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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.07.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-07-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187007141
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700714
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700714
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-07
- Tag1870-07-14
- Monat1870-07
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.07.1870
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Anzeiger AmMM tzi Simgl. LniMntchlk Md der AM dn Stadt SchM M ISS. Donnerstag den 14. Juli. 1870. Bekanntmachung. In der Nacht vom 7. zum 8. dieses MonatS ist der Bahnwärter der Thüringer Eisenbahn Johann Christian Grunert auf der Bahnstrecke zwischen GohliS und Möckern in der Nähe der Wärterstation Nr. 7 mit schweren, anscheinend von Messerstichen henührenden Kopfverletzungen besinnungslos zwischen den Geleisen liegend aufgefunden worden und in Folge dieser Verwundung am 10. MtS. verstorben. Ich bitte dringend um Miltheilung aller auf die verübte Tödtung etwa Bezug habenden Wahrnehmungen, welche zur Er mittelung deS ThärerS führen könnten, insbesondere um sofortige Anzeige, dafern Jemand dem Verstorbenen zw.schen 11 und 12 Uhr m jener Nacht, allein oder in Begleitung anderer Personen, begegnet sein sollte. Leipzig, den 13. Juli 1870. Der Staatsanwalt. Löwe. Bekanntmachung^ ES sollen daS Gewaudgäßche«, die Ritterstraße und die Sterrrwarterrstraße vom 25. Juli d. I. ab neu gepflastert werden. Um etwaige Wiederaufreißungen der Neupflasterung zu vermeiden, werden diejenigen Hausbesitzer, bez. deren Bevollmächtigte, welche GaS- oder Wasserleitungen in ihre Grundstücke einzuführen beabsichtigen, aufgefordert, derartige Anlagen rechtzeitig und bevor die Neupflasterung die betreffenden Grundstücke erreicht, bewirken zu wollen. Leipzig, den 11. Juli 1870. DeS RathS Deputation zum Straßenbau. Oeffentliche Verhandlungen der Stadtverordneten vom 8. Juli u. e. (Aus «rund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Au- der Registrande theilte der Herr Vorsteher vr. Georgi ein RathSschreiben über Verpachtung der Jagd auf Petzfcher Mark mit. Herr Barth hält die Sache nicht für so dringlich, daß sofortige Beschlußfassung sich nöthig mache. Verweisung an den Oekonomie- und Forstausschuß wurde be schlossen. Zu dem RathSbeschlufse, den'Verkauf der Parzelle Nr. IV. an der Pfaffendorfer Straße an Herrn Advocat von Zahn betreffend, wurde gegen 5 Stimmen Zustimmung zu ertheilen beschlossen. Zur Tagesordnung übergehend, berichtete Herr Vicevorsteher Direcior Raser NamenS vrs Bau- und LöschauSschufseS über Lrvauung einer Feuerwache. Der Beschluß deS RatheS geht dahin, auf dem Areale deS LagerhofeS eine Gebäude für eine Feuerwache mit eingebauter Brandmeister-Wohnung für die Summe von 9800 Thlr. ü Conto Siammvermözen m erbauen, daS Eigenthum der dazu erforder lichen ca. 600 lUEllen aber beim Lagerhofe zu belassen, dagegen dem letzteren den ursprünglichen AnkaufSwerth von 2 Thlr. pro llClle mit 4 X jährlich zu Lasten deS LöschwesenS zu verzinsen. Der Rath glaubt durch diesen Bau den begründeten Klagen über die Mängel deS der freiwilligen Feuerwehr überwiesenen Wach- loealS in der Georgenhalle abzuhelfen. Auch würde durch den Bau ein erheblicher Mehraufwand nicht erwachsen, da nach Ver breiterung deS BrühlS der Miethbetrag für daS jetzige Local sich erheblich steigern dürfte. Den Einbau der Brandmeister-Wohnung aber, welcher einen Aufwand von 1800 Thlrv. erfordert, hält der Aath im Interesse deS Dienstes für nöthig, weil jetzt bei Alarmiruvg der Feuerwehr der Brandmeister allemal erst auS seiner Wohnung abgerufen werden muß, somit später an der Brandstelle eivtreffen kann und mithin außer Stande ist, die ersten Anordnungen zu treffen, welche gerade von besonderer Wichtigkeit sind. Die vereinigten Ausschüsse hatten sich einstimmig dahin erklärt, daß die Errichtung einer Central-Feuerwache im Sinne des RathS nicht nöthig sei, und empfahlen einhellig dem Collegium: den Aath zu ersuchen, derselbe möge darauf Bedacht nehmen, daß nach Wegfall deS ThurmeS der Wasserkunst zum Trocknen der Schläuche entweder vorhandene geeignete Baulichkeiten Verwendung finden, oder durch Erbauung eines TrockemhurmeS hierfür Bor snrge getroffen werde. Wegen der Feuchtigkeit bez. Unzugänglichkeit der Feuerrequisiten- ocale in der I. Bürgerschule bez. im Gewandhause soll dem Rathe anheimgegeben werden, bei Erbauung einer neuen Feuerwache aus Beschaffung geeigneter Lokalitäten hierfür bedacht zu sein. Ferner soll beim Rathe beantragt werden, daß derselbe für die freiwillige Feuerwehr ein leichtes einstöckiges, nur die noch- wendigsten Räumlichkeiten enthaltendes Gebäude errichte, und Hier iber erntretenden Falls, so wie evemuell Uber die Erbauung eines TrockenthurmeS und eines Schuppens für Requisiten, welche viel- eicht bei Erbauung des Gebäudes mit angebracht werden könnten, dem Collegium weitere Vorschläge mache. Gegen die Einrichtung der Brandmeisterwohnung hatten sich die Ausschüsse allseitig ausgesprochen und dem Collegium em pfohlen, dem Rathe zur Erwägung anheim zu gebt«, dem Brand meister eine Wohnung im Stockhaufe anzuweisen. Den in Aussicht genommenen Platz anlangend, hielten die Ausschüsse die gewählte Gegend allerdings für geeignet und em pfahlen, daS Collegium wolle dem Rathe sein Einverständniß hiermit erklären, jedoch die Erwartung außsprechen, daß durch richtige Benutzung desselben daS beantragte Gebäude nebst Schuppen und Trockenthurm in nicht unschöner Weise zur Ausführung g,lange. Der Referent bemerkte, daß entgegen dem Inhalt des RathSschreibenS die Feuerwache nicht für die freiwillige Feuer wache, sondern für die Feuerwache in der Magazingasse ei baut werden solle, während die letzteren Localitäten für die freiw llege Feuerwehr dann disponibel werden würde. Die Behauptung deS RathS, daß Miethlocalitäten für die freiwillige Feuerwehr nicht zu beschaffen seien, könne kaum als zutreffend bezeichnet weroen, da der Rath für die neu zu errichtenden Nachtwächt^rbezirkswachen Locale zu ermiechen beabsichtige. Die Brandmersterwotznung sei durchaus im Hause nicht nöthig, zweckmäßiger müsse dann eine Wohnung im Slockhause bezeichnet werden. Amtswohnungen müssen überhaupt wegen ihrer Kostspieligkeit in der Anlage und Unterhaltung möglichst vermieden werden. Herr Nagel war mit dem gewählten Platze einverstanden, da daS Risico des Lagerhofs ein sehr bedeutendes sei. Aber ein mehrstöckiges Gebäude mit Wohnungen könne in der Nähe deS LagerhofS nicht errichtet werden, weil dann die Versicherungs gesellschaften eine höhere Police beanspruchen würden, sicherlich ^ bis */, per Mille. Namentlich sei bei Erbauung eines Trocken- IhurmS darauf Rücksicht zu nehmen, daß derselbe möglichst ent fernt vom Lagerhofe aufgeführt würde. Herr Wilhelmy erklärte sich gegen die AuSschußbeschlüffe und hält im Interesse der freiwilligen Feuerwehr die Erbauung eines kleinen Gebäude- für geboten, um so mchr da dieses kernen unschönen Anblick gewähren würde und eine Gefährdung deS LagerhofS nicht zu befürchten stehe. Er glaube vielmehr, daß dir
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