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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.06.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-06-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187006213
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700621
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700621
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-06
- Tag1870-06-21
- Monat1870-06
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.06.1870
- Autor
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Verordnung, die Abtretung von Gmndeigenthum zum Baue der Leipzig - Zeitzer Eisenbahn innerhalb deS Königlich Sächsischen Landesgebiets betreffend; vom 27. April 1870. - 65. Verordnung, die von den Privat - Feuerverstcherungsgesellschaften an die OrtSfeuerlöschcaffen zu leistenden Beiträge betreffend; vom 14. Mai 1870. - 66. Bekanntmachung, eine Abänderung deS Planes für die Anleihe der Leipzig-DreSdner Eisenbahn-Compagnie vom Jahre 1866 betreffend; vom 21. Mai 1870. - 67. Verordnung, die Abänderung einer Bestimmung in der Verordnung zum Gesetze über das Elementar-Volks- schulwesen vom 9. Juni 1855 betreffend; vom 23. Mai 1870. - 68. Verordnung, die Erlassung eines Regulativs für die Gymnasien betreffend; vom 1. Juni 1870. - 69. Verordnung, die Prüfungen im Hufoeschlage betreffend; vom 19. Mai 1870. - 70. Verordnung, die executivische Beitreibung von Gemeindeabgaben u. s. w. betreffend; vom 16. April 1870. Leipzig, dev 20. Juni 1870. Der Rath der Stadt -Leipzig. vr. E. Stephani. Cerutti. Bekanntmachung. Die neue städtische Badeanstalt oberhalb deS KopfwehrrS wird am 23 dieses Monats eröffnet. Rücksichtlich ihrer Benutzung verweisen wir auf die unter D nachstehenden Vorschriften. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, am 20. Juni 1870. vr. E. Stephani. Jerusalem. O Vorschriften für die Benutzung der städtischen Badeanstalt. 1) Die städtische Badeanstalt, deren Benutzung unentgeltlich 8) Das Ein-und AuSfteiqen darf nur auf den Treppen geschehen, gestattet wird, ist in der Zeit vom 15. Mai bis 15. September 9) Die jedesmalige Benutzung der Anstalt ist auf dre Dauer MS IahreS von Morgens 5 Uhr bis Mittags 1*/, Uhr und einer Stunde beschränkt. von Nachmittags 3*/, Uhr bis zum Dunkelwerden geöffnet. 10) DaS Mitbringen von Hunden in die Anstalt ist nicht 2) Die tägliche Schluß zeit wird durch zwei Zeichen mit der gestattet. Glocke angegeben. 3) Nach dem ersten Glockenzeichen wird Niemand mehr ein- 11) DaS Betreten der Räsenböschung und daS Uebersteigen der Barrieren ist verboten, ebenso daS Baden in den Zu- und gelaffen; nach dem zweiten haben die Badenden sich sofort aus Abflußgräben, oen Bassins und sodann mit möglichster Beschleunigung aus der 12) Auf Verlangen deS Aufseher- hat jeder Besucher der An- Anstalt ju entfernen. stalt demselben seinen Namen, Stand und Wohnung zu nennen. 4) Die Perrons, Brücken, AuS- und Ankleidestellen, Bassins 13) Den Anordnungen deS Aufsehers ist unweigerlich Folge und sonstige Räumlichkeiten der Anstalt dürfen in keiner Weife zu leisten. verunreinigt werden. 14) Widersetzlichkeiten gegen denselben oder Zuwiderhandlungen 5) Niemand darf den Andern bespritzen, untertauchen oder gegen diese Vorschriften werden mit Geld- oder Gefängnißftrafe sonst belästigen. oder auch mit dem Verbote fernerer Benutzung der Anstalt geahndet. 6) Alle- uunöthige Schreien, Lärmen und Herumlaufen in der Leipzig, am 20. Juni 1870. Anstalt ist untersagt. Der Rath der Stadt Leipzig. 7) Abwaschungen mit Seife dürfen nicht vorgenommen werden. vr. E. Stephani. Jerusalem. Bekanntmachung. DaS Baden in der, von der hiesigen Fischerinnung am Kirschwehre angelegten Badeanstalt wird hiermit bis zur erfolgten Um- plankung deS Platzes bei Strafe verboten. Unsere Executivmannschaft ist angewiesen, Zuwiderhandelnde und Solche, welche sich am Flußufer entkleidet zeigen, behufS Bestrafung, in Haft zu nehmen. Leipzig, den 20. Juni 1870. DaS Polizei-Amt der Stadt Leipzig. vr. Rüder. Bekanntmachung. In Folge deS Schleusenbamß in der PleiHengasfe bleibt dieselbe auf ca. drei Wochen für Fuhrwerk gesperrt. Leipzig, den 19. Juni 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. — vr. E. Stephani. Schleißner. Vermiethung. DaS in der I. Etage der Alte« Waage nach der Katharivenftraße heraus befindliche, aus 1 vierfenstrigen Zimmer und 2 dreifenstrigeu Zimmern bestehende, z. Z. an Herrn H. E. Schniewivd veimiethete GeschäftSloeal soll in Folge Kündigung deS dermaligen AbmieiherS vo« Weihnachten d. I. an anderweit auf sechs Jahre an den Meistbietenden vermieth-t verden. Miethlusttge wollen sich Dienstag de« 28. Juni d. I. Vormittags LI Uhr an Rathsstelle einfinden und ihre Gebote eröffnen. Die LicitatiovS- und VermieihungSbedinguvgen können ebendaselbst schon vor dem Termine eiugesehen werden. Leipzig, den 15. Juni 1870. De- Raths der Stadt Leipzig Ainanzdepntation,
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