Anzeiger« Amtsblatt des König!« Bezirksgerichts md des Raths der Stadt Leipzig« UHO. Dienstag den 19. Juli? - ^ 187V. Bekanntmachung. Da in Folge Allerhöchster Ordre die Mobilmachung der Armee ausgesprochen ist, so werden alle Reservisten und Landwehrleute de- diesseitigen Bezirke-, welche augenblicklich außer Controlle stehen oder in daS Ausland beurlaubt sind, aufgefordert, sich beim nächsten Landwehr-Bezirks-Commando oder beim nächsten BezirkSfeldwcbel zu melden. Leipzig, den 16 Juli 1870. 1 Bataillon (Leipzig) deS Königl. Sachs. 7. Landwehr-Regiments Nr. 10V. von Süßmilch-Hörnig, Major z. D. und Bezirks-Commandeur. Bekanntmachung. Das GeschäftSlocal deS Königlichen Landwehr-Bezirks-CommandoS befindet sich von heute an Pantheon, Dresdener Straße. Dasselbe ist von früh 6 Uhr bis Abends 10 Uhr ununterbrochen geöffnet. Leipzig, den 16. Juli 1870. Königliches Landwehr-Bezirks-Commando. von Süßmilch-Hörnig, Major. Bekanntmachung, die Reichstagswahl betreffend. Behufs Aufstellung der ReichStagSwahllistm werden von morgen ab in die einzelnen Grundstücke der Stadt von unS Frage bogen gesendet werden, in welche alle diejenigen hier wesentlich wohnhaften, wenn auch vorübergehend abwesenden, männlichen Personen mit Vor- und Zunamen nach Stand und Gewerbe einzuzeichnen sind, welche daS 25. Lebensjahr erfüllt haben und An gehörige eines der norddeutschen Bundesstaaten, einschließlich deS Königreich- Sachsen, sind. Die Hausbesitzer oder deren Stellvertreter haben diese Fragebogen den Abmiethern, letztere ihren etwaigen Aftermiethern zuzu stellen; die Fragebogen sind genau nach der denselben vorgedruckten Anweisung auSzusüllen und bei Vermeidung von 5 Thlr. Gelv- veziehevtlich entsprechender Gefängnißstrafe, längstens binnen 2 Tagen vom Tage der Zusendung an gerechnet von 8—12 Uhr Vormittag- und von 2—6 Uhr Nach mittag- im hiesigen Einwohnerbureau ReichSstraße Nr. 53/54 von den HauSeigenthümern und deren Stellvertretern persönlich oder durch Beauftragte, welche über die Hau-bewohner genaue Ln-kunft zu erlheilen vermögen, abzugeben. Jeder Wähler hat sich übrigens nur in dem Fragebogen deS Hause-, in welchem er wohnt, einzutragen. Leipzig, den 18. Juli 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schlerßner. Bekanntmachung. DaS 25. Stück deS diesjährigen Bundesgesetzblattes deS Norddeutschen Bunde- ist bei unS eingegangen und wird bi- zum 4. künftigen Monat- auf dem RathhauSsaale zur Kenntnißnahme öffentlich auShängen. Dasselbe enthält: Nr. 524. Verordnung, betreffend die Einberufung de- Reichstage- de- Norddeutschen Bunde-. Vom 15. Juli 1870. Nr. 525—29. Die Ernennung von Consuln und Viceconsuln deS Norddeutschen Bundes zu St. John- (New-Found- land), Ostende, Antwerpen, Chinandega (Nicaragua), Hiogo (Japan), Chefoo (China), Nmtschwang (Chma), Swatow (China). Leipzig, am 18. Juli 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Bekanntmachung. Die Besitzer oder Administratoren hiesiger Häuser fordern wir hiermit auf, sich von heute an Vormittags zwischen 8 und 12 Uhr oder Nachmittags zwischen 2 und 6 Uhr in unserem Quartieramte (RathhauS, 1. Stock) einzufivden, um mit ihnen unsere, die Miethbewohuer fammt Miethzinsen betreffenden Quartierbücher durchzugehev. Wir erwarten, daß dieser Aufforderung unverzügliche Folge geleistet wird. Leipzig, den 17. Juli 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Lamprecht. Bekanntmachung. Dem Beamten de- städtischen QuartieramteS Herrn Johanne- Carl Friedrich Lamprecht haben wir da- Dienstprädical ,/O»artieramtS-Inspektor" beigelegt. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, am 17. Juli 1870. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Wir machen die hiesigen Einwohner darauf aufmerksam, daß Einquartierung von Truppen von unS in der Regel vorher nicht «gesagt werden kann, da deren Ankunft unS selbst oft nur kurz vorher angezeigt wird, ja mitunter ohne alle Anzeige erfolgt, im ürorigen von dem Commandireuden zunächst bestimmt wird, wohin die Truppen gelegt werden sollen. ES hat daher jeder Bet hei ligte sich stet- gefaßt zu halten, Einquartierung ohne Weitere- aufzunehmen. Leipzig, dm 16. I«l, 1870. Qnartierarnt deS RathS zu Leipzig.