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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.04.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-04-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187504210
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18750421
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18750421
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1875
- Monat1875-04
- Tag1875-04-21
- Monat1875-04
- Jahr1875
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.04.1875
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Erscheint tLgttch früh S»/, Uhr. >td«u»» «»i EtPtDM»» Iohamrisgasse L3. »MmtworUichn Redacteur Gr. Hüttner m Reudnitz. Sprechstnud« d. Redactiou <«n»ttra,« 11-Ii Uhr U»ch»tUa-« »», 4 —d Uhr. der für die nLchst- Unmmer desttmmten cm Wochentagen bi» Nachmittag», anSonr. »d Festtagen früh bi« V.S Udr. Filiale stk 3osnateua>u«h»r: IM klemm, UllirxrsitLrSstr. 22, NM« Asche. Hatnsk. 21. »a-t. Anzeiger. Drgm str Politik, Localgcschichte, Handels- md TeschSMerkehr. Metz«ffl«ge U-WO. Lö-annmatam» viertelt.4»/, AL incl. Vriogerlohu S ML ged« einzelne Nummer SV Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbefürderung 3« ML «U Sswrfvrdernug 4L ML Znstrate 4aefp. vonraeoi-z. 20 Pf- Größere Schriften laut unsere» Prer«verzeichniß.—Tabellarischer Satz nach höherem Tarif. Lectame» mttrr de» Ledaettoaeßrich di« Spaltzeile 40 Pf. Inserate find stet« au d. Lepedttt»« zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praeLuweranck» oder durch Postvorschuß. W 111 Mittwoch den 21. April. 1875. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die hierunter beigedruckte Verordnung de» König!. Ministerium» de» Innern vom 1. December 1864. fordern wir hiermit alle hiesigen Einwohner, welche Nachtigallen halten aus, die darauf gelegte IahreSsteuer ohne Verzug an die in der zweiten Etage de- Rath hause» befindliche Hundesteuer-Einnahme zu bezahlen. In die ongedrobte Strafe de» dreifachen Betrag» der Steuer verfallen Diejenigen, welche bi» j«» 1. Mat d. I. nicht die Steuer abgeführt haben. Leipzig, den 12. März 1875. Der -lath »er Stadt Lei»ztg. vr. Koch. Lamprecht. Berordnnng, die B«ffe»er»»g »er Prächtig«!e» betreffe»», vom 1. December 1864. Auf Antrag der Ständeversammlung wird hierdurch Folgende» verordnet: Mer eine Nachtigall gefangen hält, hat dafür vom 1. Mai 1865 an eine jährliche, der Armen asse seine» Wohnort» znfließende Abgabe von vier Thalern und zwar in der Regel am 1. Mai jeden Jahre» zu entrichten. Die Sprosser, d. h. die großen, sogenannten ungarischen oder polnischen Nachtigallen (Nacht schläger). find jedoch dieser Abgabe nicht unterworfen. lieber die erfolgte Abentrichtung der gedachten Iahre»steuer ist in den Städten eine von dem Ltadtrathe auSznfertigende, ans dem platten Lande eine von dem Armencaffen-Einvehmer de» be treffenden Orte» unter Beidrückung de» Gemeindesiegels auszustellende Quittung zu ertheilen, die in jedem Falle auf den Namen de» Steuerverleger» zu lauten hat. Geht innerhalb de» vom 1. Mai bi» zum nächsten SV. April laufenden Steuerjahre» eine auf -a» lHtere bereit» versteuerte Nachtigall in den bleibenden Besitz einer anderen Person über, so kann sich die Letztere von der außerdem selbst für die betreffende Nachtigall zu leistenden Entrichtung der Steuer auf da» bi» zum nächsten 30. April noch laufende Steuerjahr nur durch den Borwei» der auf da» letztere lautenden, von dem betreffenden Sladtrathe, beziehentlich den Armencaffen- Einnehmern, auf ihren Namen übertragenen Quittung über die Seiten de» vorigen Besitzer» der Nachtigall auf da- laufende Steuerjahr bereit» bewirkte Zahlung der Steuer befreien. Die volle Steuer ist auch von Demjenigen zu entrichten, welcher eine erst während de» lau senden Steuerjahre» eiugefangene Nachtigall hält. Hinterziehungen der Nachtigallensteuer sind mit dem ebenfall» der OrtSarmencaffe zufließenden dreifachen Betrage derselben zu ahnden. Seiten der ra dieser Angelegenheit competenten Armenpolizeibehörden ist dabei, insoweit e» sich nicht um Contraventionen und deren Bestrafung handelt, allenthalben kostenfrei zu expevtren. Hiernach haben sich Alle, die e» angeht, gebührend zu achten. Insonderheit haben die Stadt- räthe, sowie die GerichtSämter und Gemeindevorstände dafür, daß dem Vorstehenden genau nach- Mauaen werde, gehörige Sorge zu tragen. Dre»de», de» 1. December 1864. Mt»tff«rtn» »e» Innen». Frhr. v. Beust. Lehmann. Bekanntmachung. In der Bieuerschen Blinden-ErziehungSanstalt können demnächst noch einige Zöglinge Auf nahme finden und sind dabei in erster Linie hiesige Kinder zu berücksichtigen. Heber die Aufnahmebedingungen enthält da» nachstehende, revidirte Regulativ da» Nähere. Bewerbungen sind unter Beifügung der erforderlichen Nachweise bi» längsten» Sonuadend de» A4, df». Mon. entweder bei dem Director der Anstalt (Salomonstraße Nr. 16) oder bei un» unmittelbar an« zubringeu. Leipzig, den 10. April 1875. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. G. Mechler. Regulativ. tz. 1. Die Biener-Stiftung für blinde Kinder hat den Zweck, heilbaren und unheilbaren blinden Kindern (vergl. tz. 2) vom zurückgelegten sechsten Lebensjahre an bi» zur Eonfirmation Unterkommen, Erziehung und Unterricht zu gewähren. Al» blind gelten nur diejenigen, welche mittelst deS Gesichtssinne» Gegenstände wahrzunehmen nicht vermögen und bei ihrem Thun und Bewegen wesentlich auf die Benutzung deS Tastsinne- hin- gewiefen sind. Ausgeschlossen sind jedoch geisteskranke, epileptische, bildungSunfähige und mit ansteckenden Krank heiten oder schwere» körperlichen Gebrechen behaftete blinde Kinder. tz. 2. Die Stiftung ist, al» eine städtische an sich nur für Leipziger Kinder bestimmt und zu Aufnahme von Nicht-Leipzigern nicht verpflichtet. Es sollen jedoch, soweit eS nach Berücksichtigung der Leipziger die Verhältnisse der Anstalt gestatten, auch Nicht-Leipziger ausgenommen werden dürfen. tz 3. Die Aufnahme hängt von der Genehmigung de» Stadtrath» zu Leipzig ab und sind Gefuche um Aufnahme bei diesem oder dem Director der Anstalt anzubringen Den Gesuchen sind beizulegen: ». ein gericht-ärztliche- Zeugniß über den gesummten körperlichen und geistigen Zustand de- Aufzunehmenden, d. der Impfschein, e. der Heimathscheiu nebst Geburtsschein. Im klebrigen behält der Rath sich vor zu verlangen, daß der Aufzunehmende vor der Aufnahme sich der Anstalt-direction vorstelle. Jede» Kind hat außer dem Anzuge, den eS bei feinem Eintritt trägt, mitzubringen: 4 Paar farbige, baumwollene und 4 Paar wollene Strümpfe, 5 Hemden, 5 farbige Taschentücher; außerdem jeder Knabe: 1 Jacke, 1 Beinkleid, 1 Weste; jede» Mädchen: 1 Kleid und 3 Schürzen. In besonderen Fällen wird sich die Anstaltsverwaltung der Beschaffung der erwähnten Kleidungs stücke gegen Erstattung der Kosten unterziehen. tz. 4. Der jährliche normalmäßige Verpflegbeitrag für einen Zögling der Anstalt beträgt bi» auf Weitere» 300 Mark, kann jedoch den Vermögen-Verhältnissen der Zöglinge bez. deren Eltern entsprechend bi» auf 900 Mark jährlich gesteigert werden. Dafür gewährt die Anstalt Aufsicht und Unterricht, Wohnung, Kost, Heizung, Lagerstätte, Au-bessern der Kleider, Schuhe und Wäsche, ärzt liche Pflege und Medicin. Wenn jedoch ein Zögling in Musik oder anderen Fächern besonderen Unterricht erhalte« soll, so sind die Kosten diese- Unterricht» neben dem Berpfleggelde besonder» zu bezahlen. tz. 5. Die Berpflegbeiträge sind cm Borau» in vierteljährlichen Therlzahlungen den 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1 October jeden Jahre- an die Anstalt-direction zu entrichten. Der Bei trag für die Zeit vom Tage der Aufnahme bi» zum nächsten der vorerwähnten Zahlungstermine if bei der Zuführung zu zahlen tz. 6. Der Stadtrath zu Leipzig wird, soweit die Kräfte der Stiftung hierzu au»reichen, zu nächst für Leipziger eine oder mehrere Freistellen, in geeigneten Fällen auch den nothigeu Bedarf an Kleidungsstücken, Schuhwerk und Wäsche gewähren. tz. 7. Auch kann unter Umständen und soweit die Kräfte der Stiftung e» gestatten, der Er- ziehung-beitrag ermäßigt werden; doch gebührt auch dieSfall» den Leipziger Kindern der Vorzug. tz. 8. Die Gültigkeit jeder Ausnahmezusicherung ist auf drei Monate beschränkt. Wirb die Zuführung de» Aufzunehmenden binnen derselben unterlassen, so ist um die Aufnahme anderweit nachzusuche». tz. - Die Entlastung de» Zögling« kann vor der Eonfirmation verfügt werden: ». wenn die Vorauszahlungen (tz. 5) nicht pünktlich erfolgen; d. wen» e» sich zeigt, daß der Zweck der Aufnahme an dem Zöglinge nicht erreicht wer den kan»; e. wen» di« Entfernung desselben wegen unsittliche« Verhalten» nöthig wird, oder die —we Beibehaltung wegen hervortreteuder geistiger oder körperlicher Gebreche» oder mit de» Verhältnissen der Anstatt nicht »erätbar erscheint. Auch wird die Entlassung verfügt: ä. wenn die zur Erziehung de» Zögling» verpflichteten Personen beziehentlich dessen recht liche Vertreter darauf antragen. tz. 10. Jedem Zöglinge werden bei der Entlassung diejenigen von ihm mitgebrachten Effecte», welche noch nicht verbraucht sind, zurückgestellt; auch werden ihm diejenigen Bekleidungsstücke, welche er zur Zeit seine» Abgänge» im Gebrauche hat, unentgeltlich überlassen. tz. 11. Wenn Zöglinge in der Anstalt versterben, so ist der auf da» Nothwendigste zu be schränkende BeerdigungSauswand, insoweit solcher nicht au» den Nachlässen der Verstorbenen oder den Ueberschüflen der für sie eingezahlten verpfleg-beiträge gedeckt wird, von deren Angehörigen oder den sonst Verpflichteten zu erstatten. tz. 12. Der Stadtrath zu Leipzig behält sich die Erhöhung der tz. 4 gedachten Beiträge vor. Bekanntmachung. Die dermaligen hoffentlich nur vorübergehende» Verhältnisse der Wasserleitung lassen erwarte« daß die öffentlich« Brunne» unserer Stadt m der nächsten Zeit mehr, al» zeither, werden benutzt werden, und wir bringen daher auf Grund der in den letzten Jahren vorgenommenen Untersuch ungen über die Beschaffenheit de» Wasser» der hiesigen Brunnen Folgendes hierdurch zur öffent lichen Kenntniß: Dieselben lasten sich nach ihrem Gehalte au Zersetzung-producten organischer Substanzen in drei Gruppen eintheilen. Grste Gruppe, e»thalte»d reichliche Salpetersäure «»d reichliche- Aueueouiak, liefert schlechte- Wasser Zu selbiger gehören folgende Brunnen: ch. I«»er« Stadt: 1) Nicolaistraße 46. 2) Reich-straße 47. 3) Katharinenstraße 24. 4) Brühl 13 5) Peter-straße 17. 6) Klostergasse 10. 7) Nicola,straße 23. 8) Plauensche Straße 8. «. Dorffädte: 1) Earlstraße 9. 2) Georgenstraße 3 3) Ulrich-gasse 28. - 4) Nürnberger Straße 26. 5) Poststraße 4. Zweite 6) Glockenstraße 8. 7) PeterSsteinweg 51. 8) Nürnberger Straße 56. 9) Sternwartenstraße 24. 10) Ulrich-gasse 8. 11) Lange Straße 40. Webergaffe 9. Reudnitzer Straße I. Mittelstraße 6. Lortzingstraße 2/3. 16) Ulrich-gasse 55. 17) Naundörfchen 6. Alexanderstraße 13. 19) Frankfurter Straße 44. 20) Nordstraße 34. Gruppe, 12) 13) 14) 15) e»thalte»d reichlich» Salpetersäure »«d Spure» vo» Aue«o»tak, liefert weniger schlechte» Wasser. Zu selbiger gehören folgende Brunnen: Innere Stadt: 1) Lugustu-platz (Felsche.) 2) Bettclbrunneu, 3) Ritterstraße 3. Thoma-kirchhof 19. Markt 2. Ritterstraße 14. Naschmarkt 1. Neumarkt 42. Augustu-platz (Post.) 10) Peter-straße 8. 11) ThomaSkirchhos 13. 12) Mazaziugaffe 14. 13) Magaziugaffe 1. 14) Neukirchhos 17. » Dorffädte: 1) Dre-dner Straße 44. 2) Windmühlenstraße 45. 3) Liudenstraße 2. Autonstraße 20. 5) Roßplatz 11. 6) Windmühlenstraße 15. Sternwartenstraße 11d. KönigSplatz 6/8. Iohanne-gasse 19. Bayrischer Platz 1. Eisenbahnstraße 5. Erdmann-straße 6. Gerichtsweg 14. 14) Marienplatz. 15) Schützenstraße 17. Marienstraße 16. Gerberstraße 7. Friedrichsstraße 12. Hohe Straße 18. Dritte Gruppe, e»thalte»d Weniger Salpetersäure respeetive Spare» von Salpetersäure oh»e A««o»tak, liefert relativ gute» Wasser Dieser Gruppe gehören folgende Brunnen an: ch. 3»»ere Stadt: 1) UniversilätSstraße 9. 2) Neumarkt 12. 3) Brühl 38. 4) Große Fleischergafle 23. 5) Neukirchhof 1. 6) Neukirchhof 14. 7) Brühl 1. 8) Brüht 9. 9) Brühl 18. 10) Hainstraße 21. W. Dorffädte: 1) KönigSstraße 3. 2) Mühlgaffe 4. 3) Gartenstraße 1. 4) Roßstraße 4. 5) Nürnberger Straße 68. 6) Querstraße 7. 7) Karolinenstraße 22. 8) Grimma'scher Steinweg 11. 9) HoSpitalstraße 5. 10) Salon, onSstraße 18 11) Roßplatz 2. 12) Parkstraße 4. 13) Löhr» Platz 5. 14) Lange Straße 26. 15) Gerberstraße 44. 16) Zeitzer Straße 28. 17) Hohe Straße 37. 18) Gerberstraße 15. 19) Nordstraße 6. 20) Körnerstraße 15. 21) Lessingstraße 6. 22) Lützowstraße 17. 23) Floßplatz 13. 24) Leibnizstraße 7. 25) Mahlmannstraße 8/9. 26) Waldstraße 43. 27) Albertstraße 20. 28) Bayerische Straße 3. Das Wasser der erste» Gruppe eignet sich »tcht zu» Trinke». Die betreffenden Brunnen sind mit entsprechenden Placaten versehen worden und werden demnächst durch AuSpumpen, Reinigen und Einbringen neuer KieSschlchten soweit möglich ver bessert werden. Letztere- ist auch für die Übrigen Br», wn in Aussicht genommen Leipzig, am 10. April 1875. Vie Mediciuatpolijeibehörde. Der Math der Stadt Leipzig. Der Stadtdeztrk-arzt. vr. Koch. vr. H Sonnenkalb. Bauer. Bekanntmachung. Zum Vesten de« Theater - speaffo»» - Ao»d- wird Do»»er-tag de» AL. April d. A Dell. Heroisch-romantische Oper in 4 Acten Musik von Rossini. gegeben werden. Bei de« milden Zweck der Vorstellung dürste die Hoffnung ans recht zahlreichen Besuch derselben wohl al» gerechtfertigt erscheinen. Leipzig, am 19. April 1875. Der ver»alt»»g-a»-sch»H de- rdeater Ve»ff«»- A»Ud-.
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