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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.01.1880
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1880-01-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18800117015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1880011701
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1880011701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-01
- Tag1880-01-17
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<rschn,t Mschrilay« 2 Früh 6st, Uhr. Nachmittag S'', Uhr. Conll- unv ZrittagS nur früh 6 ^/x Uhr. UedacNev ood Llpkstüe« Jvhannir^asie 2?. per Stückes«', si«qr>and«»r D«"»- mach» sich >i-t^lnvn vutzt r^rbiüdlich. Rmiahm, der für dir näcdit- «»tgnrdr Morgen-Avogade de- tzl«»1en JnKrate an Lochrn- AG«» dis S Uhr «achminaas. an Tonn- »nd Festtage« früh dis '/.S Uhr. r» »r» FtUaün für Zaf. Lmoch«: Otto Stemm. UaivcrfttLtSpr. 22. p»uis LDfihe.Satdannenfir. 18.P. nur bw '/^ Uhr. Morgen-Ausgabe. Auflagr ItzM». -t>l>nnn»r»<»»kri« viettrlj. L ML, .ncl. Vrmgrrlohn 0 ML. durch t>« Post be-ogen K ML Jede ^.i^ctne Nummer 2b Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühren für Exlrabeilagen ohne Postdefbrdernng 39 ML mit Poflbeiördrrung 48 ML Zafcraie k.qesp PeNtzeil« 20 Pf Gr^Perr ^cdnsten lau, unserem Pre»?v«r-e,cknnß. — Ladellarileder Satz nach höherem Tarif. Lrrtawn, m»rr »r« >ttd«ti»»«-rtch d»e Lpaltzeile 40 Pf. Inserate find stets an d. «rprüv«-, . -n senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung pr»/>o>,n>«>r»»«io oder durch Postvvrschuß. .F° LS. Sonnabend den 17. Januar 1880. 74. Jahrgang. DW- Zur gefälligen Beachtung. -"Wy Unsere Expedition ist morgen Sonntag den 18. Januar nur Vormittags bis '!-9 Ubr »«rffnet Bekanntmachung. Nachdem der Armenarzt Herr Or. meä Lohn, Nordstraße Nr. 54, die Armenbistricte II und III definitiv Übernommen hat. find die von demselben bisher verwalletelen Armendistricte XXI, XXV XXX und XXXI dem neu eingestellten Armenärzte Hern, ttr. mes. Wilhelm Richter, Zeiyer Stt. Nr. I5d, II. übertragen worden. Leipzig, den 15. Januar 1880. Las *rmen>rtreclortum Ludwig - Wolf, Sladtratb. .Hentsckel. Bekanntmachung. Im Monat Decembrr v. I. gingen bei der Armenanstall ein ». an Vermächtnissen: 15 .« — von Frau Sopbie Rosamunde Henriette verw. Kampfe geb. Felgner; d. an Geschenken : 70 - — - von K. S. in Folge einer Begnadigung, 25 - — - Wertk eines von Gr. an Pet. zurückgegebencn .Hochzcitsgcsche'tkeö, 3-—- von Frau Rosalie verw. Diek, durch Herrn Markwoigt Nuckelt, 3 - — - als Pfandgeld von dem Oekonomie-Päcbter Herrn Eitler, 86 - — - von einer Kegelgesellschaft, durch Herrn Kaufmann Frieling, — - 60 - „als Betrag einer erledigten Kohlenangelegenbeil", 10 - — - von einem Ungenannten; e. an der «rmenanftalt gesetzlich zufaHkNden Geldern: 187 ' 50 - für Mufikerlaubniß und Gestattung von Schaustellungen, durch den Ratb, 4L . — - für diverse Strafen, Sonntagscntheiligung belr., durch denselben, 7LL - 36 - alS Antbeil für im Jahre 1879 ausgestellte Jagdkarten, durck das Pvlizeiamt. 1147 ue 45 Außerdem wurden der Armenanstalt noch überwiesen: 50 Stück Anweisungen aus je ein halbe- Hektoliter böhmisch« Patent Braunkohle, von den Hencn Schultz«-5 Lo., » 12 dergleichen von einem Herrn, dessen Name verschwiegen bleiben soll, und 1V - Anweisungen auf je V, Centner Kartoffeln zur Bcrtbeilung an 16 Anne, von dem Oekonomie-Pächter Hern: Estler im Kurprinz. Leipzig, den 15. Januar 1880. D«S Armen-rtrectortu« Ludwig > Wolf, d. Z. Vors. Lange. Bekanntmachung. Wir beabsichtigen, in nächster Zeit die Harkortstraßc von der Kreuzung mit der Pleitzrngasse ab bis zum Floßplatz neu pflastern zu lassen und ergeht deshalb an die Besitzer der angrenzenden Grundstücke und bez. an die Anwohner hierdurch die Aufforderung, etwa beabsichtigte, den bezeichneten Straßentract berührende Arbeite« an den Privat , Gas- und Wasserleitungen und Beischleußen ungesäumt und jedenfalls vor der Netchstlafte- rung auszusührcn, da mit Rücksicht auf die Erhaltung eines guten Straßcnpflasters dergleichen Arbeiten während eines Zeitraumes von 5 Jahren nach beendeter Neupflasterung in der Regel nicht mebr zuge- assen werden. Nicht minder werden die Erstgenannten unter Verweisung auf unsere Bekanntmachung vom 29. März 1879 ausgesordert, bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 60 .D oder der sonst in gedachter Bekanntmachung angedrokten Nachthcile die Unterführung der Dachtraufen mittelst besonderer Fallrobrscbleußen unter den Fußwegen kindurch in die Hauptschleuße der Straße rechtzeitig zu bewirken. Leipzig, am 3. Januar 1880. Der «ath her Stadt Letpit». vr Trän dl in. Oe. Wangemann. Die bei dem diesigen Leikhause in den Monaten Januar. Fedruar, März und April I87K versetzten oder erneuerten Pfänder, die weder zur Verfallzeit noch bis jetzt eingelöst worden sind, auch nicht bis zum 31. Januar ». c. eingelöst werden, sollen den 1. März d. I. und folgende Tage im Parterrelocale des Leihhauses öffentlich versteigert werden. Es können daher die in den genannten Monaten versetzten Pfänder nach dem 31. Januar d. I. und spätestens am 5 Februar d. I. nur unter Mitentrichtung der Auctions kosten von 4 von jeder Mark des Darlebns eingrl-st oder nach Befinden erneuert werden: vom 6. Februar ». e, an, an welchem Tage der Auctionskatalog geschlossen wird, kann lediglich die Ltnl-suu» derselben unter Mitcntrichtung der Auclionskosten von 4 H von jeder Mark der ganzen Forderung des Leihhauses stattfinden, und zwar nur bis zum 2.». Februar d. I., von welchem Tage ab Auctionspfänder unwiderruflich weder eingelöst noch prolongtrt werden können. Es bat also vom 26. Februar d. I. an Niemand mehr das Recht, die Einlösung solcher Pfänder zu verlangen, und können dieselben daker von den Eigentbümern nur aus dem gewöhnlichen Wege des Erftcbens wieder erlangt werden. Dagegen nimmt das Geschäft des Einlöscns und Bersetzcns anderer Pfänder während der Auction in den gewöhnlichen Localen seinen ungestörten Fortgang- Leipzig, den 15 Januar 1880. Des Natsts Tcputation für Leihhaus und Sparkasse. Internationale Ausstellung in Melbourne (Australien). Die Anmeldungs Formulare für die mit dem l. Oktober d. I. beginnende Ausstellung in Melbourne sind eingetroffcn. Den bereits vorläufig angcmeldcten Firmen werden solche »ugestellt. Industrielle, welche sich jetzt noch zu dctheiliaen wünschen, werden ersucht, fick gn den Unterzeichneten Schriftführer tvnrea» der Handelskammer. Neumarkt IS. l.f zu wenden, welcher auch die etwa noch wünslyenswcrthrn Aut künste soweit möglich zu erthcllcn beim, zu vermitteln bereit ist. Hierbei ist noch besonders auf die für einzelne Zweige in Vorbereitung begriffenen Lolectib-Ausstefinngen aufmerksam zu machen. Die Anmeldungsfornuüare tych aus--füllt ./ »«« r8.-s. «. bei dem genannten Bureau cimureichen. Leipzig, den 15. Januar 1880. Das Lomils zur Bordercitung der Lheilnahme an der Melbourne - «usftefinn« für den Bezirk der Handel», und der Gcwerbekammer Leipzig, I. A.: Or. Gensei, Schrifts. Die Einschränkung -er parlamen tarischen Slaalsforni. Wenn cS sich darum bandelt, die Rechte der Volksvertretungen zu beschränken, um dadurch die „Regicrungssämgkeit" des Staates zu erhöhen, so sind, von den ersten Anfängen des Constitutio- nalismus in Deutschland an bis aus diesen Tag, die Regierungen niemals um Mittel und Wege verlegen gewesen, um die Zuträglichkeit parlamen tarischer Formen für die politische Entwickelung unseres Volkstkums nach Möglichkeit in Frage zu stellen. Heute, wo es sich um den Versuch einer Verkümmerung des Budgetrcchtes handelt, darf an das Wort des Fürsten Bismarck erinnert werden, daß das deutsche Volk für die konstitutionelle Staatsform nach seiner Ansicht „viel zu gebildet" sei. Doch, zunächst abgesehen davon, ist es nicht gerade ein erbauliches Zeichen von der würdigen Behandlung der politischen Dinge in Deutschland, daß cs erst der ofsiciösen Correspondenzen bedurft hat, um die wahre Bedeutung des für den Reichs lag in Aussicht stehenden Gesetzentwurfs be treffs Abänderung der Reichsverfassung ans Licht zu bringen. Immerhin ist es sehr dankens- wcrth, daß die deutsche Regierung von vorn herein mit voller Offenheit ihren eigentlichen Zweck zu erkennen gegeben hat. Nickt die Einführung zweijähriger EtatSperiodcn ist die Hauptsache, sondern es handelt sich darum, daß Reichstag und preußischer Landtag überhaupt nur ein um das andere Jahr tagen sollen. Damit ist zum Mindesten fllr jene Liberalen, welche den srag- tichen Gesetzentwurf für diSeutabel hielten, die An gelegenheit auf einen ganz andern Boden gestellt. Denn ihr einziges Argument gegen die Befürchtung einer erheblichen Abschwächung des Einflusses der Volk-Vertretung war ja diese», daß in den Jahren ohne Budgctberathung die Beschwerden und An regungen, welche sonst an diese Berathung ange- knüpst zu ivcrden pflegen, durch Interpellationen, Petitionen, desondereGeietzentwürse geltend gemacht Verden könnten. Gerade deswegen mußte von An fang an Hervorgeboben werden, daß da« Vorgehen der Negierung nur den Sinn haben könne, den Reichstag, statt, wie cs die Verfassung verschreibt, alljährlich, nur alle zwei Iabrc zu berufen. Jetzt ist dies vollau bestätigt. Ucber die Wirkung, welche die Ncuerunc aus den Einfluß der parlamentarischen Körper schaften üben müßte, kann demnach kein Zweifel mehr sein. Die Ausgabe und der Wertk einer Vollsvcrtretung bestehen neben der Theilnahme an der Gesetzgebung hauptsächlich in der Ccnlrole der Verwaltung. Wird nun der Volksvertretung, statt alljährlich, nur alle zwei Jahre das Wort brbuss Geltendmachung ibrcr Beschwerden n. s. w. ge geben. so ist dadurch die Wirksamkeit und der Werth dieser Eontrole einfach aus die Hälfte eingeschränkt. Daran ist schlechterdings nichts zu deuteln, cs stebt unumstößlich fest. Die Eingeweihten des Berliner Preßbureau geben zu bedenken, daß bei der ge stauten Einrichtung des Alternirens von Reichstag und Landtagen die parlamentarische Maschinerie ;a dock in keinen: Jahre stillstehc, und sic scheine» zu meinen, das deutsche Volk könnte sich damit recht wohl zufrieden geben. Das ließe sich hören, wenn etwa Wünsche und Beschwerden, die in das Gebiet des Reichstags fallen, in wirksamer Weise auch in den Einzcllandtaqcn vorgebracht werden könnten, und umgekehrt. Aber die beider seitigen Eompetcnzcn sind scharf gegeneinander abgegrenzt und eine Verwischung dieser Grenz linien wirk im Interesse einer normalen Ent wickelung des Reicks auch ferner sorgfältig ver mieden werden müssen. Trotz des so zu sagen per manenten Fortarbeitens der parlamentarischen Maschinerie würde also die Wirkung der alter- nirenben zweijährigen Berufung sein, daß in dem den Landtagen gewidmeten Jahre die Abstellung eine« VerwaltungSübelftandes im Reich, welche sonst sofort hätte herbeiaeführt werden können, auf das nächste Jahr verschoben blieb«, und nm- gekehrt. Und warum nun eine derartige sonnen klare Abschwäckung des Einflusses unserer Volks vertretungen? Die gouverncmcntale Presse belehrt uns in ihrer plnmp-doctrinären Manier, das Neber- maß der parlamentarischen Geschäfte in Deutsch land erheijcke dringend eine Verminderung. Richtig ist, daß die Theilung der Gesctzgebungs- arbeit zwischen Reichstag und Landtagen die par lamentarischen Geschäfte unbequem in die Länge zieht. Das ist aber Vas unausweichliche Eor- relat d»r geiammten Organisation unseres natio nalen StaatswesenS. Außerdem Kat das Ucber- gangSstadium nach dem ungeheuren Umschwünge von 1866 und l870 unsere Gesetzgebung in außer gewöhnlichem Grabe belastet. Trotzdem sehen wir nicht, daß die Zeit, welche in Deutschland im Gan zen auf parlammtarsscbe Verathungen verwendet wird, von dem Maße der in England, in Frank reich, i« Oesterreich ru dem gleichen Zwecke ge brauchten Zeit erheblich abwicke. Und wo oci uns die wahre Ursache der Verschleppung der Ver handlungen liegt, haben die Leistungen der Een trumspartei in der neulicken Arcklvdebatte des preußischen Abgeordnetenhauses wieder einmal reckt klar gezeigt. Dagegen ist schlechterdings nicht zu erwarten ^ daß an dem Gesammtaufwandc von Zeit auck nur da» Geringste erspart werden würde, wenn in Zukunft diesmal der Reichstag, daS nächste Mal die Landtage die ganze parlamentarische Sai son des Jakre« für sich allein in Anspruch zu nehmen hätten. Der Gewinn würde lediglich auf Seiten der Regierungen sein, insofern, als das eine Jahr die ReichSregiening, das airderc Jahr die Landesregierungen von dem lästigen Dreinrcden der Volksvertretungen ganz befreit wären. Vom Stand punkte der Regierungen aus begreift sich demnach, daß man die geplante Neuerung für sehr erwünscht hält. Neugierig aber sind wir doch, wer die gleiche Anschauung aus der Mitte des Volkes, das nach gerade den politischen Kinderschuhen entwachsen ist, Nachweisen wird. Politische Uebersicht. Leipzig, 16. Januar. * Berlin. 15. Januar. Die Bud^ctcom- inission berietk in ihrer gestrigen Sitzung das Nothftandsgesetz für Oberschlesien. In der Debatte wurde zunächst die Höhe der in Aus sicht genommenen Sätze für Saatgut und Vieh- tutter. die Zahl der Hülssbedürftiaen und dis Art der ihnen zu gewährenden Unterstützung erörtert und die Frage aufgeworfen, ob die Nöthwendia kcit der alleinigen und unmittelbaren Staatshülsc erwiesen sei. Durch ein der Commission nicht an gehöriges Mitglied des Hauses wurde mitgctheilt, daß der Provinzialausschuß von Schlesien drei Wünsche zur Kenntniß der Staatsregierung und voraussichtlich auch, im Wege der Petition, zur Beschlußnahme des Hauses bringen wolle, nämlich 1. daß die Summe, welche aus Staatsmitteln her- gegeben ist, durch die Permittelung des Provinzial- ausschuffes zur Verwendung komme, 2. daß nicht Wege dritter Ordnung, sondern der größeren Halt barkeit wegen Wege zweiter Ordnung gebaut wer den. 3. daß die anS Staatsmitteln zu Wege bauten bestimmte Summe von 300.000 Mark der Provinzial - Verwaltung zur Verstärkung ihrer Fonds überwiesen werde. Zur Be gründung wurde angeführt, daß die Provinz oeschlossen habe, zu Weaebauten 2 Millionen unv zu Darlehen 7.50.000 Mark herzugebcn, und daß hierdurch ibrc Mittel erschöpft seien. Aus den Bemerkungen des Eommissars der Staats-Regie rung ließ sich eine Neigung zur Erfüllung dieser Wünsche nickt erkennen und ergab sich, daß der Provinzialausschuß es abgelelml habe, für Wege dritter Ordnung eine Bcihülse zu gewähren, ob wohl die Staatsregierung gerade aus die Her stellung solctier Wege besonders Gcwickl lege. In Ansehung des Landarmen-Verbandes wurde zwar anerkannt, daß nach dein Wortlaute der Armen- Gesetzgebung der Verband die Verpflichtung habe, den Ortsarmen im Kalle des Bedürfnisse- beiru» springen; im Geiste der Gesetzgebung liege es aocr nicht, diese Verpflichtung aus den Fall eines allge meinen Nothstandcs auszudchnen, und zwar um so weniger, als es sich hier um Hülssvedürftige handle, welche nicht eigentlich Ortsarme seien, son dern arbeiten könnten und möchten; etwa«. Hülssbedürstige aus dem Kreise der Großgrund besitzer seien grundsätzlich ausgeschlossen. Aus der Mitte der Commission wurde zwar das Bedenken geäußert, ob die Herstellung von Wegen dritter Ordnung zweckmäßig sei. da dergleichen Wege eine dauernde Unlerhaltungslast erforderten, wenn sie nach kurzer Zeit wieder völlig nutzlos sein sollten. Uebrigens wurden die Wünsche des Provinzialaus schusses von keiner Seite zu Anträgen formirt und der l des Gesetzes ohne Widerspruch genehmigt, nach welchem der Staatsregierung der Betrag von sechs Millionen Mark zur Verfügung gestellt wird, uni in den durch Neberschwemmüng und Mißernte heiingesuchten Kreisen Obcrschlcsicnö durch Unter stützung mit Lebensmitteln, durch Beschaffung von Futter zur Durchwintcrung des VicheS, durch Ge währung von Saatgut und durch Eröffnung von Arbeitsgeleqenl)eit dem vorhandenen Nothstande zu steuern. Die Vorlage der Regierung bestimmt in den M. 2 und 3, daß d!c Gewährung des Saatguts der Regel nach gegen die Verpflichtung der WerthS- erstattung nach nälvrcr Bestimmung der Minister des Innern und der Finanzen erfolgt. Die Mittel zur Beschaffung von Vickfuttcr uno Saatgut wer den den betreffenden Krcisausschüssen zur Berwen düng nach pflichtmäßigem Ermessen und zur Wieder einnebung auf Rechnung des Staates nach näherer Bestimmung der genannten Minister überwiesen Die KreiSausschüsse beschließen selbstständig darüber, ob die Empfänger cintretenden Falls wegen Leistungsunsähigkeit von der Ersatzpflicht zu ent binden sind. Die Commission beschloß hingegen, die Verpflichtung zur Wiedererstattung der unter stützunaen sowohl für das Saatgut, als auch für das Biehsutter als Regel festzufetzen, die Ueber Weisung der Unterstützungen unter Mitwir kung des Provinzialausschuffes und der Kreis ausschtissc stattfinden zu lassen und dem Ober Präsidenten die Entscheidung über die Rückerstattung im Falle nacbgewiesencr Leistungsunfähigkeit zu übertragen. Ein Amendement, wonach die Unter stützungen nicht als Armenuntcrstützungen im Sinne des ß 8 des Wahlgesetzes zu betrachten seien und nicht die Wirkung der Entziehung des Wahlrechtes haben könnten, wurde angenommen und ferner beschlossen, daß die bei der Gewährung von Dar lehen vorkommenden Recktsgeichäste stempel- und kostenfrei sein sollten. Wie Petersburger Blätter berichten, wird mit den Vorbereitungen zur Feier des 25 jährigen
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