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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.05.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-05-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187005285
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700528
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700528
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-05
- Tag1870-05-28
- Monat1870-05
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.05.1870
- Autor
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Anzeiger. Amtsblatt des König!- Bezirksgerichts und des Rathö der Stadt Leipzig- M 148» Sonnabend den 28. Mai. 1870» »-L- Zar gefälligen Beachtung. Unsere Expedition ist morgen Sonntag den 2S. Mai nur Vormittags bis IzS Uhr geöffnet. VlxpeNINoi» Dvlp«lgrer R «greblnllen. Bekanntmachung. Zur Bequemlichkeit de- sparenden PublicumS haben wir beschlossen, versuchsweise und bis auf Weiteres drei Filial - Annahme stellen für Einlagen in die städtische Sparcasse zu errichten und zwar die erste m der östlichen Vorstadt bei Herrn E. Göring in der Marienapotheke, Lange Straße Nr. 33; die zweite in der südlichen Vorstadt bei Herren Gebrüder Spillner im Droguengeschäft, Windmühlenstraße Nr. 30; die dritte in der westlichen Vorstadt bei Herrn Th. Schwarz in der Lindenapotheke, Weststraße Nr. 17a. Vom 1. Juni d. I. an können daher jeden Werktag von früh 8 bis Nachmittags 3 Uhr statutenmäßige Spar-Einlagen von 10 Neugroschen bis 50 Thaler daselbst niedergelegt und die darüber ausgestellten neuen oder die schon vorhandenen alten Bücher — welche letztere gleichzeitig mit den Einlagen abzugeben sind — an folgenden Tagen legal quittirt wieder in Empfang genommen werden: in dem ersten Filial von jedem Dienstag Mittag 12 Uhr ab, in dem zweiten Filial von jedem Donnerstag Mittag 12 Uhr ab, in dem dritten Filial von jedem Freitag Mittag 12 Uhr ab. Die Einlagen geschehen gegen Interimsquittungen, welche letztere bei Abholung der QuittungSbücher wieder zurückzugeben sind. Zweckentsprechende Aushängeschilder werden die Annahmestellen kennzeichnen. Leipzig, den 15. Mai 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. ' vr. Koch. Schlechner. Bekanntmachung. Der diesjährige Wollnrarkt in Leipzig wird am 13. und 14. Juni abgehalten und es können die Wollen schon Sonntag den 12. Juni nach beendigtem Vormittagsgottesdienste ausgelegt werden. Leipzig, den 23. Mai 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Die Thronrede, mit welcher König Wilhelm den Reichstag geschloffen, lautet folgendermaßen: „Geehrte Herren vom Reichstage deS Norddeutschen Bundes! „Dem ersten ordentlichen Reichstage deS Bundes war die Auf gabe gestellt, die wesentlichsten Bestimmungen der Verfassungs- Urkunde in Gestalt organischer Gesetze in dem politischen und bürgerligen Leben deS Volkes zur Geltung zu bringen. Sie haben die Lösung dieser Aufgabe, in vier arbeitSvollen Sessionen derge stalt gefördert, daß eS Ihnen wie Mir zur Genugthuung gereichen wird, am Schluffe der Legislaturperiode einen Rückblick auf die Erfolge Ihrer hingebenden Thätigkeil zu werfen. Norddeutschland verdankt derselben die Verwirklichung der wichtigsten Consequenzen de- gemeinsamen IndigeratS, der Freiheit der Niederlassung, des Erwerbe- von Grundbesitz und deS Betriebe- der Gewerbe, die Regelung der Bedingungen für den Erwerb und Verlust der BundeSangehörigkeit und der Staatsangehörigkeit, die Beseitigung der mehrfachen Besteuerung desselben Einkommens, die Aufhebung der polizeilichen Beschränkungen der Eheschließung und die Be seitigung der Abhängigkeit staatsbürgerlicher Rechte von confessio- velleu unterschieden. Die Führung der BundeSflage, der Schutz der deutschen Schifffahrt durch Gesandtschaften und Consulate de- Bunde-, die Wirksamkeit der Consuln, die den Organen de- Bunde- zustehendeu Befugnisse im Interesse de- Civilftande« der Bundesangehörigen find unter Ihrer Mitwirkung durch Gesetz m»d Vertrag geregelt worden. Durch die Abschaffung der Elb- Me und die Regelung der Flößerei wurde die lange erstrebte -reihert der deutschen Ströme verwirklicht. Die Reihe der Ver träge, durch welche die internationalen Beziehungen des Bundes- Pojtwesen- auf der Grundlage der Reform geordnet sind, hat neuerdings durch die von Ihnen genehmigten Verträge mit Groß britannien und den Vereinigten Staaten von Amerika wichtige Ergänzungen erfahren. Die Organisation deS BundesheereS ist abgeschlossen, und die Bundes-Kriegsmarine ist, Dank den von Ihnen gewahrten Mitteln, in einer Entwicklung begriffen, welcke diesem Zwerge der nationalen Wehrkraft eine den berechtigten Anforderungen der deutschen Nation entsprechende Bedeutung verheißt. „Der Bundeshaushalt ist auf fester Grundlage geordnet. Die dem Bunde vordehaltene Besteuerung von Verbrauchs-Gegen ständen ist einheitlich geregelt, und durch die Stempel-Abgabe von Wechseln ist eine im Interesse der Verkehrsfreiheit liegende Bundcssteuer geschaffen. Die Herstellung der gemeinsamen RechtS- Jnstitutionen, welche die Bundesverfassung verheißt, ist in einem Maße gefördert worden, welches wir vor drei Jahren kaum in so nahe Aussicht zu nehmen wagten. DaS Gesetz über die Rechts hülfe und die auf diesem Gesetze beruhenden Verträge mit Baden und Hessen haben, der ihrem Abschlüsse nahen gemeinsamen Pro- ceß-Ordnung vorgreifend, die Schranken beseitigt, welche die Lan- deSgrenzen der Wirksamkeit gerichtlicher Entscheidung entgegen setzten. Die Aufhebung der Zinsbeschränkungen, der Schuldhaft und des Lohn-Arrestes hat in wichtigen Beziehungen des volks wirtschaftlichen Verkehr- gleiches Recht geschaffen, das Handels gesetzbuch und die Wechselordnung sind zu Bundesgesetzen erhoben worden, und beide, eben so wie die von Ihnen beschlossenen Ge setze über die Actiengesellschaften und über daS Urheberrecht an geistigen Erzeugnissen unter den Schutz eine- obersten Bunde--
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