Anzeiger. Amtsblatt -es König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 246 Sonnabend den 3 September. 187«. Zur gefälligen Beachtung. Unsere Expedition ist morgen Sonntag den 4. September nur Bormittags bis Uhr zcöffncl. HxpeMlIoi» Ne» LielpLlxer taLedlaNe«. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, den Ausbruch der Rinderpest betreffend. Die Rinderpest ist unter dem zum Marktverkauf hier in dem Grundstücke Nr. 19 der Königsbrücker Straße (Schönbrunnen, sonst Kammerdieners) ausgestellten Vieh auSgebrochev und heute Morgen amtlich constatirt worden. Die nöthigen Maßregeln zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung und zur Unterdrückung der verheerenden Seuche sind sofort in Anwendung gekommen. Indem daS Ministerium deS Innern die- hiermit bekannt macht und die Viehbesitzer zur größten Vorsicht ermahnt, verweist dasselbe zugleich auf die einschlagenden gesetzlichen Bestimmungen, darunter insbesondere auf die §§. 2 bis mit 6 und §§. 8 bis mit 14 deS Gesetzes, die Verhütung und Tilgung der Rinderpest rc. betr. vom 30. April 1868 (S. 264 ff. deS Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1868), die §§. 4, 5 und 6 deS BundeSgesetzeS, Maßregeln gegen die Rinderpest betr. vom 7. April 1869 (S. 105 f. deS Bundesgesetzblattes von demselben Jahre) und die 11 ff. der Instruction zum Gesetze vom 7. April 1869 (S. 153 ff. eben daselbst) und bemerkt, daß jede Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Bestimmungen oder von der competenten Behörde, oder dem be stellten Seuchencommiffar, LandrSthierarzt, Medicinalrath vr. Haubner, getroffene Anordnungen unnachsichtlich wird bestraft werden. Demnächst ist noch bekannt zu machen, daß in den letzten Tagen vor Constatirung der Seuche mehrere Viehstücke, soviel zu ermitteln gewesen 1 Ochse und 10 Kühe, von dem in Schönbrunnen (Kammerdiener-) zum Markte gebrachten Biehe verkauft und weiter in- Land gekommen sind. Da diese Viehstücke als seuchenverdächtig betrachtet werden müssen, so werden alle Ort-Polizeibehörden und deren Organe, sowie die Gendarmen angewiesen, schleunigst und sorgfältigst zu erörtern, wohin diese Viehstücke gekommen, auch ge setzten Falls unverzüglich den Gesetzen gemäß zu verfahren und dem obengenannten Seuchencommiffar ohne Anstand avzuzeigen, wann und wo eines dieser Viehstücke angetroffen worden, sowie was darauf geschehen ist. Dresden, den 31. August 1870. Ministerium deS Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Die Bundes-Darlehns-Caffe in Leipzig fährt fort gegen Verpfändung aller dem Verderben nicht auSgesetzten Maaren re. Darlehne auSzugeben. Zu deren Benutzung sind gedruckte kurze Anleitungen auf dem Bureau, Lotteriegebäude, unentgeltlich zu haben. Leipzig, den 2. September 1870. Der Bundes - Bevollmächtigte. Bekanntmachung. Die alljährlich am Todestage deS Stifter- zur Vertheilung kommenden Zinsen der Frege'schen Stiftung zur nuug trener, völlig unbescholtener Dienstboten, welche mindestens 20 Jahre bei einer oder doch nur z schäften in hiesiger Stadt gedient haben, sind in diesem Jahre von unS mit je 18 Thlr. 11 Ngr. 2 Pf. an Johanne Friederike Hübsch aus Zöffev, Christiane Wilhelmine Meinhardt aus Zwenkau, Johanne Dorothee Heunig auS Alteuburg, Dorothee Selowin auS Taucha, ausgezahlt worden. Leipzig, am 31. August 1870. Beloh- zwei Herr- 'tgr. 2 Pf. an Auguste Albiue Rosalte Kretzschmar auS Düben, ohann Carl Gottlieb Hanke aus Thammenhain, ohanne Christiane Bahndors auö Oeltzschau Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. . Di» Abputzarbritiu an de» Fron«» «>»ig«r GrbLude d«S hiesig,» JvhaunirhoSpitalS sind vergebe», und werde» die «nberück- fichtigt gebliebere» Bewerber ihrer Offerte» entbunden. Lch>»ig, am 2. September 187». Der -I«th d«r «ladt «ripjig. >. G. Me- Vr. Koch. kechler. Bekanntmachung. Die von unS zur Submission ausgeschriebenen Eisevgußarbeiten d«S Geländer-, der Tck-Candelaber und der Schrifttafeln für ^ * - ^ ^ *-"ckfichl' ' ... - - ^ " '— — die LnmboldtbrüAe sind vergeben; die- dm unberücksichtigt gebliebenen Herren Submittenten zur Nachricht. Leipzig, den 30. August 1870. Der Rathder Stadt Leipzig. Cei vr. Koch. erutti. Bekanntmachung. Die Entschädigung für die am 2L. und 22. Juli d. I. allhier einquartiert gewesenen Laudwehrtruppe« kann dm s. m»d ö. September d. I. bei unS erhoben werden. Der de« Ouartierzettel Borweisende gilt zur Empfangnahme berechtigt. Leipzig, am 2. September 1870. DaS Quartier-Amt.