nun konnte sich die Herstellung von Gebucken zu einer höhe entwickeln, von der wir uns heute schwerlich einen richtigen Begriff machen können. Ursprünglich tonnte man nur an Grt und Stelle gewachsene Bäume und Sträucher zur Herstellung lebender Hecken verwenden, nunmehr war man in der Lage, Bäume und Sträucher dahin zu verpflanzen, wo sie zur Schließung von Lücken in einem gebückten Walde gebraucht wurden. Ruch an Stellen, an denen kein Wald vorhanden war, konnte man Gebücke anlegen. In der Zeit von wenigen Zähren konnte man lebende Hecken von mehreren Meter Breite Herstellen, die so dicht waren, daß nur kleinere Tiere, wie Züchse, Raninchen usw., durchkriechen konnten. Die versuchs- gebücke bei der Saalburg beweisen das. Oie verbesserten Werkzeuge er möglichten auch, stärkere Aste so anzuhauen, daß man sie mit zur Ver flechtung benutzen konnte. Oas Hindernis gewann dadurch nicht nur an Breite, sondern auch an höhe und dadurch ganz wesentlich an Stärke. Man brauchte nicht mehr abzuwarten, bis ein gepflanztes Gebück — vielleicht nach Jahrzehnten — die gewünschte höhe erreicht hatte, man konnte im Hochwalde auf beliebige Entfernungen, ja zum Abschluß ganzer Länder breite, undurchdringliche Waldstreifen schaffen. Ltrabo und Caesar (B. G. II. 17, 4) erwähnen die Gebücke der Menapier und Nervier im heutigen Belgien und Holland, die genau so wie eben erwähnt aus verflochtenen Bäumen und Sträuchern bestanden, deren Zwischenräume durch Brombeeren und andere Dornen sträucher geschlossen wurden, so daß sie nicht nur undurchdringlich und einer Mauer gleichwertig (muri instar) waren, sondern auch die Über sicht verhinderten. Oer böhmische Grenzwald, der nur auf wenigen Straßen zu durch schreiten war, die durch Sperrbefestigungen geschlossen waren, umschloß Böhmen bis ins XIV. Jahrhundert ringsum. Oas Gebück, welches den Rheingau nach Norden schützte, zog sich Z5 Irin lang in einer Breite von 50 Schritt von Niederthal bei Laub bis nach Niederwalluf. Einzelne Stämme des Rheingaugebückes sind heutigen tags noch erhalten. (Bild 6.) wie hoch man die Wichtigkeit der Gebücke einschätzte, wird urkundlich vielfach bestätigt. Charakteristisch ist es, wie sich die Strafandrohungen an Härte steigern, je weiter sie zurückliegen. Eine Verfügung von 1619 belegt das Nbschneiden einer Rute im Gebück mit 10 Goldgulden Strafe, das gleiche vergehen wird 1491 mit Nbhauen der Hand und 930 mit dem Tode bestraft. Landwehren in Korm von starken, oft auch dornigen Hecken, zum Teil aus Wall mit vorliegenden nassen Gräben, nachweislich noch aus vorgeschichtlicher Zeit stammend, sind bis ins späte Mittelalter um viele Städte zum Schutz der Bannmeile oder auch größerer Landstriche erhalten worden, häufig sind auch heute noch Wälle und Gräben deutlich zu er kennen, während die Hecken verschwunden sind.