Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.09.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-09-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187509062
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18750906
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18750906
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1875
- Monat1875-09
- Tag1875-09-06
- Monat1875-09
- Jahr1875
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.09.1875
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Erscheint täglich früh 6'/, Uhr. »«»«11-, „» '«rpctittr» JohamiiSgasse 33. Nrremtw örtlicher Redakteur Ur Hüttner in Reudnitz. Sprechstunde d. Redactioa »«»«««,« »»» n—ll Uhr n»ch»m»,« ,»» 4—» u«. Amuchmr der^sür die «tchst- salarudr Nummer bestimmten sm^nur an Wochentage« dis llltzr NachminaaS. an Sonn- u»b -estiagen früh bis '/,S UHr. Ftttiie skr Zasrratr«a»uahme: Ott« Klemm. UuiversttLtLstr. 22, Laut« L-iche. Hatustr. 21. Part. M 24S. Klpügcr LagMM Anzeiger. Or-m stk Politik, Localgkschichtt, Ha-delt- »id GefchMerkehr« Montag den 6. September. Auflage 13.400. Xd-uanae, tonet» viertelt. 4*/, Mt. mcl. Bringerlohn b Mt. Jede einzeln« Stummer 30 Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postdrförderung 3ft Mt. mit Pofibeförderuug 4k> Mt. Austritt 4aesp. Bourgeois. 2» Pf. Gröbere Schriften laut nufere« PreiSverzrichmst. —Lodellanfckrr Satz nach höherem Tarif. Lkllamt» »atu »e« Letattl-mßrich die Spaltzeile 40 Pf. Inserate find stelS an d. Slvrbttto» zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung pnarouiLarauäa ober durch Pvst-orschuß. 187S. Bekanntmachung. Al« 81. vwrtge» Monat» Nach«ttt«G» »/«S Uhr tft an» de« Hanse Nr. 41 de»Peker»stei«t»eGeS hterselbsi et» dort gehaltener «ännltch er, «ittelgro-er, knr,haariger, schwarzer Hnnd «it grane« Haaren ans de« Kopfe, »». »esühr 18 dt» IS Jahre alt, ans dle Straffe aesprnnge» «nd, nachde« er eine kleine Katze todtgedtffe« «nd eine» hranne« Wachtelhund gebissen hatte, aas de« KöntgSplatze »«Hergelanse», wo er «tt ander» Hnnde» znfammeu- g»ko««en ist Der znerstgedachte Hund ist hierans wegen Verdachte» der Lollwnth znr Beobachtnng «ach >er Tavilleret gebracht worden «nd gestern Nachmittag dort verendet. Die hente sriih vorgenooamene Sectio» in Verbindung «tt de« Verhalten de» Hnnde» a« letzten Lage hat «ach der Erklärung de» Herr« Beztrk»thier» arzte» ergebe«, daß der gedachte Hund an Wnth gelitten hat und daran gestorben ist Jener Wachtelhund und et» weißer Pudel, welcher «ach der Anzeige de» Besitzer» «it dem tollen Hunde zusammenaekomme« ist, sind seit dem 81. »origen Monat» eiogesperrt, «nd e» ist deren Tövtung nnnmehr verfügt worden. De» Vernehmen »ach ist vor der PeterSstraße ein weißer Setdenspttz, welchen eine Dame bet sich gehabt, von dem tolle« Hunde gebissen worden. Bon Verfügung der i« Mandate von 17VV t« Verbindung mit der Ver ordnung der Königlichen KreiSdtrectio« zu Leipzig vom 1v. September I8S8 vorgvschriebene» zwölfwöchigen Hundesperre sehen wir aus Grund der vom Königliche» Ministerium de» Inner« erthetlten Ermächtigung zur Zeit ab, machen aber hierdurch bekannt, daß Jeder, dessen Hund innerhalb der nächste« zwölf Wochen vom 81. August diese» Jahre» ab, also bi» mit 22. November diese» Jahre» ohne vorschriftsmäßigen, gutsitzenden Manlkorb aufStraße«, Plätzen, Wegen oder sonst außerhalb geschlossener Räume im Stadtbezirke be troffen wird, da» erste Mal um IS Mark, im Wieder holungsfälle höher bi» zu v« Mark oder »it entsprechen der Haft wird bestraft werden. Die so häufig voraebrachte Entschuldigung, daß et« maulkorbloser Hund ohne Wissen und Absicht de» Besitzer» au» de« Gewahrsam entkommen sei, kann nicht berücksichtigt werden, da selbstverständlich eben der Mangel an ge höriger Beaufsichtigung der Hunde t« öffentliche« Interesse zu bestrafe« ist. Wir fordern alle Hund»besitze» hierdurch auf, ihre Hunve genau zu beob achte» »nd bet Vorkommen von verdächtige» Erscheinungen sogleich die «ötht- ge» Vorsichtsmaßregel« zu treffen, auch bet «n» Anzeige z« erstatten. Insbe sondere ist Aufmerksamkeit nöthtg während der fünfte», sechste« und siebenten Woche nach de« Auftreten eines tolle« Hunde», weil gewöhnlich z« dieser Zeit die Wnth bei gebissene« Hürden auftritt. Wer Kenntniß davon erhält, daß sein Hund von dem eingangs erwähnte» Hnnde gebissen worden ist, hat dt,S bet SV Mark Strafe sofort bet nnS anzn- zetge». Insbesondere erwarte« wir solche Anzeige in Bezug auf de» oben erwähnte» Setdenspttz. Leipzig, am L. September 187S. Der Rath der Stadt Leipzig. Idr Ovawgsl. Bauer Bekanntmachung, die Wahl der Ktrchenvorstände für die neue» Parochte» der Peter»ktrche «nd der Nenkirche betreffend. Znr Wahl der Kirchenvorstände für die neuen Parochien der PeterSkirche und der Neukirche, von denen ein jeder au- zwölf weltlichen Mitgliedern bestehen soll, ist der S. September vr. von früh 8 bis Nachmittag» S Uhr bestimmt und zwar soll an diesem Tage die Wahl der 12 weltlichen Mitglieder des Kirchenvorstandes der neuen Parochie der PeterSktrche in der Sacristet der PeterSktrche, dagegen die Wahl der 12 weltlichen Mitglieder de» Kirchenvorstandes der neuen Parochie der Nenkirche in der Saerist,t der Nenkirche stattfinden. Wählbar sind alle stimmberechtigten Mitglieder der betreffenden Parochien (deren Grenzen in unseren früheren Bekanntmachungen bezeichnet, auch bei den betreffenden Küstern zu er fahren sind), welche da- 30. Lebensjahr zurückgelegt haben. Zur Wahl berechtigt sind nur die auf "rund erfolgter Anmeldung in die Listen Eingetragenen. Die Wahl selbst erfolgt durch persön liche Abgabe eines Stimmzettels, auf dem die Namen der gewählten 12 Personen geschrieben oder gedruckt sein müssen. Wir legen dabei den wahlberechtigten Mitgliedern der neuen Parochien dringend anS Herz, e» an ihrer Betheiligung bei dieser Wahl, der ersten grundlegenden Handlung zum Ausbau ihrer Kirchengemeinde, nicht fehlen zu lassen. Leipzig, am 23. August 1875. Die vereinigten Wahlausschüsse: in Vertretung de» Herrn PastörS zu St. Lhomae, Snp. v. Lechler, Frenkcl, Justrzrath; in Vertretung de» Herrn Pastor» zu St. Nicolai, Vr. Ahlseld, vr. B. Gräfe, ÄrcbidiakonuS. Bekanntmachung, die Michaelismesse 1875 betr. 1) Der officielle Anfang der diesjährigen Leipziger MichaeliSmesse fällt aus den 27. September; dieselbe endigt «tt dem IS. Oktober. 2) Während dieser 3 Wochen können alle in- und ausländischen Handelsleute, Fabrikanten und Gewerbetreibende ihre Waaren hier öffentlich feil bieten. Doch kann der Großhandel in der bisher üblichen Weise bereits in der zum AuSpacken bestimmten Borwoche vom 20. September an betrieben werden. 3) DaS AuSpacken der Waaren ist den Inhabern der Meßlocalien in den Häusern ebenso wie den in Buden und auf Ständen seilbaltenden Verkäufern in der Woche vor der Böttcherwoche gestattet. Zum Ginpacken ist das Offenhalten der Meßlocale in den Häuser« auch in der Woche nach der Zahlwoche gestattet. 4) Jede frühere Eröffnung, sowie spätere Schließung eines solchen Verkaufslocales wird, außer der sofortigen Schließung desselben, jedesmal, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung, mit einer Geldstrafe bis zu 75 Mark geahndet werden. 5) Personen, welche mit dem in tz. 55 der deutschen Gewerbeordnung vorgeschriebencn LegitimationS- scheine nicht versehen sind, dürfen bei Vermeidung einer Geldstrafe bis 150 Mark oder entsprechender Haftstrafe den Hausirhandcl während der Messe nur nach eingeholtcr Erlaubniß des Polizeiamtes und auch niit dieser nur in den eigentlichen drei Meßwochen betreiben. 6) Auswärtigen Spediteuren ist von der hauptzollamtlichen Lösung deS Waarenverschlusses an bis unt Ende der Woche nach der Zahlwoche daS Speditionsgeschäft hier gestattet. Leipzig, am 2. August 1875. Der Rath der Stadt Leipzig. Ilr. Koch. Cerutti. Leschlnsse dr« Kaths m der Plenarsitzung vom 26., 27. und 28. Iuliund 2. August 1875.*) Nachdem der bisherige confirmirte Lehrer der 5. Bürgerschule hier. Herr Carl. Friedrich Richter, zum Direktor der Fortbildungsschule für Knaben erwählt worden, wird der von einer Commission auSgearbeitete Entwurf deS mit dem künftigen städtischen Theaterunternehmer abzuschließenden Vertrages in Berathung gezogen und festgestellt. Weiter wird beschlossen, zü den kontraktlichen Bestimmungen in Betreff der dem Theaterunter, nehmer im Fall der Betriebsunterbrechung zu ge währenden Entschädigung und deS demselben zu berechnenden niedrigeren Gat preise- Zustimmung der Stadtverordneten ru erbitten, unerwartet der letzteren aber mit der Ausschreibung der Theater übernahme vorzngeheu. Die Stadtverordneten haben zu der Ver längerung der GaSrohrleituna im Dösener Weg Behuf- Befriedigung de» im südlichen Theile da» kiesigen StaatSbahvhofe» vermehrten GaScon- sumeS mit einem durch Darlehen zu beschaffenden Kostenaufwand von 8l9 30 ^ Zvstimomng erklärt. ES wird hierauf beschlossen, die Leitung vnn- «ehr auszuführen. Die Erben de» am 11. Juni d. I. verstor benen Privatmannes, Herrn Larl Ludwig Zangen, berg, haben einem von letzterem anSgesprochnien Wunsche entsprechend für die Wittwevcasse der RathSViener und Feuerwehrmänner hier ein Ge schenk von 600 überreicht, welche» dankend angenommen wird. Hierauf wird beschlossen, die Lieferung der Kohlen für die Gasanstalt für die Zeit vom 1. September d. I. bi- ZI. August k. I. an 400,000 Ctr. dem Forst- und Brückenberger Schacht, einem jede« zur Hälfte, für den Preis von 97,60 per Lcwrp ä 100 Ctr., incl. 5 Wertfracht bi» Zwickau und 17,60 Kracht von dort bi» Babnhos Leipzig zu liefern, sowie die Abfohre von Letzterem bi» in die Gasanstalt den Fuhrunternehmern Herren Oertel und Acker »nter den biSberigen Bedingungen zu übertragen, 4 *) vei der Redaktion de» Tageblattes rtngrgangen am 3. September. z jed ch mit der Modifikation, daß der mit letztern Fuhrunternehmern hierüber abschließende Ver trag von selbst erlischt, sobald während der Liefer zeit eine Schienenverbindung zwischen dem Bahn hose und der Gasanstalt zur Beförderung der Kohlen auS ersterem nach letzterer hergestcllt ist. Der vom Rath erhobenen Vorstellung gegen die von der König!. KreiShauptmannschaft ver fügte Beschränkung de» bezüglich de» Handel- mit TheaterbilletS :c. an öffentlichen Orten erlassenen Verbote- (ekr. Plcnarbeschl. v. 5. Mal d. I , Tagcbl. v. t8. ej. S. 2739) hat da- Königl. Ministerium de» Innern Beachtung nicht zu ver sagen vermocht und keine ausreichende Veran lassung gefunden, diesen von der Ort-Polizeibehörde muerhalb der Grenzen ihrer Competenz getroffenen Maßregeln gegen «neu, zu vielfachen Uebelständen und wiederholten Beschwerden Anlaß gebenden Unfug auffichtSweaen im Allgemeinen eutgegenzu- treten, oder aus Modifikation einzelner Bestim mungen der i« Allgemeinen als zulässig anzuer- keunevde» Maßregel zu bestehen, vielmehr sich dahin ansgesprochen, daß dem Käthe bezüglich de» gänzlichen Verbote» de» gedachren Handel» an Sonn- und Feiertagen, welche» die Verord nung der Königl. KreiShauptmannschaft beseitigt wissen wollte, die Vorschrift in § 3 de» Ges. v. 10 September 1870 zur Seite siebe, daß aber bezüglich der Beschränkung de» fraglichen Handel» auf gewisse Stunden davon auSzuqehen sei, daß der Rath als Ort-Polizeibehörde, wenn und inso weit e» da» öffentliche BerkehrSinterefle erfordert, berechtigt war, den gedachten Handel in geeig neter Weise zu beschränken und nach Befinden aus gewissen Straßen und Plätzen zu jeder Tageszeit ganz auSzuschließev; daß aber nicht anzunehmen sei, der Rath sei mit seiner An ordnung, nach welcher jener Handel auf gewissen Straßen und Plätzen und zu bestimmten Tage», stunden verboten werde, über daS Maß de» im Interesse de» öffentlichen Verkehr- und der poli zeilichen Ordnung Nothwendigen und Zweck mäßigen hinausgegangen. Dieser Entscheidung gemäß soll nunmehr so wohl den betheiligten Händlern, welche über da von, Rath erlassene Verbot Beschwerde geführt hatten, Eröffnung gemacht, al» auch öffentliche Bekanntmachung erlaffen werden. Weiter wird beschlossen, nach eingeholtcr Zu stimmung der Stadtverordneten die nicht mehr ausreichende Zahl der RatbSdienerstellen um vier mit je 1020 IahreSgeyalt und 75 jährl. BeklewungSgeld vom 1. Oktober d. I. ab zu vermehren, vorbehältlich der der Deputation zur Erwägung überlassenen Entschließung, auf welche Weise eine Unterbringung dieser 4 neuen Diener im ungenügenden Wachlokale deS RatbhauseS zu vermeiden sein werde, auch auf Vereinfachung der durch die Diener au-zusührenden Geschäfte Bedacht zu nehmen; dem Antrag oer Stadtverordneten entsprechend, da- Leihhaus mit Dachpappe an Stelle de» der« maligen defekten Zinkdache» eiuzudeckea, hierauf nach eingeholter Zustimmung der Stadtverordnete« 3340 zu verwenden, und da» Material de- dermaligen ZinkdacheS an den Meistbietenden zu verkaufen; zur Vermeidung der Unregelmäßigkeiten, welche durch Verwendung vou Ehaffenträgern beim erlöscht»teufte herbeigefübct worden, letztere der , diesem Dienst« »u entlassen «>d durch abcommundirte Mannschaften anderer Feuerwachen zu ersetzen; mit der Direktion der Diakoniffevanstalt zu Dresden «nd bez. de« Albertffveiaverein Leipzig wegen der sür da» StadtkranAnhauS ersprieß lichen Annahme von fünf, ev. sech» in der Kranken pflege »»-gebildeten und geprüften Diakonissinnen, sowie von zwei geprüften Albertinerinnen zur Dienstleistung als Krankenpflegerinnen im Stadt, kraukenhau», deren Stellung, Rechte und Pflichten darin, «nd der sonstige» Bedingungen über deren Annahme «nd Entlastung formellen Vertrag ab. zuschli-ßen; hie Unterrichtung der i« Krankenhause der. pflegten schulpflichtigen Kinder dem prov. Lehrer der I Bürgerschule für Knaben, Herrn Emmerich, gegen Honorar zu übertragen, und die Stabt- verordueten um Zustimmung zur Verausgabung von 200 hierfür auf die Zeit bis Ende d. I. zu ersuchen; und da- von einem hiesigen Bürger übergebene Geschenk von 3000 .Fl zur Begründung einer Sedanprämie für die Realschule II. Ordnung dankenv anzunehmen. Tagesgeschichtliche liederlich!. Ein kaiserlicher Erlaß vom 17. v. M. bestimmt auf den Vortrag de- Chefs der Admiralität, daß bei Vorschlägen zur Benennung der Schisse und Fahrzeuge der Reichs flotte nach folgen- den allgemeinen Regeln verfahren werden soll: 1) Für Panzersregattrn sind die Namen deutscher Fürsten und Männer, die aus die geschichtliche Gesummt-Entwickelung de- Vulerlanveo von ent scheidendem Einflüsse gewesen sind, zu wählen. 2) Die Panzercorvetten sollen die Namen der hervorragendsten, zum Reiche gehörenden Staaten erhalten 3) Die größeren gedeckten Corvetten sollen die Namen der ruhmreichsten und entschei dendsten Schlachten der von Deutschland geführten Kriege tragen. Die kleineren Schiffe dieser Claffe sind nach den Namen hervorragender deutscher Feldherren, Admirale und Staatsmänner zu be nennen. 4) Die GlattdeckS-Corvetten erhalten die Namen weiblicher Mitglieder deutscher Fürsten- hänser. b) Die Dampskanonenboote sollen ans dem Thierreiche entlehnte Namen führen, »nd »war die Panzer.Kanonenboote vornehmlich nach Reptilien und Insekten, die Kanonenboote der Albatroßclaffe nach dem Namen schneller Vögel und die kleinen Kanonenboote nach kleineren vier- füßigen Raubthieren benannt werden. ») Für die Dampsavlso'S find als Namen den speciellen Dienst dieser SchiffSclasse bezeichnende Haupt- nnd Eigenschaftswörter in Vorschlag zu bringen. 7) Für die DampsyachtS behält sich der Kaiser die jedesmalige Benennung vor 8) Sämmtliche Transportschiffe sollen den Namen deutscher Ströme führe». 9) Alle Schleppdampfer find nach dem Namen der Winde zu benennen 10) Die größeren, zu selbstständiger Aktion be stimmten Torpedo-Dampfer führen die Namen hervorragender Reitergenerale der Gegenwart und Vergangenheit, und die kleineren sind nach den verschiedenen Truppen)heilen beziehungsweise Waffengattungen der deutschen Armee zu be nennen. Nachdem die Schwierigkeiten beseitigt sind, welche dem Abschluß von selbstständigen Handels verträgen feiten» de» FUrstenthum» Rumänien mit andern Mächten entgegenstanden, ist auch die deutsche Regierung mit dem letzteren wegen Vereinbarung einer Zoll- und Handelskonvention
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite