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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.07.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-07-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187007037
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700703
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700703
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-07
- Tag1870-07-03
- Monat1870-07
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.07.1870
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Anzeiger- Amtsblatt des König!« Bezirksgerichts md des RM der Stadt VeWß. M 184. Sonntag den 3. Juli. 1870. Bekanntmachung. Dem bei dem hiesigen Bezirksgericht »«gestellten seitherigen Referendar Herrn vr. jur. Eugen Alfred Siebenhaar ist von dem Königlichen Ministerium der Justiz nach der Bestimmung der Verordnung vom 20. Februar 1867 unter V. daS Dienst- prädicat Assessor ertheilt worden. Derselbe hat hierdurch zufolge Verordnung vom 10. December 1868 (Iuft.-Min.-Bl. S. 123) die Eigenschaft eines Mitgliedes deS Gerichts dergestalt erlangt, daß er zu Sitzungen, Berathungen und Entscheidungen in Civil- und Strafrechtssachen als Richter zugezogen werden kann. Leipzig, am 2 Juli 1870. DaS Direktorium deS Königlichen Bezirksgericht-. In Stellvertretung: Vr. Lincke. Bekanntmachung. AlS JohanniSthalwachter ist an Stelle deS entlassenen Wächters Friedrich Köcher heute der bisherige Oberfeuermann der städtischen Feuerwehr Karl Ernst Wenzel von unS an- und in Pflicht genommen worden. Leipzig, am 1. Juli 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerulti. Oeffentliche Sitzungen der Stadtverordneten Mittwoch 6. nnd Freitag den 8. Juli ». o. Abends /,7 Uhr, im Saale der I. Bürgerschule. Tagesordnung: I. Gutachten deS SchulauSschusseS über die UrbungSschule für Studirende. II. Gutachten deS Bau- und LöschauSschuffeS Uber Erbauung einer Feuerwache. III. Gutachten deS BauauschuffeS über: u) Arealverpachtung an die Herren Kretzschmar u. Fiedler; d) Vor halle am neuen Krankenhaus«; e) Arealtausch mit der Gemeinde Gautzsch; ä) Verpachtung der Gärten im großen Johanuisgarten und am neuen Friedhofe; v) den Seyfferth'schen und Vmgt'schen Be bauungsplan. IV. Gutachten des Finanzausschusses über die Siadtbibliothek. V. Gutachten deS Bau- und SchulauSschusseS über: die Baupläne zur neuen Nicolaischule. VI. Gutachten de- VerfassungSau-schuffe- über: die Lehrerpensionirung. VII. Gutachten deS BermieihungSauschuffeS über: daS neue Miethverzerchniß. Oeffentliche Verhandlungen der Stadtverordneten vom 29. Juni u. e. (Aus Snmd des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Schluß.) Referent für den BauauSschuß, Herr Vicevorsteher Direktor Näser berichtete ferner über eine Nachforderung, welche in Folge veränderter Bedachung deS neuen Ioha nniSho Spital- sich vöthlg macht. Ursprünglich waren glacirte farbige Formziegel angenommen. Angestellte Erörterungen haben aber, wie der Rath sagt, sehr erhebliche Bedenken wegen Verwendung dieser Art Be dachung erregt, hauptsächlich' der Kosten halber. Auch andere- Material empfehle sich nicht, und eS sei nicht- Andere- übrig ge blieben, als sogenannte- Doppelschieferdach von englischem Schiefer zu wählen. Der Mehrbetrag dieser Ausführung betrage gegen den ursprünglichen Anschlag 3177 Thlr. 11 Ngr. 8 Pf. und hierzu erbitte der Rath die Zustimmung de- Collegium-. Im Au-schuffe waren die Mängel eine- Schieferdaches ein gehend beleuchtet worden. Deshalb und weil vom Rathe bei der ersten Veranschlagung in Aussicht gestellt worden sei, „daß die Anschlagssumme nicht erreicht werden würde," und eine einfach« Ausführung de- Baue- mit ein Grund zur Zustimmung de- CollegmmS gewesen sei, um die Mittel der Stiftung nicht un- nöthig zu verwenden, empfahl der Ausschuß einhellig, den RathL- beschluß abzulehnen. Einstimmig trat da- Collegium diesem Vorschläge bei. Ferner hat der Rath beschlossen, Herrn Roloff ein Feldstück an der Berliner Straße von 3 Ackern 63 V» LMchn, und ein dergl. von 2 Ackern 52,58 lIRthir. auf fernere 6 Jahre vom 1. April 1871 ab zu belassen, dafern Herr Roloff für erstere den Pachtzins von 133 Thlr. auf 160 Thlr., für letztere- von 56 Thlr- 16 Ngr. 7 Pf. auf 110 Thlr. jährlich erhöht, auch sich den sonstigen, ihm vom Rath zu stellende» Bedingungen fügt. Herr Roloff hat sich hiermit einverstanden erklärt, und daS Colle gium genehmigte gemäß dem Ausschußvorschlage diese Pachtpro- longatwn unter den angeführten Bedingungen. Weiter ging da- Collegium von seinem früheren Anträge wegen Verlegung de- Bauplatzes für da- Georgen hau- auf eine Parzelle in der Petscher Mark nach dem Vorschläge de- Aus schusses zurück und erklärte sich mit dem vom Rath hierfür vor geschlagenen Platze neben der Gasanstalt einverstanden, nachdem der Rath den ersteren Platz, auch au- sanirätSpolizeilichen Grün den, für völlig ungeeignet erklärt hatte. Nunmehr trug Herr Nagel Namen-deS Ausschusses für da- Industrie-, Meß- und Verkehrswesen folgenden Antrag vor: „AuS den in den letzten Tagen aufs Neue vom Rache er lassenen Bekanntmachungen über Lagerung feuergefähr licher Gegenstände ersehe ich, daß man seiten- der Behörde noch denselben Standpunkt einnimmt, von dem jene wohlfahrtS- polizeilichen Bestimmungen vor 5 Jahren getroffen wurden, ob gleich seit jener Zeit manche neue Erfahrungen über in jenen Erlassen berührte Waaren gemacht wurden, und auch der Handel mit solchen sich in mancher Beziehung anders gestaltete. Vorläufig sehe ich von einem speciellen Eingehen auf jene Verordnungen ab und will nur jetzt einen darin betroffenen Artikel herausziehen, nämlich Naphtha, auch Lig-Ro-Jne genannt. Bon diesem Stoff wurden 1865 bestimmt, nur 5 Pfund in den GeschäftSlocalitälen vorräthig halten zu dürfen und die- soll auch heute noch festgehalten werden. Wenn man nun auch nach dem Urtheil Sachverständiger nicht verkennen kann, daß Naphtha ein außerordentlich leicht brennbarer Stoff ist, dessen Lagerung eine Beschränkung wohl zu erfahren hat, so ist daS im Geschäft-locale erlaubte Quantum von 5 Pfv. jetzt, nachdem der Handel mit diesem Artikel an Ausdehnung so bedeutend gewonnen — wenn der Verordnung streng nachgegangen werden soll — einem Verbot de- Kleinhandels mit Naphtha gleich zu achten.
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