die Kir habe, dev Das, waS die sich , die ganz leidli« holt veranl btaatsvert doch keine- de- Cardir halten, o Curie das -uz untei daraus, da lauf dre -eröffentli vou Gerei , An- t öörsenratl ZoudS o brnachthe Oestmeick DaS Dampfs schluß an Die Post! eingestellt Ein!ü ist der e ser Z-kuzin mhreren Wr 1 vekiesun strecken! r-gust ILrückel Eine floht dr Cameti Niuistei tzäube -erfasst Ider-ör ein lllnsübr Johanr Aut >»al de Mg luncht verübt. > haben, es vu i dztli<! durch WH von ' neuer hätte prote * Ä' S.d gene ver väv
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