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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.10.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-10-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187010300
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18701030
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18701030
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-10
- Tag1870-10-30
- Monat1870-10
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.10.1870
- Autor
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bi, Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths dn SM Leipzig. ltio» hl». S be- M 3V3. Sonntag den 30. Oktober, 187«. Bundes-Kriegs-Anleihe detreffend. rfuvg! ir d« ir den » für i au- tigleuj rk t aus verlegt ,'bchör- SciplmI WMs m. nver-1 olstem- iss ge at raulic i Aof »evoch"^ »eko feu vor ber vor ch, a«i aserate»^ ^ umhin, z dahin: W rriugev^ jeden, ge fb IS' mttag, Den Subfcribenten hiesiger Stelle hierdurch zur Nachricht, daß die pr. 1. ^November diese- Jahre- gefällige anderwette Ern- zahlung nebst Zinsen an 20 Thlr. 10 Ngr. vom Hundert de» 1. oder 2. November zu Leisten ist; die vollgezahlteu Zusagescheine dagegen vor« 3. November ab I zu Einholung der Schuldverschreibungen hier einzureichen sind, wobei es den Besitzern nachgelassen ist, die AppoimS zu bezeichnen, tu welchen sie die Verschreibungen zu erhalten wünschen, ohne daß jedoch auf unbedingte Erfüllung solcher Wünsche zu rechnen sein soll. ^ Leipzig, den 29. October 1870. Königliche Lotterie-DarlehnSeaffe. "" Ludwig Müller. Bekanntmachung, die für dieses Jahr vom 4. bis spätestens de« 10. November ei»z«reiche»de« HanSbewohuerlisteu betreffend. Au- den zur Revision der Leipziger Gewerbe- und Personalsteuer - Kataster alljährlich eingereichten HauSdewohuerlisten ist wiederholt wahrzunehmen gewesen, daß die in der jedem Hausbesitzer resp. dessen Stellvertreter behändigten Bekanntmachung ent' haltenen Vorschriften nur sehr unvollkommen beobachtet, namentlich die betreffenden HauSlisten nebst d r Bekannt machung de« Miethinhabern nicht allentbalbe« vorgelegt werden, und hierdurch nicht nur unvollständige, sondern auch unrichtige Angaben veranlaßt worden sind. Jugleichen habe« Kaufleute, Gewerbetreibende «nd sonstige Prineipale die speetelle Auszeichnung ihrer Handlung-- und GewerbSgehülfeu re. resp. Dienstboten Unterlasten und erst auf besondere Aufforderung eingereicht, wodurch da-binnen einer bestimmten, sehr beengten Frist auszuführende RevifionSgeschäft ungemein erschwert wird. Hieroei wird ferner mit Rücksicht auf die Beziehung der flottireadeu Bevölkerung zu den Gemeindeabgabeu insbesondere aus Punct 3 der de» HauSlisten beigegebenev Bekanntmachung aufmerksam gemacht, wonach das Geschäft-personal «ach Reihenfolge des GehaltS, und so, dag die Höchstbesoldeteu den Anfang mache«, auzulegeu ist. De» betreffenden Prineipale« bleibt eS t« Uebrigen freigestellt behufS richtigerer Bestenerung ihres Personal-, genaue GehaltSangabe« wegen desselben bei unserer Stadt-Steuer-Ginnahme abzngebe». Im Allgemeinen werden aber die hiesigen Hausbesitzer und deren Stellvertreter hierdurch aufgefordert, die in der vorgedachten Bekanntmachung enthaltenen Vorschriften nicht nur selbst genau zu beobachten, sondern auch ihre Abmiether unter Mittheiluug dieser Bekanntmachung hierzu auznhalteu, da außerdem die darin 8, 9 und 10 angedrohteu Nachtheile für die Brtheiligten eintreten müssen. Fall- die behändigten Formulare von HauSlisten und Bekanntmachungen nicht auSreichen sollten, werden dergleichen auf Ver m bei der Stadt-Steuer-Einvahme — RathhauS, ll. Etage, Zimmer Nr. 13 — verabreicht. lang« Leipzig, den 25. Oktober 1870. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. Bekanntmachung, Börsenwesen betr. Auf Grund von ß. 9 der Handelsmäkler-Ordnung vom 28. März 1870 und H. 13 der Börsenordnung von demselben Tage haben wir beschlossen, daß die Notirung der Productevpreise an der hiesigen Börse vom L. November d. I. ab »ach dem nachstehenden Regulative zu erfolgen hat. Die in tz. 3 erwähnte Commission besteht auS folgenden Mitgliedern: Herr G A. DroShoff, - Albert Grmisch, - Nobert Leuschuer, - LZ». Lustig, - Moritz Herrmann, » Reinhard Ledermann, - G. Ritscher, - InliuS Schlobach, - Julius Wappler. Von der Anstellung vereideter Productenmäkler haben wir vor der Hand abzusehev beschlossen. Die II. Sektion de- BörsenvorstandeS ist mit der Ausführung de- obigen Beschlüsse- beauftragt. Leipzig, den 21. Oktober 1870. Die Handelskammer. Edmund Becker. vr. Gensel, G. Regulativ ^ für die Notirung der Productenpreise an der Leipziger Börse. Zur Ausführung de- tz. 9 der HandelSmäkler-Ordnuug vom 28. März 1870 und de- §. 13 der Börsenordnung von dem selben Lage wird hiermit über die Notirung der Productenpreise Folgende- bestimmt: 1) Die Notirung der Productenpreise erfolgt wöchentlich dreimal und zwar Dienstag-, DonnerSiagS und Sonnabend-, 1 Uhr Nachmittag-. Fällt auf einen dieser Tage ein Feiertag, so wird dafür am vorhergehenden Werkeltage notirt. 2) Der Vorsitz bei der Notirung der Productenpreise wird von den Mitgliedern der II. Sektion de-' BörsenvorstandeS der Reihe »ach in monatlichem Wechsel geführt. S) Die Lommisfiou für die Notirung der Productenpreise besteht auS 9 Mitgliedern und zerfällt in 3 Abtheilungeu von je 3 Mitgliedern: eine für sämmtliche Getreidearten und Sämereien, eine für Oel und eine für Spiritus. Jede Nbtheilung stimmt UM. UM»,
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