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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.08.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-08-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187008029
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700802
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700802
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-08
- Tag1870-08-02
- Monat1870-08
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.08.1870
- Autor
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Anzeiger SmlMM dir Kinigl. Bqirkkjliichir Md dir Aath» dn Stadt SiWa. M 211. Dienstag den 2. August 187«. Bekanntmachung. Am Mittwoch den 3. August d. I. Vormittag- bleiben au- Anlaß de- vom Königlichen CultuSministerium angeordneten außer- ordeuilichen Gottesdienste- alle unsere Expeditionen mit Ausnahme des QuartieramteS geschloffen. Wir dürfen erwarten, daß an diesem Vormittage jeder geräuschvolle» und den Gottesdienst störende Verkehr vermieden wird. Leipzig, am 30. Jul: 1870. Der -lat- -er Stadt L-ivztg. —^ , , vr. Koch. Schlei ßner. Bekanntmachung, -te Anmeldung -er -ülfSbe-ürftigen Familien von Unterofficieren und Mannschaften der aetiven Armee. Aus Anordnung de- Königlichen Krieg-Ministerium werden die hier wohnhaften unterstützungsbedürftigen Familien von Unter officieren und Mannschaften der aetiven Armee (für die Familien der einberufenen Reserve- und Landwehrmänner ist bereit- anderweitig gesorgt) aufgefordert, sich unter Beifügung der Trau- beziehentlich Taufscheine und Bescheinigung ihrer Belürftigkeit Mt genauer Angabe der Namen und de- Alter- der Frau und der Kinder, sowie de- Namen-, der Partei (Regiments, Bataillon-, Compagnie u. s. w.) und de- Grade- de- Manne- schleunigst bei un- schriftlich zu melden. Leipzig, den 30. Juli 1870. Der -lat- der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Die Bundes-Anleihe von WO Millionen Thalern soll an den beiden Tagen nächste Mittwoch und Donnerstag, den 3. und 4. August dieses Jahre in allen Staaten de- Norddeutschen Bunde- zur öffentlichen Subscription aufgelegt werden. „ES handelt sich" — wie die betreffende Bekanntmachung de- Bunde--Kanzler- besagt — „darum, den verbündeten Regierungen die umfangreichen Mittel zu schaffen, welche nöthig sind, um den Krieg zur Verteidigung unsre- Vaterlandes nachhaltig zu führen. Die- ist nur möglich, wenn alle Claffen der Bevölkerung mit patriotischer Hingebung zur Erfüllung der Aufgabe zusammen wirken. ES ist daher zur Begebung der Anleihe der Weg einer allgemeinen Subscription gewählt worden, durch welche einem Jeden Gelegenheit geboten wird, sich nach Maßgabe seiner Mittel zu betheiligen." Die Unterzeichnete DarlehnScgsse, zu Annahme d,e-fallstger Subskriptionen im Königreiche Sachsen hier beauftragt, wird sich in Folge dessen an besagten beiden Tagen von 8 Uhr Vormittag- bi- 7 Uhr Abend- hierzu bereit halten und macht Solche- mit dem Bemerken bekannt, daß die hierauf bezüglichen Subscription-- Formulare, au- denen gleichzeitig die Bedingungen der Subscription zu ersehen sind, schon die Tage vorher an der Caffenstelle entnommen werden können, die Lotterie-DarlehnS- Caffe auch auiorisirt Leipzig, den Wegen der 30. Juli t. August 1870. Zur Nachricht. Königliche Lotterie - DarlehuS - Caffe. Ludwig Müller. Göbel. zn« S. und 4. Angust d. I. auberaumten Subscription zur Bunde--Krieg--Anleihe bleibt die Lotterie-Darlehn-caffe für andere Geschäfte an diesen beide« Tagen geschloffen. Leipzig, den 31. Juli 1870. Königliche Lotterie-Darlehn-caffe. Ludwig Müller. Bekanntmachung. Unser Bureau bleibt Mittwoch de» 3. dieses in den Vormittagsstunden geschloffen. Leipzig, den 1. August 1870. Die Vorschust-an- der Stadt Leipzig. Oeffentliche Verhandlungen der Stadtverordnete« vom 20. Juli. (Auf Grund de- Protokolls bearbettet und veröffentlicht.) (Fortsetzung und Schluß.) Nach einer weitern Zuschrift hat der Rath, um den durch den Krieg mit Frankreich hervorgerufenen Creditstörungen und deren Nachtheilen für «nseru Handel- - und GewerbSstaud zu begegnen, beschlossen, ebenso wie 1866 eine Vorschußbank unter Garantie der Stadt zu errichten und derselbe» da- gleichlautende Statut zum Grunde zu legen, welche- durch Decret der köuigl. Staats- reaieruug vom 26. Mai 1866 bestätigt worden ist, uur mit der AdLuderuna, daß der in dem ungezogenen Stcttut bestimmten -X Verzinsung der Gchuldscheiue und der Vorschüsse eiue 7-lige substituirt wird, um den Creditnehmern soviel al- möglich Geld gewähren zu können, und ersucht um die Zustimmung der Stadt verordneten hierzu. Der Herr Vorsteher schlug die sofortige Berathuvg vor und fügte hinzu, daß da- Comite 1866 emen ausführlichen Rechen schaftsbericht abgelegt und sich hierbei gegen Beleihung von Hypo theken ausgesprochen habe. Auch sei im Interesse de- kleinere» Gewerbestandes 1866 da- Ersuchen an den Rath gerichtet, daß nicht alle Vorschüsse mit 100 Thlr. auSgehen müssen. Ausnahms weise habe der Rath die Theilung gestattet und deshalb stelle er die Anträge: 1) dem Rathe zur Erwägung anheim zu geben und sich im Voraus damit einverstanden zu erklären: daß nach der im Jahre 1866 gemachten Erfahrung die Beleihung von Hypo theken ausgeschlossen werde; 2) den Rath zu ersuchen, eiue ausnahmsweise Theilung dH 4' s I l ' ^ t . s'.. st ^ - kl . r. » >
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