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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.09.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-09-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187509010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18750901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18750901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1875
- Monat1875-09
- Tag1875-09-01
- Monat1875-09
- Jahr1875
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.09.1875
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GrscheUtt tLgttch früh 6»/, Uhr. Artzocll»» »»> Tk»rdttt«, JohanniSgafi« 33. » Hnantworrlicher Redacteur Ur. Hüttner m Reudnitz. Sprechstunde d. Redaciwu D-noiii-,« „a lt—li uvr N»ch»«»t»,« -»» 4 — » Uhk NmultzM» der für die nächst» wltznlde Nummer bestimmten AffenUe »« «ochentagrn dis zlU»r Nachmittags. an Sann» «d Festtagen frÄ> bis '/,9 Uhr. FtUalr für Z,ske-tr»»,ad«e: VUa Klemm. UniversitLtSstr. 22, »,«K Lösche. Haiustr. 21. pari. W L44. Anzeiger. LrM für Politik, Localgeschichtk, Handels- und GcschästSvcrkchr. Mittwoch den 1. September. Auflage AdsnllkmrRlsprrt» vrerttlj. 4 V, Ml incl. Bnngerlohn L Mk. Jede einzelne Kummer 3u Pf- ivelegezemplar IN Vf Gebühren für Lskrabkilag« ohne Pvstdesdrderung 30 Mk. mit Poftdrlvrdrrung 45 Mk. Inlrrate 4aesp BouraeoiSz. 2" Pf. Größer« «cknslen laut unserem Prersverzeichniß — Tadeüanlcher Satz nach höherem Tarif. Urclaaik» »»irr Sem ttr>artt»»»ßrüt dir Spaltzeilr 40 Pf. Inserate find stets an d Skprtttiio zu senden. — Radakt wird mcht gegeben. Zahlung pr»«u>um"r»u<to oder durch Postvorschutz. 1875. «W^ Zur gesitütgen Beachtung. Morgen den 2. September wird aus Anlaß der Deck»» - Vieler unsere Erpcdition von Lv Uhr ab geschloffen bleiben. LxpvkUUoa stes Lslprlßsr VassdlaNsa. Den Herren Stadtverordneten «r gefälligen Kcnntnißnahme. daß nach einer Mlttbeilung des RatheS zu dem am 2. September früh 9 Uhr in der Thomaskirche stattfindenden FestgotteSdienste Plätze für die Mitglieder unseres Collegiums am Altäre reservirt sein werden. Gleichzeitig bringe ich die Einladung deS Lehrerkollegium» der II. Bezirksschule zu der an dem» selben Tage Bormittag» 8 Uhr in genannter Schule veranstalteten Feierlichkeit zur Kenntniß. Leipzig, am 31. August 1875. vr Lründttn. Am 2 September, dem Natioualfefttage Deutschland», werben m sämmtlichen im Polize,Hause «n Naschmarkte und in der Reichsstraße Rr. 53/54 befindlichen Bureau? nur die dringlichste« Geschäfte und zwar auch »nr t» de« Bor«tttagsst»«de« bt< 1v Uhr von den jour- habenden Beamten exvedirt. Leipzig, den 3l. August 1875. DaS Polizei-Amt der Stadt Leipzig. vr. Rüder. Trinckter, Secr. Lckanntniachung Die Inhaber der hiesigen Handelsfirmen werden ersucht, durch Schließung ihrer Geschäft-locale am 2 September a e. zur Feier de» NationalsesttageS beizutragen. Leipzig, den 26. August 1875. Die Handelskammer. Wachsmuth, Vors. Gcwerbckammer zu Leipzig. Montag den 6. September 1875 Nachmittag« fünf Uhr findet eine öffentliche Sitzung der Gewerbrkammcr im Saale der 1. Bürgerschule hier statt. ragesordn««g: 1t Registrandenvortrag. 2) Ausschußgutachten Über die Tagesordnung für die im Monat Sevtrmber diese« Jahres in Chemnitz stattfindende Delegirtenconserrnz der Handel-, und 'Gewerbekammern. Leipzig, den 31. August 1875. Die Gewerbekammer daselbst. — W. Häckel, Bors. Adv. Ludwig, Secr. Bekanntmachung. Bezug nehmend aus unsere Bekanntmachung vom 31 Mai d. I. bringen wir hierdurch in Erinnerung, daß die öffeakltche» Impfungen Mittwochs Nachmittags von 3 Uhr an rm alten Nirolaischulgebäude am Nicolaikirchhose hiersetbst stattfinven. Dieselben werden Li» Mittwoch den 29 Sextemb r d. I fortgesetzt werden. Wir verweisen darauf, daß nach 8 l deS JmpsgesetzeS jedes Kind vor Ablaus deS auf sei« Geburtsjahr folgende» Kalenderjahres zur Impfung zu bringen ist. sofern nicht gesctz. liche BesletungSgründe vorhanden sind, und daß nach tz 14 de» gedachten Gesetze« Acltern. Pflege- Lltern und Bormünder, deren Kinder und Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund der Impfung entzogen werden, mit Geldstrafe bis zu 50 .4 oder mit Haft bi» zu 3 Tagen zu bestrafen sind. Auch wiederholen wir die zrither nicht gehörig beachtete Borschrist, wonach für jedes Kind, welches znr Impfung gebracht wird, gleichzeitig dem Jmpfarzte ei» Zettel za «bergeben ist, auf welchem -käme, Geburtsjahr und Geburtstag deS KiadeS, stuwte Name, Stand und Wohnung deS BaterS, PstrgevaterS oder Bormu»deS beziehentlich der Mutter oder Pflegemutter deutlich verzeichnet find. Leipzig, am 27. Juli 1875. Der Nath der Stadt Leipzig. Der StadtbezirkSarzt. vr. Koch. vr. H Sonnen kalb. Bauer. Bekanntmachung Da» Wknfenm bleibt am st. September d. I geschloffen. Leipzig, am 30. August 1875. Der Nath der Stadt Leipzig. —— vr. Georgi. G. Mechler. Bekanntmachung. DaS 9. Stück de» diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes für da» Königreich Sachsen ist bei »nS eingegangen und wird bis zum 16. September d. I. aus dem RakhhauSsaale zur Einsichtnahme öffentlich auShängen. Dasselbe enthält: Nr. 57. Bekanntmachung, die Bewilligung einer in den Statuten der Spar- und Creditbank zu Glauchau, eingetragener Genossenschaft, enthaltenen Ausnahme von best henden Gesetzen betreffend; vom 29. Juni 1875. Nr 58. Bekanntmachung, die Bewilligung einer in den Statuten deS Spar« und BorschußvereinS zu LeubSvorf, eingetragener Genossenschaft, entballenen Aus nahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 29 Juni 1875. Nr. 59. Bekanntmachung, die Aufhebung de« GericdtSamtS Gottleuba betreffend; vom 17. Juli 1875. Nr. 60. Bekanntmachung, »ine Anleihe der Chemnitzer SocictätS-vrauerei zu Alten dorf betreffend; vom 26. Juli 1875. Nr. 61. Verordnung, die Aushebung der auf da» Feilbieten von Arzneimitteln Bezug habenden Verordnung vom 16 Drcbr 1850 betreffen?; vom 26 Juli 1875. Nr. 62 Verordnung, die Verpackung von Reichsmünzen der den Staats- und anderen öffentlichen Casien betreffs»; vom 31. Juli 1875. Nr. 63. Verordnung, die Erlassung eine« neuen Regulativs über die für die Candi« daten de» böheren Schulamts zu haltenden Prüfungen betreffend; vom 6. August 1875. Nr. 64. Verordnung, Ernennungen für die erste Kammer der Ständeversammlung be treffend; vom 6. August 1875. Lkr. 65. Verordnung, die Zuständigkeit der Amtshauptmannschaften bei den Wahlen für den Landtag betreffend; vom 10 August 1875. Nr. 66. Verordnung, die Veranstaltung von Ergänzungswahlen für die zweite Kammer der Ständeversammlung betreffend; vom ll. August 1875. Nr. 67. Verordnung, die Bestellung von Commiffaren für die Landtags - Ergänzungs- Wahlen zur zweiten Kammer betreffend; vom 12 August 1875. Rr. 68. Verordnung, die Abänderung einiger zum Gesetze, da» BolkSschulwesen be treffend, vom 26 April 1873 getroffenen Au-sührung-bestimmungen betreffend; vom 4. August 1875. Nr. 69. Bekanntmachung, die Bewilligung einer in den Statuten de» Waldheimer Lehrer Wlttwen- und Waisenfiscuö enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 23. Juli 1875. Nr. 70 Verordnung, die Ausbringung deS Bedarfs für die katholischen Kirchen und Schulen der Erblande betreffend; vom 14 August 1875. Leipzig, den 30 August 1875. Der Nath der Stadl Leipzig. Vr. Georgi. G. Mechler. Bekanntmachung. An der hiesigen Nealschale H. Ordnung sind zwei provisorische Lebrerstelie» mit dem JahreSgehalt von je 1650 die eine für Mathematik in den Unter- und Mltteiciaffen, die andere für Deutsch. Geschichte und Geographie, zu Michaeli- d. I zu besetzen. Akademisch gebildete Bewerber wollen ihre Gesuche nebst Zeugnissen und einem kurzen Lebens lauf bis zum 15. September d. I. bei unS einreichen. Leipzig, den 26 August 1875. Der Nat- der Stadt Leipzig. ^ vr. Georgi. Wllisch, Refvr. Schule zu Reudnitz. Zu der au» Anlaß deS NationalsesttageS am 2 Sept. Morgens 8 Uhr im hiesigen RathhauSsaale stattfindenden Schulseierltchkett werden die geehrten Vertreter unserer Schul gemeinde, die Eltern unserer Schulkinder sowie alle Gönner und Freunde der Schule im Namen de» Lehrer-Eollegium» ergebenst eia geladen durch Vr Wtttstock, Direktor. r«n-aus1a«Ich zwischen Liadt und ÄmverM. LH. Nachdem die Grenzen der einzelnen Grund- ststcke bestimmt waren, erfolgte die genaue Ber- »rffung der dem JohanniS-HvSpital aus der einen, der Universität auf der andern Seite zugehörigen Grundstücke und es ergab sich hierbei, daß die Universität-Wiese und die früher erwähnten vier Plätze ans dem Gebiete des HoSpitals sich im Werih« einander fast völlig glnchstehen und also durch ihren Austansch gegenseitige Compensation bewirkt werden würde. Dagegen bleibt nun der Botanische Garten durch rin reines Kaufgeschäft zu erwerben und die vereinigten Deputationen schlagen dem Rathe vor, er möge für den Garten eine Kanssumme von 2 040 000 bieten, wonach bei 102,109.gt OM. Flächeninbalt ein Preis von etwa 19z »E auf den O Meter kommen würde — ein Pr«S, der die Universität in den Stand setzt, da» große Areal mit einem Male zu einem immerhin ziemlich hohen Preise zu verwerthcn, der aber andrerseits auch für die Stadt als kein zu hoher bezeichnet werden mag, wenn man die Preise in Erwägung zieht, die neuerdings an der gar nicht entfernten Schulaasie bezahlt wor den sind, oder auch nur die Preise, welche der FiscuS für da» gegenüberliegende Terrain oder die Stadt selbst für da» zur Straße erworbene Terrain hat bezahlen müssen. Auf den Kauf preis wird alsdann die bekannte Rente für die Flußregulirung an 368 Thlr. 16Gr. 4Ps .welche die Stadt zu übernehmen hat, mit dem 20sachen Betrage capitalisirt an 7370 Thlr 28 Ngr. ---- 22,112 80 abzuziehen sein. Die Aus Äeichuvg darüber zwischen JohannishoSpital und Stadtgemeiud« bleibt Vorbehalten. Was die Zahlung des -aufpreises anlangt, so wird die sÄb« selbstverständlich nicht vor der Uebergabe des Botanischen Gartens erfolgen können, die Universität ist aber auch damit einverstanden, I daß auch alsdann nicht die volle Zahlung erfolge; j bestimmte Vorschläge werden von ihr seiten» der Stadt erwartet und die Deputationen würden es für zweckmäßig halten, durch die erste Zah lung den Kaufpreis auf 1,200,000 abzurunden und den Rest elwa in vier einjährigen Raten zu je 300,000 abzuzahlen, inzwischen aber mit 4 v. H. jährlich zu verzinsen und die Zinsen in halbjährlichen Terminen abzusühren; eine Hypo thekenbestellung deshalb dürste der Stadt nicht angesonnen werden und würde wegen der DrS- membration in hohem Grade lästig fein. Wa» endlich die Uebergabe der Grundstücke an- lanat, so können die Plätze v. L. sofort nach Vollziehung de» Kaufe» übergeben werden, die Plätze v. und L. gedenkt die Universität vor läufig nicht zu bebauen, e» werden also die In haber der betr. Gärten für die nächste Zeit in ihrem Besitze nicht gestört werden. Die Bauten aus dem Platze ä. sollen allerdings so bald al» möglich errichtet werden, da da» Geld für die betr. Gebäude bereit» von dem Landtage ver- willigt ist. indeß die Vorbereitung der Pläne, Vergebung der Arbeit rc. dürste doch noch soviel Zeit in Anspruch nehmen, daß den Inhabern auch dieser Gärten der Genuß derselben für die ses Jahr wenig verkürzt werden dürste. E» mag hierbei überhaupt noch dem Einwande begegnet werden, daß durtd das Geschäft mit der Universität die Gärten im JohanniSthale zu sehr beschränkt werden. Die Deputationen sinv, wie bereit» oben bemerkt worden, durchaus der An sicht. daß ein möglichst großer Theil de» Johan- mSthale» seinem gegenwärtigen Zwecke zu erhalten sei. allein vor dem großen und wichtigen Zwecke, unserer Universität die Möglichkeit de» Abschlüsse» ihrer Institute zu gewähren und dadurch ein für die Wissenschaft wie auch insonderheit für die Stadt selbst hochbedeutsames Werk zu voll- I enden, muß d,ch die Fräße des Besitzes einiger j Gärten zurücktretev. Es wird, wenn die Verbinvungsstraße zwischen Waisenhaus- und Hvspitalstraße zur Ausführung kommt, auch schwer lich die Beba«u»g deS zwischen dieser und der Thalstraße gelegenen, durch seine Lage vielfache Annehmlichkeiten und vortheile bietenden Bau terrains ausgeschloffen werden können; aber da mit dürfte dann auch die Bebauung de- Johan nisthals, abgesehen etwa von dem Areal an der WaisenhauSstraße, ihren Abschluß gesunden haben und der Bürgerschaft ein schöne» Stück Garten land für Erholung und Genuß gewahrt sein, wa» durch die Schrebergärten und durch anderweite Pachtgärten in anderen Stadtgegenden eine an gemessene Ergänzung und Erweiterung findet. Noch ist zu bemerken, daß die Uebergabe de- Botanischen Garten» selbstverständlich nicht eher erfolgen kann, al» bi» der neue Botanische Gar ten hcrgestellt ist. Der Vertreter der Universität hat nn Einverständnisse mit dem Lehrer der Bo tanik, Herrn Hosrath Prof. Schenk, die bestimmte Zusicherung gegeben, daß, sobald der Platz an der Westseite deS Kirchhofe» der Universität übergeben worden fei. die Arbeiten für den neuen Garten mit allem Nachdrucke in Angriff genommen und sortgeführt werden sollen. Hoffe tlich ist dann die Uebergabe noch eher als rn drei Jahren von Uebergabe deS genannten Platzes ab zu erwarten, welchen Endtermin die Deputation vorschlägt. Daß ein früherer Termin nicht mit Bestimmtheit feiten» der Universität zugesichert werden kann, möchte vielleicht mit Rücksicht auf den Zweck, den die Deputationen mit im Auge gehabt haben, die Gewinnung eines Areal» für da» höchste Reichs gericht, bedenklich erscheinen. Allein die Deputa tionen glaubten theil» mit Rücksicht aus den ge genwärtigen Stand der GesetzgrbungSarbeiten, theil» in der bestimmten Annahme, daß «vter allen Umständen ern Provisorium werde geschaffen werden müssen und daß die Stadt hierzu geeig nete Räume beispielsweise in der Georgeuhalle haben dürfte, kein zu großes Gewicht legen zu sollen Die auf dem Botanischen Garten stehenden Gebäude, Gewächshäuser und Gewächse glaubten die Deputationen nicht für die Stadt in Anspruch nehmen zu sollen, da die ersteren für sie keinen Werth haben, von den letzteren aber nur die Bäume in Betracht kommen, welche zum Theil in sehr schönen Exemplaren vorhanden sind und nicht versetzt werten können. Sie sind für die Stadt bedungen worden. Endlich mag noch der Forderung der Univer sität wegen Uebertraguva der dem Botanischen Garten und der Universität- Wiese zustehenden Befreiung von Communalabgaben zu gevenken sein. Die Deputationen sind schon mit Rücksicht auf die Principien der Reo. Slävteordnung tz 33 fg. nicht in der Lage, die Gewährung diese» Gesuches zu befürworten. Die Anträge der Deputationen fassen sich daher in Folgendem zusammen: Der Rath wolle beschließen: I Zum Zwecke de» ArealauStauschcS mit der Universität werden folgende Straßenzüge bestimmt: 1) Die WaisenhauSstraße wird von der im Plane 3004 mit v bezeichneten Straße (d. i. vom Physikalischen Institute) ab auf l7 Meter ver breitert und in gleicher Breite unter Abstumpfung der Ecke de- Platze» v in der im Plane ersicht lichen Weise jcnfcit» der Verbindungsbahn an der nördlichen Scrtc deS Friedhöfe» sortgeführt. 2) Von der Thalstraße (an der Kreuzung mit der Teichstraße) ab wird die im Plane mit X beieicbnete Straße (in der Richtung aus die Ver bindungsbahn) in der daselbst ersichtlichen Richtung und Breite von 17 Meter genehmigt. 3) Ferner wird da» zur Verbindung der letz teren Straße mit der WaisenhauSstraße dienende Stück der im P ane mit 8 bezeichneten Straße tan der Ostseite de» Physikalischen Instituts) nach Richtung und Breite von 17 Meter genehmigt. I 4) Für die Begrenzung de» an der Westseite I des Friedhofes an die Universität abzutretende«
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