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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.01.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-01-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188001119
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18800111
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18800111
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-01
- Tag1880-01-11
- Monat1880-01
- Jahr1880
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.01.1880
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«r«Hti»t Wicht«r»ßH 2 M»1. Früh 6'/, Uhr. Nachmittag 5^, Uhr. Cmm- und FeMagS nur früh 6 */, Uhr. ttrt«t1oii an» LrprdÜt«» Jvbanmszaflr 33. dtc Rückgabe nngrlandier Manu- j'ert«rr in acht s»<d die Redaelton niMr verbindlich. Annahme der für dir nächst tsttzenve Morgen-«usaade de glimmten Inserate an Wochen ragen dts 9 Uhr dtachnnuags. an Sonn- und Beiträgen nM dis '/.9 Uhr. Zn »ra Niiltka z»s. ^muchme. Dtw jUnam. Unwerfitätskr. 22. Louis Lösche. Katbarinenfir. 18,p. nur vio '/Jj Uhr. Morgen - Ausgabe Ucipügcr LaMM Anzeiger. drzan für Politik, LocsIMichtc, Handels- und Geschäftsverkehr. R 18. Sonntag den 11. Januar 1880. Auflage 16E Ld»a»ei»t,l„rr1, viertel». 5 ML. incl. Bringerlobi» 6 Mt., durch die Post bezogen 6 ML Jede einzelne Nummer 25 Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühren sttr Exlradellcigen ohne Postde^örderuug .3'' Mk. mit Postbe-örderung 43 Mt. Znsenrir »geip Petirzeile 20 P> Größer« Scbnsten laut unserem Preiso«rze,chnih — Tabtlllrnscher Sah nach böberrrn Tarif Urciawro mrtrr »rw Ledalttoa^ne» die Lpaltzeile 40 P». Jn'eratr sind stets an d. -kpc»ttt«a zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben Zahlung prL««m»enu»ä>» »der durcb Posioorschug. 74. Jahrgang. Oeffentlichc Sitzung der Stadtverordneten Wittwoch, a« 14. Januar u. e., Abends . Uhr tm Saale der l. Bürgerschule Tagesordnung: t. Wahlen für den OrtSschul-Ausschuß. II. Gutachten des Stiftungs-Ausschusses über das Budget des Krankenhauses: d das Budget des Georgenhauses; e. das Budget des Waisenhauses; >1 die Budgetcontcn der Becker, Biener und Mende- Stiftung; e. die Rechnungen des Waisenhauses aus die Jahre 1878 und 1877. »II Gutachten des Bau-Ausschusses über :«. Budgclconto 91; t. das Specialbudgct der Wasserleitung; «. die in den Schulbudgets rc. vostulirten Reparalurkosten. IV. Gutachten des Bau-, Ockonomic tind bez. Finanz Allssck'ilstcs über a. den Berkaus mehrerer Villenplätze an der BiSmarckstraße; l>. den Verkant der Bauplätze am sogenannten Lcbsenstande; e. den Areal Ausgleich mit Herr« F. Voigt wegen Durchführung des südwestlichen Bebauungsplanes; ä. Feststellung der Fluchtlinie für den Neuoau der Jrrenklinit ; die Bauvoychristen für die Plätze an der Südstrasie. V. Gutachten des Verfassung-) Ausschusses über die Reklamation des Herrn Grüner gegen seine Wahl zum Stadwerordneten. Nicolaigvmnastmn. Anmeldungen für die Clanen krlma, koeuuäa und kexta wird der Unterzeichnete am 12-, 14., 1.». und 18. Januar von 12—l Ubr im Schulgebäude enlgegennchmen. Lb und inwieweit es möglich sein wird, in die eine oder andere der übrigen Classen Schüler aufznnebmen, läßt sich zur Zeit noch mcbr über sehen; im günstigsten Falle werden die bereits vorgemcrkteu Recipiendcn, keinesfalls aber eine größere Anzahl, Aufnahme finden. Auch sür Sexm kamt nur noch eine ganz geringe Zahl von Anmeldungen entgegengcnommen werden. Der Tag der Aufnahmeprüfung wird seiner Zeit in diesen! Blatte bekannt gemacht werden. Leipzig, den 9. Januar 1880. Prof. DH. Bozei. Bekanntmachung. Tie diesjährig« Reujabrmesse endigt nur dem 15. Januar. An diesem Tage find die Buden und Stände aus deu Plätzen der inneren Stadt bis Rachmittaas 4 Ubr vollständig zu räumen und bis spätestens 8 Uhr MorgcnS des 16. Januar zu entfernen. Tic aus dem Augustusplatze und auf den öffentlichen Wegen und Plätzen der Borstadt befindlichen Buden und Stände find bis AbcndS 8 Uhr des 15. Januar zu raumen und deren Abbruch und Wegschasfung am 16. und 17. Januar, jedoch lediglich wahrend der Tagesstunden von früh 7 bis Nachmittags 4'/^ Ubr zu bewirken. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften, für welche bHiebentlich auch die betreffenden Baubandwerker oder Bauunternehmer veranworttich sind, werden mit Geldstrafe bis zu 150 ^ oder entsprechender Haff geahndet werden. Uebrigens haben Säumige auch die Obrigkeits wegen zu verfügende Beseitigung der Buden rc. zu gewärtigen. Leipzig, den 9. Januar 1880. Ter Rath ber Stabt Leipzig. 1>r. Georg». Richter. Iw Monat Dcccmber 1879 sind vom Sladlrath angcttclli worden: als Bote im Städtischen krankenbausc: Gustav Adolf Hermann Wauer, als Aufseher im Georgenbause: Franz Moritz Schumann Brennholz-Auctio». Montag, den 12. Januar d. I.. sollen von Vonnittags 9 Ubr an mr Forstreviere Connewitz aus dem Kablscblage, Abih. 21, ca 14.» Haufen starker Abraum unter den im Tennine öffentlich ausgebangenen Bedingungen und der üblichen Anzahlung an den Meist bietenden verkauft werden. Zusammenkunft: auf dem Kablscblage in der Rähe der Haibaer Wiesen an der Linie bei Connewitz 3. I- Leipzig, am 9. Januar 1880. Tcs Aath« Forftdepntatio« )« -en Verhandlungen mit den hessischen Agnaten. D Kassel, 9. Januar. Nachdem die Frage des Eigenthumsrechtes an öem großen kurhessischen Familien Fideicommiß- vermögen eine Reihe von Jabren die öffentliche Meinung beschäftigt bat, jetzt aber die auf einen Ausgleich mit der Mehrzahl der Agnaten abzielen- -en Beratungen dem Abschluffe nahe gebracht sind, wollen wlr auf Grund zuverlässigster mation zur Berichtigung vielfacher falscher An gaben in der Presse eine kurze Darstellung der Geschichte dieser demnächst zwestellos vor den preu- gischen Landtag komnicnden Berg lei ch-veryand- lungcn geben. Als iin Jahre 1879 der zwischen ver preußischen Regierung und dem Lairdgrasen Friedrich von Hessen, dem ehemaligen präsumtiven Thronfolger im Kursiaatc, abgeschlossene Vertrag, wonach Letzterer gegen eine jährliche Apanage von 606,000 Mark und wertbvolle Realien aus Thron und Vermögen verzichtet, in seinen Details bekannt geworden war. legten hiergegen sowohl der de- voffedirte Kurfürst als auch die Agnaten eine Rechtsverwabrung ein, und zwar Ersterer unter Betonung seiner Eigenschaft als allein rechtmäßiger .Herrscher des Landes und als Primogenitus der ganzen Familie, während die Agnaten die Frage Ser Annexion unberührt ließen und nur aus Grund der durch die Einverleibung des Kurstaates in die preußische Monarchie geschaffenen thatsäch lieben Verhältnisse ihr Erbrecht an dem ganzen, gesetzlich ausdrücklich als unveräußerliches, vom Staate unter keinem Vorwände anzutastendes Eigen lbum der hessischen Fürstensamilie charakterisieren Vermögen geltend machten. Auf dem Wege des Proceffes konnten die Agnaten indessen damals noch nickt Vorgehen, da das ganze Vermögen gesetzlich mit Beschlag belegt war. Nach dem Tode des Kurfürsten dagegen, der am 6. Januar 187.', starb, machte die Regierung beim Landtage selbst die Vorlage aus Aushebung der Beschlagnahme, indem sie in den Motiven hierzu hcrvorhob, daß Preußen zweifellos der nunmehrige rechtmäßige Eigentbümer des ganzen Fideicommißvermögens fei. Man darf diesen Schritt der Regierung, von der rein recht licken Seite der Frage abgesehen, für sich als einen taktischen Kehler bezeichnen, da ohne die Aushebung der Beschlagnahme, die ein Gesetz erforderte und deshalb von der Initiative der StaatSregierung «bbrnS, ein Prvceß nicht möglich gewesen und so der Staat im faktischen Bentze des Vermögens geblieben wäre, mindestens also den Abschluß eines Ausgleichs hätte ruhig abwarten können. Nun mehr leiteten die vier Agnaten. die ursprünglich gemeinsam klagten, jetzt aber getrennt Vorgehen »en Proreß auf Anerkennung ihrer EigenthumS rechte an dem Vermögen ein. dem-, falls er z» Ende geführt werden und für die Kläger günstig lauten sollte, noch eine wettere Klage aus Heraus - gäbe folgen müßte. Das von der ersten Instanz, dem vorbtnnigen KreiSgerichte dahier, Ende Apn l877 gegebene Urtheil spricht den Klägern da» Eigentbumsrecht unter genauer Motivirung ru unk verurtheilt den KisruS in sämmtliche Kosten Letzterer führte hiergegen die Berufung an das Appellationsgericht, jetzige OberlandeSgericht, da- bier aus, welches indessen bis zur Stunde, obwoh die Lache spruchreif ist. noch kein Erkennkniß ge geben hat. Inzwischen. und zwar im Sommer -es Jahre« 1877, begannen bereits unter Mit Wirkung des Oberpräsidenten v. Ende Vergleichs verbandlungen mit drei der Agnaten, welche auch zum vorläufigen Abschlüsse eines Ver trags mit ungefähr denselben Propositionen führten, welche den neuesten Verhandlungen zu Grunde geregt sind. Die Negierung erklärte in dessen, daß sie dieses VertragSinstruuient nickt eher ratisicire, bis der Prinz Wilhelm, der sich kurz vorder von denMilklägern getrennt halte, gleichfalls zum Beitritte veranlaßt worden sei. Die deüjallsigcu Bemühungen blieben aber bei dein Prinzen Wil helm, der, ohne bis zur Stunde eine bestimmte etzte» Sommer wandte sich endlich die Land graf»» von Pbilippstdal, ged. Herzogin von Würt temberg. deren Vermögensverhältnisse sehr zer rüttet waren und die jetzt förmlich in EoncurS gerathen ist, an den Kaiser Wilhelm mit der Hille, doch zu veranlassen, daß endlich ein Ber gleich gesucht werde und die hessische Fürstenfamilie nickt lheilweise gänzlich verarme. Mittelst aller höchsten Handschreibens vom 4. Juli v. Z. erklärte ich Se. Majestät auch tnerzu geneigt, falls säuiml- tiche Agnaten :n Verhaftungen bereit seien. So am die Confereuz an, 2. Dezember v. I. in Berlin zu Stande, in der auch der Prinz Wil helm durch einen, übrigens nickt mit Bollmachl zum Vertragsabschlüsse versebenen Anwalt vertreten war. Sobald der Prinz von den Anerbietungen der Negierung in Kenntniß gesetzt worden war, brach er jede weitere Uilterbanttiing ab, verlangte die Herausgabe des Vermögens und reichte eine Beschwerde gegen den Präsidenten des hiesigen Oberlandesgerichts, Herrn Mager, ein, weit der selbe nock immer kein Erkenntnis; gegeben habe. Unterdessen wurde mit den drei übriger! Agnaten weiter verbandclt, wvbl schon heute dürste dahier der Vertrag unterzeichnet werden, wonach Jeder für seinen formellen Verzicht auf da» Vermögen, dessen Wertk ohne Uebertreibung 2ltt,000,00o Mark beträgt, jährlich 60,000 Mark Nenlc und außer dem sür die Zeit vom Tode des Kurfürsten bis jetzt , also sür 5 Jahre, 150,000 Mark erhält. Im Weiteren wurden einem Jeden eine» der bis peniblen allen Schlösser — Notendurg. Wabern und Schönfels —, ein Stand in der Garnisonkirche und niedrere sonstige Neinere Vergünstigungen zugefprochen. An den Prinzen Wilhelm ist ebenfalls noch einmal die Aufforderung ergangen dem Vertrage beizutreten, oder doch ein Separatabkommen abzufchließen. ohne daß bis jetzt ein Resultat erzielt worden wäre. Derselbe stellt sich auf den Standpunkt, daß keiner der Agnaten befugt erscheine, das Fideicommißvermögen be, besten gesetzlich feststehendem Charakter zu »»er kaufe«, erachtet es vielmehr nur für zultissm. daß jeder der Agnaten aus seine Rechte zu Gunsten eines Dritten cedirt, so daß schließlich, da kein berechtigter Kläger mehr vorhanden ist, Preußen cko facto Eigentbümer des Vermögens wird. Er seinerseits will diese Session nur gegen eine dem Werthe des FideicommiffeS entsprechende Capital adsindung, an die die Regierung keinerlei Vorbe halte knüpfen darf, unterzeichnen, oder den Pro ceß durch alle Instanzen durchführen und nach er langtem rechtskräftigen obsiegenden Erkenntnisse das allerdings absolut außer Krage stebt, die Herausgabe sämmtlicher LermögenSobjecte vis aus den letzten Nagel, sowie genaue Reckmungstegunc fordern. Für die Stadt Kästet und Heilen wäre dieser Ausgang wahrlich nicht der ungünstigst, da aus diese Weiie die fideicommistarisch festgesetzte Unterhaltung des Theaters, der Kunstschätze rc. fftr immer gesickert bliebe, während der preußische Staat, als Besitzer des Vermögens, schwerlich aus die Dauer die bisherigen Ausgaben machen wird. Außerdem hören wir. daß Prinz Wilkelui selbst ür den Fall eines Ausgleichs mit Preußen letz terem seinerseits die Bedingung stellen will, der Stadt Kassel das bisher Genossene auck ferner zu bewilligen, eine sebr löbliche Absicht, die unseres Wissens von den drei übrigen Agnaten nicht knnd- zegeben worden ist! Politische llebersichi. Keltzrt«. 10. Januar. lieber die Lage in Oberschlesien ist im wütigen Abendblatte ausführlich berichtet worden. Der dem preußischen Abgeord ne ten banse zu gegangene Gesetzentwurf betreffend die Bewil ligung von Staatsmitteln zur Beseitigung des durch Ueberschwemmuiig und Mißernte berbeige 'iihrten Nolbstandes lautet wie folgt: 8 1. Ter Staatsregicrung wird der Betrag von echs Millionen Mark zur Verfügung gestellt, um in )en durch Ueberschwemmung und Mißernte heimgc- uchten Kreisen Lberschlcsiens durch Unlcrfiüßung niit Lebensmitteln, durch Beschaffung von Futter zur Durchw,ntening des Viehs, durch Gewährung von Saatgut und durch Eröffnung von Arbeitsgelegenheit dem vorhandenen Rothslande zu steuern. 8 Die Gewährung des Saatgnles erfolgt der Regel nach gegen die Verpflichtung der Werths- erstattung nach näherer Bestimmung der Minister des Innern und der Finanzen. 8- -». Tie Mittel zur Beschaffung von Vieksutter und Saatgut werden den betreffenden Kreisaussckmffen zur Verwendung nach pflicdtmäßigem Ermessen und zur Wiedereinziehung auf Rechnung des Staates nach näherer Bestimmung der im 8. 2 genannten Minister überwiesen. Die Krersausschüsse beschließen selbstständig darüber, ob die Empfänger cintretenden Falls wegen Leistungsunsähigkeit von der Ersatzpflicht zu entbinden sind. 8- 4. Zur Bereitstellung der im 8- 1 gedachten sechs Millionen Mark ist eine Anleihe durch Ber äußcruna eines entsprechenden Betrags von Schuld verschreibungen auszunekmen. Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zins füße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welche» Coursen die Schuldverschreibungen veraus gabt werden sollen, bestimmt der Finanzmmister. Im klebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe, wegen Annahme derselben als pupillen- und depofitalmäßige Sicherheit und wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Gesetzes von, >9. De- cember 1879 (Gcsetzsamml. E. 1197) zur Anwendung 8. 5. Dem Landtage ist bei besten nächster reget mäßiger Zusammenkunft über die Ausführung des Gesetzes Rechenschaft zu geben. 8. 6. Die Minister des Innern und der Finanzen find mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. Der Landesausschuß von El sa ß-Lo t b r inczen hat in einer seiner letzten Sitzungen sich mit der Straßburger Municipalsrage beschäftigt Sieben Abgeordnete, unter ihnen die Herren Nortb Klein und SckneeqanS, hatten den Antrag gestellt „Der Landesausschuß wolle beschließen, bie Regie rung zu ersuchen, wegen Wiedereinsetzung eines Gemeinderathes für die Stadt Straßburg das Erforderliche baldmöglichst zu veranlassen." Herr North, der den Antrag begründete, erklärte: „Es ist unmöglich, daß Straßburg noch länger einen Gememderath und in Folge davon die Vertretung ,m Landeoausschuß entbehren soll. Straßburg ist jetzt die Landeshauptstadt, wo alle Interessen von Elsaß- Lothringen sich concentriren; die Stadt selbst ist in einer großen Umwandlung begriffen, und die Bevölke rung muß ihr Wort in den sie nabe berührenden Fragen mitsprechen können." Auch sür dre Verwal tung, so fügte Herr Notb hinzu, wäre es vortbellbaff, wenn Straßburg wieder euren Gemeinderatb be säße; die Schranke zwischen ihr und der Ein wohnerschaft wird jeden Tag breiter; indem der Negierung die direkte Berührung mit der Be völkerung fehlt, erfährt sie nichts von den Be- chwerdcn derselben, und da diese nach dem oft son derbaren Verfahren der unteren Angestellten uriheilt, weiß sie nichts von den guten Absichten der Regie rung. Herr Nortb hegt auch das vollste Vertrauen ur Mäßigung der Straßburger und tst überzeugt. >cr zukünftige Gemeinderath werde in allen Dingen nur d«e wobloerstandenen Interessen der Stadt zur Richtschnur nehmen. — Ter Staatssecretair Herzog erwiderte dem 'Abgeordneten von Straßburg Land, die Regierung svmpatbifire mit dem soeben auSge- prochenen Wunsche, könne aber, namentlich in Folge der letzten Reichstag-Wahlen, nicht die Neberzeugung ge winnen, daß die Mehrheit der Einwohner den Anlaß u eitlen Demonstrationen unbenutzt vorübergeben affen würde. Er wünschte übrigens, der Zeitpunct möchte nahe sein, in welchem man der Landeshaupt merkte, daß die politische nicht mit der städtischen Frage vermengt werden dürfe und daß eine Bevölke rung sebr gut für ihre Gemeinde-Interessen Sorge tragen und doch andere Ansichten als die Regierung hegen könne. — Herr Cb. Grad erinnerte noch an die im Reichstag geführte Debatte über die municipale Lage von Straßburg, Colmar und Metz, welche am :tO. April 1877 geführt wurde; er sprach die Hoffnung aus, auch die beiden letzten Städte zugleich mit Straßburg in den Voll genuß ihrer mumcipalcn Rechte eintreten zu sehen. Die Herren Abel, Baron von Schauenburg und Ditscb untcZtützten ebenfalls den Antrag des Herrn 'Nortb und Genossen. Hierauf nabm der Landesausschuß denselben einstimmig an. Das autonommisch gesinnte „Elf. Journal" bemerkt zu der Annahme de« North'schen An trages: „Diese bcrebtsame und vielsagende Ein stimmigkeit bewies, daß es nicht so verwesten ist als man oft behauptet, wenn man von der Ein trackt der Elsaß-Lolbringer in allen Fragen der öffentlichen Ordnung und der gemeinsamen Inter essen träumt. — Wird die Regierung nach dieser Abstimmung noch zaubern und wird sie sich dew aussctzen wollen, in jeder Session der elsaß lothrin gischen Kammer die nämliche Debatte wie die jenige vom 29. Decemder 1879 sich wiederholen zu sehen?" Wir kommen aus einen bereits ausführlich behüt delten politischen Skandal zurück. Die italie ni fcken Blätter wetteifern m der Versickerung, daß die österreichische Regierung wegen der Voc gange bei dem Begräbnisse des General» Avez zana und der Broschüre Imbriani's keine Vorstellungen im Quirinal erhoben habe. Da gegen wird gemeldet, die italienische Regierung hätte sofort ihren Wiener Botschafter beauftragt, dem Kreiherrn von Haymerle die Gefühle ihrer .... . gr Beziehungen Italien» und Oesterreichs zu stören, energisch entgegeniutreten. Leider will aber Her, Inlbriani nicht schweigen. Er bat soeben eme„ offenen Brief anMenöttlGaridatdi gerichtet, worin er diesen auffordert, er solle auf sein Ehren wort erklären, ob in der Broschüre Imbriani's ein unwahres Wort entbalten sei. Man kann denken, in welcher unangenehmen Lage sich die italienischen Minister dadurch neuerdings befinden, zumal Jmbriani ihnen droht, er werde jetzt alle ihre Aeußcrungen in Bezug auf Oesterreich wörtlich veröffentluden Fast jeder Tag bringt einen neuen Beitrag zln Illustration der sich immer mebr verwirrenden inneren Zustände Rußlands. AuS dem Be-
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