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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.08.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-08-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187008163
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700816
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700816
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-08
- Tag1870-08-16
- Monat1870-08
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.08.1870
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I. senen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage mit zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit zu entrichten, und xn die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge nebst den städtischen Gefällen an 1,8?s Pf. von der lesereivheit von diesem Tage ab bis spätestens 14 Tage nach demfelben an die Stadtsteuer-Einnahme allhier kzahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen eintreten müssen. Leipzig, am 29. Juli 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Dmbe. Bekanntmachung. Wegen Neupflafterung der Ritterstraste und Sternwartenstraste wird erstere in der Strecke vom Brühl bis zum terplatze und letztere .in der Strecke von der Thalstraße bis zur Glockenstraße vom 16. August d. I. ab bis auf Weiteres für Kahrverkehr gesperrt Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, den 15. August 1870. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Die Herstellung der erforderlichen Kalt-, Warmwafser- und Gasleitung für alle Theile deS neuen Krankenhauses soll, jede Heilung für sich. im Wege der Submission vergeben werden. Hierauf Reflectirende können die betreffenden speciellen Pläne und iPwbestücke in der Expedition deS Krank«nhauS-Neubaues rinsehen, wo auch die Anschlagsformulare und Bedingungen gegen Ent stand der Copialien zu bekommen sind. Die mit Preisen versehenen Anschlagsformulare sind bis zu« 2«. August d. I. Abends 6 Uhr mit den Bezeichnungen " oder GasleitungSi.nlage für daS Neue Krankenhaus^ versiegelt auf dem RathSbauamte niederzulegen. DeS RathS Bau-Deputation. Schwarz-Weiß-Roth. Seit Jahrzehnten ist in Deutschland in allen den Kreisen, reiche für nationale Einigung sich begeisterten und thätig waren, Hai schwarz-roth-goldene Banner als dasjenige betrachtet und mehrt worden, welches die Farben deS deutschen Reiche- enthalte ad welches in früheren Jahrhunderten den deutschen Heeren wmgetragen worden sei. Seit den Befreiungskriegen galt diese- Schwarz - Roth - Gold einerseits als daS Symbol aller auf die Einheit und Freiheit Deutschlands hinzielenden Bestrebungen, wdnerseitS als daS gehaßte und gefürchtete Panier der Revolution nd deS Umsturzes, und eS wurde daher von Generationen braver bischer Herzen mit scheuer Ehrfurcht geliebt und heilig gehalten, m den Fürsten und Regierungen aber und von Allen, die den- n eifrig dienten, überhaupt vom ParticulariSmuS und der ction mit fanatischer Wuth verfolgt und unterdrückt. Endlich M Jahre 1848, als der alte Bundestag dem Drange deS neu- machten deutschen Geistes nachgeben mußte, wurde auf dem öandeSpalaste zu Frankfurt die schwarz-roth-goldene Flagge als hie deutsche Flagge aufgezogen; König Friedrich Wilhelm IV. ritt uch dem furchtbaren Berliner Straßenkampfe geschmückt mit sihwarz-roch-goldener Schärpe durch die Straßen seiner Resideuz- hdt, um zu zeigen, daß er deutsch gesinnt sei; die National- mjmmlung zu Frankfurt erklärte Schwarz - Roth - Gold für die Knbe Deutschland-, und auf ihren Befehl trug daS gesammte kwdeSheer die schwarz-roth-goldene Cocarde, die im Werden hqriffene deutsche Flotte die schwarz-roth-goldene Flagge. Mit her Nationalversammlung verschwand aber die Cocarde von den Helmen der deutschen Krieger, Hannibal Fischer riß die schwarz- «th-aoldene Flagge von den Schiffen der deutschen Flotte herab nd brachte die letztere unter den Hammer, der alte Bundestag koch wieder auS seinem Grabe hervor, und Schwarz-Roth-Gold wr abermals officiell geächtet und verbannt, wenn auch bei jarmlosen Schützen-, Turner- oder Sängerfesten, zur Genug- chaung für daS unschädliche Geschlecht der Schmerzensschreihälse, pidigst gestattet und geduldet. Sechzehn Jahre fristete der von deu Todten wieder auf- aslaudene Bund sein klägliches Dasein; an seiner Stelle gründete -reaßev, nachdem eS Oesterreich auS Deutschland hinaus ver wiese», den Norddeutschen Bund und gab demselben in bester ^ nn auf dem Wege des Gesetze- Banner und Flagge. Zu dem svarz-W-iß deS preußischen Staate- kam das Weiß-Roth der Hanseaten, deren Handelsflotte längst auf allen Meeren unter diesen Farben fuhr, und so ergab sich in naturgemäßer Zusammen stellung Schwarz-Weiß-Roth als die officielle Farbe deS Bundes. ^ Vielen guten Deutschen ist dieser Verlauf nicht angenehm. Sie halten noch immer an Schwarz-Roth-Gold fest, weil sie glauben, da- seien die echten alten Farben GesammtdeutschlandS, und sie blicken mit Mißtrauen auf Schwarz - Weiß - Roth, weil sie in dem Wahne befangen sind, diese Farben repräsentirten lediglich die angebliche Zerrissenheit Deutschland-, ein preußifch- cddeu norddeutsches Asterdeutschland ; im günstigsten Falle sind die Leute dieser Art noch so freundlich, die schwarz-weiß-rothe Fahne als daS Symbol einer UebcrgangSzeit, eine- Jnterimisticum sich ge fallen zu lasten, unter der Voraussetzung, daß daS Banner deS geeinigten Deutschlands der Zukunft unbedingt ein schwarz-roth- goldeneS sein müsse. Daraus erklärt sich die Erscheinung, daß gegenwärtig bei patriotisch-festlichen Gelegenheiten sehr häufig neben den norddeutschen die angeblich gesammtdeutschen Farben in Gestalt von Fahnen und Flaggen auSgehängt werden; nicht selten mag eS wohl auch Vorkommen, daß ein biederer Gesammt- deutscher seine patriotische Gesinnung ausschließlich in Schwarz- Roth-Gold zur Schau trägt, um mit diesem eine hochherzige Demonstration gegen daS officielle Schwarz - Weiß - Roth zu be werkstelligen. Durch daS Alle- aber wird eine gewisse Begriffs verwirrung hervorgerufen und genährt, und eS dürfte daher nicht Überflüssig sein, durch eine Richtigstellung der tatsächlichen Ver hältnisse etwa- Klarheit in die Sache zu bringen. Und da sei denn gleich mit der ganz bestimmten Erklärung begonnen, daß Schwarz-Roth-Gold nie und nimmer mehr die Farben des deutschen Reiche- gewesen sind. DaS einzige Banner, welche- als de- Reiche- Banner bezeichnet werden könnte, war die blutrothe Sturmfahne; diese bei den Römerzügen dem deutschen Heere voranzutragen und so die Vor hut deS letzteren zu bilden, war da- seiner Zeit hochgeschätzt», seit vielen Jahrhunderten aber schon nicht mehr zur Ausübung gebrachte Vorrecht der Schwaben. Im Uebrigen hat Deutschland aber nie ein gemeinsame- Banner besessen; jeder Kaiser führte die Farben seine- Hause-, in jedem Kriege kämpften die Deutschen unter den Fahnen ihrer speciellen Landesherren, und von den Masten der deutschen Handelsschiffe wehte ein lübecker oder oldea- burger oder sogar ein BerttiuckscheS Wimpel, nie aber eine nationale Flagge, und die Holsteiner mußten gar die dänische Flagge führen.
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