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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.06.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-06-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187006028
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700602
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700602
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-06
- Tag1870-06-02
- Monat1870-06
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.06.1870
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/ Anzeiger« Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths dn Stadt Leipzig W 153. Donnerstag den 2 Juni. 1870. Bekanntmachung. Die unentgeltliche Impfung der Schutzpocken wird allen unbemittelten, in hiesiger Stadt wohnhaften Personen jeden LlterS, namentlich auch schon früher geimpften Erwachsenen zur Revaccination hiermit angeboren und soll dieselbe von Mittwoch den 8. Juni l. I. Nachmittag- 3 Uhr an bis auf Weiteres jeden Mittwoch von 3 Uhr Nach mittag- an im städtischen Saale der alten Waage, Katharinenstraße Nr. 29. stattsinden. Wtr fordern das betheiligte Publicum hierdurch auf, von vorstehendem Anerbieten recht fleißig Gebrauch zu machen. Leipzig, den 28. Mai 1870. Der Nath der Stadt Leipzig. . vr. Koch. Jerusalem. Bekanntmachung. Die für die hiesige Gasanstalt in der Zeit vom 1. September d. I. bis zum 31. August 1871 zu bewirkende Lieferung von 402,000 Cevtnern Zwickauer GaSkohlen soll an den Mindestsordernden mit Vorbehalt der Auswahl unter den Submittenten und zwar nach Befinden ganz oder theilweise vergeben werden. Etwaige Unternehmer werden veranlaßt, ihre Offerten mit Angabe des Preises unter derMdresse der Unterzeichneten Deputation bis Sonnabend den 18. Juni d. I. bei hiesiger RathSftelle versiegelt einzureichen. Die Bedingungen sind sowohl im Bureau der hiesigen Gasanstalt, als auch auf dem Rathhause einzusehen und gegen Erlegung der Copialien in Abschrift zu erhalten. Leipzig, den 1. Juni 1870. De- Naths Deputation zur Gasanstalt. Israelitische Religionsgemeinde. Auf geschehene Einladung hatten sich vor einigen Tagen eine Anzahl Gemeindemitglieder versammelt, um den vielfach ausge sprochenen Wünschen nach nothwendiger Berathung ihrer Ange legenheiten Rechnung zu tragen. Allgemein war man der Ansicht, daß eine Trennung resp. Spaltung der Gemeinde nach Möglichkeit vermieden werden müffe, daß dieS jedoch nur zu umgehen sei, wenn verschiedene Paragraphen des neuen Gemeindestatuts eine Abänderung erleiden, wozu namentlich diejenigen gehören, die die jetzige Gemeinde vertretung ordnen, nach denen jedes Selbstbestimmungßrecht der Mitglieder bei Besteuerung rc. illusorisch gemacht und dem Vor stände freie Hand gelassen ist, die Gemeindeschulden nach eigenem Belieben zu vergrößern, ohne auch nur die Gemeindemitglieder, trotz ihrer solidarischen Haftbarkeit, zu hören. Auch soll dafür Sorge getragen werden, daß den hier ohne Besitz deS Bürgerrechtes aufhältlichen ZSraeliten eine erweiterte Theilnahme an Gemeindeangelegenheiten einaeräumt werde, als jetzt, wo sich diese nur auf Steuerzahlung beschränkt. ES ist einstweilen für obige Angelegenheit ein Comitö gewählt worden, um sich mit dem Gemeindevorstand in Vernehmen zu setzen. Hoffentlich wird dieser nicht selbst durch Zurückweisung nur auf Recht und Billigkeit begründeter Anforderungen Ver anlassung zu einer Spaltung in der Gemeinde geben. Wie wir hören, werden die Herren Julius Fränkel (Firma S. Fränkel sen.) und M. Ruppin (Firma Stern L Ruppiv) gern bereit sein, Anträge und Vorschläge in dieser Angelegenheit entgegenzunehmen. Alles Theater. * Leipzig, 31. Mai. Fräulein Therese Schneider hat gestern als „Medea" vom Leipziger Publicum Abschied genommen. Leider wird diese- nun wohl längere Zeit daS Meisterwerk Cherubim'- nicht mehr bewundern können, da genannte Partie nur äußerst selten auf dem Repertoir anderer dramatischer Sänge rinnen zu finden ist. Unbestritten muß Fräulein Schneider das große Verdienst zuerkannt werden, daß sie mit Begeisterung und Liebe zur echten wahren Kunst die Sympathien der Theaterbesucher für ein Werk gewonnen hat, welches dem Höchsten in der drama tischen Kunst beizuzählen ist, dessen Werth aber erst in rechter Weise gewürdigt werden kann, wenn die Darstellerin der Titel partie alle Eigenschaften zur Lösung der eminent schwierigen Auf gabe besitzt. ES unterliegt keinem Zweifel, daß gerade rn dieser Rolle Fräulein Schneider wahrhaft Großes leistet und nicht leicht von einer Nachfolgerin zu erreichen, viel weniger zu übertreffen ist. Wir erörterten schon früher, wie die Erscheinung der Sängerin die stolze, leidenschaftliche, noch im Unglück mächtige Königstochter ankündige und wie die musikalische Durchführung den Vorschriften Cherubini's und Franz Lachner's, des trefflichen Componisten der verbindenden Rccitative, bis inS subtilste Detail entspreche. Die Musterleistung der Künstlerin wurde durch enthusiastische Beifalls spenden, durch vielfache Hervorrufe und durch die Widmung zahl reicher Bouquets von Seiten deS Publicums anerkannt, welches auch die vorzügliche Reproduction der übrigen Darsteller, Fräulein Lehmann (Dirce), Fräulein Bore'e (NeriS), Herren Groß (Jason), Hertz sch (Kreon), wie die meisterhafte Mitwirkung des Orchesters dankbar entgegennahm. vr. OScar Paul. Tagesgeschichtliche Uedersicht. Wie die „Nat.-Ztg." erfährt, ist der 12. September als Termin für die Vornahme der Reichstagswahlen bestimmt worden. AuS dem Bundesrathe in Berlin kommen interessante Mittheilungen über die Stellung einzelner Regierungen zum Strafgesetzbuche. Die königl. sächsische Regierung stimmte gegen jede Todesstrafe, die oldenburgische ebenso; die Regierungen von Weimar, Meiningen, Schwarzburg-SonderShausen, Anhalt, Lübeck und Bremen erklärten sich für gänzliche Abschaffung der Todes strafe und nur eventuell für Beschränkung der Todesstrafe auf Mord. Mecklenburg erachtete die Abschaffung der Todesstrafe für ganz unannehmbar und verlangte die Wiederherstellung der TodeSstraf - Androhungen in ihrem ganzen (frühern) Umfange. Mecklenburg wollte auch den tz 47, betreffend die Nichtverfolgbar- keit der Landtags- und ReichstagSmitglteder wegen ihrer Reden, gestrichen wissen. Es erklärte sich überhaupt gegen alle, noch so begründeten und einstimmig angenommenen Verbesserungen und Milderungen des Strafgesetzbuches. Es muß dort noch sehr dunkel sein. Vom König von Preußen ist in den Berliner Zeitungen zu lesen, daß er künftig kein TodeSurtheil mehr unterschreiben werde. Die Berichte über die Sonnabendsitzung deS BundeSraths be stätigen, daß die Majorität dem vom Reichstage beschlossenen Gesetzentwürfe, betreffend den UnterstützungSwohnsitz, ihre Zustimmung ertheilt hat. Damit tft die Ausdehnung der alt preußischen Armengesetzgebung einmal auf die neuen preußischen Provinzen, dann auf die übrigen Bundesstaaten vom 1. Juli 1871 ab beschlossen. Der Reichstag hat seit 1867 manche- politisch wichtigere Gesetz votirt, aber keines, welche- so tief in die wirth- schaftüchen Verhältnisse der einzelnen Staaten einschneidet und für die völlige Durchführung der wirtschaftlichen Einheit de- Bundesgebiets von solcher Bedeutung ist. wie da- oben erwähnte. Die Gothaer Convention wegen gegenseitiger Verpflichtung zur
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