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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.05.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-05-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187505106
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18750510
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18750510
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1875
- Monat1875-05
- Tag1875-05-10
- Monat1875-05
- Jahr1875
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.05.1875
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Erscheint täglich früh 6», Uhr. srlottie» »nt swrttlt-» IobcmmSzasse 32. Is-navenluder Rrdacrrm: I,r tzüttner -n Reudnitz r.-7'jfmnd« k Redattiou >e 7 n»,» rc, N—12 Udr r°» « —t Udr Iz^edmk der für die nächst- Nummer bestimmter. lAnre an vochenragrn bi« IM' «ackmittags. an Lonn- I^steittagen früh bis ' ,9 Udr I Dorr kar ZssilLiruamuüMr r I cra^emm. UniversttLlSstr. 22 IßM Lliche, Hcu-Sr 21, vart- Anzeiger OkW MM. Lvlolgcjchichk Hündük Mt HclidMdcrtkdi «uil-qk lr.ro«. Ii»Lo»eianlt»i>rri» viertel;. 4' .Mt, incl. Bnnzcrlobn 5 Ml Je:e emzelue 'Kummer 30 Pi Belegexemplar Io Pf Gedüdren üir Lxrradeüagev ohne Postdeförderung 3, Mr mir Postdc'Lrderang 4L Mt Inserate 4gefp Bourgeois). 20 Pt Größere Lckriüeu tau: unsere» Preisverzrickniß — Tadellartche' Say nach töberem Lans Neclauiro onlei dem LrtacNouoitrrI cre Lpaltzrile <» Pf. Jnlcratr stnl stet- an t. LrvetvNk zu senvw- — Rabatt wird mch' gegeben Zablunapr»ellnn»?r»nä^ ober durch Postvorschuß. iber bei in Oberh möglichen »I , rkenmmb gl Punki Z!tl hleuen welchen! :der sich ' triumphn»! inS „mehr-! ichlelcn Zni! jebrachi wen,! ist aber kennt! lregistcr dkl! nblick mkisl :e bcdenklil rn I»e. ser Herr! uß er sich n in kemcr: ehr, baf, f-ül kern:.','.Mi-'! April c.). ng" 3^'» seine ciz ir aus bre^ natSheften Wir wissen S Wahrhcn xs gestellt ist. lnschlbarcn'. Bekanntmachung. Da e« wiederholt vorgekommen ist. daß auf städtischem Gebiet Locomobileu ausgestellt und Betrieb genommen worden sind, ebne daß die über den Locomobilenbetrieb bestehenden gesetzlichen rschriften. insbesondere die Bestimmungen der 10 und 33 der Verordnung vom 6 Juli 1871. polizeiliche Beaufsichtigung der Dampfkessel belr., beobachtet worden sind, so bringen wir diese tzlicden Bestimmungen hierdurch zur Nachachtung mit dem Bemerken in Erinnerung, daß wir Umgehungen der Vorschriften der angezogenen Verordnung, soweit nicht die allgemeinen Polizei- ^ Bestimmungen, sowie die Bestimmungen deS Strafgesetzbuches Anwendung leiden, nach dem der Verschuldung und der etwa verursachten Gefahr mit 15 bis 300 Mark oder ent Hast bestrafen werden. I 8 10. Die Locomcbilen unterliegen folgenden besonderen Vorschriften: 1) Sw sind in regelmäßigen Fristen von zwei zu zwei Jahren einer wiederholten FestigkeitS- mg zu unterwerfen 2) Sie dürfen in Gebäuden, in welchen leicht entzündliche Gegenstände sich befinden, nicht in genommen und nach Beendigung deS Gebrauchs vor eingetretener Verkühlung nicht auf- ahrt werden. 3) Bei Benutzung von Locomobilen sind in allen Fällen die geeigneten Vorkehrungen zu thun- sier Verhütung von FeuerSgesahr zu treffen: insbesondere ist ausreichendes Wasser in Bereitschaft halten, um einen entstehenden Brand sofort löschen zu können. 4) AlS diensttüchtig amtlich anerkannte Locomobilen, in welchen ein zweckentsprechender Funken- angebracht ist, dürfen auch ohne besondere amtliche Genehmigung ausgestellt und in Betrieb werden, wenn der Ort ihrer Ausstellung von bewohnten Gebäuden, i anderen Gebäuden mit weicher Dachung, k welche sich auf fremden Getreide- und Heuseimen, l Grundstücken befinden, sonstigen Anhäufungen leicht brennbarer Stoffe, ' sowie von öffentlichen Straßen und Wegen u bei Feuerung mit Steinkohlen oder AokeS mindestens 12 Meter, d. ber Feuerung mit Holz, Braunkohlen oder Torf mindestens 30 Meter it ist. Beträgt der Abstand weniger, so bedarf eS zur Inbetriebsetzung der Locomobile der schriftlich arten Einwilligung des betheiligten Grundstücksuachbars, beziehentlich der betreffenden Straßen- jeibebörde. 5) Wen» Locomobilen gewerbsmäfft-, d. h. gegen Entgelt an Andere znr »tznng ans Zeit überlaffe» werde«, so find sowohl der Verleiher, als in » Abwesenheit Derjenige, welcher an dessen stelle dte Locomobile z« führen »t, als auch der Ben«her derselbe« für dte genaue Befolgung der Vorschriften ser Verordnung, sowie für jede vorkommende Fahrlässigkeit gletchnaäsiig antwortlich. H. tz. 33. Wer eine Locomobile in Betrieb nimmt, hat die Obliegenheit: 1) dies der Ort-polizeibehörde und de« technische« Beamten des Bezirks «zeige», 2) das Certificat oder den Nachweis, welche als Legitimation für die BetriebSerlaubniß dienen, z»m BorweiS bereit zu halten, darnach, wenn die Locomobile noch nicht geprüft sein sollte, vorerst deren Prüfung nach tz. 31 zu beantragen, 3) nach jeder Reparatur deS Kessels vor der Wievcrinbetriebnahme die erforderliche Festigkeit- probe und Revision bei dem technischen Beamten deS Bezirks zu beantragen und 4) vor Ablauf der zweijährigen Frist nach der letzten auf dem Certificate oder Nachweise bemerkten Festigkeit!Prüfung dem technischen Beamten ebenfalls Anzeige zu erstatten und die Wieder holung der Prüfung zu beantragen. Leipzig, den 3 Mai 1875. Der Rath der Stadt Leipzig. vr Georgi. Wilisch, Res. Fortbildungsschule für Mädchen. Di« städtische Fortbildungsschule für aus der Volksschule entlassene Mädchen wird nächste Mittwoch, den 12. Mai, Vormittag IO Uhr im Saale der 1. Bürgerschule eröffnet werden. Anmeldungen, welche auch von Seiten Derer zu geschehen haben, welche bereits früher ihre Geneigt heit zum Eintritt erklärten, nimmt der Unt— —^ ^ ^ ^ Gchnle Vormittags 10 bis entgegen. Bei der Anmeldung Leipzig, den 7 Mai 187S. Direktor Lalrwai' Bekanntmachung, die Sinretchnng von Anträge« ans Berücksichtigung von Tchnldzinse» re. bei der Etukommenffeuer-Ginschätzung betreffend. Während diejenigen Beitragspflichtigen zur Einkommensteuer, deren Einkommen nicht zwen'ello« unter dem Betrage von 1600 bleibt, eine besondere Aufforderung zur förmlichen Declaration ihres Einkommens nebst DeclarationSscrmular erhalten und in dieser Declaration unter Anderem auch die Schuldzinsen und sonsiige«, nach § 17 Purct 3. 5 und 6 und H 19 Prnct 7 deS Einkommensteuergesetze- vom 22 December 1874 zulässigen Abzüge, welche die Beitragspflichtigen bei Berechnung ibrrS Einkommens in Anschlag bringen, nachzuweisen haben, so haben nach tz 19 Ubs 3 der Ausführungsverordnung zu obigem Gesetze BetraqSpfllchtiqc mit einem 1600 zwen'el- lss nicht übersteigenden Einkommen, wenn sie bei ihrer Einschätzung Schuldzinsen :c. berücksichtig: zu sehen wünschen, eine Declaration über ihr Einkommen aber nickt abgeben, spätesten« bis zum 2tt. Mat d I. tieS bei unserm statistische» Bureau unter specieller Bezeichnung der Höhe der Scbalvzinsen :c schriftlich zu beantragen Indem wir die« hiermit zur öffentlichen Senntmß bringen, können wir zugleich nickt umhin, diejenigen Hausbesitzer unt Administratoren. welche noch mit Einreichung der zu Verzeichnung der beitragspflichtigen Bewohner auSgegebenen HauSlisten in Rückstand sind, sowie die;enigen beim Betriebe ihre« Gewerbe« oder bei Ausübung ihre« Berufs andere Personen dauernd gegen Gehalt obcr Lohn beschäftigenden Arbeitgeber und Actien- oder Eommaodltgesellschasten auf Actien, ErwerbS- und WirthschastSgenossenschasten und Berggewerkscbasten. auch Anstellungsbehörden im Staats-, Hof« und Airchendienste, sowie die Vorstände der vorstehends noch nicht genannten juristischen Personen und Vereine aller Art, welche die in ßtz 35 und 36 de« Gesetzes vom 22 December 1874 gedachten -t«Whwetsn»ßr« erhaltener Aufforderung ungeachtet noch nickt bewirkt haben, hierdurch nochmals au die rückständige Einreichung mit dem Bemerken zu erinnern, daß damit der Weiterversolguug der wegen der ersteren Reste schon eingeleiteten Strafverfügungen in keiner Weise Abbruch geschieht Leipzig, den 8. Mai 1875 Der Rash der Stadt Leipzig. vr. Georgi. <I Mechler. Bekanntmachung. Die Lieferung der zur Dampfkesielheizung in der hiesigen Stadtwasserkunft aus die Zeit vom 1. Juli d. I. bis mit den 30. Juni 1876 erforderlichen ca. 39.400 Ctr. — 1,970,000 Kilogramm Zwickauer Steinkohlen soll vorbehältlick der Auswahl unter den Submittenten an den Mindest fordernden vergeben werden. Offerten sind bis zu de« L. Juni d. I. Abends v Udr schriftlich und versiegelt an daS Bureau der Stadtwasserkunst (RathbauS 2 Etage Zimmer Nr 6) abzugeben, woselbst auch die Lieferungsbedingungen einzusehen und gegen die Copialgebühren in Ab- jchnst zu erhalten find Leipzig, den 26 April 1875^ Des RathS Deputation zur Stadtwafferkunst. WaldgraS -Verpachtung. Die diesjährige GraSnutzung im Rofenthal soll Mittwoch den 12. Mai d. IS. in 12 einzelnen Parzellen gegen sofortige Erlegung des Pachtzinses «ach dem Zn« schlage und unter den im Termine noch näber bekannt zu machenden Bedingungen an den Meist« bietenden verpachtet werden. Zusammenkunft: Nachmittag- Leipzig. am 4 Mai 1875 3 Uhr am neu-'n Wehre an der Gohliler Müble. DeS RathS Forstdepntatio». Die unlerzeickricte Behörde juckt sür die nächsten Monate gegen angemessene Vergütung einige gewandte Hül>sarbc,ter, die sofort antreien können. Persönliche Vorstellung ist unerläßlich. Leipzig, d<n 8 Mai 1875 Königliche BezlrkS-Stener-Etnnahme daselbst. Langbein. Gräsmi-Berpachtung. Die diesjährige GraSnutzung im Forstreviere Eonnewitz soll Donnerstag, den 2«. Mai d IS. in einzelnen Parzellen gegen sofortige Erlegung de- Pachtzinses nach dem Zuschläge und unter den im Termine noch näher bekannt zu machenden Bedingungen an den Meistbietenden ver pachtet werden. Zusammenkunft: I. am Streitteicbe bei Connewitz, unweit deS Waldschlößchens Vor mittags v Uhr; II. aus der Connewitzer Linie am Gehege, unweit der weißen Brücke, Vor mittags LLV, Uhr. Leipzig, den 7. Mai 1875 Des Raths Foest-Depntatto«. Riederwald - Denkmal. Der Entwurf de- Herrn Prof. Schilling zum Niederwalddenknal ist im Cartonsaale de« Museum- auf einige Zeit ausgestellt. Für den Denkmalsonv ist im AuSftellungSlocale nae Sammet bückse zum Einlegen freiwilliger Beiträge vorhanden. Da« Eintrittsgeld von wird sür den selben Fond erhoben. Die Verwaltung deS städtische» M«f«»ms. Seschlüsse -es Naths in -er Plenarsitzung vom 28. April 1875.*) Der Verleger des stadträthlicken AmtSblalteS hatte bei der Königlichen StaatSregierung darüber »iederum Beschwerde geführt, daß der Rath, auch tu seines, des Verlegers, Blatte« Schaden, da« Amtsblatt nickt in dem angeordnetcn Maaße be nutze, daS Königliche Ministerium de- Innern aber aus den vom Rath hierüber erstatteten Be richt (s. Tageblatt vom 15. December 1874 Nr. 349, S 6833 und vom 1. December 1874 Nr. 335, S 6499) zunächst über einzelne nambast gemachte Fälle und Punkte de« bisherigen Ver fahrens deS RathcS von letzterem Auskunft er« fordert: die hierüber angestellten Erörterungen batten Veranlassung geben müssen, an der Hand ber ergangenen Entscheidungen und Vcrfügunaen der Königlichen StaatSregierung eine Revision darüber vorzunehmen, welche specielle stadträth- liche Bekanntmachungen darnach dem Amtsblatt ru mseriren sind, und bisher inserirt worden sind: da- Resultat dieser Revision, wonach einige solche Bekanntmachungen als nicht im Amtsblatt inser tion-pflichtig bezeichnet werden, wird zunächst der Localstatutdeputation zur Borberathurg über wiesen. Hierauf werdeu die eingegangenen Beschlüsse ocr Stadtverordneten mitgetheilt; letztere haben u. der miethfreien Ueberlasiung von Räumen *) Emgegang« -r, der Rrdacttdo d«4 rageklett«? .« 5. M-i der 1.. 3. und 4. Bürgerschule an den hiesigen Zweigverem der Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung zur Ausstellung von VolkSbibliotheken nebst Gewährung freier Heizung und Beleuchtung. d dem Erlaß der halben Pfiichtstundenzahl für einen Gvmnasialoberlehrer, welcher sich gleichzeitig unter Innelasiung der Hälfte seine« Gehalte- aus ein Nniversitätslebramt vorbereiten will, obwohl fie sich principiell gegen eine 2sache Thätigkelt als Gymnasial- und Universitätslehrer erklären zu müssen glauben, e. der Verpachtung eines Theils der PeterS- viehweide an den südvorstavtiscber Sckreberverein zu Spielplätzen, zugestimml, dagegen ihre Zustimmung ck. zur Ermielhung der I. Etage von Nr. 9 der Sidonienstraße zu Realschulclaflen und e zu der gelegentlich eine« beabsichtigten Neu baue- projeclirten, wenigstens theilweiscn Ver breiterung der kleinen Kleischergasse aus deren rechter Seite vom Markt au« gerechnet, unter Wieder holung ihre« früheren Antrag« auf Verbreiterung dieser Straße aus der andern Seite von dem Rerße'schen Grundstück an bis zum Barfußberg, abgelehnt; ferner f. die Ersatzwahlen sür die mit Ende d. I. auSsckeidenden 5 unbesoldeten Rathömitgliedcr bis nach den Sommerserien vertagt, 8 der Reclamatiou de« Herrn Professor Biedermann gegen seine Wahl als Stadtverord neter Statt gegeben, d. die Vorlage wegen Canalisirung der Steig leitung in der längs der Connewitzer Flnrgrcnze östlich von der Connewitzer Straße anzulegenden Hauptstraße mit dem Ersuchen zurückgegcben, sich darüber auszusprechen, ob die Hebung dieser Steigleitung vortheilhafter sein werde, i. von ihrem Widerspruch-recht gegen die An stellung der Herren vr Patzig, Berlit, Oppcl und Mehlhorn als Gymnafialoberlehrer abge sehen. und sich k unter dem Antrag aus Vorlegung eines Planes über die neuen Bahnanlagen aus der Mordseite der Stadt dabei beruhigt, daß der Rath wen Ankauf des vormals Gebhard'scken Grund stück« an der Berliner Straße abgelehnt hat, hierbei jedoch 1 noch beantragt, auf Verkehrsentlastung de« vorderen ThesteS der Berliner Straße Bedacht zu nehmen. ES wird hieraus beschlossen: gegen die Ablehnung unter ä mit Rücksicht auf den vorliegenden Nothftand der Realschulen 1. und 2. Ordnung, dessen Erledigung nicb^ bis aus eine Uebersetzung deS dermaligcn Gebäuc« oder aus die Verlegung der Dneclorwohnung «warten könne, auch nicht durch etwaige NichtAsnahme aus wärtiger Schüler herbeigesüsuct^Herde, .und mit Rücksicht daraus, daß die in^lySsicht genommene Mietwohnung gleichzeitig zur «notdürftigen Be friedigung deS bevorstchenven ClassenraummangelS in anderen Schulen dienen solle, zu remonstnren, zu e. bei der Wichtigkeit der Sache zur Durch führung deS RathSprojecteö, welches bei der vor liegenden passenden Gelegenheit augenblickliche Ab Hülse für den höchst beschränkten Verkehr anbahnen, die weitere Verbreiterung der kleinen Flcischergasse aus deren anderer Seite sür eine geignete Zeit im Auge behalten will, weitere Schritte zu tbun, und zu diesem Bebm'e znäckss nach Lorkchrifst der Revidirten Städteordnuug die Angelegenheit io einer gemeinschaftlichen Sitzung mit da, Stadt verordneten zu behandeln; bei Per Mittheilung zu f eS zur Zeit bewenden za lasten, zu x in (Hemätzhnt der Vorschriften der Revi dirten Städteordnung nunmehr als Stadtverord- neten Herrn Architekt Roßbach, aus welchen bei der Wahl die nächstmeistrn Stimmen gefallen waren, cinzuberusen, die Angelegenheit unter b an die Straßenbau deputation zur technischen Erörterung die unter k und I an die Ncubautendeputation abzugeben und den Antrag unter I. in Obacht zu nehmen, im klebrigen aber die gefaßten Beschlüsse zur Aus führung zu bringen Ferner wird behufs Verlegung der Reichstele graphenstation auS Vetter« Hos in daS Oberpost amt die Herstellung einer oberirdischen Telegraphen- leitung von der Postanstalt deS Dresdner Bahn- bosS bi« zum Oberpostamt aus der Grenze der Promenade und der Fahrstraße in eleganter Weise, mit der durch die Verkehrsinteressen ge botenen Bedingung, daß der unterste Telegraphen draht mindestens 16" Uber dem Straßenniveau angebracht wird und unter dem Vorbehalt ge stattet, daß Behuf- ausdrücklicher Genehmigung der AuSsührungSart über das Material und die Form der Stangen dem Ratbe zuvor Mittheilung und bez Zeichnung zugeht. Hiernächst wird die durch den Tod Herrn Lang- kammerS erledigte 2 Ernnehmerstelle bei der Stadtcasse dem bisherigen 3. Einnehmer Herrn Gerber und die hiernach frei werdende 3 Ein nehmerstelle dem bisherigen l RathScopift Herrn Müller übertragen, und endlich
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