Anzeiger. Smwlilt kr Sinigl. Bqirkizaich« md k« Rathr kr SIM SeUK M 18«. Mittwoch den 29. Juni. 187«. Abonnements - Einladung auf daS Leipziger Tageblatt. (Auflage 830Ü Exemplare.) DaS „Leipziger Tageblatt", Amtsblatt deS König!. Bezirksgerichts, und in Verbindung mit dem „Leipziger Anzeiger" Amtsblatt für den Rath -er Stadt Leipzig, beginnt mit dem l. Juli 1870 ein neues Quartal und eS werden Bestellungen in Unterzeichneter Erpedition (Johannisgaffe Nr. 4 u. 5) angenommen; auswärtige Interessenten aber wollen sich deshalb an das ihnen zunächst gelegene Postamt wenden. Der Preis beträgt vierteljährlich 11» Thlr. pränumerando, durch die Post bezogen, ohne Postaufschlag, 1?, Thlr. Ankündigungen aller Art werden eine breite oder zwei Spaltzeilen in Bourgoisschrift zu 2^ Ngr., in größerer Schrift nach Lerhältniß berechnet, für solche Inserate aber, welche auf Verlangen gleich nach dem Terte, unter dem RedactionSstriche, Platz finden sollen, ist pro Spaltzeile 2 Ngr. zu bezahlen. Jede Beleg-Nummer kostet 1 Ngr. Anzeigen werden angenommen in der Erpedition (Johannisgaffe Nr. 4. u. 5) so wie in den Wochentagen auch in der Buchhandlung von Otto Klemm (Univerfitätsstraße im Fürstenhaus) und im Local-Comptoir Hainstraße Nr. 21. Kür eine Extrabeilage find 8 Thaler Beilegegebühren zu vergüte«. UM* Das Tageblatt wird früh 6^ Uhr auSgegeben und enthält die bis zum vorhergehenden Abend eingelaufenen wichtigsten politischen und Börsen-Rachrichten 1« telegraphischen Original-Depeschen. Leipzig, im Juni 1870. Expedition des Leipziger Tageblattes. Bekanntmachung, die Zulassung inneubernerVter Holz-Cement-Bedachung als Surrogat harter Dachung betressend. DaS Ministerium deö Innern hat auf Grund sachverständiger Begutachtung beschlossen, die Holz-Cement-Bedachung aus der Fabrik der Actiencommanditgesellschaft Wilhelm Slolte St Gomp. in Limbach bei Ehemnitz unter den in der Ver ordnung vom 29. September 1859 angegebenen Beschränkungen bis auf Weiteres und vorbehältlich deS jederzertigen Widerrufs sowie mit der Bestimmung als Surrogat der harten Dachung anzuerkennen, daß jeder Lieferung dieses DachbedeckungSmaterialS die unter hier angefügte Gebrauchsanweisung in einem besonderen Abdrucke beizugeben ist. Unter HinwerS auf §. 3 jener Verordnung wird dies hierdurch bekannt gemacht. Gegenwärtige Bekanntmachung ist in den Amtsblättern abzudrucken. Dresden, den 22. Juni 1870. N Anweisung fiir die Herstellung der Holzeement-Bedachung. Die Holzcement-Bedeckung ist auf einer, für die zu erhaltende Belastung hinlänglich unterstützten und tragbaren Bretschalung oder Windelboden herzustellen. Sie hat zu bestehen aus 1) einer mindestens Zoll hohen gleichförmigen Bedeckung deS HolzwerkS (der Schalung) von feinem Sand oder diesem gleich feuerbeständigen Stoffe; Ministerium deS Innern. Für den Minister: Koerner. Fg. kohlenslugasche, Steinkohlenschlackenpulver oder dergleichen dicht zu überdecken und in die noch weiche UeberzugSmasse einzudrücken ist; 4) einer auf die UeberzugSmasse sub 3 aufzubringenden und diese gleichförmig überdeckenden, wenigstens 1*/» Zoll hohen Sand- und KieSschicht mit einer Beimischung von Lehm, welche, unter entsprechender Anfeuchtung, vollkommen nach der Dachfläche abzuebnen und leicht einzuwalzen ist. Uebrigens sind die Einfassungen an den Giebel- und Dach- säumen, welche zur Verhütung deS Herabrollens der Decklage 2) mindestens vier in gehörigem Fugenwechsel, mit Holzcement- sud 4 erforderlich, nicht au- Holz, sondern auS einem feuer- unk oder diesem gleich entsprechender Masse auf einander wetterbeständigen Material (Blech und dergleichen) herzustellen geklebten Lagen hinlänglich starken Papiere-, Pappmasse, und für die Ableitung de- von der Holzcement-Decklage ab- oder diesem gleich geeigneten Stoffe-; fließenden TagewasserS, die Dachsäume mtt entsprechend ange ll) einem Holzcement- oder diesem gleich entsprechenden lieber- brachten Oeffnungen zu versehen. zug der Decklage 8ud 2, welcher mit feinem Sande (Stein- > Die Decklage sud 4 ist stets in gutem Stande zu erhalten.