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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.12.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-12-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187012155
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18701215
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18701215
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-12
- Tag1870-12-15
- Monat1870-12
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.12.1870
- Autor
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..-s i Inse licht kurz daha: s en lO >ir dringt bzugebev, e bestimm! IS'I NWger Anzeiger Amtsblatt des König!. BezirksgnichtS und des Raths dn Stadt Leipzig. Donnerstag den 15 December. 187«. .ist m mgl ^ Hm! «« «i«» vnmachr ' ist r, Lch.I m, vzj. cfeu dirl- h.n - völlige ieaugna t, uns, Mtdy rluhe LI mf G-ch it. «av». her, er die Ar Loirt'Lülii r hrlu Chanzp'i, « begrbä.1 ehe. n beM .Leu gab ug ab, neu. dlluvg üb Zur gefälligen Beachtung. Wir beabsichtigen vom 1. Januar 1871 ab das Tageblatt in einem veränderten und zwar größeren jormat erscheinen zu lassen und gedenken bereits am 20. December d. I. der an diesem Tage erscheinenden immer des Tageblattes einen Probebogen beizulegen, durch welchen das geehrte lesende und inserirende Publicum on den neuen Einrichtungen und Raumverhältnissen in Kenntniß gesetzt werden soll. Wem es daher wünschenswerth erscheint, ein Inserat in diesem Probebogen aufnehmen zu lassen, wolle lbe gefälligst bis spätestens den 17. December an uns einsenden. Expedition des Leipziger Tageblattes. Bekanntmachung. Än Gemäßheit §.71 der BundeS-Militair-Ersatz-Jnstrucüon wird hindurch bekannt gemacht, daß die nächste Musterung im k lbt-hebungs - Bezirke Leipzig - Stadt den 28., 30. und 31. Januar, 1., 2., 3., L., 6., 7,8. und 0. Februar ud die Loosung der sämmtlichen rnilitairpflichtigen Mannschaften dieses AuShebungS-BezirkS den 11. Februar künftigen JahreS, ja» jedem Tage von früh 9 Uhr an, und zwar im Pantheon, Dresdner Straße Nr. 33/34, allhier stattfiudrt. Alle im künftigen Jahre zur Gestellung verpflichteten Militanpflichtigen werden hindurch zum Erscheinen in den geduckten sterungSterminev bri Vermeidung der in §. 176 und 177 der BundeS-Militair-Ersatz-Jnstruction bemerkten Strafen und Nack te aufgefordert, wie nicht minder bei Vermeidung gleicher Strafen und Nachtheile diejenigen Mllitairpflichtigen, welche sich noch licht zur Stammrolle angemeldet, solches schleunigst zu bewirken haben. Den Militairpflichtigen ist da- persönliche Erscheinen zur Loosung zu überlasten, doch wird für diejenigen Mannschaften, welche beider Aufrufung ihre- Namen- tm Locale nickt auweseno sind, durch ein Mitglied der KreiS-Ersatz Commission da- LooS gezogen swrden. — Leipzig. den 7. December 1870. Der Ctvil-Dorsitzende der KreiS-Grfatz-Commission des Au-hebungS-Bezirks Leipzig-Stadt. vr. Platzmanu. ^ Bekanntmachung, die Abhaltung de- diesjährige« Christmarktes betreffend. Wtgeu de- am 17. December diese- Jahre- beginnenden ChristmarktS verordnen wir Folgende-: 1) Der hiesige Wochenmarkt wird von Donnerstag den 15. Dec,mber d. I. ab auf den Fleischerplatz verlegt, auch . während der Markttage den Verkäufern von Töpfer- und Steivgutwaaren von dem vorgedachten Zeitpunete ab die Benutzung de- sogenannten Böttcher» und Töpfermarkte- gestattet; 2) der Aufbau der Buden für den Christmarkt hat am 15. December und da- AuSpacken und Tiuräumen der Maaren nicht vor Mittag de- 16. December d. I. zu beginnen ; 3) der Verkauf der Maaren hat nur bis 10 Uhr AbeudS de- 24. December d. I. statt; 4) die auf dem Markte errichteten Buden und Stände — mit alleiniger Ausnahme der beiden mit Glasdächern ver sehenen Budevreihen — sowie die auf dem AugustuSplatze zur Fetthaltuua von Christbäumeu benutzten Plätze find von den Verkäufern noch am 24. December btS 11 Uhr AbeudS vollständig zu räumen; 5) der Abbruch der Buden und Stände hat am 24. December um 11 Uhr AbeudS zu beginnen und nur die mit Glasdachung versehenen Budeureiheu dürfen während der Zeit vom 24. zum 27. December d. I. auf dem Markt platze stehen bleiben; 6) eS bleibt auch diese- Jahr nachgelassen, die Buden und Stände nach deren Abbruch vorläufig zusammenzulegen ^ jedoch dürfen die Buden, welche zur Neujahrmeste auf dem AugustuSplatze Verwendung finde» sollen, keinesfalls vom Markte dorthin geschafft und daselbst während deS WeihvachrsfesteS stehen gelaffen werden ; 7) wegen Aufstellung der Christbäume ist den bezüglichen Anordnungen unser- MarktvoigtS allenthalben Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden mit Geld- oder entsprechender Gefängnißstrafe geahndet werden. Leipzig, den 7. December 1870. Der Nath der Stadt Leipzig. Rnchel, vr. Kock. Res. Bekanntmachung. Die nächste Leipziger Neujahrmeffe beginnt am 2. Januar 1871 und endet mit dem IS. Januar 1871. Der Zahltag ist der 12. Januar. Eine sogenannte Vorwoche, d. h. eine der Messe vorausgehende Frist zum AuSpacken der W-aren und zur Eröffnung der Meß-Locale, hat die Neujahrmeffe nicht. Der Math der Stadt Leipzig. Leipzig, am 14. November 1870. vr. Koch. Hhleißner. Bekanntmachung. Aach de» Messungen de- Herrn Prof. vr. Kolbe betrug die Leuchtkraft de- iu der städtischen Gasanstalt fabricirlen Gase- « Monat November durchschnittlich da- 12»/»fache der Norrnalwach-kerze. Da- mitilere specifische Gewicht war Leipzig, de» 14 De-em -er 187 o. DeS Raths Deputation zur GaSaustalt.
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