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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.07.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-07-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187007065
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700706
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700706
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-07
- Tag1870-07-06
- Monat1870-07
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.07.1870
- Autor
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Anzeiger« 4 Amtsblatt des König!- Bezirksgerichts md des Raths der Stadt Leipzig- HO 187. ^ Mittwoch den 6. Juli. 187V Bekanntmachung. Dem zeitherigen Polizei-Referendar Herrn Herrreearrn Adolph Lauhn haben wir heute die Stelle de- dritten Polizei- Affeffor- übertragen. Leipzig, den 5. Juli 1870. DaS Polizei-Amt der Stadt Leipzig. vr. Rüder. Bekanntmachung. Zur Bequemlichkeit deS sparenden PublicumS haben wir beschlossen, versuchsweise und bis auf Weitere- drei Filial - Annahme stellen für Einlagen in die städtische Sparcaffe zu errichten und zwar die erste m der östlichen Borstadt bei Herrn G. Göring in der Marienapotheke, Lange Straße Nr. 33; die zweite in der südlichen Borstadt bei Herren Gebrüder Spillner im Droguenaeschäft, Windmühlenstraße Nr. 30; die dritte in der westlichen Borstadt bei Herrn Th. Schwarz in der Liudenapotheke, Weststraße Nr. 17a. Vom 1. Juni d. I. an können daher jeden Werktag von früh 8 bi- Nachmittags 3 Uhr statutenmäßige Spar-Tinlagev von 10 Neugroscheu bis 5V Thaler daselbst niedevgelegt und die darüber ausgestellten neuen oder die schon vorhandenen alten Bücher — welche letztere gleichzeitig mit den Einlagen abzugeben sind — an folgenden Tagen leaal quittirt wieder in Empfang genommen werden: in dem ersten Filial von jedem Dienstag Mittag 12 Uhr ab, in dem zweiten Filial von jedem Donnerstag Mittag 12 Uhr ab, in dem dritten Filial von jedem Freitag Mittag 12 Uhr ab. Die Einlagen geschehen gegen Interimöquiltungen, welche letztere bei Abholung der QuittungSbücher wieder zurückzugeben sind. Zweckentsprechende Aushängeschilder werden die Annahmestellen kennzeichnen. Leipzig, den 15. Mai 1870. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schlelßner. Oeffentliche Verhandlungen der Stadtverordneten vom 1. Juli a. o. (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) In der heutigen Sitzung, welche der Herr Borsteher Advocat vr. Georgi leitete, kam zunächst ein Bericht de- Buchhalters Herrn Below über daS Leihhaus und die Sparcasse zur Bertheilung. Zur Tagesordnung übergehend berichtete Herr Adv. Ans Lütz Namen- deS BerfassungSauSschusseS über die bezüglich der Aen- derung deS NachtwächterinstitutS noch vom Collegium zu erledi genden Beschlösse deS RathS: a. vier Nachtwächter-Corporale mit einem Wochenlohn von l auözusprechen, daß die neu einzurichtenden Bezirk-wachen nicht in ! unmittelbarer Nähe der bereit- bestehenden PoltzeibezirkSwacheu ! eingerichtet würden, vielmehr deren Verbindung mit Feuermelde- stellev, wenn irgend thunlich, angestrebt würde. Herr Geheimer Rath vonWächter befürchtete, daß im Falle der Annahme deS Ausschußantrages die Sache liegen bleiben würde. Zweckmäßiger sei, bestimmt zu erklären, waS man an den RathSbeschlüssen auSzusetzen habe. Der Herr Referent entgegnete, daß die Hauptsache für den Ausschuß die Unterstellung deS Nachtwachdienstes unter da- Polizeiamt gewesen sei. Deshalb sei der Ausschuß auf die ein zelnen Vorschläge deS RathS nicht eingegangen, da vielleicht daS Polizeiamt andere Einrichtung,n wünschen könnte. d. dafern in städtischen Grundstücken nicht geeignete Räume zu finden sind, drei Localitäten als Bezirksnachtwachen zu er- mietheu und hierfür mindesten- 450 Thlr. in Ansatz zu bringen; e. für Heizung und Beleuchtung dieser Wachen 550 Thlr. zu verwenden; ä. für Mobiliarausrüstung derselben einen einmaligen Aufwand von circa 550 Thlrn. zu machen. Die NachtbezirkSwachen sollen vom 1. April e. an eingerichtet Verden. Der Ausschuß fand sich nach nochmaliger Durchberathung der RathSbeschlüsse veranlaßt, dem Collegium zu empfehlen, die RathSvorlage, soweit sie die Einrichtung und Unterhaltung von Nachtwächter-Bezirk-wachen, sowie die Anstellung von Nacht wächter - Corporalen betrisst, zur Zeit abzulehnen; sich jedoch im Allgemeinen mit einer derartigen Reorganisation einverstanden und zur Berwilligung de- daraus entstehenden Aufwandes vor- behältlich specieller Feststellung desselben bereit zu erklären unter der Bedingung, daß da- Institut der Nachtwache dem Polizei amt« unterstellt werde, indem da- Collegium für den Fall der Herr Geh. Rath v. Wächter befürwortete hierauf Zustim- 3 Thlr. 15 Nor. anzustellen, denselben auch alle zwei Jahre mung zu den RathSbeschlüssen, aber Unterstellung der Nachtwache die übliche Bekleidung zu gewähren; j unter da- Polizeiamt. Nach einer Bemerkung dcs Herrn Referenten, dahingehend, daß der Ausschuß in einigen Puncten die Ansicht de- Raths nicht theile, werden von den Ausschußanträgen der erste gegen eine Stimme, die letzten einstimmig angenommen. Auf Vorschlag deS Herrn Viceoorsteher Dir. Näser wurde in dem Schlußantrage statt „Feuermeldestelleu" Feuerwachen gesetzt. Namen- desselben Ausschusses berichtete sodann Herr Advocat WachSmuth über den Antrag der Herren Scharf und Genossen: daS Collegium möge seinen Verfassungsausschuß mit Bericht erstattung — noch vor Ablauf diese- Jahre- — über die Frage de- gegenwärtigen Verhältnisse- unserer Kirchen- gemeinde zur politischen Gemeinde beauftragen. Referent: Bei der Allgemeinheit deS Antrag- sei eS noth- wendig gewesen, die Aufgabe zu begrenzen ; die- sei vom Aus schuß geschehen, trotzdem werde er die Geduld in Anspruch nehmen müssen. Der Ausschuß habe vollständig von der Stellung der Kirchengemeinde abzuseben gesucht, nur einzelne Seitenblicke seien darauf zu werfen gewesen. Um aber da- Verhältniß der politi sche» Gemeinde zur kirchlichen richtig zu verstehen, sei eia histori- Annahme dieser Bedingung specielleren Vorschläge« entgegensetze; scher Rückblick vöthig. Schon seit der Resormation seien beide dem Rathe dabei zur Erwägung auheimzugeben, ob nicht die Zeit Gemeinden vollständig getrennt gewesen, da aber daS Land vor- de- Dienstantritt- der Nachtwächter auf eiue etwa- spätere Zeit i wiegend lutherisch gewesen, so seien die Verhältnisse vielfach in- hmauSgeschoben werde« könnte, sowie dem Rathe de» Wunsch, einander geflossen. Obwohl die Verfassungsurkunde vorgeschriebe«,
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