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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.05.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-05-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187505208
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18750520
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18750520
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1875
- Monat1875-05
- Tag1875-05-20
- Monat1875-05
- Jahr1875
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.05.1875
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Erscheint täglich früh 6>/r Uhr. Ntöoclioo »S EkpcLiliou JvhanniSgaffe 33. Verantwortlicher Redacteur -r. Hüttner m Reudintz. Eprechstuudr d. Redaction von n—ir Uhr a»chm»l»g« »o» 4 —L Uhr. iimahmr der für die niichst- ftlaende Nummer bestimmten Mraie an Wochentage» vis ZM Nachmittags, an Lo»n- mdifesttagrn früh bis ' /.»Uhr. Milk für Z»lkl«Ik»»n«»t,Mk: Lno »lemm. Universttätsstr. 22, Ä»is Lösche. Hainstr. 2l, part. Taaclilall Anzeiger. Organ für Politik, LvcalgcsMtc, Handels- und Geschäftsverkehr. Auflage 1L,2vss. .4 Iion uenientsprei» Viertels. 4*/, Mk. mcl. Bringerlohn 5 Mt. Jede einzelne stummer 30 Ps. Belegexemplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbesürderung 3K Mk. neit Postbesürderung 45 Mk. Inserate tgesp. Bouraeoisz. 20 Pf. e^vostere Schriften laut unserem Preisverzeickniß. — Tabellarischer Sah nact, höherem Tarif, ttcclnmc» unter dem ttkdacltonsltrich die Spaltzcile 40 Ps. Inserate sind stets an d. ErpeSitio» zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praoouworaiul» oder durch Postvorschuß. Donnerstag den 20. Mai. 1875. Bekanntmachung. Die unter» 15. März d. I. von un- ausgeschriebene Br«nddir«etorsselle ist besetzt, nicht berücksichtigten Bewerber werden die eingereichten Zeugnisse zurückgesendet erhalten Leipzig, am 10. Mai t875. Der Rath der Stadt Leipzig. Die vr. Georgi. Mechler. vieLinkommeusieurr-veclarattoueu. x. Leipzig. 18. Mai. Um eine möglichst zu« treffende und gerechte Veranlagung der Eintom- »ensteuer zu erzielen, haben die beiden Kammern v<- Landtags in Uebereinstimmung mit der Re gierung da- Princip der Selbstschätzung — Decla ration — für unerläßlich erachtet. Die Zweite Lämmer, welche zuerst darüber zu berathen hatte, ist jchoch bemüht gewesen, die Declaration-Pflicht, »nm einschneidende Bedeutung sie sehr wohl er kannte, so viel wie möglich zu erleichtern. Die Pflicht, sein Einkommen zu declariren, ist jluüchst für einen Jeden an die Boraussetzung «knüpft, daß er ein Formular zugestellt erhält. Solche Formulare werden aber nur Denjenigen Mestrllt, deren Einkommen nach vorläufiger An» nähme der Behörde mindesten- 1300 beträgt. Der kein Formular erhätt, ist zur Declaration berechtigt, ' icht Mr aber nicht verpflichtet, ihn trifft Fortbildungsschule zu Reudnitz. Laut Beschluß de- Unterzeichneten Schulvorstande- ist die Verpflichtung zum Besuch der, mit hiesiger Sonntagsschule vereinigten Fortbild««gSschule für sämmtliche, Ostern 1875 au« der Volksschule entlassenen Schüler aus 3 Jahre mit wöchentlich 4 Stunden Unterricht festgesetzt virden, wofür ein jährlicher Beitrag zur Schulcasse von 1 50 ^f, mit 75 -f halbjährlich im voran- zahlbar, zu entrichten. Der Unterricht findet Sonntag- 10—12 Vormittag- und 2—4 Nachmittag- statt und erstreckt sich aus je 1 Stunde deutsche Sprache und Rechne« für jeden Schüler, sowie Schreiben, Zeichnen, Stenographie und Modelliren, wovon die Au-wahl von weiteren 2 Stunden dem Schüler tberlaffm bleibt. Luch den bereit- früher al» Ostern 1875 au- der Schule entlassenen Zöglingen ist der Besuch der Fortbildungsschule unter vorstehenden Bedingungen gestattet und sind Anmeldungen beim Schul- dmctor Herrn Vr. z> machen. Reudnitz, den 15. Mai 1875. Drr Schulvorstand. Sparig, Vors. oder, wenn diese keinen Anhalt bieten, nach denken der Gegend üblichen Preisen zu berechnen. 4. Werden Grundstücke vom Eigenthümer selbst land- wirthschaftlich benutzt, so ist der wirklich erzielte Rein- ertrag mit Einschluß des persönlichen ArbeitSoerdiensteS desselben maßgebend; die zum Unterhalt de- Eigen- »hümers und seiner Angehörigen verwandten selbst er bauten Erzeugnisse der Land- und Forstwirthschaft sind dabei nach ortsüblichen oder, wenn diese keinen Anhalt bieten, nach den in der Umgegend üblichen Preisen zu veranschlagen. 5. Sowe-t Gebäude vom Eigenthümer zu gewerb lichen Zwecken benutzt werden, ist drr Miethwerth weder bei Berechnung deS Einkommens, noch andererseits bei Berechnung der gewerblichen Unkosten in Anschlag z« bringen, daargen gehören zu den letzteren dir Kosten drr Unterhaltung der Gebäude. K. Insoweit d,e den Gemeinden und anderen juristi schen Personen de- öffentlichen Recht- gehörigen Ge bäude unmittelbar öffentlichen Zwecken dienen, sind sie bet Berechnung des steuerpflichtigen Einkommen- außer Betracht zn lassen. 7. Die Bermtnderung de- Einkommen- ans Grund besitz durch darauf haftende Reallasten und Auszugs leistungrn ist bet der Einschätzung zu berücksichtigen. §. 20. (An §. 18, d.) Für die Berechnung und Schätzung der in Z. l8 unter d. erwähnten Arte» des Einkommens gilt insbesondere Folgende-: 1. Beim Einkommen aus Werthpapirren ist eine Er höhung oder Bermindernog de« Lour-werthrs außer Betracht zu lassen, sofern nicht die Papiere zum Be trieb-capitale eine- kaufmännischen Geschäfts gehören. 2. AuSzugSltistungen, die nicht in Geld bestehen, und andere Naturalgefälle sind nach ortsüblichen oder, wenn diese keinen Anhalt bieten, nach den in der Umgegend übliche« Preisen zu berechnen. 3. Fortlaufend« Unterstützungen sind in der Hand d«S Empfänger« steuerpflichtig, wenn der Geber zu deren Verabreichung sich rechtsgültig verbindlich gemacht hat oder rechtskräftig verunherlt ist.s §.21. (Zu §. 18, «.) Für di« Berechnung »nd Schätzung der in §. 18 unter erwähnten Arten dr- EiokomneenS gilt insbesondere Folgendes: 1. Znm Gehalt oder Lohn gehörige Naturalbezüge, einschließlich der freien Wohnung, Kost und Dienstklei dung, find »ach ort-üblichen oder, wenn diese keinen Anhalt biete», nach den in der Umgegend üblichen Preisen zu berechnen. 2. Dienstwohnungen find nach dem bestallungsmaßig oder sonst von drr Anstellungsbehörde dafür festgesetzten Betrage in Anrechnung zu bringen; wo eine solche Fest setzung nicht vorliegt, find die ortsüblichen, oder wenn diese keinen Anhalt bieten, die in der Umgegend üblichen Mrethpreife zu Grunde zu legen. 3. Das Einkommen aus Dienstländereien ist nach denselben Grundsätzen zu beurtheile«, wie das Einkorn men au» eigenen Grundstücken. 4. Der bestallungSmäßlg oder sonst nach Ermessen der AnstrllnngSbehörde al« Vergütung für Dirvstauf- wand arizusehend« Theil de« DiprstbrzngS, einschließlich der Tagegelder, unterve-t der Besteuerung nicht. §. 22. (Zu z. 18, «>.) Für die Berechnung und Schätzung der in ?. 18 unter 3. erwähnten Arten d«S Einkommens gilt insbesondere Folgendes: 1. Beim Handel«- und Gewerbebetriebe ist der Rein gewinn nach den Grundsätzen zu berechne», wie solche für di« Inventur und Bilanz durch daS Handelsgesetz- buch vorgeschriebe« find und sonst dem Gebranche eine« ordentlichen Kaufmann« entsprechen; insbesondere gilt die« vom Zuwachs und andererseits von drr Abnutzung de« Anlagecapital«. sowie von Forterungm und Schul- den und deren Zmsen. Im Uebrigen leiden die in §. 17 ausgestellten allgemeinen Grundsätze auch hier Anwendung. 2. Die Zinsen des im Handels- »der Gewerbebetriebe angelegte« eigenen EapitalS des Beitragspflichtigen sind al« Tbeil de- GeschästsgewinnS zu betrachten. 3. Der von einer LrwerbSgesellschaft erzielte Rein gewinn ist den einzelnen Therlhadern nach Maßgabe ihres AatherlS anzurechnen. 4. Der Gewinn beim Betrieb der Landwirthschaft au rrpachteten Änindstücken rst in gleicher Weise zu veran schlagen, »,e beim Betrieb derselben aus eigenen Grund stücken; der Pachtzins ist davon in Abzug zu bringen insoweit er nicht antbrilig auf die vom Pächter und seinen Angehörigen benutzte Wohnung zu rechnen ist. Bor allen Dingen hätte aber dem Declara- tionSsormulare der wichtige tz 13 deS Gesetze- beigedrnckt werden sollen, welcher die „Norm für die Einschätzung" enthält und also lautet: also auch nicht der für den Fall der Unterlassung angedrohte Verlust de- ReclamationSrechtS. Die Declarationen sollen von den Einschätzung-com- wisswnev, sofern nicht besondere Gründe zum Mtrauen vorliegen, der Abschätzung zu Grunde «legt werden; wer gewissenhaft declarirt, erwirbt nch also dadurch gegründete Aussicht, jede- wei» terru lästigen Eindringen- in seine VermögenS- uud Erwerbsverhältnisse überhoben zu sein. Die Declaration enthält nicht eine Aufzählung der einzelnen Quellen, au- welchen da- Ein- ko»«en fließt«, sondern nur eine allgemeine Scheidung in vier Arten von Einkommen- «stellen, wie sie in den Formularen unter » bi- ck ausgesührl sind; wer also z. B. mehrere Häuser besitzt, hat die Einkünfte daran- nnr in einer kennten G«m»e anzugeben; ebenso, wer Gewerbe betreibt. Schuldzinsen, welche xreicbnen: gerade besonder« wichtig ist: bei Denen, welche kauft »tmvische Bücher führen, genügt statt der Angabe der Höhe der Schuldzinsen die Bemerkung, daß die Declaration auf Grund der Bücher er folgt fei — Vorlegung der letzteren oder eine- «äzngS au- denselben wird nicht erfordert. Auch bum, wer sich nicht im Stande glaubt, fein Ein» kommen richtig zu beziffern, statt dessen die Unter lagen aufnehmen, deren die Commission zur Echätznng b^ars, wa- freilich mitunter zu Wei- ternngen führen mag. Da- Einkommen au» Grundbesitz und Gewerbe, sowie Gehalte, Pensionen und Wartegelder, welche au- einem anderen deut sch« vunde-staate bezogen werden, brauchen, weil sie nach dem Doppelbesteuerung-gesetze bei »nS nickt der Steuer unterworfen sind, auch nicht declarirt z» werden; dsch wird, wer derartige Einkünfte bezieht, gut thun, eine Lndeutnng darüber i» die Declaration anfzunehmen. Wa- unter Einkommen zn verstehen sei, ist in den tzH. 17 bi- 22 de- Gesetze- ausführlich dar» «legt. In den soeben au-gegebenen Formularen find leider nur die beiden ersten dieser Paragraphen abgedruckt, wir lasten deshalb die vier übrigen hier folgen: tz. IS. (Zu tz. 18, ».) Kür die Berechnung und Schätzung de» Einkommens auS Grundstücken gilt ins besondere Folgende»: >. Bei verpachteten Grundstücken ist der wirklich er zielte Pachtertrag unter Hinzurechnung des DerthrS et»a,g«r Natural- und sonstiger Nebenleistungen, sowie ber dem Verpachter vorbehaltrnen Nutzungen, anderer seits unter Abrechnung der demselben obliegenden Lasten maßgebend. 2. Ebenso ist bei vermiet beten Gebäuden oder Theilen von solchen der wirklich erzielte Mietvertrag unter Ab- nchvung drr dem Brrmiether obliegenden Lasten maß- gebend. 3. Der Miethwerth drr vom Eigenthümer zum Woh nen oder sonst sür dir Zweck« seiner Haushaltung be nutzte» Häuser oder einzelner Theilr von solchen, ein schließlich zugehöriger HanSgärtru, ist nach ortsüblichen Bei Einschätzung de- Einkommen« sind feststehende Einnahmen nach ihrem vollen Betrage anzunehmen. Für Einnahmen, welche zwar ihrem jährlichen Be ttage nach schwanken, jedoch genau zur Ziffer gebracht werden können, ist in der Regel da« der Einschätzung unmittelbar vorhergegangene Kalenderjahr zum Anhalt zn nehmen. Sofern eS sich dagegen um Einkommen handelt, besten JahreSbettag nur durch Schätzung gefunden werden kann, ist der Durchschnitt der letztverfloffenen drei Kalenderjahre oder, falls die fragliche Einnahmequelle noch nicht so lange ein Einkommen gewährt, die Zeit seine« Bestehens, fall» aber auch diese keinen Anhalt bietet, der Stand zu Grunde zu legen, welchen dasselbe zur Zeit drr Einschätzung hat. : Durch diese Bestimmung, welche von der Zweiten Kammer gegen den anfänglichen Widerspruch der Regierung in da- Gesetz hineingebracht worden ist, werden einerseits die Erträgnisse der Steuer für den Staat vor allzu großen Schwankungen bewahrt, andererseits aber dem Pflichtigen, dessen Einkommen unter Absatz 3 fällt, die Declaration erleichtert, insofern er nicht die geschäftlichen Er lebnisse de- einzelnen Jahre- darzulegen braucht. Namentlich ist hiernach alles Einkommen au» Handel und Gewerbe (einschließlich der Landwirthschaft) nur nach einem dreijähri gen Durchschnitte zu berechnen, während Dividenden, Capitalzinsen, ebenso Miethzinsen nach dem Ergebnisse de- letzten Jahre-, feste Be soldungen aber in der zur Zeit der Declaration »«stehenden Höhe anzusetzen sind. Ohne eine olche Bestimmung wäre die Declaration für jeden Geschäftsmann eine sehr mißliche Sache. Eben deshalb ist e- aber al» ein Fehler zu bezeichnen, daß man den tz. 13 nicht in da- Declaration-- ormular ausgenommen »nd auf diese Weise die Mehrzahl der Steuerpflichtigen im Unklaren ge lassen hat. Zum Schluß noch ein Wort über da- Vcr- hältniß zur Gewerbe- und Personalsteuer. Die selbe bleibt vor der Hand gleich der Grundsteuer noch bestehen, wird aber je nach dem Ergebniß der Einkommensteuer-Einschätzung, im nächsten Jahre voraussichtlich etwa auf die Hälfte, mög licherweise sogar aus ein Drittel ermäßigt werden und hoffentlich bald ganz fallen. Um bei den Kaufleuten und Fabrikanten der Einkommensteuer Eingang zu verschaffen und deren Vorzüge in'« iftcht zu setzen, hätte wohl kaum ein bessere- Nittel gefunden werden können, als die neulich- Gewerbesteuer- Abschätzung. Möchten recht viele unserer Mitbürger von den Declaration-formularen Gebrauch machen und dadurch ihr reife- Berständniß für die Be deutung staat-bürgerlicher Rechte und Pflichten bekunden? Universität. Dankadresse au- Thor«. Leipzig, 18 Mai.WVor einigen Tagen langte hier ein an die Hochschule gerichtete- Schreiben de- CopernicuS-vereine- für Wissenschaft und Kunst in Thorv, unterzeichnet von Professor vr. Prowe und k. Landrath Hoppe, an. Da- sehr verbindlich gehaltene Dokument sprach den herzlichen „Dank auS für die hochge- nrigte Theilnahme, welche Ein hoher akademischer Senat der von jenem Vereine veranstalteten CopernicuSfeier zugewendet hat." Zugleich wurde für die Universitätsbibliothek ein Geschenk beige fügt „al- äußere- Zeichen jene- Danke-." Diese Sendung bestand in einem Abdrucke de- Festge dichte- und einem Eremplare de- Festberichte- übcr die vierte Säcularfeier de- Geburtstage» von CopernicuS. Leipzig war bei der Feier durch einen Univerfität-abgeordneten, Professor vr. BruhnS, vertreten. Da- Erstgenannte nennt sich „CopernicuS." Ein dramatische- Gedicht von Adolf Prowe. Festspiel in fünf Aufzügen. Zur vierten Gäcu- tarfeier de- Geburtstage« von Nicolau» Coper- nicu- aufgeführt im Stadttheater zu Thorn. Berlin 1874 Weidmann'sche Buchhandlung (Druck von Breitkops L Härtel, Leipzig) 111 Seiten. Auszug I. beginnt an einem Sommernachmittage de- Jahres 1493 zu Thorn, der nächste spielt ab wechselnd in Padua, Bologna und Rom (1493 bis 1500), der dritte wieder in Thorn, der vierte in Graudenz (Scenerie: SitzungShallc deS west- preußischen Landtags) anno 1523, der Schlußact in Krauenburg am lO. Februar l543. (Einladung zur Oppolzerfeier nach Wien. Unftre Studirendcn wurden vor den Oster ferien durch ein Plakat an der Pforte deS Augusteum» aufgefordert, sich an der Stiftung zu betheil,gen, welche der Wiener „Verein zur Pflege kranker Studirender" soeben im Wege allfeitiger Sammlung zu Stande gebracht hat, um da» Andenken de» um den Verein hoch verdienten verstorbenen Professor vr. v Op polzer (bekanntlich wirkte derselbe vor feiner Berufung nach Wien hier m Leipzig) dankbar zu ehren. Der hiesige „Oesterreichisch-ungarische Hilf-« verein" erbot sich zugleich zur Annahme unv Weiterbeförderung etwa eingehender Beiträge. Jetzt ist nun Seiten» de- Oppolzer-Comitb- eine formelle Einladung hieher gerichtet wor den, an der Feier der Enthüllung de- durch jene- Liebe-Werk angeschafften Bildnisse- de« Professor- v. Oppolzer Theil zu nehmen. Der solenne Act fand in der Aula (I. Universitätsplatz), statt. Bei demselben war eine Leipziger Be tretung um so weniger zu erwarten, al» die Festlichkeit mit dem Anfänge de-SommerseinesterS bei unS zusammenfiel. Etwaige nachträgliche Spenden für den Verein im Allgemeinen ober den obengenannten Zweck insbesondere sind indeß fort und fort willkommen und wären an da- VereinSbureau Wien I., Bäckerstraße 28. zu richten. Der Zweck de» Verein- ist ein so schöner und edler, daß man ihm nur allseitlge Unterstützung wünschen kann. vr. Whistling. Neues Theater. LHyiss, den 19. Mai. vr. Förster, einer der Regisseure des Wiener Burgtheaters, ist in Leipzig stets ein gern gesehener Gast, weil er al- Darsteller durch die Verständigkeit seines Spieles und durch den Zauber einer überaus wohllau tenden Rhetorik für sich gewinnt. Diese Vorzüge verleugnete der geehrte Gast auch gestern nicht in der Rolle de» „Nathan" in Lessing'S dialogi- sirter Lehrdichtung: „Nathan der Weise", eine Rolle, mit welcher Förster einen unserem Theaterpublicum willkommenen Gastrollencyklu- an unserer Bühne eröffnet. Wir haben diese Leistung de» geehrten Gastes bereit» früher ge würdigt. Inzwischen hat un» Döring bei seinem Jubiläum diese Rolle vorgeführt, sodaß eine Parallele zwischen den beiden Darstellern nahe liegt. Was den eigentlichen Bortrag betrifft, die verständige Handhabung der Rede, me logische Auseinanderhaltung der Lessing'schen Perioden, welche sich weit hinein in die einzelnen Verse verzweigen und durch fortwährende en- zumdementg dem JambuS den melodischen Fluß nehmen, ihn aber dafür zum geeigneten Träger ungezwungener Gesprächsform machen; wa« ferner die Färbung de» Tons durch die wechselnde Stim mung deS GemütheS betrifft, die Wärme der geistigen Behandlung, haben beide Darstellungen wohl Len gleichen Vorzug, wie er zuletzt lange bewährtem Studium der Kunst de» Vortrag- in Theorie und Praxis zufallcn muß. Gleichwohl sahen sich die Nathan der beiden Darsteller wenig ähnlich. Der Nathan Döring'- ist em Jude, ein freidenkender Jude; aber doch milden markanten Eigenheiten seine- Stamme- in nachdrücklich« Weise behaftet; er hat gleichsam einbei weitem schär fere-Profil als der „Nathan" Förster'-, der al-em Prediger der Humanität erscheint und für welche« die Schranke seiner äußern Herkunft als gleich gültig nicht durch die Darstellung hervorgehoba, wird. Döring'- „Nathan" ist mehr der realisti schen, derjenige Förster'- mehr der idealistischen Schule angehörig; bei jenem vergessen wir nie die Wnrzel, die au- ganz bestimmten Bestandtheilen de- Boden« ihre Nahrung zieht; bei diesem sehen wir gleichsam vorzugsweise den Wipfel, der sich in reinem Aelher der Humanität wiegt. Für die Detailmalerei der Darstellung ist die Auffassung Döring'S günstiger, der nicht blo» den „»eisen Mann", sondern auch den „klugen Juden" dar stellt. Die zahlreichen lehrhaften und sinnvollen Reden, in denen da» eigentliche Evangelium de- Nathan besteht, treten aber bei dem melodischen Bortrag Förster'- fesselnder hervor, dem die salbung-volle Rede wie jenem greisen Helden der JliaS wie Milch und Honig von den Lippen strömt. Die Darstellung de- Gastes fand von Seiten deS Publicum- wiederum die anerkennendste Auf nahme. Rudolf Gottschall. (Eingesandt.) Herzlichsten Dank dem Herrn Verfasser für da- gestrige „Eingesandt." DaS Pflaster an der betreffenden Stelle ist geradezu polizeiwidrig und Übrigen- den künftigen Ladeninhabern wohl nicht sehr vortheilhast, da der Hauptstrom der Passanten sich der linken Seite der Taucbaer Straße zuwenvet. RllEoll Ross». '^7;^ fLdi-ilc uev L couc«, eisjMr lös steeren, Damen uncl Kinäec tu velsr, baut avcl mit rvUsILucl. l.elusvlldorri>g. IetLi>-Ker;M iler ksttM: Iieivria. 9 lUuotrtte« L'rot»
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