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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.08.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-08-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187008040
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700804
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700804
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-08
- Tag1870-08-04
- Monat1870-08
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.08.1870
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7135 ldy, § «lr- vollq »vstte ' ^ rvie. ^ er, i lvkl. liNilz Mer rhin vdirl )v>Lch, »udkv. ' seit, erde,. Ntte, rr ei, onde, eruva -r der v uvd t de» 8«>, t ein- l, daß chritf. mwel! e de» « da- ;uM. lstM LvdtS- ds im l, dev iplo- > Die vndev h evt- ln das »äblich. rlavde, l Vn- ch die ttischer letzen 8 Sch fte des Höfen Streit, »t stet- ie Ein- neg ist che die kt oder durch- in, ob n soll, solche« ruppeu »er etve hervor« melle» ilchees ne sich ichtigea bisher 9 fort- schlage a Ser« rupp« ,d rück* persöv* ik vo« Kirche verD Depo- fragte«, Dis Maßregel, welche die Regierung iu dieser Augelegeuheit ge» tröffe», steht im Widerspruch mit de« Priucipieu deS Parlamen- tarr-mu-. Um sie zu vnurtheileu, ist eS uicht nothweudig, daß van Katholik sei; eS genügt Franzose zu sein und zu wolle», daß die VolkSregierung an die Stelle eine- Regiment- der Plötz liche» Eingebungen und Ueberraschuvgeu trete." * Leipzig, 3. August. Wie schon in voriger Nummer gemeldet, ist für den Bezirk des XLI. ArmeecorpS, mit dem Sitze in Dresden, der General-Lieutenant, Staat-- und Kriegsminister v. Fabrice zum General-Gouverneur ernannt worden. Jedem General- Gouverneur ist eine sehr bedeutende Machtvollkommenheit beigelegt. ES liegt ihm die Erhaltung der militärischen Sicherheit in den zu seinem Befehlsbereiche gehörigen LandeStheilen ob. Zugleich hat derselbe die iu den Bezirken der betreffenden Generalcommavdos etwa erforderlich werdenden neuen Formationen zu leiten und die Wirksamkeit der stellvertretenden Behörden fördernd zu überwachen. Die stellvertretenden commavdirenden Generäle sind den General- Gonverneuren unterstellt. Die General-Gouverneure leiten sämmt- liche Milttair-Angelegenheiten innerhalb ihres Befehlsbereichs, haben jedoch in den Wirkungskreis der stellvertretenden comman- direuden Generale nur insoweit einzugreifen, als die Verhältnisse die- unbedingt geboten erscheinen lassen. Der General-Gouverneur kauu im Interesse der LandeSsickerheit — wenn Gefahr im Ver züge, ohne vorherige Anfrage —Veränderungen in der Bestimmung und Dislocation der in den betreffenden Bezirken befindlichen Truppen anordnen, und erforderlichen Falles die Zusammenziehung der nicht formirten aber planmäßig vorgesehenen Truppenkörper selbstständig verfügen. Mit den obersten Verwaltungsbehörden der betheiligten Bundesstaaten hat der General-Gouverneur sich durch Vermittelung der stellvertretenden commandirenden Generale in fortdauernder Verbindung und förderlichem Emverfländniß zu er halten. In denjenigen Bezirken, in welchen auf Grund deS Artikel- 68 der Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 26. Juli 1867 der Kriegszustand durch den BundeSfeldherrn «klärt wird, geht die vollziehende Gewalt an den General- Gouverneur über. Die Civilverwaltungs- und Gemeindebehörden haben in diesen Bezirken den Anordnungen und Aufträgen desselben unbedingt Folge zu leisten. Eber, so stehen dem General-Gouverneur daselbst die übrigen den commandirenden Generalen beigelegten Befugnisse zu und ist derselbe insbesondere befugt, die Artikel 27 uud 48 der Verfassungs-Urkunde des Königreichs Sachsen, bez. der Gesetze, die Presse betreffend, vom 24. März 1870 (tz. 1, 19), das Vereins- und Versammlungsrecht betreffend, vom 22. November 1850, (§ 1 fg., 13. 15, 18 fg ), das Verfahren bei Störungen der öffentlichen Ruhe und Sicherheit betreffend, vom 10. Mai 1851 (§ 2, 12), der Ordonnanz II. Theil vom 19. Juli 1828 (§. 7) und deS Revidirten Strafgesetzbuchs, sowie der Revidirten Strasproceßordnung vom 1. Oktober 1868 (Art. 196—210) zeit- und districtweise außer Kraft zu setzen. — Fürst Heinrich Xl. von Pleß. durch Allerhöchste CabinetS- Ordre Sr. Majestät deS Bundesfeldherrn vom 20. Juli 1870 zum Comunffar und Militair - Inspkcteur der freiwilligen Krankenpflege bei dem Norddeutschen Bundesheere ernannt, hat zum Zwecke der einheitlichen Leitung der freiwilligen inter nationalen HülfSthätigkeit den Generalmajor a D. Freiherrn von Reitzeustein zum Delegirten für daS Königreich Sachsen defignirt. — Das „Dresdner Journal" Heilt Folgendes mit: Sicherm Vernehmen nach beabsichtigt daS königk. Kriegsministerium in verschiedenen Theilen des Landes Reserve-Militärlazarethe «urichteu zu lassen. Die Gesammtzahl der Betten für dieselben ist auf 5000 veranschlagt, wovon 2000 nach Dresden, 1200 nach Leipzig, 700 nach Zittau, 300 nach Bautzen, 300 nach Großen hain, 300 nach Chemnitz uud 200 nach Wurzen gelegt werden sollen. Außerdem dürften zwei Reservelazarethe für ReconvaleS- cente zu je 100 Betten in Schueeberg und Marienberg errichtet werden. -Da- CultuSministerium erläßt folgende Verordnung: „Nach H. 141 der Verordnung vom 24. Drcember 1866 baben bedürf tige Ehefrauen von zum Dienst einberufenen Reservisten uud Landwehrmännern, um die in §. 26 des Gesetzes vom 21. Drcember 1866 geordnete Unterstützung erlangen zu können, für sich und ihre Kruder Trau- und Taufscheine beizubringen. Obwohl Man vorauSsetzt, daß die Geistlichen und Kirchenbuch führer, wenn sie um Ausfertigung dieser Zeugnisse angegangen werden, Kosten dafür vicht fordern würden, so findet Man doch für angemessen, hiermit ausdrücklich anzuoronen, daß die oben gedachten Nachweise mit Rücksicht auf den Zweck, zu welchem sie verlangt werden, den Betheiligten in kürzester Form und un entgeltlich zur Berfüaung gestellt werden." ? Leipzig, 3. August. „Den verbündeten Regierungen die umfangreichen Mittel zu schaffen, welche nöthig sind, um den Krieg zur Vertheivigung unsere- Vaterlandes nachhaltig zu führen, ist nur möglich, wenn alle Classen der Bevölkerung mit patriotischer Hingebung zur Erfüllung der Aufgabe zusammen» wirken." Möchten diese Worte au- der Bekanmwachung de- Bundeskanzler- über die BundeS-Anleihe wohl beherzigt werden — auch von Denen, die nicht über große Mittel leicht verfügen können, die vielleicht erst genau Mit ihrer C^ffe zu Rache gehen müssen, ob sie sich an der Zeichnung b.'ihnligeu und die Einzahlungen in den vorgeschriebenen Fnsten rach und nach werden leisten können. Sie bilden ja die große Mehrzahl. Möge keiner denken: auf dich komun'S nicht an. Das deutsche Heer, da- unsere Grenzen schützt, besteht auch nur au- Einzelnen. Aber Deutschland erwartet, daß jeder Einzelne seine Schuldigkeit thue, draußen im Felde wie hier — jeoeS auf seinem Posten! * Leipzig, 3. August. Ein sächsischer Landsmann schreibt unS auS Mainz: Zu unsrer größten Freude trafen am 25. Juli 100 Mann königlich sächsischer Truppen aller Waffengattungen (Quartiermacher) hier ein. Al- ich Kunde davon erhell, ließ ich mir gleich angelegen sein, dieselben in daS Local unsres Ver eins Saxonia einzuladen, da wir gerade Vereivsabend hatten, und dieser Einladung leisteten sie auch alle Folge. Ih kann Ihnen die Freude gar nicht beschreiben, w.lche da herrschte, so» wohl von unserer, wie auch von Seiten unserer Landsleute; eS war ein herrlicher Abend, wie wir in Mainz noch keinen erlebt haben. Manche begeisterte Rede wurde von uns, sowie von einigen Sergeanten und Unterofficieren gehalten, auch mehrere Hoch- auf unfern allverehnen König aufgebracht. O wie freuten sich die Militairs, als sie daS Bildnisr Ihrer Majestäten deS König- uud der Königin, sowie das sächsische Wappen in unser« VereinSlocal erblickten! Manches Faßchen Bier, welche- wir auf- legen ließen, wurde geleert und auf den glücklichen Sieg, den wir hoffen, getrunken. Es war Morgen- 2 Uhr, als wir unsere Landsleute nach der Caserne, wo sie ein quartiert waren, geleiteten. (In einem Mainzer Blatt lieft man folgendes Inserat: ,Den lieben Landsleute« im Verein Saxonia" herzlichen Dank für liebevolle Aufnahme. DaS sächsische Schützenregiment.") * Leipng« 3 August. Gestern Abend fand im Eldorado ein« zahlreiche Versammlung jüngerer und ält:rer Männer statt, welch« einen Verein bilden wollen, um sich mit Anlehnung an die diesigen Militair- und Sladtbehörden durch freiwillige Waffen- und Dienftü düngen siweit kriegStüchtig ouSzu- dilden, daß sie auf den ersten Ruf, wenn »s notb hut, als Ersatz in die Feldarmee eintreten können. ES bildete sich ein Ausschuß (vorläufiges Bureau: Bauhofslraße Nr. 1 prrt-rre), welch r die Förderung und Vertretung dcS Unternehmens, dem gewiß die Zustimmung und Unterstützung aller vattrläadisch gesinnten Mit bürger nickt fehlen wird, in die Hand nimmt. Es ist berenS eine zahlreiche Theüvahme unserer hiesigen noch waffenfähigen, aber zur Zeit nicht mllitanPflichtigen Männer vsiHanken. Der Aus schuß beruft zunächst zu weiteren Mitthellungen diejenigen, wrlcke militairfrei oder doch auS älteren Jahrgängen nur zur Eisotz- reserve pflichtig sind zu pünctlrck 8 Uhr un» diejenigen jüngeren Männer, welche demnächst zur Mllitanpfl chU isturg herangezogeu werden, zu 9 Uhr Donnerslog im Eldorado zusammen. (S. In serat im heutigen Tageblatt.) r. Leipzig, 3. August. (Andcrweiter Bericht.) Das Comite für Anwerbung von Freiwilligen, welche im Falle deS Bedarfs in daS Heer eintreten und zu diesem Behüte sich schon jetzt kriegsferlig macken wollen, hatte am gestrigen Abend im „Eldorado" eine allglmeine Brrsannnluua veranstaltet. Nah« au zwei hundert junge Männer auS all n Kreisen der lärger lichen Gesellschaft, im Atter von 18 bis 30 und noch mehr Jahren, waren auf den an sie ergangenen Ruf erschienen. Maler Krötzsch eröffnete die Versammlung, indem er vorerst deren vor bereitenden Charakter betörte und dann über düj wgen Scknitte referirte, welche daS provisorische Comits in G stalt von Ver handlungen mit der hüsig'N M litcurbcbö'de g-than babe. Herr Oberstlieutenant von Sühnulch-Hörnig sei d^n Intentionen des Eomtte's auf das Freundlichste und Bereitwilligste entglg?n ge kommen, habe seine Verwendung bei der hüsiaen königl. Com- mandantur, bez. brr dem Kriegsminifterium b stimmt zugesichert, jedoch auch aufgefordert, daß man die Thä igkeit vorerst nur auf diejenigen Mannschaften erstreck?. welche aus irgend einem Grunde militairdierislfrei sind; von denjenigen Leuten, welch' sich noch zu stellen haben, und die die Mrlitairb» Hörden zu jeder Stunde selbst einberufen können, wolle man abseben. Herr v Siismrlck Hab: sich die Unterstützung SettenS der StaatSregurung für den j tz gen Augenblick so gedacht, daß zum Eimxerciren der Freiwilligen llnterofficiere der activen Armee gegen eine geringe Vergütung an dieselben zur Berfüaung gestellt werden. Dies; M'ttheilungen fanden bei der Mehrzahl der Versammlung Beifall und nur unter den jüngeren Anwesenden regte sich einiges M ßoergnügen daß auf ihre Mitwirkung verachtet werden solle. Emer 'Heer Sprecher brachte die an und für sich gewiß beochienswerche Id e zum Aus druck, daß, wenn sie auch noch ihre M'tttairpfttcht ableisten müßten, eS doch gewiß von Nutzen sein müsse, zur Ze,t der Ein ziehung bereits auSexercirt zu sein. Prof. On. Birnbaum setzte mit klaren zündenden Worten nochmals die Sachlage in ihrem vollen Einste auseinander und bezeichnet« die Auffasiong alS die
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