Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.08.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-08-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187008104
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700810
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700810
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-08
- Tag1870-08-10
- Monat1870-08
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.08.1870
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
>G Vll» «r» »t, tlUH lenk lch) Sck Pr, 8^r »vd L ich« M. »lacht corps udir nt«, ! vn. efcm) Uhr r du h n. »nuvg lganz esmx nligt. hndt lwll« n mit N«- tedner r vn- rlandS kxtra- » tirtev- z aus. poleon acht«, cht zu Kaiser rkußeu cTheil e Für- werdß » wird t sek Zthiheu S wnd Wohl- diesn k Nu tz offi- »ogeseu, !, kei- so wie ichijch« iit aller never- welches r Krieg >0°. tag« lach« r- b. «Mmr und Anzeiger. Amtsblatt des Nicht. BkMSzmchlS and des RchS da SIM Sripch. W 222. . Mittwoch den 10. August. 187«. Bekanntmachung, die wetteren Zahlungen ans die VuudeS-KriegS-Auleihe betreffend. Da amtlichen Nachrichten zufolge eine Reduction der bisher bewirkten Zeichnungen dieser Anleihe nicht eiutritt, so wird e- jmlmLßig erscheinen, für die bevorstehende Einzahlung nachstehende Punkte der jedem Verpflichtungsscheine angedruckten SubscripnouS- dtdiuguugen hier noch besonders in Erinnerung zu bringen. §» 7. Pie baaren Anzahlungen, sowie die an ihrer Stelle hinterlegten Efsectencautionen verfallen zu Gunsten der Bunde-- caffe, wenn die beiden ersten im H. 9 bezeichnet«« Einzahlungen nebst Stückzinsen zur vorgeschriebenen Frist nicht voll ständig geleistet werden. § 8. Bei der am 1. September fälligen Einzahlung wird die baare Anzahlung, einschließlich einmonatlicher Zinsen ihre- Betrage- zu 5 Procent pro Jahr, auf den einzuzahlenden Betrag verrechnet, die Efsectencaution zurückgegeben. Für die Erfüllung der weiteren durch die Zeichnung übernommenen Verpflichtungen haften dann die beiden ersten Einzahlungen in derselben Weise, wie die ursprüngliche baare Anzahlung oder Efsectencaution. < §. 8. Die Subscribenten find verpflichtet, die Einzahlungen auf je 100 Thaler Nominalwerth zu leisten: am 10. August mit 10 Thalern, - 1. September - 20 - - 1. October - 15 - - 1. November - 20 - 1. December - 15 - 28. - - dem Reste de- SubscriptionSpreiseS, « nebst den nach Z. 4. zu berechnenden Stückzinsen. 8- io. Wer die Vollzahlung de- gezeichneten Betrage- am 10. August leistet, hat keine Stückziuse» zu vergütigen. Wer die Bollzahlung nach dem 10. August bi- zum 1. September einschließlich leistet, hat die Stückzinsen nur für den Monat Juli zu vergüten. Für die auf diese Bollzahlung anzurechnende Anzahlung findet dagegen eine Zinsvergütung nicht statt. Vom 1. September ' " - ' *- . raten in den im tz. Jedoch sind dann die dem Tage der Voll-- resp. Vorausbezahlung zu vergüten. Hiernach hat jeder Subscribent, ohne Unterschied, ob er am 3/4. August 10 Procent baare Anzahlung bereits geleistet, oder Werihefsecten als Caution eingelegt hat, am 10. August — falls er nicht gemeint ist hier unter Anrechnung der bewirkten An zahlung, volle Einzahlung zu leisten — wenigsten- 10 Procent seiner SubscriptionSsumme nebst den entsprechenden Stück linsen, vorüber die ergangenen Berechnungstabellen an der ZahluugSstelle auSliegen werden, baar eivzuzahlen, indem nach §. 8 in dem dort gedachten Falle die gestellte Anzahlung erst bei der zweiten Einzahlung am 1. September in Verrechnung kommen soll. Die Unterzeichnete DarlehnS-Casse wird Mittwoch den 10. diese- Monat- vou vormittags 8 Uhr ab ununterbrochen zu Annahme die-fallfiger Zahlungen bereit sein, spricht indessen den Wunsch au-, daß M durch zu heftige- Andrängen auf einzelne Stunden den betreffenden Caffenbeamten die ohnehin schwierige Aufgabe noch mehr erschwert werden möge. Leipzig, den 8. August 1870. Königliche Lotterie-Darle-nS-Lasse. Ludwig Müller. für andere Geschäfte aeschlosseu. Leipzig, den 8. August 1870. Zur Nachricht. »de--Krieg--Anleihe bleil Mittwoch ven 10. Angnft AuS Anlaß drängender Expeditionen für die Bundes - Kriegs - Anleihe bleibt die Lotterie-DarlehnS-Caffe di Königl. Lotterte-DarlehnS. Lasse. LnLvel« SLONvr. Bekanntmachung. Die unentgeltliche Impfung der Schutzpocken wird allen unbemittelten, in hiesiger Stadt wohnhaften Personen jeden Alter-, namentlich auch schon früher geimpften Erwachsenen zur Revaccination hiermit angeboren und soll dieselbe vou Mittwoch den 8. Juni l. I. Nachmittag- 3 Uhr au bis auf Weitere- ledere Mittwoch von 3 Uhr Nach mittag- im Büffet-Saale de- Alten Theater- stattfiuden. Wir fordern daS betheiligte Publicum hierdurch auf, von vorstehendem Anerbieten recht fleißig Gebrauch zu machen. Leipzig, den 28. Mai 1870. Der Math ^er Stadt Letprig. Jerusal« vr. Koch. fälem. Bekanntmachung. Auf Veranlassung der Königlichen Departement-- Ersatz - Commission im Bezirke der 4. Ivfavteriebrigade wird die unterm U. Juli d. I. von unS erlassene Bekanntmachung, die Anmeldung der Ersatz - Reservisten II. Claffe zur Stammrolle betreffend, tzmwit außer Wirksamkeit gesetzt. Leipzig, am S. August 1870. Der Rat- der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleiß«*, -1» !, § >» ' >'§ ' >« ^ -- >'Ä
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite