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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.12.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-12-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187512048
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18751204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18751204
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1875
- Monat1875-12
- Tag1875-12-04
- Monat1875-12
- Jahr1875
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.12.1875
- Autor
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Drscheiut täglich früh 6'/, Uhr. »SK«,»»»» «wkRu»» JohanniSgaffr 33. Mrautwortlichrr Redakteur Fr. Füttner ia Reudnitz. Vvwchstnud« d. Redacttou ,o, il—,, u»r «achmtna,» »», 4—r Uh». e der Nr die nächst. Nummer bestimmte« an Wochentagen bis Slltzr Nachmittags, an Tonn- «d Festtagen früh bis '/.S Uhr. H, deuFMatt« s>r Zuf.-Ztumch«: Otto Stemm. UniversitLtSstr. 22, Ll«t< Lösche. Hainftr. 21. pari, «rr bis Uhr. Anzeiger. QkM M WM, Lrcalgeschichtk, Handels- mid GeschiWerkchL AusUsge 1L.7L«. Adsuurnent^ret» Viertels. 4V, Mk, incl. >iirinaerlohn 5 Ms. durch die Post bezogen 8 MI. Jede einzelne Nummer 3ü Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbefvrderung 36 MI. mit Postdesürderung 45 Mt. Znserale 4aesp. BourgeoiSz. 20 Pf. Größere Schriften laut unserem Preisverzeichniß. — Tabellarischer Satz nach höherem Tarif. Reklamen aater dem 8edacllon»sirtch die Spaltzeil« 40 Pf. Inserate sind stets an d. -rpedtttou zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung pr»«nulv«r»Q<ta oder durch Postvorschuß. M 338. Sonnabend dm 4 December. 1875. 2) Zur gesMgeu Beachtung. Unsere Expedition ist morgen Sonntag den 5. December nvr Vormittags bis 1,9 Uhr geöffnet. Nxp«^lß<1«dr, ÄS« Bekanntmachung I, einig« ftra-««p»ltzeiltche Annrdnnnge» betreffend. Wir bringen hierdurch die zur Erhaltung der Ordnung, Sicherheit. Bequemlichkeit und Rein lichkeit ans den öfsentiichen Wegen. Straßen und Plätzen hier bestehenden Vorschriften in Erinnerung «,» verordnen znglcich wie folgt: 1) Jedwede Verunreinigung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze, der an denselben gelegenen Baulichkeiten und Anlagen, sowie der dorlseibst etwa befindlichen, dem öffent lichen Interesse dienenden Gegenstände, als Hallen, Buden, Stände, Gänlen u. s. w. ist verboten. 2) Jeder Grundstücksbesitzer hat dafür zu sorgen, daß der längs der Straßenfronte seines Grnudstücks befindliche Tbeil der Straße und zwar bei gepflasterten Straßen bis zu deren Mitte, bei anderen bis mit der Tagerinnne an jedem der von »nS festgestellten -ehrtage in den NachmittagSstnnden von 2 bis 4 Nhr gekehrt und vollstäudlg gereinigt werde. Hierbei ist z»r Verhütung von Staub bei trockener Witterung die z» reinigende Fläche gehörig mit Master zu besprengen und die znsammengekehrten Haufen gleichmäßig anzuseuchten. Als Kehrtage werden bis auf We tereS sestgeskllt: DienStag, Donnerstag und Sonnabend jeder Woche und falls einer dieser Tage auf einen Festtag fällt, der Tag vorher. Bet Sckmeefaü ««tz Frost hat jeder Grundstücksbesitzer längs der WtraHenfrvnte seines »renlS de» Fußweg «ud die Tagerinue vo» Gchuee «ud EtS z« retutgen, de« Schure auf der Fahrbah« aber btS z» bereu Mitte zusaiuurenzuschaufelu uud au der «ach der Slraße zu gelegeue« Sette »er Tagertuue tu Haufen brtuuen zu laffea, auch bet Glätte durch wiederholtes Streue» vo» Saud, Asche ode» Sägespäve« für Erhalt««« eiueS sicher gaugbare» Fußweges zu sorge». DaS Ausschütten von Unraly in die Schleußen-Eiafalltöcher ist verboten; anch haben die Grnpdstücksbesitzer die vor ihren Grundstücken befindlichen Straßeuschleußenrrchen fort- ^»ährend rein zu halten. in den Tagerinnen sich sammelnd« Norath ist mit dem Straßenkehricht »Hansen 'WWlmmenznbriugen »ud nicht etwa in die Linfalll-cher der Nebeuschlenßen zu kehren. tz) Kehricht, Stroh, Papiere »nd KÜchenabsälle sind nur innerhalb der oben «nter 2) geordneten Kehrzeit zu 'dem Straßenkehricht zn schütten, anderer Abraum ans den Grundstücken aber, als Asche, Banschutt, Scherben, Muschrischaalen, Steine »nd der gleichen oder Schnee und EiS, sowie der vo» dsn Dachreparatnren herrührende Ziegel« und Schieserschntt ist weder zu den Kehrichthaufen ans die Straße zu bringen noch mit dem HanSkehricht vermischt den RathSkärrnern zur Abfnhre zu geben, vielmehr lediglich aus den hier;» durch Anschlag »nd öffentliche Bekanntmachung bestimmten Plätzen abznlagern. 7) Das verlasen von Material aller Art und namentlich das Auf- »nd Abladen von Kohlen, Schutt, Sand, Erde, Baumaterialien »nd dergleichen hat in der Weise zn geschehen, daß hierbei das Ausschütten oder Abwersen auf die Straße, beziehentlich daS Lagern daselbst, vermieden wird; daS Aushäuf«n und Liegeulassen der vorberegten Gegen stände auf öffentlichen Wegen, Straßen »nd Plätzen und insbesondere vor den bet Neu- banten gestatteten Bauplanken ist unzulässig. 8) Wenn außer der regelmäßigen Kehrzelt beim Aus- und Abladen oder beim AuSpacken von Maaren oder MeubleS, beim Abtragen von Kohlen, Holz, Torf, Stroh »ad anderen Materialien die Straße verunreinigt worden, so ist dieselbe von dem betreffenden Grund- stückSdefitzer sofort nach beendigter Arbeit zu reinigen und der Abraum bei Seite zu schaffen. 4) Zum Transport von Kohlen, ToakS, Asche, Sand, Kalk, Bauschutt »nd dergleiLeu, sowie zur Abfuhre von Dünger und Jauche find vollständig dichte Gefäße, beziehentlich mit Stroh und Schutzbretern wohlverwahrte Kastenwagen zu benutzen, etwaige Straßen- Verunreinigungen aber durch diejenigen Personen, welche den Transport oder da« Absahren bewerkstelligen, selbst oder auf deren veranlassen sofort zu beseitigen. 10) Die Vornahme von ReiniguagSarbeiten jeder Art aus öffentlichen Wegen. Straßen »nd Plätzen »nd namentlich da« Spülen der Wäsche an den öffentlichen Vrnnuen «nd Ständern, da« Waschen der Wagen »ud da« AnSklopfen von Teppichen, Decken »nd dergleichen ans Straßen »nd öffentlichen Plätzen ist, resp. »nter Aushebung unserer Bekanntmachnng vom 9 Mai 1880 verboten. Znwiderhandluugen gegen dies« Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu Awuuzig Lhulern »der mit Hast bi« zu »ierzeh» Lug«» geahndet werden Leipzig, am 1. J-li 1871. De« Math »er Studt Leipzig. vr. E Stephani. ») L»r Leipziger Fahrstl,ßeu-Lal,mt- lat im Viuter. Ei« trauSulptueS Bat««. » Die Klagen über die Unterbrechung de« Fährverkehrs auf den wichtigsten Straßenlinien uuserer guten Stadt Leipzig, eine Störung, die der Schneesall verursacht hat und vorläufig noch «st — Gott sei e« geklagt — verursachen wird, fiud gewiß begründet genug. Es roerden dabei so viele Interessen geschädigt, daß an Abhülse zu beulen eigentlich Jedermann« Seche ist, weil die Nothlage eben Jeden, der nicht Stubenhocker von Beruf »der Neigung ist. auch nicht zu den Equi- pegevbesitzern gehört, auf die Finger oder richtiger «sagt aus die Zehen brennt. — Daß die Pferde- Eisenbahn allein und an sich nicht dafür verant wortlich gemacht werden kann, un« durch ihre vohUhätige Einrichtung um die im Winter anch sehr wohlthätigen «nd unerläßlichen OmnibuS-Jn- Mute gebracht zu haben, liegt aus der Hand. Daß die Direktion alle« Mögliche thna wird, wa« in ihren Kräften steht, die Verkehrs störungen z» beendigen oder abznkürzen, davon wolleu wir un« auch von vornherein überzeugt halten Sie macht jetzi auch ihre ranhe Schule der Erfahrung durch »ud wird lernen, wie man etwa doch die Mrbilden eine« Winter« wie der diesjährige vor^Wge, mit erheblichem Erfolge be- Liwpsen könne.- Kommen wir »hr mit ver- Bekanntmachung, die Eisbahnen betreffend. Wir bringen hterdnrch znr öffentlichen Keuntniß, daß wir die Fischerobermeister Herrn Hetmetch» Adolph BSfe »nd Herrn Earl August Kuetsel angewiesen haben, die Flüsse, Fluthrinaen uud Teiche hiesigen StadtbezierkS. soweit dieselben al« Eisbahnen benutzt werden, während der Däner gegenwärtigen Winter« sorgfältig zu überwachen. ES ist daher den Anordnungen derselben sowohl seiten« der Inhaber der Eisbahnen, als auch seitens der die Eisbahnen Besuchenden unbedingt Folge zu leisten Insbesondere ist daS Betreten de« Eise» und da» Schlittschuhlaufen, bevor Solche» aus der fraglichen Eisbahn von den Obengenannten für unbedenklich erklärt worden, verboten. ES baben auch d,e Inhaber der Eisbahnen auf bezügliche Anordnung und namentlich bei eingetretenem Thau- wetter den Zutritt zu ihren Bahnen ferner nicht zu gestatten »nd etwaige eisfreie oder nicht ge nügend sichere Stellen in gehöriger Weise abzusperren. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bi« zu Sechzig Mark oder mit Haft bi« z« LA Lage» geahndet werden. Leipzig, am 23. November 1875. Der Nattz der Stadt Leipzig. l)r. R§ vr. Koch. keickel. Bekanntmachung. Die Arbeiten an eingefrorenen Röhren und Gasmessern werden nicht mehr unentgeltlich, son dern nur für Rechnung der Eoninmenten auögeführt. Bezüglich ver ElnsührnngSröhren »nd der Gasmesser sind solche Arbeiten regnlativmäßig durch die Gasanstalt, bezüglich der sonstigen LeitungSröhren und Lampen durch die concessionirten GaS- Installateure «nd Schloflermeister auSzuführen ES liegt daher im eigenen Interesse der Consn- menten, die dem Froste anSgesetzten Röhren, Gasmesser »nd Brenner durch Ueberdeckungea «ud Umhüllungen möglichst zu schützen. Im klebrigen ermächtigen wir die TaSconsumenten, bei jeder vorkommenden Ga-anSströ-anng, oder bei plötzlichem und totalem verlöschen der Gasflammen sich der nächsten städtiscven Feuer- Trlegraphenstation (Meldestelle oder Feuerwache) znr Benachrichtigung der Gasanstalt zu bedienen. Leipzig, den 29 November 1875. D«S SstattzS Deputation zue GaSaustalt. Bekanntmachung. Na den hiesigen LolkSschnlen find nächste Öfter« SV provisorische Lehrerftelle« zu besetze», mit denen sür Bewerber, welche die WahlfähigkeitSprüsung bestanden haben, bet wöcheot- lich 28 Unterrichtsstunden ein jährlicher Gehalt von 1500 verbunden ist. Gesuch« find bi« zn» 24 December d. I. bei nn« eruzureicheu. Der -Rath der Studt Leip^t^. Leipzig, am 27. November 1875. vr. Koch. Refdr Bekanntmachung. Die «Lchfte -keujahruaeffe begtunt a« S. Jauuar und eudigt «it de« LS. Jauuar L87S. Der Zahltag tft der IS. Jauuar 187». Eme s. g. Vorwoche, d. h. eine Frist zum AuSpacken der Waaren und zur Eröffnung der Meßlocale vor Beginn der eigentlichen Messe, hat die Nenjahrmesse nicht. Leipzig am 15. November 1875. Der Staitz der Stadt Leipzig. vr. Koch Cerntti. Holz-Äuction. Mittwoch de» 8. Deceurber u. sollen im Forstreviere Eouuewttz ans dem Kahl, schlage in Adth. 35 I. vo« DorueittagS v Utzr ab circa 5 Raummeter eichene ßtutzschette, 162 Rm. eichene, 5 Rm rüsterne »nd N Rm. ellerne Dreuuscheite, sowie IL. »ou BoruitttagS Lv Uhr ab circa 135 starke Abraumhanfen unter den an Ort uud Stelle öffentlich auSgehangenen Bedingungen »nd der übliche» Anzahlung an den Meistbietenden verkauft werden. Zusauauaeukuust auf dem Kahlfchlage am Rödekwehre, unweit de« Schleußiger Wege«. Leipzig, am 27 November 1875.DeS -kattzS Forft-Deputatto». Bekanntmachung. Für die letzte diesjährige vorstellnng 'zum Besten de« Theater. HeusiouS - Fonds ist gewählt worden: Hans Helling, romantische Oper tu S Arte», Musik vou Marschuer. Die Aufführnug wird Moutag de» ». Dereurtzer d. I. stattfinden. Wir geben »n« der Hoffnung hin. daß diese Vorstellnng sich eine« recht zahlreichen Besuchs erfreuen werde. Leipzig, den 3 December 1875. Der DerwultuugSuuSfchuß des Theater HrusiouS-FoudS. trauen oder vielmehr mit zuversichtlicher Er- wartnvg, daß fie ihre ganze Schuldigkeit gegen über de« Publicum thna werde, entgegen. Denke man aber ans andere We»se darüber nach, den Verkehr zu sichern. Die Straße» der ooer - italienischen Städte geben »n« Fingerzeige deutlichster Art. Pserde- eiseubahuen giebt e« dort noch nicht, und doch geht der Verkehr äußerst glatt von statten In diesen lombardischen und ligurischen Städten ist sür den Wagenverkehr ,n den Straßen ganz »«gezeichnet gesorgt durch Granit- fahrbahnen d. h. Geleise von Gramtschweüen, jede länger als nufere Leipziger Trottoirschwellen, aber »ugefähr ebenso dre,1. Die Stärke ist wohl auch erheblich größer als bei unfern Bürgersteigplatten. von diesen Grnmtschweüen lausen zwei Linien, als« ein Geleise, mitten in der Straße, dazwr'chen mitten iuu« ist gewöhnliche« Pflaster. Die Wagenräder haben nun aus diesen granitnen Unterlagen eine vortreffliche Bahn, die Pferde gehen aus dem dazwischen liegenden Pflaster, uud so fährt mau in den schwersten Omaivnffeu so leicht dahin, daß e« eine Lust ist. Größere Straßen haben sogar zwei solch« Geleise, sodaß hüben und drüben Wagen derselben Wohlthat gleichzeitig sich erfreuen könne». Die Pferde be finden sich auch dabei wohl uud sehen trotz de« ihnen anserlegtrn permanenten scharfen Trab« b I» Pferdeeisrnbahn durchaus nicht so abge- dre» der unfern Kahrwslituten war, lheil« »sfenknndig noch triebe» au-, wie der Fall theil« immer ist Dabei kommt de« italienischen Straßenverkehr die Lrottoiranlage z» Hülfe »nd zu Gute. Ist eS nämlich in enger» Straßen nöthig, anSznweichen, z. B. wen« zwei Omnibusse sich begegnen, so fährt der eine, de» da« Trottoir »m nächsten ist, rnhig ans da« Trottoir hinüber, bis er am ander» Wagen vorbei ist. DaS italienisch« Trottoir ist breiter al« da« Leipziger, die Schwellen lansen läng« der Fluchtlinie der Häuser, nicht vertteal darauf stoßend, wie bei »n«. Der Verkehr der Passanten wird nicht erheblich dabei gestört Diese« AuSbiegeu der Wagen auf die Trottoir« hinüber wäre nicht möglich, wenn nicht ia Italien die sür die Fnßgäuger »estimmteo Grauitschwellea ganzi» Niveau de« Kahrkörper» lägen. Die LrottoirS bilden als» keine Erhöhnng gegen den Kahrkörper der Straße. ES hat DaS gewiß manche Vorzüge ES wird sich Niemand den Kuß vertrete«, wie bei »n« Vorkommen kann, so bald man vom Trottoir hernoter will oder muß Sollt« e« nicht möglich sein, anch in Leipzig solche Granitsahrbahnen znnächst nur sür die Haupt- straßen herznstrllen? Wie rasch ließen sich diese Bah nen daun reinigen, auch der Verkehr wäre gesichert für Droschken, Equipage» »nd — Omnibusse. Daß Omnibusse die Eoucurrevz sogar mit Eisen bahnen auShalten könne«, ,ft Thatsache, z B. wie unsere Leser in den italienischen Reisebriesen sich haben an« Genua berichten laffea, wo läng« der westlichen Riviera zahlreiche große und kleine Omnibusse verkehren, obgleich die Eisenbahn Genua-Nizza auf demselben Wege angelegt ist und täglich zwölf Züge (nach beiden Rich- tnnarn) abgehen läßt. Die GranÜbahuen scheinen für Pferde «nd Geschirr Snßerst vortheilhaft zu sein, an beiden Material zu schonen. Die Straßenpolizei sorgt aber auch dafür, daß die Anlage der Granitbahn möglichst solid s«. Die Schwellen werden von Zeit zu Zeit durch Schaarrn von rüstigen Steinmetzen «it spitzen Instrumenten, Steiumeißeln, rauh gemacht, damit die Pferde Halt darauf finden. Die Emvettnng drr Sranitplatten geschieht sorgfältig, man be festigt sie durch Cement auf dem vorher ganz uivellirten Boden „Berg und Thal", verschobene, zerbrochene, geborstene Trottoir« entweder für Pferde oder für Menschenkinder steht man ia den kleinsten Städten Italien« nickt, wohl aber bei »v« ia den Hauptstraßen, wie die Pfützen beweisen. ä propos Pfützen! Wer hat nicht die Sturz- blich« übel empfunden, die au« den Dachlrauf röhren sich über da« Trottoir ergießen? So Etwa« ist in Italien auch nicht möglich. Wohl giebt eS leider Regen und Schnee jetzt schon genng hier, aber ersterer darf die Fußgänger nicht so iueommodiren wie bei un». „Hat «an ia Italien keine Regensallröhre'?" — höre ich j srogrv. Ir wohl hat man solche Sie sind so«
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