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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.05.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-05-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187505311
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18750531
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18750531
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1875
- Monat1875-05
- Tag1875-05-31
- Monat1875-05
- Jahr1875
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.05.1875
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Lange Straße »AS -»« -n.HV r» Lange Straße Nr. 4—5. 4—5. Bei Gicht, Gelenkrheumatismus, Katarrhen, Blutstockungen, Hämorrhoidal-, MuSkel-, Nerven-,Haut«, GrkältungSleiden re. Gvmnastisch-elektro-magnct. römisch-ircsche, separate Zellen« und Marmor-Dampfbäder, Bassin, Dampf- und Wasser-Doucke, Kicsernadel-Jn- Halations-Apparate. durch schnelle Heilerfolge anerkannt als die vorzüglichsten in Deutschland, ärztl. enips ' I. Elaste: für Damen Montag, Mittwoch, Freitag 8—12; für Herren täglich die übrrgc Zeit Bor- und Nachmittags bis 7 Uhr Abends, auch Tonn- und Festtag- von 8—12 Uhr H. Elaste: für Damen tagt. 1—5; für Herren 8—12 u. 5—7, Sonn- und Festtag- von 8—12 Uhr. — Täglich: Wannen- und Eurbäder jeder Art, auch Sonntag Nachmittag. SviL- vursLsrÄll vaä MUävllstoill, Kiefernadel-Dampfbäder, die besten dergl. existirenden. Nach weislich die sichersten Heilerfolge bei allen rheumatischen und Ner venleiden, sowie Blutstockungen. Jederzeit werden verabreicht: Alle Arien Cur- und Wannenbäder. IL»lllwLllol8vbvr Verein. Heute Abend gesellige Zusammenkunft im VcreinSlocale. XvIoKrLptieü - Verein. vorläufige Anzeige. Sonnabend, 19. Juni findet eine (Ho«»delpart»e mit Damen nach Conne- witz statt. C>rculare werden nicht versandt, v. 6. Nach kurzem Kcank.nlager verstarb gestern im Hause feiner trauernden Eltern zu Sl rdl - Ilm mein "Reifender Herr Emil Petersilge. Seine seit 8 Jahren meinem Hause bewiesene Treue und Hingebung bewahren ihm em unver geßliche- Andenken! Leipzig, den 30 Mai 1875 L«. ckaeal»««». Allc MMlidizcn Barb>crk werden nochmal» zu der heule Vorm. 11 Uhr un Restaurant .kaeobi, Rosenthalgasse, statlfinbenden BczirkSvcrsammlung cingeladen. Für die vielen Beweis- herzlicher Tveilnabme, die «ir bei dem Dahinscheiven meiner lieben un« vergeßlichen Frau Pauliue Kilta«, geb Prüfer von lieben Verwandten, Freunden und Bekannten durch reichen Blumenschmuck und Begleitung zur lctzlen Rudestälte zu Thcil wurden, und insbeson dere Herrn Ilr. pk. von Criegern für die trost« reichen Worte am Grabe sage ich meinen tiefge- fühltesten Dank. Leipzig, den 29. Mai 1875. Johann Kilta«. Meine Verlobung mit Fräulein Marte Lange erkläre ich hierdurch für aufgehoben. Leipzig, den 27 Mai 1875. Arthur Hofmaun. Jda Weinschenk Max Hoßsctd empfehlen sich al« Verlobte. Leipzig, den 30. Mar >875. Gestern am Begräbnißtage unserer Martha folgte nach Gotte« unersorfchlichcm Raihschluß unsere zweite und letzte Tochter Elara im 3 Lebensjahre ibrer Schwester in die Ewigkeit nach. Um stille« Beileid bitten Leipzig, den 30. Mai die schwergeprüften Eltern Ernst Hecker und Frau Danksagung Allen, die durch ihren Anlheil sowohl während der Krankbeit, als auch bei Bcstattung unseres geliebten Vater- Martin Albert Schapen» berg, denselben so reich ehrten, sagen innigsten Dank. Dir trauernde« Kinder. Die Bibliothek bleibt wegen bevorstehender Revision bis aus Weitere» geschloffen Die rntln-henen Bücher sind, bei Vermeidung der Anwendung deS tz 18 der Geschäftsordnung, bl- spätesten- 7 Juni o. zurückzuliefern. Idvr Vorntauck. N8vb«r-IvinuiS8.»»a. 12V. SotlUnvLv» Lack. Vewperrltur Sv8 Wassers 15'. L«IpLls«ir vastwtrtlae. Mitgliedern, welche noch den GastivirthStaa in Hannover besuchen wollen, zur Nach richt. daß die Abreise aus DtenStag den I. Juni früh 7 Uhr »S Mt«, festgesetzt ist. Lheilnahmekarten sind in der guten Quelle zu haben. Id. V. 8opi»1vlld»a, IW. L. MvjWb-M ALn»-S7»»^ Hüiickel « Lack. lemperatur »es Wassers 17°. ksrltsrto». Heute Mittag ^deixl 7 IM liebuvz. I). V. SobvtnmuuwtLlt. lewperalur <1. Wassers am ZV. !stal 121?. H*"** Abend Hebung in tstackt ^ ^ NA „ vorotbeouatr. II (keicbols (Zarten) WM' i»vel»«a. Ulglicb »»»,1» » vTv! »»IR ERlIll geällaet rcra kiUd bis Akeuäs, »nab Sollnucgs. (k v. 590.) Morgen Dien-tag Theater und Ball in der Voutiatt«. BillelS sind Ranstädter Steinweg Nr. 64. im Gewölbe abzuholen. Telegraphische Depeschen« Brüssel, 29. Mai. DaS hiesige Zucktpolizei- gericht hat von den Personen, welche wegen der am letzten Sonntag vorgekommenen Ruhestörungen unter Anklage gestellt waren, zwei zu »inwonat- lichem und zwei zu vierzehntügigem Gesängniß verartheilt. London, 29. Mai. Capitain Bovton ist heute um 2l/i Uhr Morgens von seiner Schwimmsabrt durch den Canal in Folkestone angekommen. Ec butte sich 24 Stunden lang im Master befunden. VolkswirthchaWches. Entscheidungen deutscher Gerichte au- den neuesten Zeitschriften und cvammlungen. 1) Handelsreisende, deren Ermächti- ! gung, Widerspruch mit den ihnen ertheilten Aufträgen. Handelsreisende gelten für ermächtigt, ZahlungS- stisten zu bewilligen. Haben dieselben dabei gegen emen besonderen abweisenden Auftrag ihres Prin zipal» gehandelt, so kann dieser nur an den con- travenirenden Reisenden sich erholen. — Art. 49 H. G. B. — (Erk. d. Appell.-Ger. in Eisenach v. 20. März 1874. Busch, Archiv. N. F. Bd. VI. S. 35 ff.) 2) Verkauf von selbstgewonnenen Pro dukten nur für denKäufer einHandelS- geschäft bei Weiterveräußerung seinerseits. Die Produccnten betreiben keine Handelsgeschäfte, d. h. der Verkauf von sclbstgezogenen öder ge wonnenen Producten ist kein Handelsgeschäft und deshalb auch keine Handelssache. Nur für den Läufer solcher Produkte liegt ein Handelsgeschäft dann vor, wenn er behufs der Weiterveräußerung dersAben kaufte. — Art. 271, 275 H. G B. — (llrth. d U Sen. d. R O. H. G. v. 19. Oct. 187,. Das. N. K Bd. VI. S. 37 ff) 3) Contocorrentverhältniß. Interpre tation de- Ausdruck: „womit sich obige zwei Rechnungen begleichen". DaS Contoeorrentverhältniß und seine BorauS- schuvgen Es bewirkt, daß nur der Salto, nicht eine einzelne Post eingeklagt werden kann. Interpretation de» brieflichen AuSdrickeS: ..womit sich obige zwei Rechnungen begleichen", insbesondere in der Hinsicht, ob darin vaS Nnerkenntniß der Abmachung erneS Debet bezl. der Verzicht auf weitere Leistungen zu finden sei. — Art 278 H. G. v. — (Erk. d. App. Ger. zu Eisenach vom 2S. März 1874. Das. N. F. Bv VI. S. 27 ff.) 4) Zinsensorderung der Sausleute. Laußeute können vom Momente der Fälligkeit einer Forderung von anderen Kaufleuten ohne weitere«Zinsen fordern. —Art. 283 288 H G B — (Erk. d. Appell. Ger in Eisenach v. 20. März 1874. Das. N. F. Bd. VI S. 32 das.) 5) Stille Gesellschaft. Der Antheil eine» stillen Gcsellschaster« am Ge winne kann auch in einer fixen Rente bestehen. — Art. 250. 254 H. G. B. — (Entsch d Hand. App Ger. zu Augsburg v. 1. Juni 1872 «. Urth d. «. Ob. H. G. v. 5. Febr. 1873. Das. N. F vd. VI. S. 48. u. Eutscheid, d. R. Ob. H. G. vd. H. S. 37) ») Erfüllung der Handelsgeschäfte. Ort der Erfüllung. Gesetzlicher Erfüllungsort. — Verabredung eine» (Erfüllungsortes ist eine Nebenbestimmuugde» Ver trages, ein Accidentale gegenüber dem gesetzlichen als Naturale. — Art. 324 Abi. 2. 3., 342 Abs 1 u. 2 H. G. B. — (Erk. d. App Ger. zu Eisenach v. 17. März 1874. Busch, Archiv. N. F. Bv. VI. S. 42 ff) 7) Kauf Die Gesetzesbestimmungen der Art. 338. 347. 349 deS H. G. B. finden auf die Lieferung von Maschpren nickt ohne Weitere- Anwendung. Unter „Waare' versteht man im Allgemeinen eine be wegliche Sache, welche in Vorrath und in gewissen Mengen zum Zwecke deS Verkaufs auf den Markt gelangt Der Begriff der Waare umfaßt zwar nickt bloß vertretbare Sachen, sondern auch indi viduelle Gegenstände; allein nickt Alles, waS ge kauft wird, ist schon deshalb Waare. ES sauen sicher nicht unter den Begriff der Waare alle lene Werke, welche auf Bestellung für den Betrieb eines bestimmten Gewerbes oder einer Fabrik ge fertigt werden. — Art. 338. 347. 349 H G. B — > Entsch. d. Hand. App. Ger. zu Augsburg vom 20. Juli 1872. Das. N. F. Bd. VI. S. 49 ff.) 8) Käufer trägt die Gefahr der Em ballage wie der Waare. Die Gefahrtragung für die Waare selbst kann von derjenigen für das nothwendige Verpackungs mittel nicht getrennt werden, ohne der Sache Gewalt anzuthun. auch dann insbesondere nicht, wenn der Verkäufer die erforderliche Emballage nur berleiht und sich — ohne eine eventuelle deSsallsige Verkaufsproposition — ausdrücklich deren Rücksendung ln natura ausbedingt. — Art. 345'H. G B. — (Erk. d. Appell? Ger. zu Eisenach v. 10. Nov. 1873. Das. N. F. Bd. VI. S. 45 f.) 9) Untersuchung der Waare durch den Käufer nach der Ablieferung und An zeige der Mängel an den Verkäufer. Fall der Versendung einer Quantität Export- biereS von Bremen nach Ncw-OrleanS. Ver pflichtung deS Empfänger- einer übersandten Waare zu sofortiger Untersuchung bezüglich An zeige, wenn sich contractwidrige Mängel ergeben Keine Befreiung von dieser Verpflichtung durch eine nach Art. 348 al. 2 später vorzunehmende Untersuchung durch Sachverständige. Nicht- erkennbarkeit behaupteter schlechter Beschaffenheit der Waare bei erner sofortigen Untersuchung als ein derselben bleibend innewohnender Mangel, alsdann Beweispflicht deS Käufer» und Berück sichtigung nur derjenigen Mängel, welche bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar waren. In diesem Falle Rechtzeitigkeit auch der späteren Anzeige (hier nach Ablauf eine» Mo natS, nachdem da» Bier von den nach theiligcn Einwirkungen der Seereise wieder frei geworden).'— Der Verkäufer, welcher bei Ab sendung der Waare deren vertragswidrige Be schaffenheit kennt und dennoch den Kaufpreis von jvem Käufer im vorau« sich bezahlen läßt, handelt gegen den guten Glauben. Dagegen kann eine bloße Voraussicht, die Waare werde den Einwirkungen der Reise nicht soweit wider stehen können, um im guten Zustande anzulangen, nicht al« Arglist gelten. — Art. 347 al 1. 3. Art 348 ul 2 H G B. — (Entscheid, d. Oberger zu Bremen v 12. Febr. 1874. Das. N. F Bd. VI. S. 58 ff) 10) Saumseligkeit de» Säufers in der Zahlung de» Kaufpreises. Die Saumseligkeit de» Käufer» in der Zahlung de» Kaufpreise» qiebt dem Verkäufer da» Recht, vom Vertrage abzugehen. — Art. 343, 354, 35», 357 H. G B. — (Erk. d. Appell -Ger. in Eisenach v März 1874. Das. N. F. Bd. VI. S. 44 f.) 11) Francoklausel oderHaftung biSzum Bestimmungsort'? Die Bestimmung: „franco -k." genügt an sich noch nicht zur Annahme, daß der Ort, wohin der Tran-port geschieht, für den Verkäufer als Erfüllungsort gilt. — Der erkennbare Wille der Parteien kann au» der GeschäftS-Correspondenz und insbesondere au- den bestandenen Beziehungen entnommen werden. — Eiqenthümlichkeiten der Eishandel» — Art. 345 Abs. 2 H. G B — Entsch. v. Appell.-Ger. zu Mannheim vom 20. April 1874. Das. N. F. Bo. VI. S. 73 ff.) Außerordentliche General versamm lung -es Deutschen Ljandelstages. I- vcrlin, 29. Mai. Am 29. Mai trat der Deutsche Handelstag rm Obcrlichtsaale dcS Nath- hauseS zu einer außerordentlichen General-Ver sammlung zusammen, um dem bekannten Beschlüsse der ReichSjustizrommission, betreffend die A>rs- bebung der Handelsgerichte, entgczenzutrelen. Vertreten waren 109 Handelskammern und Han- delSoereine, darunter 3 auS Elsaß Zahlreich waren sodann auch die Rheinlande vertreten AuS dem Königreich Sachsen waren anwesend: Schilling-DreSden; Hermann Schnoor.vr. Gensel. Hugo Schars und I C. EickoriuS (fämmtlich auS Leipzig; Bahse-Chemnitz; Klemm-Plauen. Die Sitzung eröffnete der Vorsitzende mit einigenein leitenden Worten: „Als der Deutsche HanvelStag im Jahre 1861 zum ersten Male in Heidelberg zusammentrat, war die letzte Lesung deS deutschen Handelsgesetzbuch» beendigt und der HandclStag hielt e» für seine Aufgabe, über die Einführung desselben sein Gutachten abzugeben. Aus Grund des von Herrn vr Goldschmidt, Mitglied de» ReichSober Handelsgerichts, erstatteten Berichte» faßte der Deutsche Handelstag in Beziehung auf die Organisation von Handelsgerichten die nach folgenden Beschlüsse: ES möge überall und möglichst gleichzeitig mit der Einführung de» Handel» GesetzbuteS die Or ganisation von Handelsgerichten in Angriff ge nommen werden, und zwar nach folgenden leiten den Principien: 1) In Handelssachen entscheiden nur Handels gerichte. 2) Handelsgerichte sind an denjenigen Orten zu errichten, wo die Verhältnisse eine sachgemäße Besetzung derselben ermöglichen. . 3) Die Urtheile der Handelsgerichte werden von kaufmännischen Richtern unter einem rechtS- gelehrten Vorsitzenden gefällt. 4) Bei Errichtung von AppellationSzerichten in Handelssachen ist aus geeignete Berücksichtv gung de» kaufmännischen Elemente- Bedacht zu nehmen 5) Da» Verfahren vor Handelsgerichten ist ein summarisches, mündliche« und öffentliche«. 6) Die Vollstreckbarkeit der Utherle muß eine allgemeine im ganzen BunoeSgebiete sein. Auch der 3. Deutsche HanvelStag beschäftigte sich wiederum mit dieser Frage und faßte die nachstehenden Beschlüsse: 1) in Handelssachen entscheiden nur Handels gerichte. 2) ». Die Competenz der Handelsgerichte hat sich räumlich über da» gesammte Gebiet eines jeden einzelnen Bundesstaate- zu erstrecken, der gestalt. daß in Handelsstreitigkeiten die ordentlichen bürgerlichen Gerichte nirgends concnrriren. b Bei Abgrenzung der HandelSgerichtSbezirke ist in geeigneter Weise daraus Bedacht zu nehmen, daß für die Rechtsuchenden durch die Entfernung ihres Wohnort» vom Gerichtssitze keine unver- hältnißmäßige Belästigung entstehe. 3) Der Sitz der Handelsgerichte ist an solche Orte zu verlegen, wo die Verhältnisse eine sach gemäße Besetzung derselben ermöglichen. 4) Die Urtbecle der Handelsgerichte werden von kiusmännischen Richtern unter einem recht«- gelehrten Vorsitzenden gefällt 5> Bei Bestimmung de« Personalbestandes der Handelsrichter ist für jede« einzelne Gericht nach Maßgabe der Local- und Personalverhältmsse entsprechende Rüchsicht aus den bürgerlichen Haupt« beruf der Handelsrichter zu nehmen, mithin eine ausreichende Anzahl von Handelsrichtern zu be stellen, welche abwechselnd fungiren. 6) Der Präsident deS Handelsgerichts darf nicht zugleich Mitglied eines andern ordentlichen Gerichts sein. Auch sind die rechtSgclehrten Mit glieder deS Handelsgerichts dem gewöhnlichen Wechsel durch Versetzung an ordentliche Gerichte der Regel nach nicht zu unterwerfen 7) a. Die Handelsrichter gehen au- der Wahl der Berufsgenossen hervor. b Actio wahlberechtigt sind in denjenigen Bezirken, wo öffentliche kaufmännische Organe (Handelskammern, kausmänn'sche Co-poratlonen) bestehen, die zur Wahl dieser Organe berechtigten, in den anderen Bezirken die im Handelsregister eingetra genen Kausleute. c. Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung, und entscheidet die absolute Majorität ck Passiv wahlfähig ist jeder unbescholtene, im Gericht-bezirke wohnhafte Kaufmann, welcher VaS 30. Lebensjahr zurückgelegt hat und entweder seit mindesten-5 Iabren daS Gewerbe eine- Kaufmann- selbst ständig betreibt, oder dasselbe mindesten» fünf Jahre lang selbstständig betriebe» hat. ohne zur Zeit sich mit dem Betriebe eineö anderen Gewerbe- zu befassen. 8) Die Handelsrichter sind bezüglich ihres außeramtlichen Verhalten- denjenigen DiSciplinar- Vorschriften, welche für die rechtSgetehrten Be amten über AmlSoerluft, Dienstentlassung und AmtSsuSpension etwa gelten sollten, nicht zu unterwerfen: 9) Die Handelsgerichte sind zuständig: a in allen RcchtSstreitigkeilen über Geschäfte, welche aus Seiten beider Contrahevten al» Handelsgeschäfte sich darstellen; d. in allen kaufmännischen Eoncurfen; e. in Wechselfachen; ck. in kaufmännischen Bagatellsachen 10) Bei Errichtung von BppellationSgerichten in Handelssachen ist aus geeignete Berücksichtigung de« kaufmännischen Elements Bedacht zu nehmen 11) DaS Verfahren vor dem Handelsgerichte soll summarisch, mündlich und öffentlich sein. 12) Die Vollstreckbarkeit der Urtheile muß eine allgemeine im ganzen Bundesgebiete fein. Zum dritten Male beschäftigte sich der deuts de HanvelStag mit derselben Frage aus der 4. SS«. neral-Berfammlung im Jahre 1868 Die De batte war indessen damals nur kurz zusammen- gefaßt, da man annahm, daß die Sache i» Prmcip entschieden sei und eS sich nur noch um den Zeitpunct der Ausführung handele. Die damals gefaßte Resolution lautet: Der Handelstag wolle beschließen, den Kanzler de» norddeutschen Bunde» zu ersuchen, bei der von BundeSwegen bevorstehenden, beziehungs weise in untrennbare« Zusammenhänge mit
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