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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.01.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-01-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188001061
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18800106
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18800106
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-01
- Tag1880-01-06
- Monat1880-01
- Jahr1880
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.01.1880
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MWWWYWM 2 104.80,i t'« ^!. 1>-i»I»» 4t. e-4 I»n 41. r',s!«-» u. 6 m.C p I 774 e m.0x,1,7 V. tu». Oo^z,. 1l> 1,l7^ ^er 8iüek ?e -iZ 83 ? <rtztzei»t WschrÄ,,, 2 M»1. Früh 6V. Ubr. Nachmittag b Uhr. Sonn, und Krfttaa- nur ftüh 6»/, Uhr. »rsalti«, »t <k»rK»t^ Jobanmsgaste V. Z«7 dtc Nückqad«- c,n«8an»I>-r Slan,- ,<rc«re mach, ,icd dir »kd««»r> nicht vrrtlitdlich. Annahme der für dir nächst fslgrnde Mortzen -Ansnchdr de ftlunntn, Inserate an»»chen kaqeii bis 8 Udr Rachmtttaqs. an ron»- m»d FefNa>en früh vis ' .9 Uhr. z, »r« Fttialr» fiir z»s. Limsdmr: Lno Klemm, UniversitälS-r ;2. L«uis Lösche. Satbannenstr. »8.p. nur dis Uhr. Morgen - Ausgabe Unmigtr Lageblall Anzeiger. Orzsn für Politik, Localgeschichk, Handels- und Gestaftoverkedr. >»««V l««h LdsnvMna^r««, vierteil. » ML. rncl. Brtngerlovn tz Mt., durch die 'potz bezogen 6 ML Jede einzelne Nummer 25 Pi Belegexemplar ro Pf. Gebühren für Extrabeilagen «tzne Postbeförderuug .1» Lt. mit Pvfldesürderung 48 Mt Za^ratr Laelp Petitzeil« 2« Ps «rdßere Schritten laut unsnrm tzrri-verzeichmß - Tabellarischer. Satz nach höherem Tarif. Kectzmu, mitrr bei» Redaril««ßri>tz die Spaltzeil« 40 Pf. Zuteratr sind stet- an d. trnedNiav zu senden. - Rabatt wird nicht gegeben Zahlung peaennmeramia oder durch Poftvorsibuß. .V s. Dienstag den 6. Januar 1880. 74. Jahrgang. Bekanntmachung. Nachdem mit Ende des verflossenen Iabres Herr vr meg tzarl -er-inan» K«>««nv aus unserem Collegium ausgeschieden ist, ist beute an dessen Stelle Herr Moritz Pohlentz als unbesoldeter Stadtratb verpstichtet' und in sein Amt eingewiesen worden: desgleichen sind deute nach erfolgter Wiederwahl hie Herren -ranz Reinhard Wagner, Julius Friedrich Arnold Hedbinghan». ikarl Wtthelm Roch und Wilhelm Eduard Hugo Zcharf als unbesoldete Sradträtbe anderweil verpstichtet worden. Leipzig, den 3. Januar 1880. Ter Rath der Stadt Leipzig. Mene vr. Tröndlin. serichnnbt. Bekanntmachung, di« »an den Privatärzten zu führenden Impfliften betreffend Die Frist für die Einreichung der nach 8- er Lüstlinge in die Realschule IT Ordnung zu Reodnttz dei Leipzi«, an Prunn errichtet Niorbe« ist, werden Anmekdungen von dem Direktor Herrn > vr. 4L4Y P Pr. ^.3S0? pr.-4.NK<z , . . ..der nach 8. 8 des ReicbSlmpfgesetzeS, beziehentlich 8- tl« der tächsi'cheri AuSsührungSDerordnung dazu von den Herren Aerztcn ani Schllltie des Iabres bei der Behörde vorzulegen den Listen der von ibnen im Lause des Iabres Geimpften wird bierdurch für die hiesigen Herren Aerzte biS zum 7. Januar 1KK0 - Mit dem Bemerken erstreikt, daß nach Ablauf dieses Tages unnachsichtlich gegen Säumige mit der rn 8- l» des Geietzes angedrobten. nach Befinden dis zu lOo./il ansteigenden Geldstrafe voraegangen werden wird. Leipzig, den 30. Decemder I87S. Der Rath brr Stabt Leipzig. vr Georg». Kretschmer. Brennholz-Auctiou. Mittwoch, den 14. Januar 1880 sollen von Vorniittags 8 Uhr ab im Forstreviere Eannew.tz aus dem Mittelwaldschlage in Ldtbeilung 41s ca. 112 starke Abraumhausrn. 94 Haufen Schlagreitzig (Langbaufen > und 100 Bund Tarnen unter den im Termine an Ort und Stelle öffentlich auSgebangenen Bedingungen und der üblichen Anzahlung an den Meistbietenden verlaust werden. Zusammenkunft: aus dem Holzschlagc in der Nonne an der nassen Wiese und dem Nonnenwege. Leipzig, am 3o. Teeember 187«. Tes RatHst -orstbeputatton. Bekanntmachung. Zur «nsnahme neuer Lüstlinge in welcher Öfter« I87P »be ^ vr. Wittstock jederzeit entgegengenommcn. Zeder Ameldung ist ein Schulzeugniß, Taufzcugniß. Impfschein und bei Eonsirmirten auch der Con strmationsschcin beizufügen. Las Schulgeld beträgt für jede Classe p. ». 75 Las Schuljabr beginnt am 6. April l. I. Pensionen werden nachgewresen. Reudnitz, 2. Januar 1880. Ter stleweinderath Hetzer. Veterinärklinik drr Universität. (vor de« Hospitalthor IKe.) Im Jahre 187« wurden der Veterinärklinik 1K.'»Z Thiere zuarschickt «gegen 856 im'Iahre 1876). 1855 Stüa waren, um behandelt zu werden, der Anstalt zugesübn wo; een lind zwar 357 Lhiere der Spltalklinik. 1298 der Poliklinik. Davon wurden geheilt 1076, gebessert l>»3, nicbi geheilt 38, w»e« Unheilbarkeit getöStet 2«, gestorben sind 42. Bescheid erthetlt wurde bei 79 THerru, Srfolg der GgGg«stl«,g blteb unbekannt von 176, in Behandlung blieben 52. Unter diesen kranken Thicren befanden sich 849 Pferde. I Schaf, 9 Ziegen. 6 Schweine, 505 Hunde, 4l Katzen. 29 andere Säugethiere (Affen, Kaninchen u. dergl.), 2>5 Vögel. Unter den Gestorbenen waren 15 Pferde, 18 Hunde, 6 Vögel. I Schaf und 2 Schweine. Zur -Untersuchung auf Feblcrbaftigkeil (beim Ankauf, bei Viebprocessen bei Wutüverdacht u. s. w.) wurden außer dem in die Veterinärklinik gebracht 59 Pferde, 1 Ziege, 12 Hunde. 49 alte, gebrechliche oder unheilbare Hunde und 25 dergl. Ratzen wurden, auf Wunsch ihrer Besitzer, mit Blausäure getödtet. 52 Sektionen von außerhalb der Anstalt gestorbenen und nickt von Seiten der Anstalt behandelten Tbicren wurden zur Iest stellung der Todesursache vorgenommen, nämlich von 2 Rindern, 3 Schafen, 5 Schweinen, 13 Hunden, 4 Katzen. 2 Kaninchen und 33 Vögeln. 198 kleine und 46 große Operationen sind ausgefübrt worden. Das Zuführen kranker Thiere zur Aufnahme in das Spital und das Abholen aus demselben muß Vor uuttags von 10—12 Uhr oder Nachmittags von 2—4 Uhr geschehen. Außerhalb der genannten Zeiten findet Aufnabme kranker Ibiere nur ausnahmsweise in dringenden Iällen (bei Kolik) und bei Zufüdren aus größeren Entfernungen statt. Nachmittags von 2—4 Uhr können die Besitzer ihre kranken Tbiere aut ganz kurze Zeit betuchen. Für die in der Klinik untcrgebrachten Tbiere ist zu zahlen: Hür Stallung, -utter, Behandlung, Arzenei und Pflege: s für ein Pferd pro Tag und Nacht 2 >i, beim Verbrauch tbcurer Arzenei bis 2 .ä 50 K für ein kolikkrankcS Pferd, welches über Nacht in der Anstalt qewariel werden muß, 3—4 .«L; e. für ein Rind 1 .M 80 s. für einen Hund oder ein andere- kleine- Haustbler 75 ^ bis l e. rin Bad für ein kleineres Thier wird extra berecbnel mit 30 Untersuchung und Behandlung (Recept. Vornahme kleinerer Operationen) derjenigen Tbiere, welche der Poliklinik zugesührt werden, was nur Vormittags von k«1ü—'.12 ftattzufindcn bat, erfolgt unentgeltlich. Sprechstunde deS Unterzeichneten: an den Wochentagen, nur in der Klinik, von 3—4 Uhr. Leipzig, den 6. Januar l880. Liren»«« her BeterinärNtntk brr Untnersität. Professor vr. Zürn. Bekanntmachung, die Ann,eld««g Militairpflitstttger i» die Necr«ttr«»G» <Lt»«»»»eoIe« betreffend. Nach der deutschen Webrordnung vom 38. September 1875 sind für jeden Ort Verzeichnisse aller Militair pflichtigen (Recrutirungs-Stammrollen) zu fübren und eS liegt für die Stadt Leipzig die I-üdrung dieser Stammrollen der Unterzeichneten Behörde ob. Ueber die Meldepflicht zu dieser Stammrolle enthält 8- 23 der gedachten Wehrordnung folgende B«' stimnrungen: 1) Nach Beginn der Militairpfficbt (d. b. nach dem l. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige das 20. L-.'bensjabr vollendet) haben die Wehrpflichtigen die Pflicht, sich zur Aus nahme in die Rccrutirungs Stammrolle anzumelden. Diese Meldung muß in der Zeit vom 15. Januar bis l. Iebruar erfolgen. 2) Die Anmeldung erfolgt bei der Onsbehörde deszenigen Ortes, an welchem der Militairpflichtige seinen dauernden Aufenthalt bat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seine? Wohn sitzes, d.b. desjenigen Ortes, an welchem sein, oder sofern er noch nicht selbstständig ist. seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich befindet. 3) Wer innerhalb des Reichsgebietes weder einen dauernden Aufenthalt noch einen Wohnsitz Hai, meldet sich in seinem Geburtsorte zur Stammrolle, und wen.» der Geburtsort im Auslände liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Ellern oder Iamilienbäupter ibren letzton Wohnsitz batten. 4) Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist das Geburtszeugnitz*) vorzulegen, sofern die Anmeldung nickt am Gebunsone selbst erfolgt. 5) Sind Militairpflichtige von dem LNe, an welchem sie sich nach Nr. 2 zur Stammrolle anzu melden baden, zeitig abwesend (auf der Reise begriffene Handlungsdiener, auf See befindlich.- Seeleute ?c.). >o baden ihre Eltern, Vormünder. Lehr-, Brod- oder Iabrikberren die Ber pflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. 6) Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorgeschriebenen Weise seitens der Mili- tairpsticbtigen so lange alljährlich zu wiederholen, bis eine endgültige Entscheidung über die DienNpflicht durch die Ersatzbebörden erfolgt ist. Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im ersten Militairpffichtiahre erhaltene Loosungsschcin vorzulegen. Außerdem sind etwa eingetretene Veränderungen (in Betreff des Wohnsitzes, des Gewerbes, des Standes rc.) dabei anzuzcigen. 7) Bon der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militairpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersatzbebörden ausdrücklich hiervon entbunden oder über das laufende Iabr hinaus zurückgestelll werden. 8) Militairpflichtige, welche nack Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militairpflicht- »abre ihren dauernden Ausentbalt oder Woknsiy nach einem anderen Ausdebungsbczirt oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in d»e Stammrolle ausgenommen bat, als auch nach der Ankunft an oem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, späte- stens innerhalb dreier Tage zu melden. 9) Bersäumniß der Meldefristen (Nr. 1.6, 8) entbindet nicht von der Meldepflicht. 10) Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unter läßt, ist mit Geldstrafe bis zu 30 .4! oder mit Hast bis zu 3 Tagen zu bestrafen. Ist diese Bersäumniß durch Umstände berbeigeführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen des Melde pflichtigen lag, so tritt keine Strafe ein. Wir fordern demgemäß unter Hinweisung aus die angedrohten Strafen alle obenerwäbnten Militair- vflichtigen^ soweit sie im Iabrc l8t»0 geboren, resp. bei früheren Musterungen zurückgestellt worden sind, beziehentlich im -alle der Abwesenheit deren Eltern, Vormünder. Lebr-, Brod- oder Iabrikberren hiermit zur Befolgung der im 8- 23 enthaltenen Bestimmungen, insbesondere aber dazu auf: in der Zeit vom 15. Januar bis I. Icbruar künftigen Jahres aus der hiesigen Alten Raths-Wage, Katharinenstrahe Rr 29, I Vtage, im Quartier Amte, in den Stunden von Bormittags 8 bis 12 Uhr und Nachmittags 2 bis 6 Ubr unter Vorzeigung der GedurlS- resp. LoofunAsscheine die vorgeschriebene Anmeldung zu bewirken. Gleichzeitig bringen wir zur Kenntniß, daß Reklamationen bei Verlust derselben einige Zeit vor der Musterung und spätestens im Musterungstermine und durch obrigkeitlich beglaubigte Urkunden oder Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu bescheinigen sind. Diejenigen Militairpflichtigen, welche als Stütze ihrer Eltern reclamirt baden, muffen Letztere in der Regel im Musterungstermine vorftellcn. Leipzig, am 8. Decemberl87S. Ler Rath per StaSt LctpH,. vr Georqi. *) Diese Geburtszeugniffe sind kostenfrei zu ertbeilen. Holzauktion. in Mittwoch, den 7. Januar l880. sollen von Vormittags « Ubr an im -erstrrviere Buraau in Adtb. 251, der sogenannten Leutzscder Gottge ca. 222 Meier eichene, 2 -Meier lüsterne, 9 Meier buchene und 6 Meier lindene Vrenufcheite. sowie 80 Abraum- und :ro Vanghaufen unter den öffentlich angeschlagenen Bedingungen und der üblichen Anzahlung an den Meistbietenden ver kauft werde». Lusammcnkunst: auf dem Kablschlagc in der Leutzscher Gottge, an der grünen Linie und dem Leutzfch-r Pfarrkolze. Leipzig, am >6. Teeember 1879. Les Raths -«rkthepurarto». t. ». > !». k». kr.-4.SSS0 k k ? k k r ber n 0 ber u 0 ? k ? k 0 285? V v. ? ? ? br 6 (i ? r»«er. V«. Der Antrag Atumm. Dem Reichstage wird nach seinem Wieder;» sammrntrittc eine e-minent politische Frage aus dem ttzehiete der Socialnsorni zur parlamentarischen Behandlung voegclegt werden. Es bandelt sich um die Wiederaufnahme der Debatten über die Alter Versorgung«- unk Invalidencassen. In Ser letzten Session ist die von der infolge des be kannten Antrags Stumm niedergesetztcn Commis sion vorgeschlagene Aufforderung an die Reichs- reqierung nicht mehr zur Verhandlung gekommen. Ikicht-detlowcniger Hat der Reichskanzler Beranlas lunggenommen, die Regierungen der Einrelstaaten um Mittkeiluri^ über die von ihnen zu dieser Frage eingenommene Stellung anzugeben. Ueber etwaige daraus erfolgte RUckäußerungen ist bisher nichts bekannt geworden: wobt aber liegt jetzt das ge druckte Protokoll einer Art Enquete vor, welche die badische Regierung veranstaltet bat, indem sie die Angelegenheit den, ..Ausschuß bei der LandeSge Werbehalle" zur Beratbung verlegte Dieser Aus schuß ist aus Vertretern der Handelskammern und der Gauverbände der (Kewerbevereinc, sowie aus drei vom großberzpglichen Handelsministerium er nannten Mitgliedern zusammengesetzt, und war »4 boo durch eine weitere Reibe von Fabrikanten und durch Vertreter der ArbeiterbildungSvereine ver stärkt. Am eingebenvsten hat man über die Frage tiseutirt, ob überhaupt ein gesetzlicher Zwang für Versicherung der Arbeiter gegen die Folgen der In Validität und der Altersschwäche erforderlich sei. Mit einer einzigen Ausnahme haben alle Anwesen den die Nothwendigkeit de- Versicherungszwanges bejaht. Jene Ausnahme macht allerdings, was zu beachten ist, ein Fabrikant, und zwar ,n Bezug auf den Hauptsitz der badiicben Textilindustrie, da- Wiesenthal. In der Textil industrie, führte er au-, sei es möglich, auch solchen Arbeitern, deren Kräfte durch Alter oder körperliche Hinfälligkeit geschwächt seien, noch in irgendeinem Betriebszweige Beschäftiguna zu Heben; Invaliden, für welche nicht schon die Arbeitgeber in der einen oder andern Form sorgen können, saede es in der Industrie des Wielentbals nicht. So weit alters schwachen und körperlich hinfälliaen Arbeitern nicht durch Zuweisung angemessener Beschäftigung eine Unterstützung gewährt werde, trete am ange messensten die freie Fürsorge der Arbeitgeber oder Arbeiter ein. Es liege im eigenen Interesse der Unternehmer, durch Stiftungen', durch Errichtung von Fadrikcasien, durch Beitraasleistungen zum Ein kauf in Leden-versicherung-anstalten und ähniche- Deranstaltungen für die Unterstützung der allters schwach oder invalid gewordenen Arbeiter zu sor gen; und es sei dies gerate im Wiescntbat auch schon vielfach qeschebe». Man solle in diese aus den Verhältnissen selbst berauswachsende Fürsorge nicht durch gesetzliche Zwangsmaßregeln eingreisen. Wenn man aber einen Zwang wolle, so zei gar nicht cinzuschen, warum derselbe aus die Fabrik ardciker beschränkt, warum aus diesen eine dcson dere Elaste der arbeitenden Bevölkerung gemacht werden 'olle, während doch glücklicherweise zur Zeit noch feste Grenzen zwischen einem Stande der Fabrikarbeiter und den sonstigen Angebörigen ber arbeitenden Bevölkerung nicht beständen. Wenn man versuche, gesetzlich die Fabrikarbeiter als einen besonderen Stand zu behandeln, so beschwöre man gerade dadurch künstliche sociale Gesabren. — Ueber die Frage, wie weit der Versichc rungszwang zu erstrecken sei, bat eine besondere Erörterung statt efunden Der Vertreter des Heidelberger Arbeiter ildungsvereins ging von der Voraussetzung aus, „daß die Zwangsversicherung cenrealistisch durch den Staat organisirt und dabei alle Angebörigen der von ihrer Arbeit lebenden Elasten, vezw. die Arbeitgeber zur Beitragsleistung berangezogen wer den." Ebenso war der Vertreter des Mannheimer ArdeiterdildungSvcreinS der Ansicht. ..daß alle Per sonen. welche in uw'elbstständiger Stellung durch Arbeit ihr Brod verdienen, also neben den Fabrik ardeitern auch die unselbstständigen Arbeiter der Hausindustrie, des Kleingewerbes, der Lanvivirth scbast, die Tagelöhner unk Dienstboten zur Ber sicderung angcdalten iverden sollten." Ueberhaupl scheint in der Versammlung allgemein die Meinung dabin gegangen zu sein, daß vrineipiell ver Ber sicherungszwäng aus alle Arbeiter zu erstrecken sei; nur aus prakli'chen Rücksichten, um erst einen Ver such zu »lachen, wollte die Mehrzahl der Mn-treter der Handelskammern und der einzelnen Fabrikanten die Maßregel zunächst auf die Fabrikarbeiter de schränkt wissen. Dabei wurde auch die Ansicht laut, die Sicherung der unselbstständigen Arbeiter des Kleingewerbes werde sich vielleicht auf anderem Wege erreichen lasten und bänge mit der Frage der Bildung von Zwangsinnungen für da-Han) werk zusammen. — Dann schritt man zur Dis enlsion der Frage, ob der Versicherung-Zwang in Form der allgemeinen Verpflichtung zur Beitrags leistung an eine vorschriftsmäßig errichtete Caffe oder sonstige Anstalt (Eassenzwang), oder als die Verpflichtung, einer bestimmten, unter obrigkeit licher Aussicht zu errichtenden Easte beirutreten (Awan'stsca sse), zu begründen wäre. Sowohl die Vertreter der Handelskammern als die der oe werblichen Gau Ausschüste sprachen sich für das
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