Anzeiger. Amtsblatt ikS Nicht, BqtMgmchtS Md KS Raths dar Stadl Lchjta. 221 Dienstag dm 9. August. 187«. Bekanntmachung, die weiteren Zahlungen auf die BuudeS-KriegS-Anlethe betreffend. Da amtlichen Nachrichten zufolge eine Reduction der bisher bewirkten Zeichnungen dieser Anleihe nicht eintritt, so wird e- zweckmäßig erscheinen, für die bevorstehende Einzahlung nachstehende Punkte der jedem Verpflichtungsscheine angedruckten SubscriptionS- Bedingungen hier noch besonders in Erinnerung zu bringen. §. 7. Die baaren Anzahlungen, sowie die an ihrer Stelle hinterlegten Effectencautionen verfallen zu Gunsten der Bundes» cafse, wenn die beiden ersten im H. 9 bezeichneten Einzahlungen nebst Stückziusen zur vorgeschriebenen Frist nicht voll ständig geleistet werden. § 8. Bei der am 1. September fälligen Einzahlung wird die baare Anzahlung^, einschließlich einmonatlicher Zinsen ihres Betrages zu 5 Procent pro Jahr, auf den einzuzahlenden Betrag verrechnet, die Cffectencaution zurückgegeben. Für die Erfüllung der weiteren durch die Zeichnung übernommenen Verpflichtungen haften dann die beiden ersten Einzahlungen in derselben Weise, wie die ursprüngliche baare Anzahlung oder Cffectencaution. §. 9. Die Subscribenten sind verpflichtet, die Einzahlungen auf je 100 Thaler Nominalwerth zu leisten: am 10. August mit 10 Thalern, - 1. September - 20 - -1. October - 15 - - 1. November - 20 - - 1. December » 28. - nebst den nach §. 4. zu berechnenden Stückzinsen. 15 dem Reste des SubscriptionSpreiseS, 8- 10. Wer die Vollzahlung des gezeichneten Betrage- am 10. August leistet, hat keine Stückzinsen zu vergütigen. Wer die Vollzahlung nach dem 10. August bis zum 1. September einschließlich leistet, hat die Stückzinsen nur für den Monat Juli zu vergüten. Für die auf diese Vollzahlung anzurechnende Anzahlung findet dagegen eine Zinsoergütung nicht statt. Vom 1. September ab ist die Vollzahlung, sowie die Vorauszahlung einer oder mehrerer rückständiger Einzahlungs raten in den im §. 9 bezeichneten Theilbeträgen nur noch an den im tz 9 festgesetzten Einzahlungsterminen zulässig. . Jedoch sind dann die Stückzinsen von dem einzuzahlenden Betrage nach Maßgabe deS §. 4. vom 1. Juli d. I. bis zu dem Tage der Voll- resp. Vorausbezahlung zu vergüten. Hiernach hat jeder Subscribent, ohne Unterschied, ob er am 3/4. August 10 Procent baare Anzahlung bereit- geleistet, oder Wertheffecten als Caution eingelegt.hat, am 10. August — falls er nicht gemeint ist hier unter Anrechnung der bewirkten An zahlung, volle Einzahlung zu leisten — wenigstens 10 Procent seiner SubscriptionSsumme nebst den entsprechenden Stückzinsen, vorüber die ergangenen Berechnungstabellen an der ZahlungSstelle auSliegen werden, baar einzuzahlen, indem nach §. 8 in dem dort gedachten Falle die gestellte Anzahlung erst bei der zweiten Einzahlung am 1. September in Verrechnung kommen soll. Die Unterzeichnete DarlehnS-Caffe wird Mittwoch den 10. diese- Monat- von Vormittags 8 Uhr ab ununterbrochen zu Annahme dieSfallfiger Zahlungen bereit sein, spricht indessen den Wunsch auS, daß nickt durch zu heftiges Andrängen auf einzelne Stunden den betreffenden Caffenbeamten die ohnehin schwierige Aufgabe noch mehr erschwert werden möge. Leipzig, den 8. August 1870. Königliche Lotterie-DarlehnS-Caffe. Ludwig Müller. Zur Nachricht. AuS Anlaß drängender Expeditionen für die Bundes-Krieg--Anleihe bleibt die Lotterie-DarlehnS-Caffe Mittwoch de« 10. August für andere Geschäfte geschloffen. Leipzig, den 8. August 1870. Köngl. Lotterie-DarlehnS-Caffe. Bekanntmachung und Dank. Der am 30. Juni d. 9. hier verstorbene Privatmann Herr Johann Friedrich August Thieure hat dem hiesigen Waisenhause em nach dem dereinstigen Ableben seiner Ehegattin und nunmehrigen Wittwe zahlbares Legat von Fünfhundert Thalern auSgrsetzt, was wir hierdurch unter dankbarster Anerkennung der dadurch bekundeten edlen und menschenfreundlichen Gesinnung zur öffentlichen Kenntniß bringen. Leipzig, am 5. August 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Eine größere Anzahl auS unserer Handbibliothek auSrangirter, meist älterer Bücher juristischen, theologischen, historischen und sonstigen verschiedenen Inhalt-, wovon ein Berzeichniß in unserer Archiv-Expedition im RathhauS 1. Etage zur Einsicht auSliegt, soll antiquarisch verkauft werden, und sehen wir bezüglichen KaufSofferten entgegen. Leipzig, am 5. August 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti.